Zum Tag der Arbeit am 1. Mai: Positive mitarbeiter*innenfreundliche Unternehmenskultur fördern

Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer (Foto: Büro der Gleichstellungsrätin) Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer (Foto: Büro der Gleichstellungsrätin)

Zum diesjährigen Aktionstag verweist Gleichstellungsrätin Hofer auf die Errungenschaften, die den Arbeitnehmenden zugutekommen, unterstreicht aber ebenso, dass Mobbing am Arbeitsplatz und die Schwierigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Hauptthemen ihrer Beratungstätigkeit sind

Jedes Jahr aufs Neue macht der 1. Mai ein wichtiges Thema für viele Menschen weltweit sichtbar: Bekannt als Tag der Arbeit oder auch als Internationaler Kampftag der Arbeiter*innenklasse wird dieser Tag seit Ende des 19. Jahrhunderts zum Anlass genommen, um auf die Rechte, Errungenschaften und Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmenden hinzuweisen. „Vieles wurde in diesem Bereich bereits erreicht, doch bleiben Mobbing am Arbeitsplatz und die Schwierigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die wichtigsten Themen in der Beratungstätigkeit der Gleichstellungsrätin“, hebt Gleichstellungsrätin Brigitte Hofer vor.

Man spreche von Mobbing am Arbeitsplatz, so Hofer weiter, „wenn eine Person oder eine Gruppe wiederholt und über eine längere Zeitspanne die Würde eines anderen Menschen angreift. Dies geschieht, indem die betroffene Person schikaniert, übergangen, abgewertet, beleidigt oder schlicht ignoriert wird.“ Ziel sei dabei der Ausschluss der betroffenen Person. Klar zu unterscheiden seien die Begriffe Mobbing und Konflikt. „Konflikte entstehen überall dort, wo Menschen miteinander zu tun haben. Konflikte sind deshalb unvermeidlich und alltäglich“, führt die Gleichstellungsrätin aus. „Nicht hinter jeder Auseinandersetzung, nicht hinter jeder Kritik, verbirgt sich tatsächlich ein gezieltes Mobbing. Um Mobbing zu erkennen, ist eine gesamthafte Betrachtung der Situation und deren Entstehung erforderlich.“

Gemäß Artikel 2087 des italienischen Zivilgesetzbuches ist der/die Arbeitgebende dazu verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und der geistigen Persönlichkeit zu ergreifen. Der/die Arbeitgebende hat die Pflicht, ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld zu fördern. 

2021 wurde beim Büro der Gleichstellungsrätin der Anti-Mobbing-Dienst eingerichtet, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Falle von Mobbing, Straining und Gewalt am Arbeitsplatz Informationen, Beratungen und Mediationenanbietet. Es handelt sich um einen kostenlosen Dienst, an den sich alle Bürgerinnen und Bürger wenden können.

Der zweite Hauptberatungsbereich der Gleichstellungsrätin ist indes die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Bei der Vereinbarkeit geht es darum, zwei große Lebensbereich in Einklang zu bringen, ohne bei einem einen Abstrich machen zu müssen“, betont Hofer. „Es soll berufstätigen Eltern ermöglicht werden, frei zu wählen, wie sie ihre Karriere und Familie planen möchten.“ Junge Menschen - aber nicht nur diese -, wollten nicht zwischen Karriere/Arbeit und Familie entscheiden müssen, und bekanntlich seien es häufig Frauen, die auf ihre Karriere verzichten und in Teilzeit gehen und somit niedrigere Gehälter und Renten erhalten.

„Zu den Themen Mobbing am Arbeitsplatz und Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die Unternehmen aufgerufen für ein nichtdiskriminierendes, solidarisches, inklusives Arbeitsumfeld und flexible Arbeitszeiten zu sorgen. Angesichts des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels können wir es uns auch nicht mehr leisten, Potenziale zu verlieren oder ungenutzt zu lassen. Frauen am Arbeitsmarkt zu stärken ist daher eine zentrale Aufgabe für alle, einschließlich der Arbeitgeber“, unterstreicht Brigitte Hofer. „Ein wichtiger Tag wie der 1. Mai ist Grund zum Feiern und Ansporn eine positive mitarbeiter*innenfreundliche Unternehmenskultur, welche auf Solidarität und Wertschätzung beruht, zu unterstützen und zu fördern.“

GSR

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