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Montag, 16 November 2020 13:48

Rom Info ins Tal

von Albrecht Plangger - Das Corona-Virus hat das Parlament fest im Griff und bestimmt dessen Handlungsfähigkeit. Eine Woche gibt es Abstimmungen, die andere Woche wird in den Kommissionen gearbeitet, aber dort großteils per Video-Konferenz. Zum Glück bemühen sich jetzt alle um Sachlichkeit, statt wie sonst normal für die Partei eine große Show abzuziehen. Alle aber warten gespannt auf den Haushaltsentwurf für 2021. Beim Haushaltsgesetz gibt es nämlich keine Unzulässigkeitserklärungen wie bei den normalen Gesetzen. Da ist wirklich Platz für alle Vorschläge die sich im Laufe eines Jahres bei einem Abgeordneten aufstauen, soweit dann natürlich auch eine finanzielle Deckung gefunden werden und der Vorschlag der Mehrheit „schmackhaft“ gemacht werden kann. Aber niemand kann sich richtig vorstellen, wie dies in Covid 19 - Zeiten dann auch effektiv ablaufen wird und ob es noch die üblichen Kontaktmöglichkeiten zur Regierung und den Mehrheitsvertretern gibt, um seine Vorschläge „an den Mann zu bringen“. Gefeilt wird auch an einem neuen Verhältnis zwischen Opposition und Mehrheit. Die Opposition müsse gerade in diesen schwierigen Zeiten mehr in die Entscheidungen der Mehrheit eingebunden werden. Dies hat auch der Staatspräsident angemahnt, denn der Staat wird weitere Schulden machen müssen, um die negativen Auswirkungen der Covid 19- Krise zumindest bei den einkommenschwachen Teilen der Bevölkerung etwas abzufedern. Ohne Geld (zusätzliche Schulden) kein Haushalt in diesen Zeiten. So soll es in Zukunft gemeinsame Treffen der Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Senat und in der Abgeordnetenkammer geben, um gemeinsame Strategien und eine gemeinsame Arbeitsweise zu finden. Es müssen Formen der parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen Mehrheit und Opposition gefunden werden. Diese Zusammenarbeit braucht es, wenn der Haushalt und die Überarbeitung der Salvini-Sicherheitsdekrete kurz vor Weihnachten gemeinsam in die „heiße Phase“ kommen. Bei den sog. „decreti sicurezza“ wurden jetzt 1.500 Abänderungsvorschläge gestellt und das Dekret muss bis zum 20. Dezember von Kammer und Senat in Gesetz umgewandelt sein.

Durch eine Trassenverlegung soll ein Straßenabschnitt in Graun sicherer und besser befahrbar werden. Dies sei eine Aufwertung für den gesamten Vinschgau, so LR Alfreider.

Der Straßenabschnitt bei den Steinschlagschutzgalerien entlang des Reschensees in der Gemeinde Graun im Vinschgau soll nicht nur sicherer, sondern auch attraktiver werden. Den dafür notwendigen Beschluss mit den technischen Eigenschaften des geplanten Bauvorhabens hat die Landesregierung in ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag (10. November) auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider genehmigt.

Ziele: Sicherheit, Lebensqualität und Attraktivität

"Mit der Verlegung der Trasse in Richtung Stausee können die dringend sanierungsbedürftigen Galerien umfahren werden und es wird möglich, die Straße vor Steinschlag zu schützen. Zusätzlich sieht das Projekt einen neuen Radweg samt Grünflächen vor", sagt Alfreider. Der an der neuen Trasse angrenzende Radweg führe zu einer Aufwertung des gesamten Gebietes. "Damit können wir drei wichtige Ziele erreichen: Verkehrssicherheit, mehr Lebensqualität für Einheimische und neue Angebote für die Gäste", unterstreicht Alfreider. 

Insgesamt sind für das Bauvorhaben 18,1 Millionen Euro vorgesehen. Laut Schätzungen der Landesabteilung Straßendienst ist eine Senkung der Instandhaltungskosten von derzeit 60.000 Euro auf 13.000 Euro vorgesehen. Abteilungsdirektor Valentino Paganiunterstreicht, dass dieses Projekt auch durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Landesabteilungen Tiefbau und Straßendienst sowie dem Landesamt für Geologie und Baustoffprüfung und der Gemeinde Graun noch unter Bürgermeister Heinrich Noggler sowie der Energiegesellschaft Alperia möglich war.      

rc-san

Soziale Kontakte werden weiter eingeschränkt – darauf hat sich die Landesregierung heute verständigt. Zudem wird ein Großteil der Bevölkerung auf Corona getestet.

Um das Gesundheitssystem zu schützen, will die Landesregierung ab Samstag, 14. November und für zwei Wochen noch strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus setzen. Dies wurde heute (10. November) von der Landesregierung beschlossen. "Wir haben uns im Gesundheitssystem mit ausreichend Schutzkleidung, mehr Intensiv- und Krankenhausbetten auf die zweite Welle vorbereitet, die allerdings früher und heftiger angerollt ist, als vorausgesehen", unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Neue Verordnung ab Samstag in Kraft

Die neue Verordnung wird nun in Absprache mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und am kommenden Samstag in Kraft treten. "Es geht in erster Linie darum, soziale Kontaktenoch weiter zu verringern, um die Infektionsketten zu durchbrechen", betont Kompatscher. "Während die Gastbetriebe bereits seit rund zwei Wochen geschlossen sind und die Handelstätigkeit weitestgehend eingeschränkt ist, sollen nun die sozialen Kontakte in der Wirtschaft noch weiter zurückgefahren werden", sagt der Landeshauptmann, " wobei die wichtigen Produktionsketten aufrecht bleiben und die Verpflegung der Menschen insgesamt gesichert bleibt." Für welche Wirtschaftsbereiche es Einschränkungen geben soll, wird noch im Detail definiert. Bereits heute haben Treffen mit den Vertretern von Gewerkschaften, Arbeitgebern, Familienorganisationen und den Bürgermeistern der Südtiroler Gemeinden stattgefunden. "Wir wollen gemeinsam schauen, wo noch soziale Kontakte verringert werden können, aber gleichzeitig so viele Tätigkeiten und Dienste wie möglich aufrecht halten", erklärt Kompatscher.

Schule für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen

Nach eingehender Debatte in der Landesregierung werden kommende Woche auch die ersten Klassen der Mittelschule auf Fernunterricht umgestellt. In Grundschulen und Kindergärten werden die Präsenzstunden verringert. Für Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen wie beispielsweise jene, die im Gesundheitsbereich arbeiten, bleiben die Betreuung für Kinder und Kleinkinder und der Schuldienst aufrecht. "Bereits jetzt schon werden entsprechende Lernpakete für die Kinder und Jugendlichen vorbereitet", sagt Kompatscher.

Körperliche Betätigung draußen bleibt erlaubt

Bestehen bleiben die bereits geltenden Regeln zur Einschränkung sozialer Kontakte, um Infektionsrisiken zu reduzieren. Das Verlassen des Zuhauses ist erlaubt, um Einkäufe zu machen oder zur Arbeit zu gelangen sowie aus gesundheitlichen Gründen und sonstigen dringlichen und notwendigen Erfordernissen. Weiter erlaubt bleibt auch die körperliche Betätigung im Freien mit Mund-Nasen-Schutz und Einhaltung der Sicherheitsabstände und in der Umgebung des eigenen Zuhauses.

Flächendeckende Corona-Schnelltests für Kehrtwende

Zusätzlich zu diesen laut Landeshauptmann "passiven Maßnahmen" setzt die Landesregierung auch "aktive Maßnahmen". Ab Ende der kommenden Woche werden demnach flächendeckende Corona-Schnelltests durchgeführt. Dabei soll ein Großteil der Südtiroler Bevölkerung getestet werden, ähnlich wie es erfolgreich bereits in der Gemeinde Welsberg-Taisten erfolgt ist. Landeshauptmann Kompatscher unterstreicht: "Wir wollen auf freiwilliger Basis rund 350.000 Personen testen und rufen alle Menschen auf, sich zu beteiligen, damit wir so schnell wie möglich Coronaherde eingrenzen und eine Kehrtwende herbeiführen können."

Eine Steuerungsgruppe im Bereich Bevölkerungsschutz ist bereits eingesetzt und bereitet die Maßnahmen vor. An 184 Orten, die Experten über eine Studie vorgeben haben, wird ein Team von rund 800 Personen aus dem Gesundheitsbereich die Tests durchführen. Dabei arbeiten Sanitätsbetrieb und Bevölkerungsschutz mit den Gemeinden, dem Weißen Kreuz, dem Roten Kreuz, den Feuerwehren und anderen Organisationen zusammen.

san

Ab heute Mitternacht gibt es neue Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19. Die für die Gemeinde-Cluster geltenden Regeln werden auf alle Südtiroler Gemeinden ausgedehnt. Bewegungen werden eingeschränkt.

In der Nacht auf den morgigen Montag, 9. November, also heute um Mitternacht, tritt die neue, von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 68 in Kraft. Diese betrifft alle Gemeinden. „Durch das stetige Steigen der Anzahl der Infektionsfälle in ganz Südtirol hat es letzthin zunehmend mehr Clustergemeinden gegeben, in denen besonders strenge Vorschriften galten. Es macht jetzt, wo die Zahlen konstant steigen, keinen Sinn mehr, jeden Tag neue Gemeinden hinzuzufügen. Hingegen ist es sinnvoller, dass in ganz Südtirol dieselben Bestimmungen gelten“, erklärt Kompatscher. So gebe es für die Bevölkerung mehr Klarheit zu den Vorgaben, die zu befolgen sind.

Rasches Handeln ist notwendig

„Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass ein sofortiges Einschreiten mit strengen und einschneidenden Maßnahmen notwendig ist, und können es uns nicht leisten, länger zu warten. Wir müssen unser Gesundheitssystem, das zunehmend unter Druck gerät, am Laufen halten“, betont Kompatscher. Die Zahl der Fälle würde längst jene des vergangenen März überschreiten. Auch wenn die Entscheidung in den Augen vieler Menschen unverhältnismäßig erscheinen mag, so sei es nun unerlässlich, „verantwortungsbewusst im Interesse der gesamten Gemeinschaft zu handeln", so der Landeshauptmann.

Gleiche Regeln in allen Gemeinden

In der Tat dehnt die neue Verordnung, die bis 22. November in Kraft sein wird, die bereits geltenden Maßnahmen für die sogenannten Cluster-Gemeinden auf alle Gemeinden in Südtirol aus: Grundsätzlich wird bestätigt, dass Bars und Restaurantsgeschlossen bleiben und die meisten Handelstätigkeiten ausgesetzt sind. (Die Liste der zulässigen Tätigkeiten ist in der beiliegenden Verordnung enthalten.) Dienste an der Person wie Friseur-, Schönheitssalons und ähnliche sind mit Ausnahme von Wäschereien und Bestattungsinstituten ebenfalls geschlossen. Apotheken Paraapotheken, Zeitungsgeschäfte und Tabakläden können hingegen an allen Tagen geöffnet halten. Lebensmittelgeschäfte dürfen von Montag bis Samstag öffnen, müssen aber sonntags zu bleiben. 

Bewegungen werden eingeschränkt - Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht

Von 20 Uhr am Abend bis um 5 Uhr in der Früh gilt eine Ausgangssperre. Bewegungen sind nur aus Gründen der Arbeit oder der Gesundheit sowie wegen dringender Erfordernisse möglich und müssen mit einer Eigenerklärung dokumentiert werden. Bewegungen innerhalb des Südtiroler Landesgebiets sind nur aus Gründen der Arbeit, des Studiums, der Gesundheit und anderer dokumentierbarer Notwendigkeiten zulässig. Dazu gehören die Betreuung von Angehörigen, die Hilfe benötigen, sowie Besuche des Partners/der Partnerin, mit dem/der man nicht zusammenlebt. Darüber hinaus erlaubt die neue Verordnung des Landes sportliche Aktivitäten ausschließlich im Freien und allein. Eine Ausnahme gilt für die Athleten und Mannschaften, die an nationalen und internationalen Veranstaltungen teilnehmen. Körperliche Bewegung in der Nähe des eigenen Zuhauses ist erlaubt. Dabei muss ein Abstand von mindestens zwei Metern zwischen Personen eingehalten werden und es gilt die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Unterricht startet wieder

Morgen, Montag, 9. November, nehmen die Schulen in ganz Südtirol nach der Herbstferien-Woche wieder ihren Betrieb auf: In der Kleinkindbetreuung, in Kindergarten, Grundschule und der 1.Klasse Mittelschule bleiben die pädagogische Begleitung und der Unterricht in Präsenz aufrecht. Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gilt die Pflicht, nun auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für die zweiten und dritten Klassen der Mittelschulen, an den Oberschulen, der Berufsbildung und der Universität erfolgt die Bildungstätigkeit zur Gänze als Fernunterricht. Es gibt einige wenige Ausnahmen, beispielsweise für Jugendliche mit Beeinträchtigung oder mit besonderen Bedürfnissen und für Situationen des Praxisunterrichts, die ausschließlich in Präsenzunterricht abgewickelt werden können.

Öffentliche Verkehrsmittel sind weiter nutzbar

Die öffentlichen Verkehrsmittel, die mit nicht mehr als der Hälfte an Fahrgästen belegt werden, können weiterhin genutzt werden, und zwar um zur Arbeit oder zur Schule zu gelangen oder aus anderen dringlichen Erfordernissen. Auf jeden Fall muss in Bahn und Bus der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

mb/san/ea

Fernunterricht für Oberschulen, Präsenzunterricht für die darunter liegenden Bildungsstufen. Sonderregelung für Problemgemeinden: Diese Form der Bildungstätigkeit gilt ab Montag, 9. November.

Seit heute steht fest, wie es ab Montag, 9. November, mit der Kleinkindbetreuung und dem Unterricht in Südtirols Bildungseinrichtungen weitergeht. Die Landesregierung hat heute (5. November) Mittag, wie angekündigt, in einer Sondersitzung darüber entschieden.

Präsenzunterricht bis zur Mittelschule, Fernunterricht in Oberschule 

Demnach gelten auf Landesebene nach den Herbstferien, also ab Montag folgende Regelungen: An den Oberschulen erfolgt die Bildungstätigkeit zur Gänze als Fernunterricht - bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise für Jugendliche mit Beeinträchtigung oder mit besonderen Bedürfnissen und für Situationen des Praxisunterrichts, die ausschließlich in Präsenzunterricht abgewickelt werden können.

In der Kleinkindbetreuung, in Kindergarten, Grund- und Mittelschule hingegen bleiben die pädagogische Begleitung und der Unterricht in Präsenz aufrecht. Für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gilt allerdings die Pflicht, nun auch während des Unterrichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

In Problemgemeinden Präsenz nur bis 1. Klasse Mittelschule

In den sogenannten Problemgemeinden, in denen aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos per Verordnung des Landeshauptmanns verschärfte Maßnahmen gelten, ist der Präsenzunterricht lediglich bis einschließlich der ersten Klasse der Mittelschule möglich – auch hier mit Maskenpflicht für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr. Hier gilt somit der Fernunterricht bereits von der 2. Klasse Mittelschule aufwärts, und nicht erst in der Oberschule. Nur in absoluten Ausnahmenfällen ist wie bei den Oberschulen auf Landesebene Präsenzunterricht möglich.

In besonderen Fällen - beispielsweise beim Auftreten größerer Infektionsherde - kann es jedoch weiterhin in einzelnen Gemeinden zur Schließung von einzelnen Klassen oder Schulen kommen.

gst

LH Kompatscher hat die neue Verordnung mit neuen Einschränkungen unterzeichnet. Zudem gelten ab Donnerstag in weiteren 11 Gemeinden strengere Sonderregelungen.

Am morgigen Mittwoch (4. November) tritt die neue Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 63) in Kraft, die Landeshauptmann Arno Kompatscher heute unterzeichnet hat. Sie sieht eine Reihe weiterer Einschränkungen zur Vorbeugung gegen die Verbreitung von Sars-CoV-2 vor und gilt auf dem gesamten Landesgebiet bis 22. November. Gleichzeitig hat der Landeshauptmann in der heutigen Pressekonferenz nach Sitzung der Landesregierung für weitere elf Gemeinden Sonderregeln angekündigt. Sie gelten ab Donnerstag, 5. November für 14 Tage.

"Wir sind uns bewusst, was das für die Menschen in unserem Land bedeutet", sagte der Landeshauptmann in der Pressekonferenz." Aber die Entwicklung des Infektionsgeschehens und die hohe Ansteckungsgefahr machen diese drastischen Maßnahmen nötig, um die Infektionskurve nach unten zu drücken. Und dazu brauchen wir die Mithilfe von uns allen."

Ausgangseinschränkung und geschlossene Bars, Restaurants und Geschäfte

Wie bereits in der gestrigen (2. November) Pressekonferenz angekündigt, sieht die Verordnung eine Ausgangssperre zwischen 20 und 5 Uhr vor. In dieser Zeit darf man die eigenen vier Wände nur aus Gründen der Gesundheit, Arbeit oder anderen dringlichen Gründen verlassen. Dazu muss man eine Eigenerklärung mit sich führen, die dieser Aussendung beiliegt.

Praktisch zur Gänze müssen ab morgen auch Bars und Restaurants schließen: Erlaubt ist lediglich ein Abholdienst (bis 20 Uhr) und Zustelldienst (bis 22 Uhr) sowie ein Mensadienst für Arbeitende. Auch im Detailhandel dürfen nur mehr jene Geschäfte und Bereiche geöffnet sein, die in der bleiliegenden Tabelle aufgelistet sind. Während diese Geschäfte von Montag bis Samstag geöffnet haben dürfen, bleiben diensthabende Apotheken, Paraapotheken und Trafiken auch am Sonntag geöffnet.

Beherbergung, Fernunterricht, öffentlicher Verkehr und Sport

Geschlossen bleiben bis 22. November auch: Fitnesszentren, Schwimm- und Thermalbäder und Wellnessbereiche. Beherbergungsbetriebe dürfen keine Gäste aus touristischen sondern ausschließlich aus beruflichen Gründen aufnehmen. Oberschulen und Universitäten stellen zur Gänze auf Fernunterricht um. Der öffentliche Personennahvekehr reduziert die Transportkapazität auf 50 Prozent.

Alle Veranstaltungen im Bereich Kultur, Freizeit, Messen und Sport sind untersagt. Erlaubt sind lediglich das Training und die Wettkämpfe jener Athleten, die an nationalen und internationalem Meisterschaften teilnehmen, sowie Individualsport im Freien.

Ab Donnerstag Sonderregeln für elf weitere Gemeinden

Indes kündigte Landeshauptmann Kompatscher für weitere 11 Gemeinden Sonderregeln an: Pfatten, Prags, Feldthurns, Bozen, Niederdorf, Mölten, Sterzing, Neumarkt, Welschnofen, Waidbruck und Nals. Die Sonderregeln gelten ab übermorgen, Donnerstag, 5. November für 14 Tage. Die entsprechenden Verordnungen werden morgen (4. November) veröffentlicht. "Das nach wissenschaftlichen Dokumenten erhobene, besonders hohe Infektionsrisiko macht die Sonderregeln in diesen Gemeinden notwendig", erklärte der Landeshauptmann.

In den betreffenden Gemeinden gelten Sonderregeln, die über die in der landesweit geltenden neuen Verordnung Nr. 63 festgelegten Maßnahmen hinausgehen. So bleiben in diesen Gemeinden Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen ebenso geschlossen wie Friseur- und Schönheitssalons, Tätowierungsstudios und ähnliches. Personen dürfen das Gemeindegebiet nur verlassen oder betreten, wenn dafür Erfordernisse der Arbeit, des Studiums oder der Schule, der Gesundheit oder die dringliche Notwendigkeit für Tätigkeiten oder Inanspruchnahme von Diensten vorliegen.

Grundlage: Bewertung des Sanitätsbetriebs

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb unterzieht täglich jene Gemeinden einer genaueren Bewertung, die einen Tageswert von Neuinfektionen von 3 auf 1000 Einwohner und/oder einen 14-Tageswert von 10 Neuinfektionen auf 1000 Einwohner überschreiten. Die Analyse des Infektionsgeschehens beruht in weiterer Folge auf der Bewertung der Anzahl der Infektionsherde, der Anzahl der symptomatischen, positiv getesteten Personen, der Anzahl der Krankenhaus-Aufnahmen mit entsprechendem Schweregrad und der Anzahl der Personen, die sich in Quarantäne befinden.


Anhang: Verordnung Nr. 63 (inklusive Eigenerklärung und Liste zum Detailhandel)

Alle Verordnungen zum Herunterladen

Alle Verordnungen des Landeshauptmanns sowie das Corona-Landesgesetz Nr. 4 vom 8. Mai 2020 mit der dazu gehörenden Anlage A in geltender Fassung sind im Coronaportal auf der Internetseite des Landes Südtirol zu finden.

mb/gst

Dienstag, 03 November 2020 16:15

Grenzübeschreitenden Mehrwert im Fokus

Terra Raetica INTERREG-Kooperationsgebiet im Dreiländereck

Seit 30 Jahren bringt die EU im Rahmen der INTERREG-Programme die EuropäerInnen einander näher, indem sie für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit Fördermittel zur Verfügung stellt. Damit soll die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit von Grenzregionen ausgebaut und gesichert werden. Mit Jahresende endet die derzeitige Programmperiode 2014-2020. Nicht weniger als 44 Kleinprojekte, 11 Mittelprojekte und 5 Großprojekte wurden im INTERREG-Kooperationsgebiet der Terra Raetica bisher ausgearbeitet, koordiniert und großteils umgesetzt.

Von Ludwig Fabi

Im Dreiländereck Italien, Österreich und der Schweiz mit den Kleinregionen Vinschgau, Bezirk Landeck/Imst und dem Unterengadin/Val Müstair hat man den Mehrwehrt grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Anfang an erkannt und sich an mittlerweile fünf INTERREG-Förderprogrammen beteiligt. Jede Programmperiode dauert in der Regel sechs Jahre und das aktuelle Förderprogramm trägt den Namen INTERREG V-A, je nachdem ob es sich Gebietsmäßig auf Österreich-Italien oder Schweiz-Italien ausdehnt mit dem Zusatz ITA-AUT oder ITA-CH. In den Anfangsjahren der EU-Interreg Programme, sie starteten vor genau dreißig Jahren, waren es noch vereinzelte Projekte, welche vor allem in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus und Kultur (Magisches Rätisches Dreieck) im Dreiländereck Italien, Österreich und Schweiz abgewickelt wurden. 2007 kam mit der Gründung des INTERREG-Rates Terra Raetica ein entscheidender Qualitätssprung, um mit Professionalität und koordiniert Projekte mit vorwiegend lokalen Akteuren auf den Weg zu schicken. So entwickelte sich nach und nach ein grenzüberschreitendes Netzwerk, welches mit Arbeitskreisen in den Bereichen Kultur, Natur, Humankapital, Mobilität, Tourismus und Energie, mit Kernarbeitsgruppen und mit Regionsforen ständig am Leben gehalten und immer wieder ausgebaut wurde. Im Förderzeitraum 2014-2020 fanden bisher 52 Treffen der einzelnen Arbeitskreise mit 1.246 TeilnehmerInnen und 35 Treffen von Kernarbeitsgruppen, Regionsforen und Interreg-Rat Sitzungen mit 881 TeilnehmerInnen statt. Dieser Austausch bildet den strategischen und organisatorischen Rahmen dafür, um Projektideen zu entwickeln, einzureichen und vor Ort umzusetzen. Und der Erfolg dieser grenzüberschreitenden Netzwerkarbeit kann in den vielen kleinen, mittleren und großen Projekten, welche im Laufe der vergangenen sechs Jahren entwickelt und umgesetzt wurden, eindrücklich mitverfolgt werden. Mit den EU-Verwaltungsbehörden vor Ort, den EU-Abteilungen von Tirol, Südtirol und Graubünden und mit der Euregio steht man darüber hinaus im ständigen Austausch und enger Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang ist es auch gelungen, eine weitere Qualitätssteigerung in der grenzüberschreitenden Kooperation vor Ort voranzutreiben. Mit Nachdruck hat sich der Interreg-Rat Terra Raetica dafür eingesetzt, zukünftig Fördermittel nach dem CLLD-Ansatz zu erhalten. Denn der CLLD Ansatz ermöglicht neben Impulsen für lokale Entwicklung auch einen Nährboden für eine nachhaltige Eigendynamik, indem sein partizipativer Ansatz die Eigenverantwortung und das Engagement der lokalen Akteure sowie der sozialen Unternehmen fördert. Die Träger vor Ort erhalten dadurch mehr Entscheidungs- aber auch mehr Verantwortungskompetenz. Das Kooperationsgebiet Terra Raetica, welches sich aus den Bezirken Vinschgau (13 Gemeinden/35.000 Einwohner), Landeck/Imst (30 Gemeinden/44.400 Einwohner) und der Region Engiadina Bassa/Val Müstair (5 Gemeinden/9.300 Einwohner) zusammensetzt, bildet daher derzeit eines der vier CLLD Gebiete im Rahmen des EU-INTERREG V-A Programmes ITA-AUT. Nach dem CLLD-Ansatz arbeiten auch die Kooperationsgebiete „Dolomiti Live“ (Osttirol, Pustertal, Alto Bellunese), das „HEurOpen“ (Hermagor, Gemonese, Canal del Ferro e Val Canale, Carnia) und das „Wipptal“ (Wipptal Tirol, Wipptal Südtirol). Diese vier Gebiete leisten derzeit im Bereich CLLD Pionierarbeit, da die Umsetzung des CLLD-Ansatzes im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit europaweit einzigartig ist. Die jeweiligen Bezirksgemeinschaften der drei Regionen im Dreiländereck, welche sich die Regionalentwicklungseinrichtungen als Partner ins Boot geholt haben, sind politisch für die Umsetzung der EU-Förderprogramme verantwortlich. Gemeinsam bilden sie das Kooperationsgebiet „INTERREG-RAT Terra Raetica“, welches sich strategisch auf eine ausgewogene, nachhaltige Entwicklung sowie harmonische Integration im Grenzraum zwischen Italien und Österreich und der Schweiz einsetzt. Dabei stehen Maßnahmen im Mittelpunkt, welche zur Überwindung der grenzbezogenen Barrieren, zum Aufbau neuer grenzüberschreitender Synergien, zur Steigerung der Attraktivität der Gebiete, zur Steigerung des regionalen nachhaltigen Wachstums sowie zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, Steigerung der Produktivität und sozialen Kohäsion zum Ziel haben. Im Mittelpunkt stehen aber die BürgerInnen im Grenzgebiet, welche vom grenzüberschreitenden Austausch profitieren können.

 

Projekte 2014-2020

Bereich Intelligentes Wachstum
Wirtschaft, Innovation, Bildung, Tourismus, Landwirtschaft

- Qualifizierung für MitarbeiterInnen im Tourismus (Bedarfserhebung und Schulungsmaßnahmen für Fach- und Kommunikationskompetenzen)
- Almbegegnungen und Erfahrungsaustausch Landwirtschaftt
- Ortskernrevitalisierung
- MotoALPS – Motorraddestination Dreiländereck
- Interaktive Natur-Erlebniswege
- Konfliktfreier Radtourismus, 3 Länder Enduro Trails
- Kulturhistorische und touristische Aufwertung bedeutender Bauwerke wie Schloss Lichtenberg, Festung Nauders, der Bergbaugebiete von Laas und St. Anton am Arlberg
- Präventives Leistungstraining im Wintersport
- Radweg Nauders und Schleis/Laatsch
- Sternenbeobachtung am Venet und Maseben
- Virtual Via Claudia Augusta
- Sanfter Tourismus/Skitourentourismus Reschenpass
- Schnelles Internet via LWL Technologie

Projektträger und Partner:
DME -West Vinschgau, Tourismusverband Tiroler Oberland/Serfaus/Fiss/Ladis, Nauders, St. Anton, Pitztal, Ötztal, Imst Tourismus, Ferienregion Reschenpass/Obervinschgau, Landwirtschaftskammer Landeck, Bezirksamt für Landwirtschaft West, RegioL Landeck, GWR-Spondinig, Gemeinde Graun, Gemeinde Schluderns, Gemeinde Prad, Gemeinde Mals, Gemeinde Laas, Gemeinde Nauders; Oberschulzentrum Mals, Skigymansium Stams; Verein Via Claudia Augusta, Lantech, Energiegen. Oberland-Rojenbach, Energia
Engadiana

 

Bereich Nachhaltiges Wachstum
Natur, Kultur, Mobilität, Energie

- ÖPNV-Fahrplanheft- Grenzpendler- und Fahrgastinformationen an den Bushaltestellen
- Natura Raetica Akademie, Trockenrasen in der Terra Raetica, Natura Raetica Wegweiser, Bildung und Infopass Natura Raetica
- Energieinitiative Terra Raetica
- Nachhaltigkeit als Chance - Zertifizierung an Klimaschutz- und Nachhaltigkeits-Netzwerke
- Rotwildüberwinterung, Nachhaltiges Steinwildmanagement
- Verkehrsgeschichte über den Reschen
- Kulturkarte Terra Raetica (Druck und Digital)
- Baumschläfer in der Terra Raetica
- Gemeinschaftsgarten mit künstlerischem Anspruch
- Kult und Leben in der Urgeschichte
- Digitaler Kultur- und Wanderführer rund um den Reschenpass
- Wiesenbrüter und Wiesenvögel Projekt
- Grenzüberschreitende Versorgungssicherheit elektrische Energie
- Klimawandel und Trinkwasser in der Terra Raetica
- Schutzwald und Sicherheit von Naturgefahren

Projektträger und Partner:
IDM-DME West Vinschgau, Tourismusverband Tiroler Oberland, Postbus Schweiz, Bezirksgemeinschaft Vinschgau, VVB Tirol, Gemeinde Taufers i.M., Naturpark Kaunergrat, 11 Naturparkeinrichtungen, Gemeinde Mals, RegioL/Landeck, VEK-Vinschgau; Schloss Landeck, Vintschger Museum, BWL Landeck und Abt. Forstwirtschaft Prov. Bozen, Bezirksmuseumsverein Landeck und Museum Vinschger Oberland, Museumsverein Fließ, Naturpark Ötztal, Nationalpark Stilfserjoch, Gemeinde Glurns, Kulturverein Sigmundsried, Heimatpflegeverein Latsch, Archäologisches Museum Fließ;,Gemeinde Graun, Verein Altfinstermünz; GWR-Spondinig; Alpinarium Galtür, Schweizerischer Nationalpark, Gemeinde Nauders, Gemeinde Prutz, Gemeinde Schluderns, Gemeinde Ladis, Gemeinde Prad am Stilfserjoch, 33 Museen im Dreiländereck

 

Bereich Integratives Wachstum
Gesundheit und Soziales, Arbeitsmarkt

- Wege der Inklusion von Menschen mit Behinderung durch Abbau architektonischer, sozialer und kultureller Barrieren
- Barrierefreiheit im Sport
- Förderung der Basiskompetenzen von benachteiligten Bevölkerungsgruppen in der Terra Raetica
- Sozialpsychiatrie: Betreuung für Kinder von psychisch kranken Eltern
- Projekt Sonnenstrahl - niederschwellige Assistenzleistungen und Hilfe im Bereich Pflege/Haushalt/Freizeitgestaltung und um die Pflege sozialer Kontakte für ältere Menschen in peripheren Gegenden
- Ambulante Betreuung zu Hause „Palliative Care im ländlichen Gebiet“ - Grenzüberschreitende Weiterbildung und Sensibilisierung
- Mobile Jugendarbeit

 

Projektträger und Partner:
Regiol /Landeck, Bezirksgemeinschaft Vinschgau/Sozialdienste, LAC-Vinschgau, ProMente Tirol, Gesundheitszentrum Scuol, Sozialsprengel Landeck/Zams/Fließ und Schönwies, Verein Altwidum Landeck

 

INTERREG Kooperationsgebiet Terra Raetica

Die Strategie
s8 strategieDie eingereichte Programmstrategie umfasst eine Analyse des lokalen Entwicklungsbedarfs und –potenzials, setzt Ziele für eine nachhaltige, soziale, wirtschaftliche und ökologische Entwicklung und enthält einen Aktionsplan mit den vorgesehen Maßnahmen. Diese Strategie wurde gemeinsam mit lokalen Aktionsgruppen entworfen, welche sich aus Vertretern lokaler, öffentlicher und privater sozio-ökonomischer Interessensgruppen zusammensetzte. Lead Partner ist das RegioL/Regionalmanagement Landeck, Projektpartner sind das Regionalmanagement Imst und die Bezirksgemeinschaft Vinschgau. Die Pro Engiadina Bassa/Wirtschaftsforum Nationalparkregion in Graubünden ist als assozierter Partner mit im Boot.

Das Management
s8 managementDas Organigramm zeigt auf, wie die Struktur des INTERREG-Rates Terra Raetica aufgestellt ist, um die lokalen Akteure im Dreiländereck professionell zu begleiten. Im Vinschgau wurde das Management der INTERREG-Programme der Genossenschaft für Weiterbildung und Regionalentwicklung in Spondinig übertragen.
Zudem sind die einzelnen Themenbereiche und Arbeitskreise angeführt. In der laufenden Programmperiode wurde der Themenschwerpunkt Tourismus mit dem Bereich Energie ergänzt.

 

Weitere Informationen:
Bezirksgemeinschaft Vinschgau - Sachbearbeiterin Verena Gufler
Gen. für Weiterbildung und Regionalentwicklung in Spondinig
www.terraraetica.eu

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Dienstag, 03 November 2020 16:06

Lock-Down

Mals/Schluderns/Glurns/Taufers - Mit 1. November 2020 und bis einschließlich 14. November sind diese Gemeinden per Dekret des Landeshauptmannes in einem Lock-Down. Schulen, Geschäfte, Restaurants geschlossen. Die Bevölkerung hat wenig Verständnis - zumal offiziell plausible Erklärungen ausgeblieben sind. Inzwischen ist alles anders.

von Erwin Bernhart

Die politische Entscheidung von LH Arno Kompatscher beruht auf Einschätzungen der Experten aus dem Sanitätsbetrieb. So haben Pierpaolo Bertoli und Michele Balsamo, Sanitätsdirektor der eine und der Verantwortlichen des Epidemiologischen Dienstes der andere, dem Bürgermeister von Mals in einem Schreiben erklärt, warum sie der Meinung sind, dass für Mals verschärfte Maßnahmen sinnvoll erscheinen. Das Schreiben ist mit 30. Oktober datiert und als einzige Gemeinde hat Mals dieses Schreiben auf seiner Internetseite veröffentlicht. Nimmt man dieses Schreiben als Grundlage für Erklärungen, die für ein verschärftes Durchgreifen in Mals herhalten sollen, so sind die angeführten Punkte dafür kaum nachvollziehbar. In 14 Tagen seien 24 positive Fälle hinzugekommen, 8 mit eindeutigen Symptomen, 2 werden auf der Intensivstation behandelt, und 44 sind im Gemeindegebiet in Quarantäne (immer bezogen auf das Datum 30. Oktober). In der Oberschule sind positive Fälle. Die angeführten Punkte taugen wenig für einen nachvollziehbaren Lock-Down. Stutzig macht aber ein anderer Punkt: Es gebe, so schreiben die Experten aus dem Sanitätsbetrieb, 3 Brandherde in Strukturen mit schutzbedürftigen Personen. Bekannt ist, dass sich im Altersheim von Mals das Corona-Virus in positiv getesteten Personen manifestiert hat. Welche die zwei anderen Strukturen mit schutzbedürftigen Personen sind, will BM Josef Thurner dem Vinschgerwind mit Berufung auf die Privacy nicht sagen. Dass der ursprünglich nur auf den Hauptort Mals beschränkte Lock-Down auch auf alle Fraktionen der Gemeinde ausgedehnt worden sind, begründet Thurner damit, dass Zahl der auf Corona positiv getesteten Personen auch in den Fraktionen zugenommen habe.
Am vergangenen Samstag bzw. mit Wirkung ab 1. November 2020 hat der Landeshauptmann auch die Gemeinden Schluderns, Glurns und Taufers in den Lock-Down geschickt. Ausschlaggebend dafür waren nicht unbedingt die offiziellen und auf PCR-Tests beruhenden Zahlen, die täglich in den Tageszeitungen veröffentlicht werden. Ausschlaggebend waren, so sagt es der Schludernser BM Heiko Hauser, die Testergebnisse von den Schludernser Hausärzten Seit kurzem testen die Hausärzte in Schluderns mit Antigentests. Diese Antigentests weisen Viruspartikel nach, unkompliziert, ohne Labor und sehr schnell. Die Testergebnisse fließen nicht in die offizielle Statistik ein, aber sie sind dem Sanitätsbetrieb bekannt und genau diese „grauen“ Ergebnisse dürften die Basis für den Lock-Down in Schluderns und wohl auch in Glurns und in Taufers sein. „In der letzten Woche sin die positiven Testergebnisse bei den Antigentests regelrecht explodiert“, sagt BM Heiko Hauser.
Seit Allerheiligen gilt nun für die Gemeinden: die Schulen sind geschlossen, die Gasthäuser auch, Personen dürfen die Gemeinden nicht verlassen oder in die Gemeinden kommen, „außer aufgrund von Erfordernissen der Arbeit, des Studiums/der Schule, der Gesundheit und der Notwendigkeit oder der Dringlichkeit oder um Tätigkeiten durchzuführen oder Dienste in Anspruch zu nehmen, welche nicht ausgesetzt sind.“
In 14 Tagen wird an den Corona-Test-Zahlen abzulesen sein, ob der Lock-Down zumindest in Puncto Corona-Infektionen erfolgreich gewesen sein wird.

Dienstag, 03 November 2020 13:12

Soziale und solidarische Landwirtschaft

Vom wind gefunden - Die vorrangige Funktion der Landwirtschaft besteht in der Produktion von Nahrungsmitteln. Die Landwirtschaft prägt aber auch die Kulturlandschaft und entscheidet über die Artenvielfalt auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen. Waren Bauernhöfe früher vor allem Mischbetriebe und Selbstversorger, so hat es in den letzten Jahrzehnten eine hohe Spezialisierung und Mechanisierung gegeben, ebenso eine stärkere Intensivierung und mehr Einsatz von chemischen Stoffen (Pestiziden). Neuerdings kommt es zu einer Digitalisierung (Landwirtschaft 4.0). Es gibt Diskussionen über die konventionelle und biologische Landwirtschaft. Und es gibt neue Trends und neue Aufgabenfelder. Vertical Farming (Landwirtschaft in Hochhäusern) bzw. Urban Farming (Lebensmittelproduktion in Städten) sind neue Trends. Neben dem Urlaub auf dem Bauernhof wird durch die „Soziale Landwirtschaft“ der Bauernhof zu einem Lebens- und Arbeitsort für Kinder, Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Menschen, die eine besondere Beachtung oder Betreuung brauchen. Durch die „Solidarische Landwirtschaft“ werden Kooperationen zwischen Bauern und der nicht bäuerlichen Gesellschaft geschlossen. Es gibt Hofführungen, Hofläden, bzw. fixe Abnehmer der verschiedenen bäuerlichen Produkte. (hzg)

Dienstag, 03 November 2020 13:12

007 im Ausschuss

Schlanders - Um Missverständnissen vorzubeugen, ist eine Klarstellung angebracht: Der Vinschgerwind hat in seiner letzten Ausgabe darüber berichtet, wie der Gemeindeausschuss der Marktgemeinde Schlanders von derzeit 5 auf 7 aufgestockt werden kann. Im Rat beschlossen ist, dass eine Aufstockung von derzeit 5 auf 6 Mitglieder erfolgen wird. Dafür wurde das Gemeindestatut geändert. Mit dem Kortscher Thomas Oberegelsbacher steht das 6. Ausschussmitglied bereits so gut wie fest. Die Nummer 007 wird Dunja Tassiello sein, nachdem durch Rücktritt und Nachrücken die ethnische Zusammensetzung des Rates so verändert sein wird, dass Tassiell0 als Mitbürgerin italienischer Muttersprache im Ausschuss aufgenommen werden muss. Und nun die Klarstellung, auf die der Vinschgerwind aufmerksam gemacht worden ist: Die ganze Aufstockerei um zwei neue Ausschussmitglieder wird den Schlanderser Steuerzahlern, auf die 5 Jahre der Legislatur gerechnet, rund 250.000 Euro mehr kosten. (eb)


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