Unterführung bei Zufahrt Laatsch: Konvention mit Verkehrsministerium

Rendering der Fußgängerunterführung bei der Zufahrt in Laatsch (LPA) Rendering der Fußgängerunterführung bei der Zufahrt in Laatsch (LPA)

Die Landesregierung hat die Konvention mit dem Verkehrsministerium in Rom für den Bau der Fußgängerunterführung bei der Zufahrt Laatsch auf der Vinschger Staatsstraße genehmigt.

Der Bau der Fußgänger- und Radunterführung bei der Zufahrt Laatsch auf der Vinschger Staatsstraße in der Gemeinde Mals ist bereits ausgeschrieben und die Arbeiten werden in Kürze übergeben. Um für den Bau auf staatliche Mittel für Fuß- und Radwege zugreifen zu können, hat die Landesregierung nun auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider heute (10. März) eine Konvention mit dem Ministerium für Infrastrukturen und Verkehr genehmigt. "Wichtigstes Ziel ist es, auf diesem neuralgischen Abschnitt mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erzielen", sagt Landesrat Alfreider.

Die Unterführung für alle, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, ist 140 Meter lang und führt über zwei Rampen, die jeweils drei Meter breit sind. Die Infrastruktur bei der Kreuzung zur Landessstraße nach Laatsch (LS 104) und der Staatsstraße Richtung Reschenpass (SS 40) biete so auch einen sicheren Zugang zur Sportzone in der Nähe, sagt der Direktor des Landesamts für Straßenbau West Johannnes Strimmer.

Insgesamt investiert das Land rund 675.000 Euro in den Sicherheitseingriff. Rund 90.000 Euro kommen durch die Konvention mit dem Ministerium aus den für Sicherheitseingriffe für Fuß- und Fahrradinfrastrukturen vom Staat bereit gestellten Mitteln.

LPA/san

Gelesen 603 mal

Schreibe einen Kommentar

Make sure you enter all the required information, indicated by an asterisk (*). HTML code is not allowed.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.