Außergewöhnlich
Das Jagdrevier Kastelbell-Tschars geht mit seinem Einspruch vom 30. Juni 2026 in die Vollen: Die vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen Wildruhezonen im Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft würden wesentlich von den ursprünglich vereinbarten und öffentlich vorgestellten Flächen abweichen, schreibt der Revierleiter Manuel Oberhofer in Vertretung des Jagdreviers. Für eine nachträgliche Änderung fehle die Transparenz, denn es konnte bei einer Besprechung am 30. März 2026 „seitens der Gemeinde nicht geklärt werden, wann, durch wen und auf welcher Grundlage die Änderung der betroffenen Wildruhezone vorgenommen worden war.“ Damit würde auch der Zweck des Beteiligungsverfahren missachtet. Das Jagdrevier forderte in seinem Einspruch im Wesentlichen, dass der Gemeinderatsbeschluss „hinsichtlich der betroffenen Wildruhezone einer neuerlichen Behandlung“ zu unterziehen sei.
Es sind geharnischte Vorwürfe, die das Jagdrevier vor allem der Gemeindespitze um BM Gustav Tappeiner vorlegt. Hintergrund de gemeindeinternen Hick-Hacks ist das Ansinnen der Agrargemeinschaft Trumsberg um den Vorsitzenden Bertram Stecher, einen ehemaligen Steig zwischen dem Trumser Albl und der Stierbergalm wieder zu reaktivieren (sh. Artikel „Mitten durchs Wohnzimmer“ Vinschgerwind Nr. 5/2026).
Der Gemeindeausschuss von Kastelbell-Tschars lässt sich von dem Einspruch des Jagdreviers offensichtlich nicht beeindrucken und sieht überhaupt keinen Handlungsbedarf. Mit Ausschussbeschluss 455 vom 28 Juli 2026 zerpflückt der Ausschuss die Eingabe Punkt für Punkt und weist den „Einspruch als unbegründet“ pauschal ab. Die Begründungen dafür: die Anpassung der Lage der Wildruhezone in der Fraktion Trumsberg stelle keine wesentliche Änderung dar, das Beteiligungsverfahren sei ordnungsgemäß durchgeführt worden, dass die Verschiebung der Wildruhezone im Zuge der Begut-
achtung durch die zuständigen Landesämter nicht beanstandet wurde. Dort schreibt der Ausschuss den Zusatz: „...und im weiteren Genehmigungsverfahren nochmals überprüft werden wird (...).“ Nicht nachkommen will der Ausschuss der Forderung des Jagdreviers, „die Gründe, den Zeitpunkt und die Urheberschaft der nachträglichen Änderung vollständig zu dokumentieren...“ Eine Begründungspflicht sei da nicht gegeben, sagt der Ausschuss und Verfahrensmängel lägen nicht vor und deshalb sehe man keine Veranlassung zur Wiederholung des Verfahrens.
Zwischen der Schwere der Vorwürfe von Seiten des Jagdreviers und der lapidaren Ablehnung des Einspruchs des Gemeindeausschusses klafft, so stellt man es in Kastelbell hinter vorgehaltener Hand fest, eine riesige Lücke.