Trockengelaufen
Die Bauern, die das Thema gegegnüber dem Vinschgerwind aufwerfen, möchten namentlich nicht in der Zeitung genannt werden. Umrissen wird die Problematik so: Im Frühjahr gibt es ein mögliches Feuerbrandrisiko im Obstbau. Feuchtigkeit begünstigt die Infektion der meldepflichtigen Obst- bzw. Apfelbaumkrankheit, hervorgerufen durch das Bakterium „Erwinia amylovora“. Um dieses Infektionsrisiko zu vermeiden, wird im Frühjahr die Beregnung zeitweilig ausgesetzt. Dies trifft aber auch Grünland oder Gemüsebauern, die gerade im Frühjahr Bewässerung benötigen. Anzutreffen ist diese Problematik natürlich an den Randzonen, dort, wo sich der Obstbau mit dem Grünland oder Gemüseanbau trifft, also im Obervinschgau - im Beregnungs-Bermudadreieck Prad, Glurns, Schluderns und Mals.
„Ich weiß, dass es darüber Diskussionen gibt“, sagt der Direktor des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau Gottfried Niedermair auf die Problematik angesprochen. Bei ihm selbst seien diesbezüglich keine Klagen eingegangen. Für derartige Probleme bleibe der örtliche Obmann mit dem Ortskomitee zuständig. Denn „da hätt’ ich wohl zu tun“, sagt es Niedermair im Hinblick auf lokale Probleme und Problemchen. Es kann in den Randzonen tatsächlich zu Überschneidungen kommen. Das Feuerbrandrisiko werde vom Beratunsring bewertet. Letztlich, so Niedermair, ist es Sache des Ortskomitees entlang der gesetzlichen Bestimmungen, wie Konzessionsdauer und Wasserverfügbarkeit über die Beregnungsmodalitäten zu entscheiden. In der Schludernser Ebene etwa habe man die technischen Anschlüsse so angebracht, dass man Obstanlagen separat beregnen könne und so das Grünland bzw. das Heu verschone. Und umgekehrt. Bei entsprechender Abschirmung müsste so etwas auch in anderen Zonen möglich sein. Die Sichtweise hänge auch davon ab, aus welchem Bereich der jeweilige Vorsitzende des Orstkomitees komme. Ein Obstbauer als Vorsitzender habe gerade in Randzonen eine andere Sicht der Dinge als ein Viehbauer.
Die betroffenen Bauern sagen, dass ihnen als Mitglieder des Bonifizierungskonsortiums das Wasser grundsätzlich zustehe, schließlich stehe das so auch in den Statuten. Eine gewisse Toleranz sei gegenüber den Obstbauern mit der Feuerbrandproblematik schon vorhanden, aber wenn das Auslassen der Beregnung zu Planungsschwierigkeiten beim Anpflanzen von Gemüse oder gar zu Trockenschäden führe, habe das Verständnis halt Grenzen.