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Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB)

ASGB unterstützt Vorstoß für bessere rentenmäßige Absicherung von Erziehungszeiten

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund (ASGB) unterstützt den Vorstoß des Landtagsabgeordneten Andreas Leiter Reber für eine bessere rentenmäßige Absicherung von Müttern und Vätern während der ersten Lebensjahre ihres Kindes vollinhaltlich.

Die aktuelle Debatte zeigt einmal mehr: Das Thema ist weder neu noch überraschend. Bereits vor zwölf Jahren wurden konkrete Modelle diskutiert und Berechnungen vorgelegt – nun braucht es endlich konkrete Lösungen für Familien.

„Wer seine Erwerbstätigkeit unterbricht oder reduziert, um ein Kind zu betreuen, leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die gesamte Gesellschaft. Es ist nicht hinnehmbar, dass vor allem Frauen dafür später mit erheblichen Rentenverlusten bezahlen“, erklärt ASGB-Vorsitzender Tony Tschenett.

Keine Mütter erster und zweiter Klasse

Bereits im Koalitionsabkommen zwischen SVP und PD aus dem Jahr 2014 wurde festgehalten, dass es bei den Mutterschaftsregelungen keine Mütter erster und zweiter Klasse geben dürfe. Gemeint war die deutliche Schlechterstellung von Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Auch Treffen zwischen den damaligen Landesrätinnen Waltraud Deeg und Martha Stocker, den Gewerkschaften und den Wirtschaftsverbänden fanden damals statt. Am Ende stand das Versprechen, Daten und Fakten zu sammeln und konkrete Lösungen auszuarbeiten.

Geschehen ist seither wenig bis nichts. Umso befremdlicher ist für den ASGB die Aussage des SVP-Fraktionssprechers Harald Stauder, wonach ein derart komplexes Thema zunächst von Experten geprüft werden müsse. Genau diese Prüfung hätte längst stattfinden müssen.

„Die SVP kann nicht zwölf Jahre lang untätig bleiben und anschließend so tun, als sei die Frage der rentenmäßigen Absicherung von Erziehungszeiten völlig überraschend aufgetaucht“, kritisiert Tschenett. „Hätte die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht, müssten heute nicht erst über Zahlen, Modelle und finanzielle Spielräume diskutiert werden.“

Der ASGB hatte bereits 2014 konkrete Modelle vorgelegt

Der ASGB hat bereits vor zwölf Jahren detaillierte Berechnungen zur Angleichung der Mutterschaftsbedingungen zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erstellt.

Die damaligen Berechnungen basierten auf den Daten des Jahres 2014. Damals wurden in Südtirol rund 5.300 Kinder pro Jahr geboren. Von den rund 5.000 Müttern waren etwa 60 Prozent berufstätig. Davon arbeiteten rund 1.500 Frauen in der Privatwirtschaft.

Besonders deutlich zeigte sich die Problematik bei jenen Frauen, die nach der Geburt gezwungen waren, ihre Arbeit aufzugeben. Rund 600 bis 700 Mütter kündigten jährlich noch vor Ablauf der Mutterschaft. „Der Grund dafür ist einfach: Durch die Kündigung konnten sie für weitere acht Monate Arbeitslosenunterstützung beziehen“, erklärt Tschenett. Betroffen waren dabei vor allem Frauen aus Branchen wie Gastgewerbe, Handel und Dienstleistungen – also Kellnerinnen, Verkäuferinnen und andere Arbeitnehmerinnen mit häufig niedrigen Einkommen und wenig Spielraum bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Der ASGB hat deshalb bereits damals konkrete Modelle ausgearbeitet und die möglichen Kosten berechnet. Als typische Arbeitnehmerin wurde eine Angestellte im Handel mit einem Bruttomonatslohn von 1.539 Euro angenommen. „Wir haben dieses Lohnniveau gewählt, weil es der Realität vieler Mütter in der Privatwirtschaft entspricht und diese Frau gewissermaßen die Durchschnittsmami in unserem Berechnungsmodell darstellt“, erklärt Tschenett.

Das erste Modell sah nach den fünf Monaten obligatorischer Mutterschaft einen zweijährigen Wartestand mit Arbeitsplatzgarantie vor. Für diesen Zeitraum sollten die Rentenbeiträge zu 100 Prozent weiterbezahlt werden. Die Kosten für das Land hätten sich – je nach Ausgestaltung – auf rund 18.100 bis 20.400 Euro pro Mutter belaufen. „Die Differenz ergibt sich daraus, ob zusätzlich Beiträge für eine mögliche weitere Mutterschaft berücksichtigt und eingezahlt werden“, erläutert der ASGB-Vorsitzende.

Auf Basis der damaligen Daten und der angenommenen Zahl von 1.500 Frauen hätte dieses Modell eine finanzielle Belastung von rund 27 bis 30,6 Millionen Euro für das Land bedeutet.

Das zweite Berechnungsmodell war anders aufgebaut und etwas günstiger. Es sah zunächst eine sechsmonatige Elternzeit mit einer Entlohnung von 30 Prozent sowie einer entsprechenden Rentenfortzahlung von 30 Prozent vor. Daran anschließend sollte ein 18-monatiger bezahlter Wartestand mit vollständiger Rentenabsicherung folgen. Auf Grundlage der Berechnungen aus dem Jahr 2014 hätten sich die Gesamtkosten für 1.500 Frauen – abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Leistungen und Versicherungsbeiträge – auf rund 17 bis 22,9 Millionen Euro belaufen.

„Natürlich können Zahlen aus dem Jahr 2014 nicht eins zu eins auf die heutige Situation übertragen werden“, stellt Tschenett klar. „Die konkreten Berechnungen zu den damaligen Modellen basieren aber auf den damaligen Daten und zeigen, dass eine wirksame rentenmäßige Absicherung grundsätzlich finanzierbar ist. Es handelt sich nicht um eine utopische Forderung, sondern um eine Frage der politischen Prioritäten.“

Erziehungsarbeit darf nicht zur Rentenfalle werden

Aktuell kehren viele Mütter nicht oder erst verspätet an ihren Arbeitsplatz zurück, weil sich Arbeitszeiten und Kinderbetreuung kaum miteinander vereinbaren lassen. Andere reduzieren dauerhaft ihre Arbeitszeit. Die finanziellen Folgen zeigen sich oft erst Jahrzehnte später bei der Rente.

„Eine Gesellschaft, die Kinder und Familien fördern will, darf Erziehungsarbeit nicht mit Altersarmut bestrafen“, betont Tschenett. „Es braucht eine konkrete, rentengedeckte Elternzeit mit Arbeitsplatzgarantie und nachvollziehbaren Regeln für Beschäftigte der Privatwirtschaft.“

Nicht weiter vertagen

Der ASGB fordert die Landesregierung auf, dem Beschlussantrag von Andreas Leiter Reber zuzustimmen und unverzüglich eine belastbare Kostenberechnung vorzulegen.

„Es geht nicht darum, morgen ungeprüft Millionenbeträge auszugeben“, stellt Tschenett klar. „Es geht darum, endlich seriös zu berechnen, welche Modelle möglich sind, was sie kosten und wie die Benachteiligung von Eltern in der Privatwirtschaft beendet werden kann.“

Die aktuelle Debatte darf nicht erneut in einer Ankündigung enden. Die Unterstützung für Familien und die faire Absicherung von Erziehungszeiten müssen endlich konkrete politische Maßnahmen folgen.