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„Whistleblower“

Vinschgau/Südtirol - Wie alle öffentlichen Betriebe und Behörden müssen auch die Gemeinden den Vorgaben der Antikurruptionsbehörde ANAC Folge leisten. Kommen Änderungen, müssen sie von den Gemeideausschüssen angepasst werden. Ansonsten drohen drakonische Strafen. So haben viele Ausschüsse letzthin die Leitlinen „Whistleblower“ genehmigt. Mit den Leitlinien werden für „Whistleblower“ „die Anonymität garantiert und es wird jede mögliche Diskriminierung unterbunden.“ „Als „Whistleblower“ wird jener bezeichnet, der eine ungesetzliche Handlung oder eine Unregelmäßigkeit am Arbeitsplatz während der Ausübung der eigenen Tätigkeit anzeigt und entscheidet, diesen Sachverhalt einer Person oder Behörde, die in diesem Kontext wirksam reagieren kann, mitzuteilen.“ Jede Gemeinde hat für „Whistleblower“ eine eigene Mail-Adresse. Für Schluderns etwa die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Schlanderser Generalsekretär Georg Sagmeister weist darauf hin, dass es diese Adressen bereits seit gut 10 Jahren gebe. Ihm sei bisher kein Eingang bekannt. (eb)

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