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Freitag, 07 Oktober 2011 00:00

Das Kuckucksei und seine rechtlichen Folgen

Vinschgau - Aus dem Gerichtssaal

Der Kuckuck ist ein langschwänziger Zugvogel. Er kündigt mit seinem Gesang nicht nur den Frühling an. Er hat auch unangenehme Verhaltensweisen, denn er ist ein sogenannter Brutparasit. Er legt nämlich seine Eier in die Nester fremder Singvögel und lässt sie von den jeweiligen Wirtsvögeln ausbrüten und aufziehen. Als Dank dafür drängelt der Kuckucksjunge dann auch noch die Jungen des Wirtsvogels aus dem Nest. Es verwundert daher nicht, dass er unter den Vögeln keinen guten Ruf hat und dass die Redewendung: „Jemanden ein Kuckucksei ins Nest legen“, ungefähr so viel bedeutet wie das Unangenehme einem anderen zuschieben.
Doch kehren wir von den Vögeln zurück in die Welt der Menschen. Da musste vor einiger Zeit ein Mann in einem Dorf im mittleren Vinschgau eine ähnliche Erfahrung machen wie der brütende Singvogel. Er hatte lange Zeit den Verdacht mit sich herumgetragen, dass seine Frau ihn betrogen haben könnte und dass ihm seine jüngste Tochter von einem Kuckuck ins Nest gelegt worden wäre. Ein Vaterschaftstest bestätigte den Verdacht. Daraufhin warf der Mann nicht das Junge, wohl aber die Frau aus dem Nest. Außerdem brachte er gegen sie und den Kuckuck eine Klage ein. Von der Frau verlangt er Schmerzensgeld wegen Verletzung der ehelichen Treuepflicht, vom leiblichen Vater hingegen die Erstattung sämtlicher Aufwendungen, die er bisher für das ihm untergeschobene Kind bestritten hat. Auf den Ausgang des Verfahrens, das vor dem Landesgericht Bozen anhängig ist, kann man gespannt sein.
Vom Obersten Gerichtshof gibt es dazu einen interessanten Präzedenzfall. Die Richter in Rom billigten einem Mann, dem seine Frau „die Hörner aufgesetzt“ hatte, Schadenersatz zu. Die Begründung ist durchaus bemerkenswert: Durch das „Fremdgehen“ werden nicht nur die grundlegenden ehelichen Pflichten, sondern auch durch die Verfassung geschützte Grundrechte verletzt, wodurch ein Anspruch auf Schadenersatz und auch auf Schmerzensgeld begründet wird.
Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzt und bis zu den Vögeln durchspricht, dann werden die Kuckucke in Zukunft das Brüten wohl selbst übernehmen!

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt

Zeitung Vinschgerwind Bezirk Vinschgau

Publiziert in Ausgabe 20/2011

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