Die Landesregierung fördert den Holzbau bei öffentlichen Gebäuden und Bauwerken - Für dieses Jahr sind dafür im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar - Einreichfrist verlängert
BOZEN (LPA). Nach dem ersten Gesuchsaufruf erhalten heuer drei Gemeinden rund 451.000 Euro an Beiträgen aus dem Holzbaufonds für öffentliche Bauvorhaben, die in Holzbauweise umgesetzt werden: Prad am Stilfserjoch für die Erweiterung der Grundschule, Algund für das Kulturzentrum und die Bezirksgemeinschaft Vinschgau für das 0km Holzhaus Martell. Diese drei neuen öffentlichen Gebäude ergeben nach Bauabschluss zusammen einen Klimaschutzbeitrag von insgesamt 901 Tonnen an langfristig gebundenem Kohlenstoff.
Der Holzbaufonds wurde 2023 von der Landesregierung eingerichtet und wird bis 2030 jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet. Zugang zu diesem Fonds haben öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaftenoder Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern, da die öffentlichen Körperschaften Vorreiter in einer klimapositiven Baukultur sein sollten. Da für dieses Jahr im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar sind, wurde die Einreichfrist verlängert.
"Die Nutzung und Verwendung von Holz erhöht den Klimaschutzeffekt unserer Wälder, Häuser aus Holz wirken als Kohlenstoffspeicher wie ein zweiter Wald", unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher, "Bäume sollen geerntet werden, bevor sie verrotten und wieder Kohlenstoffdioxid freigeben. Dabei wird Platz geschaffen, damit junge Bäume nachwachsen und das geerntete Holz, das als Werk- und Baustoff genutzt wird, bindet das Kohlenstoffdioxid langfristig weiter und vermeidet gleichzeitig die CO2-Belastungen durch andere Materialien.“
Gefördert werden über den Holzbaufonds der Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschoßfläche von mindestens 300 Quadratmetern sowie Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschoßfläche von mindestens 100 Quadratmetern sowie andere Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung in Holz- oder Holzmischbauweise.
Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff im Bauwerk in den Holzbauelementen und Dämmstoffen der oberirdischen Gebäudeteile. Anträge mit einem Betrag unter 25.000 Euro werden nicht gefördert. Die maximale Gesamtförderung beträgt 200.000 Euro je Baumaßnahme.
Der Nachweis für den geplanten Einsatz der nachwachsenden, kohlenstoffspeichernden Bau- und Dämmstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung erfolgt über das Berechnungstool "CO2-Tool_Wood": Damit wird die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen im Projekt und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt.
Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bei der Landesabteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden, und zwar innerhalb 15. September 2025.
Alle Informationen und Gesuchsunterlagen gibt's hier: Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Holzbaufonds
red/mac
Der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber will bislang oft vernachlässigte Flächen in den Fokus rücken: Straßenränder, Böschungen und Flussufer, die für Südtirols Biodiversität eine wichtige Rolle spielen. Mit einem Beschlussantrag fordert er die Landesregierung auf, bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns mehr Bewusstsein zu zeigen und im Sinne der Artenvielfalt achtsamer und weniger zu Mähen. Zudem soll der Landtag einen Leitfaden herausgeben, der eine Liste ökologisch wertvoller heimischer Pflanzenarten enthält und Anregungen für mehr urbanes Grün als Hitzeschutz enthält.
Bei einer Pressekonferenz im Südtiroler Landtag hat der Freie Abgeordnete heute die Initiative vorgestellt: „Böschungen und das sogenannte Straßenbegleitgrün wird von vielen als unnütze Fläche betrachtet, dabei sind sie oft letzte Rückzugsräume und wichtige Verbindungswege für Tiere und Pflanzen“.
„Südtirols Straßendienst pflegt rund 2.000 Hektar an Straßenbegleitgrün, das sind knapp 3.000 Fußballfelder - mit wenig Geld und etwas mehr Bewusstsein können diese Flächen ökologisch wertvoll bewirtschaftet und aufgewertet werden. Gleichzeitig sollen Bürger und Gemeinden für die Verwendung heimischer Pflanzen und Gehölze sensibilisiert werden und Anregungen für die Anlage von Bäumen und urbanem Grün erhalten, um die zunehmende sommerliche Hitzebelastung auf den Plätzen und Straßen zu minimieren“, so Leiter Reber.
Der Antrag sieht unter anderem vor:
Habitat sottovalutati lungo le strade
Freie Fraktion chiede più biodiversità e più verde rinfrescante
Il consigliere della Freien Fraktion Andreas Leiter Reber intende riportare l’attenzione su aree spesso trascurate: banchine stradali, scarpate e rive dei fiumi che svolgono un ruolo importante per la biodiversità in Alto Adige. Con una mozione, chiede alla Giunta provinciale di gestire con maggiore consapevolezza il verde stradale e di ridurre la frequenza degli sfalci a favore della biodiversità. Inoltre, il Consiglio provinciale dovrebbe promuovere un vademecum con una lista di specie autoctone ecologicamente preziose e suggerimenti per incrementare il verde urbano come protezione contro le ondate di calore.
Durante una conferenza stampa tenutasi oggi al Consiglio provinciale, Leiter Reber ha presentato l’iniziativa:
«Le scarpate e le cosiddette aree verdi stradali vengono spesso considerate spazi inutili, ma in realtà sono gli ultimi rifugi e importanti corridoi ecologici per molte specie animali e vegetali.»
«Il Servizio strade dell’Alto Adige gestisce circa 2.000 ettari di verde stradale – l’equivalente di quasi 3.000 campi da calcio. Con pochi fondi e un po’ più di attenzione, queste superfici possono essere gestite in modo ecologicamente sostenibile. Allo stesso tempo, cittadini e Comuni dovrebbero essere sensibilizzati all’utilizzo di specie autoctone e ricevere spunti per piantumazioni urbane utili a contrastare il crescente stress da calore nelle piazze e nelle vie», conclude Leiter Reber.
La mozione prevede in particolare:
Vom Südtiroler Landtag wurde die Wohnreform 2025 am 6. Juni genehmigt. Das Reformpaket, das von Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair, dem Landesrat für Raumentwicklung, Peter Brunner, sowie dem Landesrat für Landwirtschaft, Luis Walcher, ausgearbeitet wurde, stellt eine umfassende Neuregelung sämtlicher Bereiche des Wohnens dar. Wir haben mit Georg Lechner, langjähriger Gemeindesekretär von Prad und Laas und seit 2023 Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW-Bezirk Vinschgau, gesprochen.
Vinschgerwind: Ist das Recht auf Wohnen ein Grundrecht, so wie das Recht auf Bildung und Gesundheit?
Georg Lechner: „Jeder Mensch hat ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum“ steht im Art. 25 der Menschenrechtserklärung zu lesen. Das Recht auf Wohnen ist in der italienischen Verfassung nicht ausdrücklich als persönliches Recht verankert, wird aber als Teil der sozialen Rechte anerkannt, etwa im Zusammenhang mit Menschenwürde und Gesundheit. (Art 2 und 32 der Verfassung). Das Recht auf Wohnen ist somit in Italien ein grundlegend anerkanntes soziales Recht, das sich vom verfassungsmäßig gesicherten Sozialstaatsprinzip ableitet und welches auf verschiedenen Ebenen gesetzlich geregelt ist. Neben diesen verfassungsrechtlichen Grundlagen sind die nationalen Gesetze zum sozialen Wohnungsbau, die nationalen mietrechtlichen Regelungen und, bezogen auf Südtirol, die geltende Gesetzgebung des Landes zur Wohnbauförderung, konkret das Landesgesetz vom 17.12.1998, Nr. 13 mit den betreffenden Durchführungsbestimmungen, zu nennen.
Vinschgerwind: Die Mietpreise und die Baukosten sind in den letzten Jahrzehnten gewaltig gestiegen. Was sind die Gründe?
Georg Lechner: „Was ist denn in den letzten Jahrzehnten schon günstiger geworden? Die Gründe für die sehr hohen Miet- und Baukosten sind vielschichtig, möglichst alle zu nennen wäre Auftrag für eine wissenschaftliche Studie. In Südtirol sind die wesentlichen Gründe das knappe Bauland, die intensive Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, welche den Baugrundpreis mit beeinflussen, der übertrieben hohe Baustandard, einerseits mit gesetzlichen Vorgaben verordnet, deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen wäre, andererseits auch die Wunschvorstellungen und Anforderungen sehr vieler Bauherrn an ihr Traumhaus. Aber auch Baustoffe sind knapp und deren Preise werden direkt und indirekt von der nationalen und internationalen Wirtschaftslage gesteuert. Oft sind es aber die unvollständigen Baupläne, die in der Bauphase dann beachtliche Mehrkosten verursachen. Vor allem private Bauträger sparen bei der Planung zu viel und treten zu voreilig in die Bauphase. Das, was eine gut durchdachte Planung mehr kostet, wird in der Bauphase mehrfach eingespart. Dann ist auch das (zu) viele Geld, in Händen von (zu) Wenigen mit Grund für die überhitzte Situation am Immobilienmarkt. Angebot und Nachfrage vor allem auf dem Miet-, aber auch auf dem Wohnungsmarkt sind in den letzten Jahrzehnten immer stärker in Schieflage geraten. Mit verantwortlich ist sicherlich auch die Wohnbaupolitik der letzten Jahre, denn sie hat es verabsäumt rechtzeitig überlegt fruchtende Maßnahmen für eine Marktkorrektur zu setzen. Nehmen wir beispielsweise die Mietbeiträge des Landes her. Wo sind denn diese Gelder letztendlich angekommen? Wohl kaum beim Mieter! Hätte das Land mit den zig Millionen an ausgegebenen Mietbeiträgen eigenständig Wohnraum geschaffen und zu einem vernünftigen Mietpreis auf den Markt gesetzt, so wäre in Richtung bezahlbare Miete Konkretes erfolgt.
Der Wohnungsmarkt in Südtirol wird seit Jahren vorrangig von Immobilienunternehmen bedient, die verständlicherweise rein marktorientiert operieren, was Letzteren nicht zu verübeln ist. Es wäre also schon lange Aufgabe der öffentlichen Hand gewesen, marktkorrigierend einzugreifen. Die öffentliche Hand hat grundsätzlich kein Recht, auf dem Wirtschaftsmarkt als Unternehmerin aufzutreten, sie hat aber die Pflicht, dort wo Grundrechte ihrer Bürger am Markt monopolistisch bedient werden, korrigierend einzuschreiten und für die Befriedigung der Grundrechte ihrer Bürger durch gezielte Maßnahmen zu sorgen.
Vinschgerwind: Müssen wir umdenken, vom Haus- oder Wohnungseigentum zur Mietwohnung?
Georg Lechner: Nicht vollends, aber ja, für unsere jungen Leute auf alle Fälle. Die Gesellschaft hat sich stark geändert. Der Grundsatz, den wir noch von unseren Eltern für unsere Zukunftsplanung mitgekommen haben: „Sorge für ein eigenes Dach über deinem Kopf und du bist versorgt“, hat für junge Menschen einen untergeordneten Stellenwert. Wohnungseigentum sehen sie eher als Hemmschuh in ihrer Lebensplanung. Einmal schrecken die sehr hohen Baukosten ab, zudem bindet und verpflichtet Eigentum aus ihrer Sicht. Junge Menschen stehen heute in der Regel länger in Ausbildung, sie wollen und müssen flexibel sein, brauchen Berufs- und Lebensorientierung. Dies verlangt auch der Arbeitsmarkt heute von jungen Mitarbeiter:innen.
Vinschgerwind: Wurden in der beschlossenen Wohnreform 2025 die Vorschläge und Anregungen der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW Bezirk Vinschgau berücksichtigt?
Georg Lechner: Die Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ wurde mit dem Ziel eingesetzt, das Anliegen „leistbares Wohnen“ zu thematisieren, die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Vinschgau zu untersuchen, Vorschläge für eine Verbesserung zu erarbeiten, pressemäßig kund zu tun und bei den zuständigen Verantwortungsträgern auf politischer und Verwaltungsebene vorzubringen. Die Arbeitsgruppe hat sich wiederholt mit dem Themenbereich beschäftigt, ist in Kontakt und Austausch mit der Arche im KVW getreten, hat an Fachvorträgen an der UNI Bozen teilgenommen, sowie an einer Exkursion nach Vorarlberg, um das dort gut laufende Konzept zum „leistbaren Wohnen in Holzmodulbauweise“ kennen zu lernen. Die Erkenntnisse und Sichtweisen der Arbeitsgruppe wurden über verschiedene Printmedien publik gemacht.
Im Sommer 2024 traf sich die Arbeitsgruppe auch mit der Frau Landesrätin Ulli Mair. In der sehr sachlichen Aussprache wurden die Erkenntnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe u.a. zu den Themenbereichen: Schaffung von preiswertem Mietwohnraum und Neuausrichtung der Wohnbauförderung, ausführlich erörtert. Die Landesrätin hat unser Positionspapier mit Interesse angenommen und wir können sagen, dass die im Landtag genehmigte „Wohnreform 2025“ in allen Kernpunkten den Vorschlägen der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW – Bezirk Vinschgau Rechnung trägt.
Vinschgerwind: Es war in den letzten Tagen in der Presse mehrfach zu lesen, mit der Wohnreform 2025 wird die Sicherung des Wohnraumes für Ansässige bezweckt. Wie sieht dies der Vorsitzende der Arbeitsgruppe?
Georg Lechner: Der Südtiroler Landtag hat mit der Wohnreform 2025 ein bedeutendes Gesetz verabschiedet. Die geltende Wohnbauförderung wird, soweit sie sich in Vergangenheit bewährt hat, mit Verbesserungen und Ergänzungen fortgeschrieben, aber es werden mehr oder weniger in allen Bereichen des Wohnens neue und überfällige Akzente gesetzt, um Wohnraum für unsere Bürger:innen zu schaffen und zu sichern. Zu nennen sind die 100-prozentige Reservierung neuer Wohnkubatur für Ansässige auf neu ausgewiesenem Bauland, das neu aufgesetzte Bausparmodell und die Einführung des zinsbegünstigten Darlehens in Kombination mit dem Verlustbeitrag, wie bisher. Das Modell „Gemeinnütziger Wohnbau“ in dieser Form ist in Südtirol neu. Der Art. 74 regelt die Förderung für die Wiedergewinnung von Gebäuden durch öffentliche Körperschaften, zivilrechtlich anerkannte kirchliche Körperschaften, Stiftungen und Organisationen ohne Gewinnabsicht, die sich verpflichten, Mietwohnungen zu errichten, und zu einem im Voraus vereinbarten Mietzins, der den Landesmietzins von ca. € 7,50/m² jedenfalls nicht überschreiten darf, für mindestens 30 Jahre an Einheimische zu vermieten. In Art. 74 ter werden im Wesentlichen dieselben Regelungen und Verpflichtungen bei Neubau von Gebäuden für Wohnzwecke durch vorgenannte Bauträger definiert. Schließlich muss noch auf den neuen Art. 74 – quater mit der Überschrift „Kommunaler geförderter Wohnbau – Finanzierung des Neubaus und der Wiedergewinnung von Gebäuden“ verwiesen werden. Die Gemeinden können Wohnraum für Einheimische eigenständig schaffen. Sie verpflichten sich diesen zu einem mit dem Land vereinbarten günstigen Mietzins an berechtigte Personen für 30 Jahre zu vermieten und erhalten dafür vom Land die Finanzierung von bis zu 50% der anerkannten Baukosten. Unter Beachtung bestimmter Auflagen können die Gemeinden diese Wohnungen auch an Personen mit den Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau als Eigentumswohnung abtreten. Damit hat das Land den Gemeinden alle Werkzeuge in die Hand gelegt, aktiv und konkret ihren Bürgern „bezahlbaren Wohnraum“ bereit zu stellen.
Interview: Heinrich Zoderer
Grafiken und nähere Informationen: Wohnreform 2025 Wohnraum für Südtirol
https://wohnen.provinz.bz.it/de/home
https://arche.kvw.org/de/kvw-arche-75.html
Schlinig - Die 45 Jahre alte Sesvennahütte auf 2262 Metern Meereshöhe im Schlinigtal ist derzeit geschlossen. Sie wird im Laufe des Sommers von Grund auf saniert. Mit den Planungsarbeiten war der Glurnser Architekt Jürgen Wallnöfer betraut worden. 2026 soll die Hütte wieder eröffnet werden.
von Magdalena Dietl Sapelza
Die Sanierung der Sesvennahütte ist vom Bauausschuss der AVS Sektionen Obervinschgau, Untervinschgau und Lana in die Wege geleitet worden. Die Sanierung der Hütte, die Bergsteigern und Wanderern über vier Jahrzehnte Unterkunft und Verpflegung geboten hatte, war höchst notwendig geworden. Wasserrohre, Elektro- und Heizanlagen, der Brandschutz und einiges mehr entsprachen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, Es fehlten auch die Personalräume, die wichtig sind, damit Hüttenwirte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden. „Es wird kein Hotel am Berg“, schreibt Elmar Knoll, der Vizepräsident des Alpenvereins AVS und Projektsteuerer in einer Presseaussendung. „Wir gehen sogar in die umgekehrte Richtung“. Die Zimmer werden weniger, dafür etwas geräumiger. Mit der Planung der Neugestaltung war der Architekt Jürgen Wallnöfer beauftragt worden. Die Hütte wird aufgehöht. Das Dachgeschoss wird als Matrazenlager nutzbar. Die Dachkonstruktion entsteht in Holzbauweise. Die Ummantelung zur Wärmedämmumg erfolgt mit Lärchenschindeln. Im Erdgeschoss wird die Küche erweitert, Sanitäranlagen erneuert und die Terrasse vergrößert. Im Untergeschoss werden ein Trockenraum, ein Skiraum und Lagerräume, sowie Räume für die Pächter und Personalräume errichtet. Im Obergeschoss entstehen Zimmer mit vier bis sechs Betten, zentral gelegene Gemeinschaftsduschen und Sanitäranlagen. Energetisch wird die Sesvennahütte von einem Kleinwasserkraftwerk versorgt. Ein Stromagregator steht für Notfälle bereit. Geheizt wird mit einem Holzkessel. Dieser wird auch mit jenen Holzstücken befeuert, die nach dem Bau übrig bleiben. Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Baumaterialien mit Sonderfahrzeugen über den Weg transportiert werden konnten und so wenig wie möglich ein Hubschrauber benötigt wird. Im November 2025 sollen die Arbeiten abgeschlossen und ein neuer Pächter gefunden sein.
Die Sesvennahütte war Ende der 1970er Jahre im Auftrag der AVS Sektionen Obervinschgau (Sektion Mals), Vinschgau, Untervinschgau, Martell und Lana 200 Meter neben der Ruine der Pforzheimer Hütte errichtet und im Jahre 1981 eröffnet worden. Die Pforzheimer Hütte ist mittlerweile durch den Föderverein Cunfin restauriert worden und wird seit 2015 als Museum genutzt.
Partschins - Bei der ersten „echten“ Ratssitzung am 17. Juni ging’s in Partschins ans Arbeiten. Nach den Ernennungen der Wahlkommission (Stefan Ganterer, Karl Moser und Jasmin Ramoser) und der Ernennung der Gemeindeleitstelle für Zivilschutz (BM Alois Forcher und die Feuerwehrkommandanten Hans Steck (Partschins), Lukas Schnitzer (Rabland) und Thomas Schönweger (Töll) und nach dem Beschluss über die Nichterstellung eines konsolidierten Jahresabschlussess 2024 mussten BM Luis Forcher und Gemeindesekretär Hubert Auer für die 4. Änderung des Haushaltsvoranschlages kurzzeitig den Saal verlassen. Denn mit dem Einbauen von 250.000 Euro in den Vertragsverlängerungsfonds und mit dem Einbauen von 21.000 Euro als Mandatsabfindung betraf es mit 125.000 Euro den Gemeindesekretär und bei der Mandatsabfindung den BM. Bei der Abänderung der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten gab es dann doch einige Diskussionen, mit dem Ergebnis, dass nur der Abgabezeitpunkt für die Ansuchen neu geregelt wurde. Damit wurde das Ziel einer Verschnaufpause für das Lizenzamt erreicht. Über mögliche Abänderungen der Zuweisungskriterien solle die neu zu bildende Tourismuskommission befinden.
Bei den Fragen der Gemeinderatsmitglieder ging die Referentin Jasmin Ramoser (SVP) in die Offensive und kündigte für September die Eröffnung einer Kindertagesstätte in Partschins mit 10 bis 12 Kindern an und die Eröffnung einer Spielegruppe mit 12 Kindern pro Gruppe in der alten Feuerwehrkaserne von Rabland. Mit der Offensive ist Ramoser Gerüchten entgegengetreten, in denen die Rede davon war, dass es keine solche Einrichtungen geben werde. Ziel müsse es allerdings sein, auch in Rabland 2026/2027 eine echte Kita einzurichten. Mit „Du musst einen Zahn zulegen“ warnte Jutta Pedri (Bürgerliste) die Referentin vor neuerlichen Aufständen. Was mit der Gestaltung des Kreisverkehrs los sei, fragte Benjamin Schupfer und wirbelte mit den Hinweisen auf die Stellungnahme des Heimatpflegevereines Partschins (sh. Vinschgerwind 9/2025) einigen Staub auf. „Das war eine Fehlinformation des Heimatpflegevereines“, sagte BM Luis Forcher und Tourismusreferent Ulrich Schweitzer: „Inhaltlich war diese Stellungahme vom ersten bis zum letzten Satz nicht richtig und an den Haaren herbeigezogen.“ Richtig sei, dass der Tourismusverein Ideen angeboten habe, die man an den Straßendienst weitergeleitet habe. Und die vom Heimat-
pflegeverein eingebrachten zwei Vorschläge seien umgesetzt worden. In den Kreisverkehr hinein werde nur eine minimale Bepflanzung kommen und die Restflächen seien erst noch zu definieren. „Der Heimatpflegeverein hätte besser Zeit für Vorschläge investieren sollen, als unwahre Pressemitteilungen zu schreiben“, sagte Schweitzer wörtlich. (eb)
Im Nationalpark Stilfserjoch im Martelltal ist ein junger Bartgeier geschlüpft. Was ihm noch fehlt, ist ein Name. Dieser wird nun gesucht. Zur Auswahl stehen Firn (in Anlehnung an die schneebedeckten Gipfel), Ortix (abgeleitet vom höchsten Berg Südtirols, dem Ortler), William (hat seinen Ursprung in den Wörtern „willio“ - Wille, Entschlossenheit - und „Helm“ - Helm, Schutz) sowie Tilly (leitet sich von Mathilde ab und bedeutet „mächtige Kämpferin“). Der Name kann bis spätestens 4. Juli 2025 an eine dieser E-Mail-Adressen geschickt werden: info@avimundus.com oder info@vogelschutz-suedtirol.it.
Südtirol/Schlanders - Die „Soziale Mitte“ der SVP hatte sich im Jänner 2025 formiert und versteht sich als Nachfolgeorganisation des einstigen SVP Arbeitnehmerflügels. Nachdem sich die Vorsitzende Magdalena Amhof zurückgezogen hatte, waren Wahlen fällig. Zur neuen Vorsitzenden wurde Gabriele Morandell (im Bild oben) gewählt. Der Pusterer Andreas Pramstaller hatte seine Kandidatur zurückgezogen. Er erklärte sich aber bereit, neben Hannes Unterhofer aus Bozen einer der Stellvertreter zu sein. Zu Morandells Stellvertreterin wurde auch Kunhilde von Marsoner aus Schlanders (im Bild unten) gewählt. Die „Soziale Mitte“ will für die Rechte der Benachteiligten und speziell der arbeitenden Menschen im Land, sprich für die Arbeitnehmer:innen, kämpfen, die die Mehrheit der Bevölkerung darstellen, sich aber bislang wenig Gehör verschaffen konnten. (mds)
Vom Wind gefunden - Seit Menschen sesshaft sind, ist die Landwirtschaft eine der wichtigsten Grundlagen unserer Existenz, denn sie sichert die Ernährung. Im Laufe der Geschichte seit der Neolithischen Revolution um ca. 10.000 v. Chr. hat es viele Umwälzungen und Agrarrevolutionen gegeben. Die Einführung der Dreifelderwirtschaft, der Fruchtwechselwirtschaft und die Grüne Revolution sind nur drei große Veränderungen. Durch die Mechanisierung, Chemisierung, Spezialisierung und Industrialisierung der Landwirtschaft wurden die Erträge gesteigert. Große Veränderungen gab es durch die Düngewirtschaft, die Einführung neuer Pflanzen und Züchtungen und durch die Gentechnik. Die Ökologisierung der Landwirtschaft, die vertikale Produktion pflanzlicher Erzeugnisse im Ballungsgebiet der Städte in mehrstöckigen Gebäuden und die soziale Landwirtschaft sind weitere Erneuerungen. Da die Weltbevölkerung auf über 10 Mrd. Menschen anwachsen wird und die zur Verfügung stehende Anbaufläche stark ausgeschöpft sind, braucht es innovative Konzepte. Die Unterwasserlandwirtschaft, d.h. der Anbau von Pflanzen auch im Meer liegt im Fokus der Wissenschaft. Ansätze einer maritimen Landwirtschaft umfassen u. a. schwimmende Farmen, die Nutzung von entsalztem Meerwasser für den Anbau konventioneller Pflanzen oder die Entwicklung und den Anbau salzresistenter Pflanzen. Am weitesten fortgeschritten ist der Algenanbau, der oft mit der Züchtung von Schalentieren, wie Muscheln, Krebsen, Garnelen oder Schnecken kombiniert wird. (hzg)
Schlanders/Mals - Am 20. Juni war Gesundheits-LR Hubert Messner auf Stippvisite im Gesundheitssprengel Mals und im Krankenhaus Schlanders. Im Mittelpunkt standen sowohl in Mals als auch in Schlanders Gespräche mit den Mitarbeitenden und Führungskräften. „Ich sehe viel Engagement in der täglichen Arbeit, deshalb gebührt euch großer Dank“, sagte Messner. Das Land investiere mit dem neuen Kollektivvertrag 35 Millionen Euro, um die Gehälter von rund 7.500 Mitarbeitenden im Gesundheitsbereich zu verbessern. Das Land habe die Wochenarbeitszeit für das Gesundheitspersonal bei vollem Lohn auf 36 Stunden gesenkt, berichtete Messner.
Weiterhin sind die Anforderungen an das Gesundheitswesen groß, so Messner. Es werden beispielsweise pro Tag im Gesundheitsbetrieb über 5.000 Leistungen vorgemerkt und 850 Zugänge in den Notaufnahmen verzeichnet. Im Gesundheitssprengel Mals wurde vor allem über den Ausbau und die Weiterentwicklung des Sprengels gesprochen. Im Rahmen der Stärkung der wohnortnahen Versorgung soll die Betreuung am Standort Mals mit geeigneten Strukturen gestärkt werden, bekräftigte Messner. Der Landesrat konnte bestätigen, dass der Rettungshubschrauber im Vinschgau, also in Laas, bleibt. Im Krankenhaus in Schlanders ging es vorwiegend darum, wie die wichtigen medizinischen Dienste vor Ort gesichert und gestärkt werden können. „Das KH Schlanders bleibt als wichtiger Teil des Südtiroler Krankenhausnetzes mit all seinen Abteilungen und Angeboten bestehen“, sagte Messner. Für die Zukunft sei es entscheidend, die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern weiter auszubauen, um die Versorgung vor Ort dauerhaft zu sichern und attraktiv zu gestalten - sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für das Personal.
Kommentar von Heinrich Zoderer (Freier Mitarbeiter) - Das Recht auf Wohnen ist ein Grundrecht, meint Georg Lechner von der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW Vinschgau. Zu lange hat die Politik zugeschaut und auf den freien Markt vertraut. So sind in den letzten Jahren die Bau- und Mietpreise gewaltig nach oben gestiegen. Der Ruf nach leistbarem Wohnraum und bezahlbaren Mieten wurde immer lauter. Nun hat die Landesregierung bzw. die Wohnbaulandesrätin Ulli Mair ein erstes großes Reformpaket für die Wohnbauförderung vorgelegt, das am 6 Juni vom Landtag verabschiedet wurde. Das Reformpaket enthält drei Kernpunkte: Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Einheimische, Bürger und gemeinnützige Wohnbauträger gezielt fördern, größere Kontrollen und Verfahren vereinfachen. Mit der Reform wird auch ein neues Modell für den gemeinnützigen Mietwohnungsbau eingeführt. Auch die Gemeinden können nun aktiv werden, Wohnungen und Mietwohnungen bauen. Durch die Festsetzung der Gemeindeimmobiliensteuer GIS kann auch der Leerstand abgebaut und ein Anreiz zum Vermieten geschaffen werden. Die Landesregierung muss die Neuregelung für das Bausparen beschließen. Ebenfalls in Kraft treten wird die neu geschaffene Förderschiene für zinsbegünstigte Darlehen. Das sind alles wichtige und notwendige Schritte in die richtige Richtung. Ob damit das Grundrecht auf Wohnen für alle Wirklichkeit wird, muss sich erst zeigen. Wahrscheinlich braucht es noch einige Reformen und ein noch größeres Engagement vom Land und von Gemeinden, um auch Mietkauf, generationenübergreifendes, gemeinschaftliches und betreutes Wohnen verstärkt zu realisieren. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.