Es geht doch beim Pflegegeld und Psychologen-Bonus

Von den fünf eingereichten Tagesordnungen des Team K wurden zwei vom Landtag angenommen: Der Antrag von Maria Elisabeth Rieder zur fristgerechten Einstufung bei Anträgen für das Pflegegeld und jener von Dr. Franz Ploner zum Psychologen-Bonus.

Mit dem Antrag von Maria Elisabeth Rieder verpflichtet sich nun die Landesregierung dazu, die im September 2022 mit eigenem Beschluss (Nr. 694) eingeführten Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens bei der Pflegeeinstufung,  im Juni 2023 zu evaluieren. „Sollten diese gesetzten Schritte bis dahin keine Verkürzung der Zeiten für die Pflegeeinstufung bewirken, müssen wir diese neu überarbeiten, damit die Wartezeiten von derzeit sieben Monaten deutlich verkürzt werden“, so Maria Elisabeth Rieder in ihrer Stellungnahme. „Ursprünglich sah mein Antrag vor, bei einer Überschreitung des Bearbeitungszeitraumes von 60 Tagen die Pflegeeinstufung von Amts wegen vorzunehmen, dies wurde jedoch im Vorfeld von der Mehrheit abgelehnt. Deshalb erwarte ich mir im Juni 2023 eine Überprüfung der gesetzten Maßnahmen, damit nicht wieder kostbare Zeit vergeht, in der die Betroffenen und ihre Angehörigen auf eine Pflegeeinstufung warten müssen“, ergänzt Maria Elisabeth Rieder.

Der Beschluss der Landesregierung (Nr. 694 vom 27.09.2022) über die „Richtlinien zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und zur Auszahlung des Pflegegeldes“ beinhaltet die Verlegung der Erhebungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs in die Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung der Bezirke sowie die Auszahlung des Pflegegeldes von fünf Jahren auf unbegrenzte Zeit und den Einsatz von Verwaltungsangestellten bei der Bearbeitung der Gesuche.

2022 wurde auf staatlicher Ebene der Psychologen-Bonus (“bonus psicologico”) zur Verarbeitung von psychologischen Belastungen infolge des über nahezu drei Jahre anhaltenden gesundheitlichen wie gesellschaftlichen Ausnahmezustands auf Grund der Covid-19 Pandemie eingeführt. Dieser Bonus beträgt zwischen 200 und 600 Euro pro Kopf je nach ISEE-Wert. Da der Bedarf dieser Unterstützung in ganz Italien sehr hoch ist, sind die staatlichen Mittel in absehbarer Zeit ausgeschöpft. “In meinem Antrag sollte eine Erhebung der Anspruchsberechtigten ermittelt werden und hierfür im Landeshaushalt für drei Jahre zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, um bei Erschöpfung der staatlichen Zuweisungen den Bonus zu garantieren”, so Dr. Franz Ploner. “Leider wurde nur der erste Teil des Antrags zur Erhebung vom Landtag angenommen, ich bin aber trotzdem sehr froh darüber, denn so bekommen wir eine genaue Übersicht, viele unserer Mitbürger*innen tatsächlich Anspruch auf diesen für die gesamte Gesellschaft wichtigen Bonus hätten. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass die Finanzierung gewährleistet wird.”

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