Auf Initiative des SVP-Landtagsabgeordneten Gert Lanz könnten künftig auch lokale Fernheizwerke die steuerlichen Vorteile im Rahmen von Industrie 4.0 nutzen und ihre Investitionen zur Abschreibung bringen. Das Ansuchen dafür liegt im Wirtschaftsministerium auf und dürfte in naher Zukunft behandelt werden.
Gert Lanz hat sich dafür eingesetzt, dass Industrie 4.0 auch bei den Investitionen der lokalen Fernheizwerke anwendbar wird und dass diese, ähnlich wie die Liftanlagen, ihre Investitionen der vergangenen Jahre auch rückwirkend abschreiben können. Im Sinne einer guten und konstruktiven Zusammenarbeit und mit dem Ziel im Blick, auch die Südtiroler Fernheizwerke steuerlich zu entlasten, hat er den Südtiroler Energieverband auf diese Gesetzeslücke hingewiesen. Dem SEV-Präsidenten Hanspeter Fuchs und seinem Geschäftsführer Rudi Rienzner wurde das Anliegen vorgebracht und die darin liegenden Chancen erläutert. Daraufhin wurde der nationale Energieverband „Fiper“ mit dem Anliegen betraut, welcher eine entsprechende Anfrage an das zuständige Ministerium in Rom richtete.
Lanz: „Das ist eine sehr gute Nachricht. Bisher waren unsere Fernheizwerke von den Steuervorteilen im Rahmen von Industrie 4.0 ausgeschlossen. Für mich absolut nicht nachvollziehbar, denn gerade hier hat in den vergangenen Jahren eine starke Digitalisierung stattgefunden. Zwischen Fernwartung, Zählerablesungen oder andere Datenerhebungen hat es in diesem Bereich viele wirksame Optimierungsmaßnahmen gegeben. Das Ansuchen, welches jetzt im Wirtschaftsministerium aufliegt und künftige Steuervorteile auch für lokale Fernheizwerke zum Inhalt hat, dürfte schon bald zur Behandlung kommen. Wir bleiben jedenfalls am Ball und werden auch unsere politischen Vertreter*innen in Rom in dieser Angelegenheit um ihren Einsatz bitten, damit die Behandlung des Anliegens vorangetrieben wird und so schnell als möglich umgesetzt werden kann.“
th