Bibliotheken: Bis 31. Jänner um Förderung für 2020 ansuchen!

Bis Ende Jänner 2020 können Südtirols öffentliche Bibliotheken um Landesförderung ansuchen, im Bild der Lesesaal der Landesbibliothek "Teßmann". Bis Ende Jänner 2020 können Südtirols öffentliche Bibliotheken um Landesförderung ansuchen, im Bild der Lesesaal der Landesbibliothek "Teßmann".

Auch im kommenden Jahr 2020 fördert das Land Südtirol die Tätigkeit der öffentlichen Bibliotheken sowie Investitionen in Bau, Einrichtung und Ausstattung.

Das Land Südtirol bezuschusst auch im kommenden Jahr 2020 den Bau, die Einrichtung und Ausstattung und den laufenden Betrieb von öffentlichen Bibliothekensowie begleitende Unterstützungsmaßnahmen im Bibliotheksbereich. Was den Bau angeht, so ist die Unterstützung auf private Träger beschränkt. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des Landesgesetz Nr. 41 aus dem Jahr 1983 und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die Beitragsansuchen (mit Stempelmarke zu 16 Euro) samt vorgeschriebener Unterlagen können bis spätestens Freitag, 31. Jänner 2020 im Amt für Bibliotheken und Lesen in der Landesabteilung 14 für Deutsche Kultur, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen, eingereicht werden. Bei Einschreibebriefen gilt das Datum des Stempels des Annahmepostamtes. Digitale Ansuchen sind an die zertifizierte Mail-Adresse bibliotheken@pec.prov.bz.it zu richten.

Weitere Auskünfte können im Landesamt für Bibliotheken und Lesen in Bozen auch telefonisch unter der Rufnummer 0471 413320 eingeholt werden. Infos und die aktuellen Vordrucke sowie das Datum der Auslosung für die Stichprobenkontrolle sind auf den Web-Seiten des Landes zu Kunst und Kultur unter Bibliotheken und Lesen (www.provinz.bz.it/bibliotheken) veröffentlicht.

LPA/jw

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