Über Hahnenschreie, Hirsch- und Pfauenlaute und andere Immissionen

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Aus dem Gerichtssaal - Unter Immissionen versteht der Gesetzgeber Beeinträchtigungen des nachbarlichen Eigentums durch Rauch, Gase, Lärm, Wärme, Geruch, Erschütterungen oder ähnliche Einwirkungen. Sie muss der Nachbar ertragen, wenn sie das gewöhnliche Maß nicht überschreiten, wobei die ortsübliche Nutzung zu berücksichtigen ist. Die Möglichkeiten, dass sich dabei Nachbarn in die Haare geraten, sind vielfältig. Denken wir nur an die Bauern bei der Ausbringung von Spritzmitteln in der Landwirtschaft. Selbst das Läuten von Kirchenglocken wurde von Gerichten in Fremdenverkehrsorten untersagt, weil dadurch der Anspruch der Gäste auf Ruhe gestört würde. In der Vergangenheit haben wir in dieser Rubrik von einem bizarren Fall berichtet, bei dem sich ein Hausbesitzer, der auf der grünen Wiese wohnte, über das Krähen von vier Hähnen vor seinem Schlafzimmer in seiner Nachtruhe gestört fühlte. Ein Bauer hatte nämlich im Zuge der Verlegung der Hofstelle auch seine vier „Gigger“ mitgebracht, welche in der neuen Umgebung nach Herzenslust krähten. Der Hahnenstreit landete vor Gericht. Er wurde durch einen Vergleich in der Weise beendet, dass der Bauer auf drei seiner Federviecher verzichtete.
Ein noch skurrilerer Fall wäre beinahe vor Gericht gelandet und hätte dort wahrscheinlich auch für mediales Aufsehen gesorgt. Eines Tages kam ein Hausbesitzer in meine Kanzlei und beklagte sich über seinen Mieter. Aber nicht etwa, weil dieser seine Miete nicht bezahlte oder die Wohnung beschädigte oder vernachlässigte. Vielmehr weil er das ganze Haus an seinem Sexualleben teilnehmen ließ. Denn immer wenn das Pärchen der Lust frönte, und das passierte fast täglich, dann waren ihr Stöhnen und ihre Lustschreie im ganzen Haus zu hören. Die Aufforderungen des Vermieters, die Pfauen- und Hirschlaute durch Kissen etwas zu dämpfen, stießen auf taube Ohren. Der „casus“ kam nur deswegen nicht vor den Kadi, weil die „Lustmolche“ auszogen und offenbar eine weniger hellhörige Wohnung fanden.
Peter Tappeiner, Rechtsanwalt
peter.tappeiner@dnet.it

P.S. Im nächsten Beitrag möchte ich mich mit den Phänomenen der Mietnomaden befassen. Dabei wäre ich den Lesern für krasse Beispiele aus ihrem Erfahrungsbereich ähnlich jenem aus dem Passeiertal dankbar.

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