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Montag, 28 Juli 2025 08:16

Klare Regeln für Agriphotovoltaik

Landesregierung - Die Landesregierung hat vor gut einer Woche neue Kriterien für die Photovoltaik festgelegt: Erlaubnis nur für Obstbauflächen in der Tallage - Energiegewinnung auch auf Stauanlagen und denkmalgeschützten Gebäuden möglich.
Die Dekarbonisierung vorantreiben, aber gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen beibehalten und das Landschaftsbild schützen: Dieses Ziel hat sich Peter Brunner, der Landesrat für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, sowie Energie, Raumentwicklung und Sport, mit den neuen Bestimmungen zur Agrivoltaik gesteckt. Am 15. Juli hat die Landesregierung der Änderung der Durchführungsverordnung über die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zugestimmt.
Damit wird die Anbringung und Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft detailliert s10 flaechengeregelt. Brunner begründet dies bei der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung mit den Klimazielen: „Wir setzen hiermit einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des Klimaplans Südtirol 2040 und der europäischen Ziele der Dekarbonisierung“.
Damit das Landschaftsbild und die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen erhalten bleibt, gelten strenge Regeln. „Sie sind nur auf Obstbauflächen in der Talsohle und nach landschaftsrechtlicher Genehmigung von Seiten der Gemeinden möglich“, erklärte Brunner. Als Grenze gilt eine Lage von 75 Metern oberhalb des Flussbetts der Etsch oder des Eisacks, auf der Äpfel, Birnen, Kirschen, Aprikosen oder Pflaumen angebaut werden. Interessierte Landwirte oder Landwirtinnen müssen nachweisen, dass sie den Obstanbau in den vergangenen fünf Jahren ununterbrochen betrieben haben, das Gelände eine maximale Neigung von 10 Prozent aufweist und dass der Fortbestand der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf mindestens 70 Prozent der betroffenen Fläche gegeben ist.
„Der Ertrag aus dem Obstbau darf sich um höchstens 30 Prozent verringern, im Vergleich zum durchschnittlichen Ertrag der vergangenen fünf Jahre“, ergänzte Brunner. Die PV-Anlagen dürfen maximal 40 Prozent der Fläche bedecken. Der Stromertrag muss mindestens 60 Prozent einer Standardanlage betragen.
In Landschaftsgütern von besonderer Bedeutung und geschützten Gebieten bleiben Agrivoltaikanlagen verboten.
Mit dem Beschluss der Landesregierung werden Photovoltaik-Anlagen auch auf Mauern und Dämmen von Stauseen für hydroelektrische Nutzungen zugelassen, sofern es sich um Wasserkraftwerke mit einer mittleren Nennleistung von mehr als 3 MW handelt.
Auf denkmalgeschützten Bau- und Grundparzellen ist eine Installation mit Genehmigung des Denkmalamts möglich – sofern das Erscheinungsbild nicht beeinträchtigt wird. Auf Kirchen und Kapellen bleiben PV-Anlagen verboten.

Sulden - Ungebrochen ist die Anziehungskraft von Reinhold Messner. Wo Messner auftaucht, finden sich rasch Menschenmengen zusammen. Wenn Reinhold und Diane Messner angekündigt werden und selbst einladen, ist das Garantie für eine Begegnung mit Eventcharakter. Am 17. Juli luden Diane und Reinhold Messner gemeinsam mit den Seilbahnen Sulden zur Wanderung zu den Yaks nach Sulden ins Madritschgebiet. Aus dem langjährigen Yakauftrieb von der Tal- zur Mittelstation ist nach einer Unterbrechung durch die Coronapandemie seit zwei Jahren eine Wanderung zu den sich bereits auf der Weide befindlichen Yaks geworden. Diese Gelegenheit, gemeinsam mit Reinhold und Diane zu wandern, Fotos zu machen, sich Bücher signieren zu lassen, den Worten zu lauschen und die Yaks im Kontext mit den Messners zu sehen, ließen sich viele Gäste aus Deutschland, aus Österreich, aus der Schweiz und aus Italien und auch viele Einheimische nicht nehmen und sie kamen in Scharen nach Sulden. Schätzungen zufolge mehr als 1000 Leute sind mit der Seilbahn Sulden auf die Bergstation gefahren und von dort gemeinsam mit den Messners zur Madritschhütte aufgestiegen, vorbei an den weidenden Yaks. Die Wetterbedinungen waren wunderbar, die Kulisse traumhaft, Kulinarium und musikalische Unterhaltung haben gepasst. Der Berghang zwischen der Bergstation und der Madritschhütte glich zeitweilig einem Ameisenhaufen. Weil es mit den modernen Smartphones die Technik ermöglicht, war jede und jeder ein Fotograf und dieser Umstand wurde rege genutzt.
Reinhold und Diane Messner waren, wie auch die Verantwortlichen der Seilbahnen Sulden um Präsident Erich Pfeifer, von der Anzahl der Gäste angetan - es waren fast doppelt so viele wie im vorigen Jahr. Reinhold und Diane hießen die vielen Gäste an der Talstation in den Sprachen Deutsch und Italienisch willkommen und luden zur lockeren und gemütlichen Wanderung und mahnten zur Vorsicht bei der Yakbegegnung. An der Bergstation erklärte Messner das gegenüberliegende unvergleichliche und majestätische Dreigestirn mit Ortler, Königsspitze und Zebrú.
Auf der Madritschhütte gaben die Messners mit viel Geduld und Ausdauer vielen interessierten Fans Autogramme, signierten Bücher und ließen sich fotografieren. Erfahren konnte man, dass einige Yaks von Sulden in Richtung Helm in Sexten abtransportiert werden sollen. Dort haben Diane und Reinhold Messern kürzlich das „Reinhold Messner Haus“ als neues Domizil bezogen, sehr zur Freude der dortigen 3-Zinnen-AG um Präsident Franz Senfter. (eb)

Montag, 28 Juli 2025 12:00

Erfreulich: die Geburtenzahlen steigen

Schlanders/Krankenhaus - Jahrelang musste die Geburtenabteilung im Krankenhaus Schlanders um ihre Existenz kämpfen. Nach heftigen Protesten konnte die Schließung verhindert werden. Nun kommt eine erfreuliche Meldung aus der Mutter-Kind-Abteilung vom Krankenhaus Schlanders. Wie Giuseppe Delogu, der verantwortliche Arzt des Kreissaales, in einem Gespräch mitteilte, gab es in diesem Jahr bis Mitte Juli bereits 185 Geburten, 31 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Den absoluten Höhepunkt gab es am 1. Juli dieses Jahres. Da erblickten gleich sechs Kinder das Licht der Welt, wie Dr. Delogu stolz berichtete. Dem hervorragenden Team aus Ärzt:innen und Hebammen ist es gelungen in der Geburtenabteilung eine familiäre Atmosphäre zu schaffen, sowie hohe Professionalität und eine persönliche und unkomplizierte Betreuung zu garantieren. Die kleine, überschaubare und angenehme Struktur hat dazu geführt, dass nicht nur Frauen aus dem Vinschgau, sondern auch aus dem Burggrafenamt nach Schlanders kommen, um ihre Kinder auf die Welt zu bringen. Acht Zimmer stehen auf der Abteilung zur Verfügung mit maximal zwei Betten pro Zimmer. Die Neugeborenen werden nicht, wie früher, von ihren Müttern getrennt, sondern bleiben im gleichen Zimmer (Rooming-in), so dass die Väter ihre Kinder und die Mutter jederzeit besuchen können. Die Väter dürfen, soweit sie wollen, bei der Geburt dabei sein, auch bei einem Kaiserschnitt. Die Anzahl der Kaiserschnitte hat abgenommen und liegt nun unter 20%. Es gibt normale Geburten und Geburten mit Kaiserschnitt, angeboten werden in Schlanders auch Wassergeburten. Neben Vorbereitungskursen vor der Geburt in den Sprengeln Naturns, Schlanders und Mals durch erfahrene Hebammen der Sprengel bzw. vom Krankenhaus, gibt es auch nach der Geburt die Betreuung durch die Sprengel und in besonderen Situationen die kostenlose Unterstützung durch das Team „Frühe Hilfen Vinschgau“ und den „Family Support“, eine Unterstützung durch Freiwillige bei alltäglichen Angelegenheiten mit Neugeborenen im ersten Lebensjahr. (hzg)

Montag, 28 Juli 2025 08:13

Speiseeis - eine Kugel voller Genuss

Während industriell produziertes Speiseeis oft mit einer langen Liste an Zusatzstoffen, Aromen und Luftvolumen daherkommt, setzt das Handwerk auf Qualität. „Für handwerklich hergestelltes Speiseeis werden frische Milch und frisches Obst verwendet – im Gegensatz zur Industrie, wo häufig Milchpulver, gefriergetrocknetes Obst und zahlreiche Emulgatoren und Stabilisatoren zum Einsatz kommen“, erklärt Rosmarie Ferlito, Obfrau der Speiseeishersteller/innen im lvh.

Montag, 28 Juli 2025 08:09

Zecken erkennen und richtig entfernen

Gesundheitstipp - Plötzlich ein schwarzer Punkt auf der Haut und schon beginnt das Kopfkino. Erster Gedanke: „Wegwischen.“ Kurz darauf, mit leichtem Unbehagen: „Das geht nicht ab – hoffentlich kein schwarzer Hautkrebs!“Oft folgt schnell die Erkenntnis: „Eine Zecke!“ Erleichterung – kein Krebs. Dann wieder leichte Panik und ein bisschen Graus: „Wie bekomme ich die Zecke weg? Eklig sind die achtbeinigen Spinnentierchen ja schon.“

Richtige, schnelle Entfernung ist entscheidend
Je früher eine Zecke entfernt wird, desto geringer das Risiko einer Krankheitsübertragung. Man sollte eine Pinzette (muss kein Spezialwerkzeug sein) verwenden, die Zecke hautnah greifen und gerade herausziehen – ohne Drehbewegung, dann desinfizieren. Meist bleibt dabei nichts in der Haut zurück. Sollte dennoch ein kleiner Rest verbleiben, ist das meist unbedenklich: Der Körper stößt solche Fremdkörper in der Regel selbstständig ab. Es kann zu einer leichten Entzündung mit Rötung und Schmerz kommen. Diese Lokalreaktion ist jedoch nicht mit der sog. Wanderröte (Erythema migrans) zu verwechseln.

Wanderröte: Typisch für Borreliose
Die Wanderröte tritt frühestens nach einigen Tagen auf, typischerweise erst Wochen – oft bis zu zwei Monate nach dem Stich. Sie zeigt sich als glatter, rötlicher Ring oder Kreis, der sich langsam vergrößert auf mehr als 10cm. Meist verursacht sie keine Beschwerden. Tritt eine Wanderröte auf, gilt eine Borreliose als gesichert und macht weitere Diagnostik unnötig. Es sollte eine antibiotische Behandlung erfolgen.
Wichtig: Entgegen landläufiger Meinung sollte eine Blutuntersuchung in diesem Fall unterlassen werden, denn sie kann sogar zu falschen Schlüssen führen. Selbst wenn eine Wanderröte ohne Behandlung verblasst, sollte mit der Therapie begonnen werden. Eine unbehandelte Borreliose kann schwerwiegende Folgen haben.

FSME-Impfung
Ein weiterer verbreiteter Irrtum betrifft die sogenannte „Zeckenimpfung“. Sie schützt nicht vor Borreliose, sondern nur vor der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), einer viralen Hirnhautentzündung.

Die Zecke und der Mensch
Trotz aller potenzieller Krankheitsgefahr: Zecken sind wie jedes Lebewesen ein wichtiger Teil des Ökosystems. So provokant es vielleicht klingt, kann man sich doch fragen: Wer bringt der Natur mehr Nutzen bzw. Schaden – der Mensch oder die Zecke?

Dr. Alexandra Vent, Dermatologin Schlanders, www.hautarztpraxis-vent.com

Letzter Aufruf des Interreg-Programms VI-A Italien-Österreich stößt auf großen Anklang – Anfang 2026 wird bekannt sein, wer die Zuschläge erhält

BOZEN (LPA). Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Südtirol und den benachbarten Regionen in Italien und Österreich stößt auf großes Interesse: Zum Stichtag des dritten und letzten Aufrufs des Interreg-Programms VI-A Italien-Österreich wurden 52 Kooperationsprojekte eingereicht, mit der Beteiligung von 55 Projektpartnern aus Südtirol.

Die beantragte Fördersumme aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) beläuft sich auf 32,8 Millionen Euro und übersteigt die verfügbaren Mittel von 16,5 Millionen Euro somit deutlich. Dies unterstreiche den hohen Bedarf und den Willen zur Kooperation, den es im Programmgebiet gebe, zeigt sich Abteilung Europa erfreut. 

15,6 Millionen Euro stehen zur Verfügung

Landesrätin Magdalena Amhof betont: "Wenn Südtiroler Akteurinnen und Akteure sich engagiert mit Partnern aus Italien und Österreich vernetzen, entstehen Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit, von der digitalen Transformation bis zum Klimaschutz. Die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg ist für diese Themen entscheidend und ein Motor für unsere Wettbewerbsfähigkeit und eine nachhaltige Zukunft."

Starker Fokus auf Innovation und Klimaschutz

Der Aufruf richtete sich an Unternehmen, öffentliche Körperschaften, Forschungseinrichtungen und Vereine, die gemeinsam an Lösungen für die Herausforderungen des Grenzgebietes zwischen Italien und Österreich arbeiten wollen. 

Mit 26 eingereichten Projekten und einer beantragten Fördersumme von 17,3 Mio. Euro war Priorität 1 (Innovation und Unternehmen) der gefragteste Bereich. Das große Interesse zeige den Bedarf an grenzüberschreitender Forschung und Entwicklung, um die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Standorte zu sichern.

Priorität 2 (Klimawandel und Biodiversität) sind 18 Projekte zuzurechnen, mit einem angefragten Volumen von knapp elf Milionen Euro. Auch für die Prioritäten "Nachhaltiger und Kultureller Tourismus" sowie "Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen“"wurden acht Anträge eingereicht. Die Projekte durchlaufen nun ein mehrstufiges Bewertungsverfahren. Die Bekanntgabe der genehmigten Vorhaben wird für Anfang 2026 erwartet.

Dass Kooperationen, die im Rahmen von Interreg-Projekten entstanden sind, Früchte tragen, zeigen Projekte an denen Südtiroler Partner beteiligt sind. Zum Beispiel  INNO.CIRCLE, das kleine und mittlere Unternehmen bei der Transformation zu einer kreislauforientierten Wirtschaft unterstützt. Mit IDM Südtirol und Eurac Research als Südtiroler Partnern wird ein praxisnahes Coaching-Programm für Unternehmen entwickelt.

Ein zweites Beispiel für ist IPS (Innovative Pest Sustainable control to reduce the impact of bark beetle and weevil attacks on alpine forests), das sich der Bedrohung der Fichtenwälder durch den Borkenkäfer annimmt und eine innovative und umweltfreundliche Kontrollmethode entwickelt. Die Freie Universität Bozen ist hier einer der Forschungspartner. 

red/pir/gm

Austausch der Landeshauptmänner Kompatscher und Fugatti mit Verkehrsminister Salvini zu ausgesetzter A22-Ausschreibung sowie digitalem Verkehrsmanagement

ROM (LPA). Die ausgesetzte Ausschreibung für die Konzession der Brennerautobahn und die Verkehrssituation auf den Bergpässen sind im Mittelpunkt eines Treffens am 23. Juli zwischen dem Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher und dessen Trentiner Kollegen Maurizio Fugatti mit dem italienischen Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini gestanden.

Das italienische Infrastrukturministerium hatte die Ausschreibung für die 50-jährige Konzession der A22 bis zum 30. November 2025 ausgesetzt. Hintergrund ist ein noch ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Bewertung des gesetzlich vorgesehenen Vorzugsrechts für den derzeitigen Betreiber. Minister Salvini und die beiden Landeshauptmänner waren sich einig, das Urteil abzuwarten. Dabei bestehe Einigkeit darüber, dass unabhängig davon, mit welchem Verfahren die Konzession vergeben wird, die Kriterien und Verpflichtungen und somit sämtliche Investitionen der bestehenden Ausschreibung beibehalten werden müssen. "Die mit Vizepremier Salvini abgestimmte Position ist eine wichtige Garantie für die Anliegen und Investitionen der Länder Südtirol und Trentino", erklärte Landeshauptmann Kompatscher.

Im Bereich Verkehrsmanagement drängte Kompatscher auf Fortschritte bei der digitalen Steuerung entlang des Brennerkorridors. Ziel sei ein grenzüberschreitendes System zur Steuerung des Schwerverkehrs. Besprochen wurde auch die Möglichkeit, emissionsfreie Lkw von der Maut zu befreien oder sie zu reduzieren. Der Südtiroler Landeshauptmann schlug darüber hinaus die Einführung einer variablen Maut vor, mit der sich Verkehrsspitzen besser vermeiden ließen.

Zur Sprache kam auch der zunehmende Verkehr auf den Bergpässen. Landeshauptmann Kompatscher überreichte Minister Salvini eine Resolution der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, in der strengere Kontrollen und fixe Radarstationen gefordert werden. Minister Salvini sicherte zu, das Anliegen zu unterstützen. 

Der Verkehrsminister zeigte sich seinerseits zufrieden mit dem zeitgerechten Fortschritt der Infrastrukturprojekte im Hinblick auf die Olympischen Winterspiele Mailand-Cortina 2026. Zudem kündigte er seine Anwesenheit in Südtirol am 18. September an – zur Feier des Durchschlags des Erkundungsstollens des Brennerbasistunnels.

pio

Bergführer-Präsident Zelger mahnt: Vorsicht, mit wem man in die Berge geht!

Der im Trentino aufgegriffene illegale Führer ist kein Einzelfall. „Auch in Südtirol müssen wir leider immer wieder feststellen, dass sich Unbefugte als Bergführer oder Wanderleiter ausgeben und führen, ohne über die notwendigen Voraussetzungen zu verfügen“, so Thomas Zelger, Präsident der Südtiroler Berg- und Skiführer sowie Wanderleiter. „Wir können deshalb nicht oft genug betonen: Vorsicht, mit wem man in die Berge geht!“, so Zelger.

Nicht jeder, der sich als Bergführer oder Wanderleiter ausgebe, sei ein solcher oder dürfe diesen Titel führen, betont der Bergführer-Präsident. Beide Titel seien in Italien gesetzlich geschützt, der Berufszugang und die dafür nötige Ausbildung seien streng geregelt und – vor allem bei den Bergführern – äußerst anspruchsvoll: „Egal aber, ob Bergführer oder Wanderleiter: Gut ausgebildet zu sein, ist keine Formalität, sondern eine Frage der Sicherheit und der Professionalität am Berg“, so Zelger.

Gerade aus dem Ausland seien allerdings immer wieder „Führer“ in Südtirol illegal unterwegs. „Ihr Titel ist in Italien nicht anerkannt, etwa jener der deutschen und österreichischen Heeres- oder Polizeibergführer“, so der Bergführer Präsident. Sie durchliefen nicht die vorgeschriebenen Ausbildungen, weshalb ihr Status nicht jenem der international anerkannten Bergführer entspreche.

„Das große Problem ist, dass vor allem namhafte deutsche Anbieter diese Tatsache oft übergehen und Tourenwochen in Südtirol organisieren, die von de iure und de facto Unbefugten geführt werden“, so Zelger. Auch deshalb führt die Landesberufskammer der Südtiroler Berg- und Skiführer in Zusammenarbeit mit der Finanzwache immer wieder Kontrollen durch. „Diese Kontrollen, die Anzeigen und Strafen sind unsere einzigen Mittel, um nicht nur gegen unlautere Konkurrenz vorzugehen, sondern vor allem für mehr Sicherheit am Berg zu sorgen“, erklärt der Bergführer-Präsident.

Die Sicherheitsfrage stellt sich gerade im Terrain, das den international anerkannten Bergführern vorbehalten ist, also auch auf Klettersteigen. „Wenn hier etwas unter der Führung eines Illegalen passiert, wie sieht es dann mit der Haftung aus?“, fragt Zelger, der unterstreicht, dass das illegale Führen kein Kavaliersdelikt sei.

Ähnliches gilt für das Führen von Wanderern auf ausgewiesenen Wegen: Ein Versicherungsschutz für die Kunden sei nur dann gewährleistet, wenn die Wanderleiterin oder der Wanderleiter bei der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer eingeschrieben sei. Nur sie dürften außerdem den Titel „Südtiroler Wanderleiter“ führen, der – so betont Zelger – auch für Qualität bürge: „Jeder, der sich als Wanderleiter ausweisen kann, hat eine fundierte Ausbildung durchlaufen und weiß, worauf es beim Führen Einzelner oder auch von Gruppen ankommt – vor allem im Notfall“, so der Präsident der Südtiroler Bergführer und Wanderleiter.

Ziel der Landesberufskammer sei jedenfalls, dass nur mehr geprüften und in der Kammer eingetragene Wanderleiter die Tätigkeit des Wanderleiters ausüben dürfen. „Das würde dafür sorgen, dass die Qualität hochgehalten wird und die Teilnahme an einer geführten Wanderung zum garantierten Erlebnis wird“, betont Thomas Zelger, der allerdings auch darauf verweist, dass sich starke Lobbys gegen einen solchen Schutz stemmten. „Der gesetzliche Schutz der Tätigkeit des Wanderleiters steht leider immer noch aus, auch wenn er uns von der Politik immer und immer wieder versprochen wird.“

Der Staatsrat hat mit seinem Urteil einen klaren Schlussstrich unter eine lange Phase der Unsicherheit im Behindertentransport in Südtirol gezogen. Der Dienst kehrt zurück zu jenen Anbietern, die ihn über Jahre hinweg zuverlässig und mit hoher Qualität durchgeführt haben. Das Team K begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und sieht darin eine Bestätigung für den Einsatz vieler engagierter Bürgerinnen und Bürger – allen voran der Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

„Das Urteil ist ein starkes Signal für die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihre Familien.  Es zeigt, dass Qualität und Menschlichkeit nicht dem billigsten Angebot geopfert werden dürfen.“ erklärt Alex Ploner vom Team K.

Die Eltern haben über Monate hinweg Missstände dokumentiert: verspätete oder ausgefallene Fahrten, ungeeignete Fahrzeuge, fehlende Begleitpersonen. Ihr beharrlicher Einsatz hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Problematik nicht unter den Teppich gekehrt wurde. Sie haben nicht nur für ihre Kinder gekämpft, sondern für ein System, das Respekt und Verlässlichkeit verdient. Das Urteil des Staatsrats legt ein erschreckendes Bild offen: Die öffentliche Verwaltung hat in der Ausschreibung und Kontrolle gravierende Fehler begangen. So wurde der Dienst an den neuen Anbieter vergeben, obwohl die ursprünglich angebotenen Fahrzeuge durch nicht gleichwertige Modelle ersetzt wurden. Das Gericht stellte fest, dass die eingesetzten Fahrzeuge nicht den Mindestanforderungen entsprachen und der Komfort sowie die Mobilität der Fahrgäste erheblich beeinträchtigt wurden.

„Ich habe mich von Beginn an für einen verlässlichen und menschenwürdigen Behindertentransport eingesetzt. Dieses Urteil bestätigt, dass unsere Kritik berechtigt war und dass die öffentliche Verwaltung ihrer Verantwortung nicht gerecht wurde. Die Landesregierung hat die Möglichkeit der Co-Projektierung im Sozialbereich viel zu lange links liegen lassen und auch unsere Hinweise, dieses Instrument endlich einzuführen, ignoriert. Das Ergebnis sehen wir jetzt: Chaos, Leid und ein Jahr voller Unsicherheiten und Frust für viele Familien.“ fasst Alex Ploner das vergangene Jahr zusammen. 

Das Gericht ordnet nicht nur die Rückgabe des Dienstes an den ursprünglichen Anbieter an, sondern auch die Zahlung von 70.000 Euro Schadenersatz durch die öffentliche Hand. Die Entscheidung tritt 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und soll einen geordneten Übergang ermöglichen. 

Das Team K fordert nun eine umfassende Reform der Ausschreibungspraxis und es wäre auch eine Entschuldigung der Landesregierung bei den betroffenen Familien angebracht, die gar einige Tage und Wochen mit Ärger, Tränen und Wut erleben mussten. 

Donnerstag, 17 Juli 2025 05:58

Grüne Fassade, kahle Tatsachen

Gemeinderat Elmar Karl Müller und die Gemeinderatsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit Naturns gratuliert dem SVP-Gemeindeausschuss zur öffentlichkeitswirksamen Präsentation einer „nachhaltigen“ Marktgemeinde vor einer Wand aus grün bemaltem Schnittholz. Symbolpolitik in Bestform – ein schönes Bild für das Gemeindeblatt. Doch während man sich medienwirksam inszeniert, wird in Naturns gerade wortwörtlich ,,am grünen Ast gesägt”: Beim Tenniscamp wurden inzwischen über 40 rund 30-jährige Bäume gefällt– ein massiver Eingriff in unser lokales Ökosystem. Dieser Widerspruch zwischen Show und Realität ist nicht nur enttäuschend, sondern zeigt klar: Nachhaltigkeit darf kein Schlagwort sein, sondern muss gelebt werden.


Zum Hintergrund: Die Holzinstallation – eine Wand aus Holzquadern in Form eines grünen Fußabdrucks – soll laut Gemeinde auf die positiven Eigenschaften des Rohstoffs Holz aufmerksam machen. Sie wird von IDM und ProRamus bereitgestellt und möchte den Nutzen von nachhaltigem Bauen und CO₂-bindenden Materialien zeigen. Begleitend dazu betont die Gemeindeverwaltung den vermehrten Einsatz von Holz im Bau öffentlicher Gebäude und in der Energieversorgung. Diese gute Idee verliert jedoch an Glaubwürdigkeit, wenn gleichzeitig gewachsene Bäume gerodet werden – ironischer könnte ein ökologischer Fußabdruck kaum ausfallen.

Die Gemeinderäte der Süd-Tiroler Freiheit Naturns


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