Wenn Politiker dir sagen, du sollst nicht abstimmen gehen, dann ist es höchste Zeit abstimmen zu gehen: Am 8. und 9. Juni an deinem Wahlsitz!

Die BürgerInnen haben von 1946 bis heute mit Referenden die Geschichte des Landes maßgeblich bestimmt - angefangen mit der Entscheidung für die Republik.
Bei 39 von 72 abschaffenden Referenden ist das Quorum von 50% der Stimmberechtigten überschritten worden. Dieses Ziel ist in den letzten 14 Jahren nicht mehr erreicht worden.Das kann auch jetzt wieder geschehen. Die Regierungsmehrheit ruft dazu auf, nicht abstimmen zu gehen. Denke daran: Wer im Sinne des Volkes entscheiden will und nach seinem Willen handeln, der fürchtet das Referendum nicht! Nur mit den Referenden haben die Wähler und Wählerinnen die Macht, selbst zu entscheiden. Wenn du nicht abstimmen gehst, könnte genau Deine Stimme fehlen, um das Beteiligungsquorum zu erreichen und könnte damit allen, die abstimmen gegangen sind, das Recht genommen werden, selbst zu entscheiden. Deshalb rufen wir auf: Geh' abstimmen! Die Macht liegt auch in Deiner Hand, die Zukunft unseres Landes zu bestimmen.Am 8. und 9. Juni kannst Du in 5 Volksabstimmungen über wichtige Fragen entscheiden: Über 4 Fragen zum Arbeitsschutz und zu einer über die Staatsbürgerschaft.

Schicke diesen Aufruf an deine Kontakte und hilf mit, 
eine der größten Herausforderungen der Demokratie in unserem Land zu bestehen!

DIE REFERENDEN am 8. und 9. Juni

Frage 1:    Kündigungsschutz in größeren Unternehmen


Heute gilt: Wenn Arbeitnehmer:innen nachweisen können, dass ihre Entlassung im Betrieb mit mehr als 15 Angestellten rechtswidrig war, haben sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, jedoch nicht auf Wiedereinstellung. Mit dem Referendum soll die Wiedereinstellung eingeführt werden.

  • Wenn du mit JA stimmst, willst du das aktuelle Gesetz aufheben und die Pflicht zur Wiedereinstellung wieder einführen.
  • Wenn du mit NEIN stimmst, bestätigst du die derzeitige Regelung. Es gibt weiterhin nur eine Entschädigung und keine Wiedereinstellung.

In Kleinunternehmen mit weniger als 15 Angestellten (das sind ca. 95% der Betriebe in Italien) haben Mitarbeiter:innen nach einer unrechtmäßigen Entlassung Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung von max. 6 Monatsgehältern. Mit dem Referendum soll diese Obergrenze abgeschafft werden.

  • Wenn du mit Ja stimmst, wird die Obergrenze von 6 Monatsgehältern aufgehoben. Richter können die Entschädigung frei festsetzen.
  • Wenn du mit Nein stimmst, bleibt die aktuelle Regelung bestehen. Die Entschädigung darf 6 Monatsgehälter nicht überschreiten.


Frage 3:    Befristete ArbeitsverträgeHeute gilt: Befristete Arbeitsverhältnisse unter 12 Monaten können ohne Angabe eines sachlichen Grundes abgeschlossen werden. Mit diesem Referendum soll diese Pflicht wieder eingeführt werden. Ziel ist ein besserer Schutz für prekär beschäftigte Arbeitnehmer.    • Wenn du mit JA stimmst, wird die Pflicht zur Angabe eines Grundes für alle befristeten Verträge wieder eingeführt.    • Wenn du mit NEIN stimmst, bleibt es bei der bisherigen Regel. Für Verträge bis zu einem Jahr ist keine Begründung nötig.
Frage 4:    Haftung bei ArbeitsunfällenHeute gilt: Derzeit haftet bei Arbeitsunfällen in der Regel nur das Unternehmen, bei dem der/die Verunfallte angestellt ist. Mit dem Referendum soll erreicht werden, dass in Zukunft der Auftraggeber, der Auftragnehmer und der Subunternehmer gemeinsam haften, besonders bei Risiken, die typisch sind für die ausgeführte Tätigkeit.    • Wenn du mit JA stimmst, wird eine gemeinsame Haftung eingeführt. Auch der Auftraggeber haftet dann für Risiken des Subunternehmens.    • Wenn du mit NEIN stimmst, bleibt die derzeitige Regelung bestehen. Der Auftraggeber haftet nicht für spezifische Risiken.
Frage 5:    Italienische Staatsbürgerschaft für Ausländer:innenHeute gilt:  Ausländer:innen müssen mindestens 10 Jahre legal in Italien leben, um die italienische Staatsbürgerschaft beantragen zu können. Mit dem Referendum soll die Frist auf 5 Jahre verkürzt werden und damit wieder die Regelung von 1992 gelten.    • Wenn du mit JA stimmst, wird die erforderliche Aufenthaltsdauer zur Beantragung der italienischen Staatsbürgerschaft auf 5 Jahre verkürzt.    • Wenn du mit NEIN stimmst, bleibt die derzeitige Regelung bestehen. Es wird für die Beantragung eine Aufenthaltsdauer von 10 Jahren verlangt.

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