Die zivilrechtliche Haftung der Richterschaft
Es gibt Ermittlungen, die die öffentliche Meinung erschüttern – nicht nur wegen der schwerwiegenden Anschuldigungen, sondern auch wegen der Art der Durchführung vorbeugender Maßnahmen. Ein Beispiel sind die Ermittlungen „Romeo“ und „Alpenkohle“ mit Festnahmen im Morgengrauen, Hubschraubereinsätzen und spektakulären Festnahmen. Viele fragen sich wie so etwas möglich ist.
Die Verfassung eines jeden Rechtsstaates sieht vor, dass eine Person erst aufgrund eines rechtskräftigen Urteils ihrer Freiheit beraubt werden darf. Eine Ausnahme bilden die sogenannten vorbeugenden Maßnahmen, die auch vor einem endgültigen Urteil angeordnet werden können, Voraussetzung ist, dass schwerwiegende Indizien für eine Straftat und ein Vorbeugebedarf vorliegen, wie etwa Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr. Dabei muss das Gericht stets die Verhältnismäßigkeit zwischen mutmaßlicher Tat und vorbeugender Maßnahme wahren.
Allerdings können die Garantierechte der Beschuldigten bei Ermittlungen wegen mafiöser Vereinigungen eingeschränkt werden.
Die Untersuchungshaft ist die einschneidendste dieser Maßnahmen. Sie kann von den Beschuldigten vor dem Überwachungsgericht, sowie vor dem Kassationsgerichtshof angefochten werden. Kommt es nach einer Inhaftierung zu einem Freispruch, hat der Staat Schadenersatz zu leisten, wofür Italien jährlich im Durchschnitt rund 27 Millionen Euro aufwendet. Trotzdem entstehen den zu Unrecht Beschuldigten oft extrem hohe Anwaltskosten, die ihnen nicht ersetzt werden.
Offen bleibt auch die Frage, welche Konsequenzen StaatsanwältInnen und RichterInnen tragen, wenn sich Anschuldigungen später als völlig unbegründet erweisen und eine Untersuchungshaft sich als unrechtmäßig herausstellt. Derzeit sind entsprechende persönliche Konsequenzen nicht vorgesehen. Die Forderungen nach einer zivilrechtlichen Haftung der Richterschaft in schwerwiegenden Fällen werden jedoch lauter. 2022 wurde ein Volksbegehren zu diesem Thema gestartet, das jedoch vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt worden ist. Auch im Parlament liegen entsprechende Gesetzentwürfe vor. In der Kammer hat der Fraktionsvorsitzende von Forza Italia, Enrico Costa, einen Vorschlag angekündigt, der Chancen auf eine Verabschiedung haben könnte. Es wäre an der Zeit
von Senatorin Julia Unterberger