Der Landtag bekommt endlich eine Rolle bei Änderungen des Autonomiestatuts: Team-K-Antrag angenommen

Der Landtag nahm heute den Beschlussantrag des Team K, mitunterzeichnet von den Grünen und dem PD, an. Punkt 1, der die Landesregierung verpflichtet, den Landtag bei Gesetzesänderungen zum Autonomiestatutes vorab angemessen zu informieren und  aktiv miteinzubeziehen, fand einstimmige Zustimmung. “Die Autonomie gehört uns allen”, unterstreicht Erstunterzeichner Paul Köllensperger, “und der Landtag, das wichtigste und von den Bürger*innen gewählte politische Organ, muss bei Änderungen mitreden können.” Künftig ist die Landesregierung somit verpflichtet, die Fraktionsvorsitzenden in regelmäßigen Abständen über den Stand der Verhandlungen mit Rom zum Autonomiestatut zu informieren. Diese wichtige Neuerung, und die EInbeziehung des Landtags, Deutsche, Ladiner und Italiener gemeinsam, trägt sicher dazu bei, in Rom eine stärkere Verhandlungsposition zu haben”, so Köllensperger. “Denn es ist jetzt unser aller Ziel, unsere  Autonomie auszubauen.”   

Über mehr als ein halbes Jahrhundert sichert die Autonomie in Südtirol ein friedliches Zusammenleben, wirtschaftliches Wachstum und selbstbestimmte Entscheidungen in wichtigen politischen Bereichen. “Es ist sozusagen unsere Verfassung”, betont Paul Köllensperger. “Und Änderungen an einem für alle Südtiroler*innen so wichtigen Dokument  müssen transparent und unter Einbeziehung des Landtages, des höchsten demokratischen Gremiums in unserem Land, beschlossen werden.” Allen ist zum Beispiel bekannt, dass die Kompetenzen Südtirols mit der Verfassungsreform 2001 in mehreren Bereichen eingeschränkt worden war und dass der Landeshauptmann bereits Gespräche mit  Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zu diesem Thema geführt hat; wie aus den Medien zu entnehmen, ist auch ein Entwurf für ein Verfassungsgesetz ausgearbeitet und nach Rom geschickt worden. Die demokratisch gewählten Vertreter der Bürgerinnen und Bürger aber, dieselben, die auch den Landeshauptmann gewählt haben, wurden damals nicht über den Inhalt der Maßnahme informiert.

Mit dem heute angenommenen Beschlussantrag sieht sich der Landtag endlich in seiner Rolle als mitentscheidendes Organ gestärkt.

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