Der Tafratzer gibt nicht auf
Johann Gurschler, der alte Tafratzhofbauer, lässt bei der Straße hinauf auf den Marmorbruch nicht locker. Das Kassationsgericht hat - nach jahrelangem Prozess - einen gerichtlichen Vergleich aufgehoben. Dem Tafratzhof bleiben die ursprünglichen 40 m2 Miteigentumsrecht. Einem eigentlich unwiderstehlichen Grundtausch hat Gurschler nicht zugestimmt. Die Fraktion Göflan, so deren Sekretär Georg Sagmeister, hat Gurschler 580 m2 im Tausch zum Miteigentum an den 40 m2 angeboten. Alles nichts. Ziel war und ist es, dem Querkopf Gurschler iuridisch einfach auszustellen und sich nicht mit dauernden gerichtlichem Gehabe quälen zu müssen. Denn, so sagt es Sagmeister, zum Abtransport vom Marmor müsse weder der Tafratzhof noch sonst irgend jemand von den Miteigentümern gefragt werden. Die Abtransportgenehmigung stelle die Forst und letztlich der Nationalpark Stilfserjoch aus - und kann nicht verwehrt werden. Denn der Abbau vom Marmor ist - so ist es gerichtlich festgestellt - ein Nutzungsrecht. Und um das ausüben zu können, bedarf es eines Abtransportsystems samt Genehmigung. (eb)