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Dienstag, 22 Juli 2014 00:00

Unversehrtes Eigentum

s4 4641Prad/Bozen - Die „Rahmenvereinbarung für ein konfliktfreies Nebeneinander von biologisch und integriert bewirtschafteten Obstbauflächen“ haben zwei von drei Bioverbänden nicht unterzeichnet. Darauf weist der Obmann des „Bund alternativer Anbauer“ Karl Primisser (Bild) aus Prad hin. „Das Abkommen ist für uns unzureichend“, sagt Primisser. Auch nicht unterschrieben hat die Arbeitsgemeinschaft für biologisch-dynamische Wirtschaftsweise. Einige nicht annehmbare Punkte seien in diesem Abkommen niedergeschrieben: Es gehe nicht an, dass etwa vorgesehen sei, dass eine Bioanlage von einem konventionell arbeitenden Nachbarn bis auf vier Meter hinein kontaminiert werden darf. Ein Nebeneinander funktioniert nur, wenn auch die Grundstücksgrenze eine Pestizidgrenze sei, sagt Primisser. „Wir sind der Meinung, dass der Schutz des Eigentums an der Grundstücksgrenze beginnen muss“, sagt auch Ägidius Wellenzohn in einer Presseaussendung. Auch bei der Verursachung der Abdrift gehe es nicht darum, „sichtbare Abdrift“ sanktionieren zu können, sondern es geht um die Rückstände auf den „Nicht-Ziel-Flächen“, also auf den biologisch angebauten Flächen. Um ein Einlenken der beiden Bioverbände erwirken zu können, müsse die Rahmenvereinbarung überarbeitet werden. (eb)

Publiziert in Ausgabe 15/2014

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