Unterschiedliches Maß
Zu den Maßnahmen, die die Regierung Meloni mit dem neuen Schuldekret eingeführt hat, gehört auch jene, Eltern ausländischer Kinder mit mangelnden Italienischkenntnissen zur Zusammenarbeit mit der Schule zu verpflichten. Sie können in Zukunft genötigt werden, an einem Italienischkurs teilzunehmen. Wer auch nach einer förmlichen Aufforderung nicht an dem Kurs teilnimmt, muss mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 1.000 Euro rechnen.
Wie bitte? Erst vor wenigen Monaten hat die Regierung Einwände gegen eine ähnliche Regelung in Südtirol erhoben. Das neue Landesrahmengesetz für die Schule sah Geldstrafen von 50 bis 150 Euro für Eltern vor, die nicht ausreichend mit der Schule zusammenarbeiten – etwa indem sie nicht an Elterngesprächen oder anderen als notwendig erachteten Treffen teilnehmen.
Besonders Landesrat Galateo hatte die Regelung scharf kritisiert: „Ich halte es für falsch, Eltern mit einer Geldstrafe zu belegen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben des Landesgesetzes halten. Was ist etwa bei getrennt lebenden Eltern – wem wird die Strafe auferlegt? Und was, wenn ein Jugendlicher gute schulische Leistungen erbringt, die Eltern aber aufgrund ihrer Arbeit keine Zeit haben, an den vorgesehenen Gesprächen teilzunehmen?“.
Diese Bedenken scheinen für ihn beim Staatsgesetz nicht zu gelten. Im Gegenteil: dieses wird als großer Erfolg verkauft. Der Grund ist einfach.
Der Gesetzespassus in Südtirol hat nicht nur Eltern von Nicht-EU-BürgerInnen betroffen, sondern auch italienischsprachige Eltern, die ihre Kinder in die deutsche Schule schicken. Bildungsminister Valditara hat von der Landesregierung gefordert, die Geldstrafen zu streichen. Ansonsten würde die Regierung das Gesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten.
Es ist offenkundig, dass die „fratelli“ hier mit unterschiedlichen Maß messen.
Senatorin Julia Unterberger