Pferderennbetrieb in Meran vor Publikum ab 27. Juni möglich

Durch die 32. Verordnung von LH Kompatscher ergeben sich Lockerungen u.a. für den Pferderennbetrieb in Meran. (Foto: pixabay) Durch die 32. Verordnung von LH Kompatscher ergeben sich Lockerungen u.a. für den Pferderennbetrieb in Meran. (Foto: pixabay)

Durch die neue Verordnung von Landeshauptmann Kompatscher gibt es weitere Lockerungen. Betroffen davon sind u.a. der Pferderennplatz Meran und die Schutzhütten.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (26. Juni) am Nachmittag die 32. Verordnung dieses Jahres unterzeichnet. In der "Dringlichkeitsmaßnahme bei Gefahr im Verzug des Landeshauptmannes Nr. 32/2020 vom 26.06.2020" werden unterschiedliche Lockerungen festgehalten, die mit der heutigen Veröffentlichung auf der Neustart-Website des Landes gültig sind.

Ab morgen, 27. Juni können die Rennveranstaltungen am Pferderennplatz von Meran wieder mit Publikumsbeteiligung stattfinden. Dabei müssen die Regelungen des operativen Protokolls, das der Verordnung als Anlage beigefügt ist, eingehalten werden. Im Hinblick auf den Restaurantbetrieb müssen auch am Pferderennplatz die im Landesgesetz Nr. 4/2020 festgelegten Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Eine weitere Lockerung betrifft die Schutzhütten. Den Betreibern ist es ab sofort gestattet mit einem Hubschrauber Container zur Hütte zu transportieren. Diese müssen dann in unmittelbarer Nähe der Schutzhütte aufgestellt werden und dürfen nicht für Bettenplätze verwendet werden. Diese Maßnahme gilt lediglich für die Sommersaison 2020, innerhalb 31. Oktober sind die Container wieder zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. 

LPA/fgo/ck

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