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Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute (29. Dezember) die Vertreter der Medien zu einem Gespräch eingeladen. Eines der Kernthemen war die soziale Nachhaltigkeit.

Im zweiten Teil seines heutigen (29. Dezember) Mediengesprächs (siehe auch Teil 1) hat Landeshauptmann Arno Kompatscher das Thema soziale Nachhaltigkeit behandelt, die auf dem Grundprinzip der UNO-Agenda für eine nachhaltige Entwicklung 2030, "Leave no one behind" ("Niemanden zurücklassen") fußt. Diese Agenda verpflichtet alle UN-Mitgliedsstaaten dazu, Diskriminierung und Ausgrenzung zu beenden und die Ungleichheiten und Schwachstellen zu verringern, die Menschen zurücklassen und das Potenzial des Einzelnen und der Menschheit insgesamt untergraben. "Eine wichtige Rolle in diesem Bereich kommt der Bildung zu. Südtirol kann hier gut mithalten", sagte Kompatscher. 

Demografischer Wandel und Landessozialplan

Auch in unserem Land seien die Folgen des demografischen Wandels sichtbar, vor allem in Bereichen wie der Arbeit, dem Gesundheitsbereich und im Sozialbereich, sagte der Landeshauptmann. Während im Jahr 2013 noch 19 Prozent der Südtirolerinnen und Südtiroler älter waren als 65 Jahre, werden es im Jahr 2030 voraussichtlich 24 Prozent sein. "In den vergangenen Jahren haben wir das soziale Netz enger geknüpft", sagte Kompatscher. "In diesem Bereich arbeiten über 7500 Frauen und Männer, es gibt über 400 Vereine mit mehr als 10.000 Ehrenamtlichen, die über 650 verschiedene Leistungen erbringen. Der Landessozialplan, der kurz vor der Verabschiedung steht, wird ein strategisches Fundament sein, um all diesen Herausforderungen begegnen zu können", ist Kompatscher überzeugt. Eine ebenso wichtige Rolle kommt in diesem Zusammenhang dem Landesgesetz zum aktiven Altern zu.

Sozialbereich und Arbeitskräftemangel

Zahlreiche Maßnahmen wurden in den letzten Jahren zur Unterstützung der Familien gesetzt: Sie reichen von der Kleinkindbetreuung über Sommerangebote bis hin zur Nachmittagsbetreuung, um die Familien direkt und indirekt zu stützen. Diese Angebote haben auch eine potenziell positive Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, vor allem auf die Anwerbung von Frauen. Der Arbeitskräftemangel im Gesundheits- und Sanitätsbereich ist mehr und mehr zu spüren. Es brauche verstärkte Maßnahmen, um vor allem Frauen, Jugendliche und Ältere verstärkt in den Arbeitsmarkt einzubinden. Im Gesundheitswesen seien der Ausbau des wohnortnahen Versorgungsnetzes, die Personalrekrutierung und die Digitalisierung die wichtigsten Schwerpunkte für 2023.

Chancengleichheit und Gleichstellung

"Eine Gesellschaft, die auf Chancengleichheit aufbaut, hat enormes Entwicklungspotential", sagte Kompatscher. Das Land müsse alle Anstrengungen unternehmen, um das Rollenbild in vielen Gesellschaftsbereichen auf eine Begegnung auf Augenhöhe zwischen den Geschlechtern auszurichten. Im Laufe des Jahres 2023 soll der Gleichstellungsplan ÆQUITAS verabschiedet werden. Dieses strategische Grundlagendokument wird in Umsetzung der im Jahr 2021 unterzeichneten EU-Charta für die Gleichstellung von Frau und Mann auf lokaler Ebene erstellt und baut auf einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung auf. In acht Handlungsfeldern wird es Maßnahmen geben: Beschäftigung, Sicherheit und Schutz vor Gewalt, Bildung, Gesundheit, Beteiligung, soziale Sicherheit, Rollenbilder und Medien. Ganz im Sinne der Bewegung #everydayforfuture  sollen sich täglich viele Menschen um eine Gleichbehandlung der Geschlechter einsetzen und dafür einstehen, "jeden Tag die Dinge ein klein wenig besser zu machen", fasste Kompatscher die Ausrichtung des Landes zusammen.

fg/uli

Die Wirtschaftsherausforderungen sollen für Südtirol auch Chance sein, so Kompatscher beim Mediengespräch zum Jahreswechsel. Es gelte, Energieversorgung zu sichern und für Lebensqualität zu arbeiten.

6,84 Milliarden Euro stehen 2023 für die Landesverwaltung als Budget bereit. Vor dem Hintergrund unsicherer Entwicklung der Wirtschaft in Europa wie weltweit nehme sich selbst diese Summe bescheiden aus, sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute (29. Dezember) bei Mediengespräch zum Jahreswechsel in Bozen. "Umso mehr wollen wir die wirtschaftlichen Herausforderungen für Südtirol als Chance begreifen und weiter auf Ressourceneffizienz und Maßnahmen für einen stabilen Rahmen zu setzen, in dem sich gesellschaftliches, soziales wie wirtschaftliches Leben entfalten kann", betonte Kompatscher.

"Wir wollen unsere Wirtschaft so umbauen, dass sie im Dienst des Menschen steht und zu Lebensqualität, Sicherheit und Zufriedenheit führt", betonte der Landeshauptmann in seinem dritten Themenblock, bei dem er auf die gesamtwirtschaftliche Lage blickte.

Künftig gehe es noch mehr darum, auf qualitatives statt quantitatives Wachstumin der Wirtschaft zu setzen, obwohl Südtirols Wirtschaft in den vergangenen zehn Jahren mehr gewachsen sei als jene Österreichs und Deutschlands und als jene Italiens sowieso, sagte Kompatscher.

"Wir müssen Mut haben und in puncto Nachhaltigkeit lokal agieren, damit unsere Wirtschaft langfristig funktionieren kann, wir schneller und somit resilientsind sowie Wohlbefinden schaffen können", sagte Kompatscher. Der Landeshauptmann verwies auch darauf, dass es Aufgabe der Politik sei, sich mit Fragen der Gesellschaft auseinanderzusetzen, damit sich Menschen sicher und aufgenommen fühlen, vor allem in Hinblick auf die relativ hohe Suizidrate und die auch vorhandene Armut im Land.

Haushalte und Unternehmen entlasten - Ressourceneffizienz im Visier

Aktuell steht das Südtiroler Wirtschaftsbarometer auf dem Erwartungsniveau von 2013 und 2014 mit Wirtschaftskrise und Sparzwang. Dank des 2014 ausgehandelten Sicherungspakts und gesenkter Steuern für Unternehmen und Menschen mit niedrigem Einkommen konnten laut Kompatscher immer wieder schwierige Hürden überwunden werden.

"Gerade die dramatischen Entwicklungen an der östlichen Außengrenze der Europäischen Union zeigen, dass eine Neuausrichtung wichtig ist, die auf Ressourceneffizienz und erneuerbare Energiequellen setzt und dadurch Lebensgrundlagen langfristig sichert", unterstrich Kompatscher und verwies auch auf die kurzfristigen Maßnahmen: "Angesichts hoher Energiekosten und steigender Inflation infolge des Kriegs in der Ukraine musste das Land ein umfangreiches Entlastungspaket schnüren, um den Menschen unter die Arme zu greifen, und um wichtige soziale und öffentliche Dienste aufrecht zu halten", sagte Kompatscher. Dies werde voraussichtlich auch 2023 noch notwendig sein.

Unsichere Wirtschaftslage - Kurzfristige Maßnahmen

Der Fokus liegt laut Landeshauptmann auch 2023 weiter auf Vermeidung einer Stagflation sowie auf die Sicherung der Energieversorgung.

Einen sorgenvollen Blick richtete der Landeshauptmann auch auf China, wo die Abkehr von der Null-Covid-Politik zu einer massiven Infektionswelle führt. Dies könne Versorgungssicherheit und Preisentwicklung negativ beeinflussen, meinte Kompatscher.

"In diesem unsicheren Umfeld muss die Landesverwaltung der Lage sein, auch kurzfristige Maßnahmen setzen zu können", betonte der Landeshauptmann.

san

Aufgrund der aktuellen Infektionslage treten ab 1. Jänner 2023 neue Zutrittsregelungen für die Besucherinnen und Besucher in den Krankenhäusern in Kraft.

  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">Mit Anfang des Jahres fallen die Zutrittskontrollen an den Eingängen der Krankenhäuser weg;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">für alle Personen, die das Krankenhaus betreten, ist das Tragen einer chirurgischen bzw. einer FFP-2-Maske weiterhin vorgesehen;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">bei Symptomen, die mit einer Covid-19-Erkrankung vereinbar sind, ist von einem Krankenhausbesuch abzusehen;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">die Besuchszeiten, die im Eingangsbereich der Einrichtungen bzw. vor den Abteilungen angegeben sind, müssen eingehalten werden;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">der Zutritt zu den Abteilungen außerhalb dieser Zeiten muss vom verantwortlichen Arzt/der verantwortlichen Ärztin genehmigt werden;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">jede Abteilung kann aufgrund besonderer Situationen (z.B. besondere, fragile Patientinnen/Patienten, Entwicklung eines Infektionsherdes) in Absprache mit der jeweiligen ärztlichen Direktion eine Besuchseinschränkung bzw. eine Änderung der Besuchszeiten vereinbaren;
  • https://home.sabes.it/img/square.gif");">in den Ambulatorien ist kein Limit an Begleitpersonen für Patienten vorgesehen.

Sollten bis Jahresende vom Gesundheitsministerium anderslautende Maßnahmen entschieden werden, so werden diese mitgeteilt.

Presse-Informationen: Abteilung Kommunikation, Südtiroler Sanitätsbetrieb

(SF)

Die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren an Gebäuden in Bauzonen wird erleichtert. Darauf hat sich die Landesregierung heute (20. Dezember) verständigt. 

Die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern, ist neben der Einschränkung des Bodenverbrauchs ein wichtiges Ziel des 2020 in Kraft getretenen Landesgesetzes "Raum und Landschaft". Heute (20. Dezember) hat die Landesregierung einen weiteren Schritt in diese Richtung gesetzt und die derzeit geltenden Bestimmungen zur Regelung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren abgeändert.

"Das Land Südtirol leistet mit der neuen Ausrichtung auf Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz", betonte die Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalschutz Maria Hochgruber Kuenzer in der Pressekonferenz nach der Regierungssitzung. "Viele Bürgerinnen und Bürger warten auf die neuen Bestimmungen für die Erleichterung der Photovoltaik. Mit einer einfach verständlichen Informationsbroschüre erklären wir im Detail, was zu beachten ist, wenn man Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren installieren möchte."

Gebäude in Bauzonen und in historischen Ortskernen

Konkret dürfen Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren ohne Genehmigung oder Meldung an Gebäuden – Dächern, Fassaden und Balkonen - angebracht werden, wenn sich die Gebäude in Bauzonen befinden.

Von dieser Regelung ausgenommen sind Gebäude im historischen Ortskern (A-Zone): Dort ist für die Anbringung von Paneelen und Kollektoren das positive Gutachten der Gemeindekommission für Landschaft erforderlich.

Wenn Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren auf Überdachungen angebracht werden, ist eine beeidete Baubeginnmitteilung erforderlich, da diese nicht als Gebäude anzusehen sind.

Gebäude im Landwirtschaftsgebiet

Im Landwirtschaftsgebiet ohne besondere landschaftliche Bindungen dürfen Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren ohne Genehmigung oder Meldung nur auf Dächern von Gebäuden angebracht werden. Eine landschaftliche Genehmigung muss hingegen beantragt werden, wenn die Paneele und Kollektoren an Fassaden oder Balkonen von Gebäuden oder auf Überdachungen im Landwirtschaftsgebiet angebracht werden sollen oder wenn am Standort besondere landschaftliche Bindungen gelten.

Innerhalb von geschützten Biotopen und flächenhaften Naturdenkmälern sowie auf natürlichen oder künstlichen Gewässern ist das Errichten von Photovoltaikpaneelen und Sonnenkollektoren in keinem Fall erlaubt.

Gebäude unter Denkmalschutz

Auf Bau- und Grundparzellen unter direktem und indirektem Denkmalschutz ist das Anbringen von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren ausschließlich an Nebengebäuden oder auf Freiflächen mit Ermächtigung des Landesdenkmalamtes möglich. Die Denkmalbedeutung und Ansicht der Hauptgebäude dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Auf und an Kirchen, Kapellen, Schlössern, Burgen und Ansitzen ist das Anbringen nicht gestattet.

Verkehrsflächen und Freiflächen öffentlicher Einrichtungen

Auf für den Verkehr vorgesehenen Flächen dürfen Photovoltaikpaneele und thermische Sonnenkollektoren auch unabhängig von Gebäuden angebracht werden: Sie sind in Kombination mit Lärmschutzwänden, auf Verkehrsinseln und auf Überdachungen von Parkplätzen erlaubt. Eine Ausnahme bilden das ländliche Wegenetz und die Almerschließungswege.

In Zonen für öffentliche Einrichtungen kann die Anbringung von Photovoltaikpaneelen und thermischen Sonnenkollektoren auch auf Freiflächen erfolgen.

Studie zeigt Flächenpotenzial auf

Photovoltaik hat in Südtirol großes Potenzial. Dies zeigt eine Studie des Amts für Landesplanung und Kartografie, die die möglichen geeigneten Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen untersucht hat. Im Fokus standen dabei die bereits abgedichtete Flächen, insbesondere Parkplätze. Die Studie kommt zum Ergebnis, dass in Südtirol auf einer Gesamtfläche von mehr als 575 Hektar mehr als 2950 Anlagen installiert werden könnten. Von der Fläche, die als mögliche Standort erhoben wurden, gehören 229 Hektar (40 Prozent) der öffentlichen Hand.

Mit den heute genehmigten Änderungen, denen der Rat der Gemeinden zugestimmt hat, wird das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 13/2020 "Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen" abgeändert. Das Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Das Informationsblatt ist auf den Landeswebseiten zum Thema Raum und Landschaft online einsehbar. In Kürze wird dort auch das Dekret veröffentlicht.

mpi/san

Die Landesregierung hat die neuen Energieförderungen für 2023 beschlossen. Ein Schwerpunkt ist die energetische Sanierung. Erstmals gefördert werden Fotovoltaikanlagen für Kleinunternehmen. 

Die Landesregierung hat heute (30. Dezember) die neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Energiebereich genehmigt. Diese entschiedene Neuausrichtung zielt darauf ab, mehr Energieeffizienz für Wohnungen zu erreichen. Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung auf Vorschlag von Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato jene Richtlinien genehmigt, die den Anreiz dafür schaffen. Zuvor hatte der Rat der Gemeinden sein positives Gutachten dazu gegeben.

Vorgesehen sind auch Zuschüsse für Unternehmen, insbesondere im Bereich Fotovoltaik. Ansuchen kann man ab 1. Jänner 2023. Die Gesuche werden in der Reihenfolge des Einreichdatums bearbeitet, solange die bereit gestellten Finanzmittel reichen. Geändert wurden auch die bisherigen Fördermaßnahmen und Fördersätze im Energiebereich. Zudem wurden neue Maßnahmen eingeführt und unzureichende Maßnahmen abgeschafft. Aufgrund der stark gestiegenen Marktpreise wurden auch die maximal zulässigen Preise an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Richtlinien für Beiträge gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen.

Landesrat Vettorato: "Großer Schritt bei Umsetzung des Klimaplans"

"Mit den heute beschlossenen neuen Förderungen kommen wir bei der Umsetzung des Klimaplans einen großen Schritt voran", betonte Landesrat Vettorato. Die nun vom Land bereit gestellten Zuschüsse zu nutzen, bedeute auch, die eigene Immobilie aufzuwerten und zugleich dem Klimawandel entgegenwirken, so der Landesrat. Der Anstieg der Energiepreise habe das Jahr 2022 stark beeinflusst. "Derzeit sind wir noch mitten in einer Energiekrise. Nach dem 'Bonus bollette' braucht es weitere Maßnahmen, um Familien und Unternehmen zu unterstützen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen", betonte der Umwelt- und Energielandesrat und verwies darauf, dass die neuen Richtlinien im Energiesektor zu einer langfristigen Energieerneuerung führen sollen.

Fokus auf die energetische Sanierung

Bei der energetischen Sanierung sind die Beitragssätze nach Energieklasse gestaffelt: Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt der Beitragssatz aus. So wird die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder R mit 60 Prozent der förderfähigen Kosten.

Ein noch stärkerer Anreiz wird bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern) gesetzt: Der Fördersatz liegt hier bei Erreichung der KlimaHaus Klasse B bei 80 Prozent. Gefördert wird bei der energetischen Sanierung die Dachdämmung, die Außenwanddämmung, die mechanische Lüftung, der hydraulische Abgleich und gemeinschaftliche Fotovoltaikanlagen in Kondominien. 

Erneuerbare Energien

Vorgesehen ist die Förderung von elektrischen Wärmepumpen, thermischen Solaranlagen, Speicherbatterien und vielem mehr. Die genauen Fördersätze sind in der Broschüre des Landesamtes für Energie und Klimaschutz in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz aufgelistet und auf den Landeswebseiten zum Thema Energie einsehbar.

So wird etwa der Einbau von elektrischen Wärmepumpen für Gebäude mit KlimaHaus Standard C oder R mit 40 Prozent gefördert. Fotovoltaikanlagen, die in Kombination mit einer Wärmepumpe installiert werden, werden ebenfalls gefördert.

Speicherbatterien werden für neue, aber auch für bestehende Fotovoltaik-Anlagen, die nicht das staatliche Energiekonto ("conto energia") beanspruchen, zu 30 Prozent gefördert.

Neu ist, dass nicht mehr nur Fotovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden, sondern jene aller lokalen Körperschaften sowie der akkreditierten Seniorenwohnheime gefördert werden.

Erstmals Förderung für PV-Anlagen für Kleinunternehmen

Eine absolute Neuheit ist weiters, dass Fotovoltaik-Anlagen und Speicherbatterien für kleine Unternehmen mit einer Leistung von maximal 50 Kilowatt-Peak für die Deckung des Strombedarfs gefördert werden.

Fernheizwerke: Beiträge für Verteil-Infrastruktur und Optimierung

Ein Abschnitt der neuen Förderrichtlinien, die die Landesregierung heute verabschiedet hat, befasst sich nicht zuletzt mit den Fernheizwerken: Die Erweiterung der Verteil-Infrastruktur und die Energetische Optimierung werden 2023 mit jeweils 30 Prozent der zulässigen Kosten gefördert.

mpi/san

Drei Beschlüsse hat Landesrat Schuler zu Jahresende vorgelegt: Es geht um die Förderung von Investitionen und Beratung in Betrieben, die Qualitätsprodukte herstellen. Ein Beschluss ist formaler Natur.

Um weitere sieben Jahre verlängert wurde die Möglichkeit, im Sinne der EU-Verordnung Beihilfen für Investitionen in Unternehmen, die in der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, zu vergeben. Die Richtlinien dazu wurden bei der heutigen (30. Dezember) Sitzung der Landesregierung neu genehmigt und angepasst. Gesuche, die bis 31. Dezember eingereicht werden, werden noch laut den alten Regeln behandelt, ab 1. Jänner gilt die neue Regelung. Diese sieht auch vor, dass die Ansuchen nicht mehr ganzjährig gestellt werden können, sondern vom 1. Februar bis 30. Septembereingereicht werden müssen. Neu ist auch, dass für sogenannte Neueinsteiger ein Mehrjahres-Businessplan notwendig ist. Zudem sind die bezuschussbaren Investitionen auf 50.000 Euro in den ersten drei Jahren beschränkt. Details zum Businessplan, aber auch zum Nachweis der Ausbildung, werden in einem zweitem Moment mit Dekret des Abteilungsdirektors geregelt.

Wie Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler erläutert, werden solche Beihilfen werden gewährt, "weil die Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte komplizierten und kostenintensiven Auflagen unterliegt und daher für den Produzenten ein hohes Risiko darstellt. Südtirol steht für hochwertige Qualitätsprodukte: Diese Tatsache wollen wir aufrechterhalten." Grundsätzlich gibt es für Investitionen nur mehr einen Kapitalbeitrag auf die anerkannten Kosten, der für Primärerzeuger mit maximal 300.000 Euro auf 40 Prozent gedeckelt ist. Es gibt keine zinsvergünstigten Darlehen mehr aus dem Rotationsfonds. Einzel- oder gemeinschaftliche Unternehmen – ab jetzt auch Eigenbaukellereien (sie müssen mindestens 40 Hektoliter Produktionsmeldung nachweisen) – im Sektor Kernobst – und Weinbau werden für eine Finanzierung nur mehr bis zu einem Umsatz von 300.000 Euro berücksichtigt. 

Die Limitierung der bezuschussbaren Fläche für die Verarbeitung und Lagerung (75 Quadratmeter) und Verkauf und Verkostung (25 Quadratmeter) für Primärerzeuger gilt nicht mehr für jedes Gesuch, sondern es werden in den letzten 10 Jahren vor der Antragstellung bereits geförderte Flächen mitberücksichtigt.

Beihilfen für Beratung

Der zweite Beschluss "Richtlinien für die Förderung von Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen sowie Beratungs- und Vertretungsdiensten für landwirtschaftliche Unternehmen" sieht vor, dass auch Organisationen, die Primärerzeuger beraten und vertreten, gefördert werden können. Dazu zählen Kurse und Workshops, Tagungen, Seminare, Lehrschauen und -fahrten, Betriebsbesuche und Veröffentlichungen von Sachinformationen oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Beratungsleistungen, die von der öffentlichen Hand unterstützt werden können, sind genau durch EU-Verordnungen definiert.

Mit diesen Richtlinien werden auch die Voraussetzungen beibehalten, dass Organisationen, die sogenannte Vertretungsdienste anbieten, gefördert werden können. "In Südtirol gibt es derzeit allerdings leider noch keine Organisation, die solche Dienste anbietet", sagt Landesrat Schuler. Solche Vertreter können die Landwirte und Landwirtinnen selbst, aber auch andere Mitglieder der bäuerlichen Familie oder einen Arbeitnehmer bei Krankheit (auch des Kindes oder einer am Hof lebenden pflegebedürftigen Person) oder im Todesfall ersetzen. "Diese Regelung wird weitergeführt, weil es nicht möglich ist, den Landwirten für solche Ausfälle direkt Beiträge zu gewähren", erklärt Schuler.

Beseitigung von Falltieren

Im dritten Beschluss geht es schließlich um Begriffsanpassungen im ethischen Sinn. In den "Kriterien für die Gewährung von Beihilfen für die Organisation und Durchführung des öffentlichen Dienstes der Entfernung und Beseitigung von Falltieren" ist nicht mehr von Tierkadavern und deren Entfernung und Beseitigung die Rede, sondern von Falltieren und deren Sammlung und Entsorgung.

uli

Wartungsarbeiten am Rollmaterial und die Vinschger Bahn stehen im Fokus des um 13 Millionen Euro aufgestockten Investitionsprogramms der landeseigenen STA, das die Landesregierung genehmigt hat.

Auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider hat die Landesregierung am gestrigen Dienstag (20. Dezember) das Investitionsprogramm der landeseigenen STA - Südtiroler Transportstrukturen AG um weitere 13 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlichen Gelder sind in erster Linie für außerordentliche Wartungsarbeiten am Rollmaterial, für Hangsicherungsarbeiten entlang von Bahnlinien und für den Bau von Lärmschutzwänden in Blumau bestimmt.

Außerordentliche Wartungsarbeiten am Rollmaterial und Hangsicherung

Der Löwenanteil der Gelder – nämlich rund 7,6 Millionen Euro – fließt in außerordentliche Wartungsarbeiten am landeseigenen Rollmaterial. "Die Sicherheit der Fahrgäste, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität", stellt Mobilitätslandesrat Alfreider fest. Aus demselben Grund habe die Landesregierung weitere 2,5 Millionen Euro für Arbeiten zur Hangsicherung entlang der Vinschger Bahnlinie, der Rittner Schmalspurbahnund der Standseilbahn Mendel vorgesehen.

Bahnhof Schlanders: Fahrradverleihstation

Am Bahnhof Schlanders soll es künftig eine neue Fahrradverleihstation geben. Dafür hat die Landesregierung 1,3 Millionen Euro genehmigt und damit den Weg für eine intermodale und nachhaltige Mobilität frei gemacht. Bei dieser Gelegenheit werde laut Landesrat auch der Eingangsbereich des Bahnhofsgeländes neugestaltet.    

Lärmschutzwände in Blumau

Für die Errichtung von Lärmschutzwänden auf dem Gemeindegebiet von Karneid hat die Landesregierung gestern 630.000 Euro zweckgebunden. "Das Projekt sieht Lärmschutzwände entlang der Brennerbahnlinie auf einer Länge von rund 40 Metern vor. Damit soll die Lebensqualität der Anrainer deutlich verbessert werden", sagt Landesrat Alfreider. Das Projekt sei von der Gemeinde ausgearbeitet worden, die bauliche und technische Umsetzung übernehme nun die STA.

Arbeiten am Bahntunnel Josefsberg schnell weiterführen

Befasst hat sich die Landesregierung außerdem mit einem laufenden Projekt der STA, und zwar mit den Arbeiten am Bahntunnel Josefsberg bei Algund. Dabei hat die Landesregierung die geänderten technischen Eigenschaften für das Vorhaben genehmigt und auch beschlossen, der STA weitere vier Millionen Euro für Mehrkosten zuzuweisen. "Die Vinschger Bahn soll so schnell wie möglich wieder auf der gesamten Strecke fahren", betont Landesrat Alfreider.

red/san

Ab Jahresbeginn 2023 kann das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst finanzieren. Die Landesregierung hat die entsprechende Zusatzvereinbarung genehmigt.

Ab dem 1. Jänner 2023 finanziert das Land die Zusammenarbeit der Gemeindenim Bereich des Ortspolizeidienstes. Nachdem die Landesregierung in der vergangenen Woche als ersten Schritt die Mustervereinbarung (LPA hat berichtet) für diese Zusammenarbeit genehmigt hatte, hat sie heute (20. Dezember) dem Entwurf für die Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung 2022 zugestimmt, die eine Finanzierung der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit im Ortspolizeidienst möglich macht. Diese Zusatzvereinbarung tritt nach der Unterzeichnung durch Landeshauptmann Arno Kompatscher und den Präsidenten des Rates der Gemeinden, Andreas Schatzer, in Kraft, so dass die Gemeinden ihre Finanzierungsgesuche bald einreichen können. Gesuchstermine sind jeweils der 30. April und der 31. Oktober.

Die jährliche Finanzierung für den Ortspolizeidienst ergibt sich im Sinne der heute von der Landesregierung genehmigten Zusatzvereinbarung aus der gesamten Einwohnerzahl der teilnehmenden Gemeinden, wobei pro 4000 Einwohnenden 25.000 Euro zustehen. Gemeinden mit einer Bevölkerung von über 5000 Personen werden pauschal als Gemeinden mit 5000 Einwohnenden betrachtet.

Mustervereinbarung für alle neuen Vereinbarungen 

Die Vereinbarung gibt die Voraussetzungen für eine Finanzierung vor und legt fest, dass auch Bezirksgemeinschaften den Ortspolizeidienst organisieren und entsprechende Finanzierungen erhalten können. Nicht zulässig ist, dass Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften mit mehreren Gemeinden separate Vereinbarungen eingehen. Vorgesehen sind außerdem Personalmindeststandards für die Zulassung zur Finanzierung. Vereinbarungen, die vor Jahresende 2022 abgeschlossen wurden, können vorerst in der bestehenden Form weitergeführt werden und können finanziert werden, wenn sie alle Voraussetzungen der Zusatzvereinbarung erfüllen. Allen neuen Vereinbarungen muss die neue Mustervereinbarung zugrunde liegen. Vorgegeben wird auch eine Mindestlaufzeit der Kooperationsvereinbarungen von zehn Jahren. Zudem muss der der gemeinsam geführte Ortspolizeidienst alle Tätigkeitsbereiche des Polizeidienstes umfassen.

"Damit alle Gemeinden ihr breites und komplexes Aufgabenspektrum gut bewältigen sowie Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Dienstleistungen garantieren können, ist die Zusammenarbeit über die Gemeindegrenzen hinweg sinnvoll und notwendig. In den vergangenen Jahren hat das Land die zwischengemeindliche Zusammenarbeit in den unterschiedlichsten Bereichen – vom Meldeamt, den Sekretariatsdiensten und der Personalverwaltung über die öffentlichen Arbeiten und die Lizenzvergabe bis hin zu Buchhaltung und dem Gemeindesekretärsdienst – mit mehreren Millionen Euro unterstützt", berichtet Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher: "Wir verwenden dafür Finanzmittel der Region: Im Jahr sind das rund sieben Millionen Euro, die das Trentino vor allem für die Zusammenlegung von Gemeinden einsetzt. Ab 2023 besteht nun für Gemeinden, die den wichtigen Dienst der Ortspolizei gemeindegrenzüberschreitend organisieren, die Möglichkeit, eine entsprechende Finanzierung im Rahmen der zwischengemeindlichen Zusammenarbeit zu erhalten."

jw

Für Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gibt es in Südtirol in den nächsten fünf Jahren 5 Millionen Euro vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit. Drei Projekte werden finanziert.

Das Land Südtirol wird eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) unterzeichnen, mit der die Finanzierung von drei Projekten zur Verbesserung der Luftqualität im Land gewährleistet wird. Dem hat die Landesregierung heute (20. Dezember) auf Antrag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato zugestimmt. "Unsere Techniker haben mit großem Einsatz an der Entwicklung dieser Projekte mitgearbeitet. Ziel ist es, konkrete Impulse zum Schutz der Luftqualität und der Umwelt zu geben", betont Landesrat Vettorato.

Drei Projekte, 5 Millionen Euro Fördermittel

Es handelt sich um drei von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz vorgeschlagene Projekte: das Projekt BrennerLEC-AfterLIFE, ein Beratungsprojekt für Betreiber von Holzheizungen und ein Projekt zur Gewährleistung von Beiträgen für den Ersatz veralteter Holzheizungen(zusätzlich zu den von der GSE anerkannten Beiträgen). Für alle drei Projekte will das Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit in den nächsten fünf Jahren einen Gesamtbetrag von 5 Millionen Euro bereitstellen.

Die Finanzierungsvereinbarung sieht eine 100-prozentige Deckung der Ausgaben über einen Zeitraum von fünf Jahren (2023-2027) in Höhe von insgesamt 5 Millionen Euro vor. Die staatlichen Zahlungen erfolgen in einer ersten Tranche von 20 Prozent als Vorschuss auf die Ausgaben aller drei finanzierten Projekte und anschließend in zwei weiteren Tranchen der für jedes Projekt angefallenen Kosten, die sich nach dem erzielten Fortschritt (50 Prozent und 100 Prozent) richten.

Stickstoffdioxid- (NO2), Benzo(a)pyren- und Feinstaub (PM)-Emissionen verringern

Bekanntlich stellt das MASE den Regionen und Autonomen Provinzen mehrjährige Mittel zur Verfügung, um Initiativen zu finanzieren, die darauf abzielen, die problematischsten Luftschadstoffe in ihrem Gebiet zu verringern. In Südtirol sind es die Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2), Benzo(a)pyren und Feinstaub (PM), die mit Hilfe der finanzierten Projekte reduziert werden sollen.

tl/mpi

Auch Wege in unwegsamem oder exponiertem Gelände sind Wanderwege. Das ist eine der Neuerungen in der Vereinbarung zu den Wanderwegen, welche die Landesregierung heute (20. Dezember) vorgenommen hat. 

Wanderwege sind wichtige Infrastrukturen im ländlichen, auch alpinen Bereich, allgemein zugänglich, beschildert und markiert. Hier können sich Menschen sicher und leicht fortbewegen. Dieser bisherigen Definition wird in der neuen, heute (20. Dezember) von der Landesregierung  genehmigten Vereinbarung ein Satz hinzugefügt: "Wanderwege können auch in unwegsamem und teilweise exponiertem Gelände angelegt sein." Klettersteige sind klar aus der Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der Wanderwege ausgeschlossen - die Zu- und Abstiege zu den Klettersteigen sind hingegen neu dazugekommen. 

Die Definition ist deshalb wichtig, weil die Wanderwege in der Regel Wegehaltern zugewiesen sind, die mit der ordentlichen Instandhaltung beauftragt sind. Neu in der Vereinbarung festgeschrieben ist, dass die kontinuierliche Überwachung nicht unter "ordentliche Instandhaltung" fällt. Ebenso wird präzisiert, dass befahrbare Straßen, die Teil des Wegenetzes sind, nicht vom Wegehalter instand gehalten werden müssen, dasselbe gilt für die Winterinstandhaltung der Wanderwege. Mit der Abänderung der Vereinbarung wird auch der Beitragssatz für die Instandhaltung der nicht befahrbaren Wanderwege durch die Wegehalter von 20 auf 30 Euro pro Kilometer angehoben. Für die außerordentliche Instandhaltung der Wanderwege ist weiterhin das gebietsmäßig zuständige Forstinspektorat verantwortlich. 

Landesrat Schuler: "Klarheit vor allem wegen Haftung wichtig"

"Da es immer wieder Streitfragen vor allem in Sachen Haftung auf Wanderwegen gibt, ist es gut, dass die Zuständigkeiten genau festgeschrieben sind. Wanderwege werden im Sommer und im Winter stark benutzt. Eine regelmäßige und fachkundige Instandhaltung ist uns wichtig und wir können seit vielen Jahren auf gute Partner zählen", sagt der zuständige Landesrat Arnold Schuler. 

Neu in der Vereinbarung zwischen Landesregierung, Südtiroler Alpenverein und CAI, Landesverband der Tourismusorganisationen, Südtiroler Bauernbund und dem Beitritt von Gemeindenverband und Hoteliers- und Gastwirteverband ist, dass auch die Berg- und Skiführer unterstützend in der Vereinbarung geführt werden. 

uli


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