Mehrausgaben für Sozialdienste und Seniorenwohnheime genehmigt

Mitarbeitende der Seniorenwohnheime und der Sozialdienste erhalten voraussichtlich mit dem Novembergehalt eine Nach- und Ausgleichszahlung. (Foto: LPA/Claudia Corrent) Mitarbeitende der Seniorenwohnheime und der Sozialdienste erhalten voraussichtlich mit dem Novembergehalt eine Nach- und Ausgleichszahlung. (Foto: LPA/Claudia Corrent)

Wie die Mitarbeitenden der Landesverwaltung werden auch die Mitarbeitenden der Seniorenwohnheime und der Sozialdienste im November eine Ausgleichszahlung erhalten. 

Mit der definitiven Unterzeichnung des ersten Teilvertrages des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages im Oktober (LPA hat berichtet) wurde der Weg frei gemacht, damit Nach- und Ausgleichszahlungen mit dem Novembergehalt überwiesen werden können. Damit diese Zahlung auch an die Mitarbeitenden der Sozialdienste und der Seniorenwohnheime erfolgen kann, hat die Landesregierung heute (14. November) auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg einer Finanzierung der Mehrausgaben der Seniorenwohnheime sowie der Träger der Sozialdienste zugestimmt.

"Um die Berufe im Sozialwesen aufzuwerten, braucht es viele Schritte. Einer davon ist es, die finanziellen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Berufsbilder aufzuwerten, andere umfassen eine Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten oder weitere vertragliche Rahmenbedingungen. Daher ist es gut, wenn die Verhandlungen über einen nächsten Teilvertrag bereits laufen und möglichst rasch abgeschlossen werden, betont Landesrätin Deeg. Die Gesamtkosten für die Nach- und Ausgleichszahlungen an die Mitarbeitenden im Sozialwesen betragen 26 Millionen Euro (9 Millionen Euro für die Sozialdienste, 17 Millionen Euro für die Seniorenwohnheime) und wurden bereits im Rahmen der Vertragsverhandlungen quantifiziert.

ck

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