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Titel

Selbstbestimmtes Leben ermöglichen

von Magdalena Dietl Sapelza
Das Landesgesetz vom 14. Juli 2015 zur Inklusion und Teilhabe umfasst auch den Bereich „Persönliche Assistenz“. Diese soll Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Doch zwischen Anspruch und Realität klafft eine große Lücke. In Südtirol hätten 1.000 Menschen Anrecht auf „Persönliche Assistenz“. Nur 18 Personen nutzen diese, weil die Hürden sehr hoch sind. Das soll sich nun ändern, auch mit Hilfe des Projekts SelAvi.
veröfftl. am 20. Januar 2026

v. l. Anton van Gerven, Anna Faccin, Silvia Rabanser, Max Silbernagel

Vorausgeschickt: Anna Faccin ist Präsidentin des Vereins DEBRA Südtirol, und sie kämpft für alle Menschen mit Behinderung. Ihr Beispiel soll aufzeigen, um was es bei der „Persönlichen Assistenz“ geht. Anna lebt mit der Erkrankung Epidermolysis Bullosa und ist ein sogenanntes Schmetterlingskind. Sie hat damit eine körperliche Behinderung. Anna ist Projektmanagerin im Südtiroler Sanitätsbetrieb und zweifache Mutter. Als selbstbewusste, kämpferische Frau ist es ihr gelungen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen – auch mit Unterstützung der „Persönlicher Assistenz“. Sechs Stunden am Tag hat sie diese Assistenz. Diese richtet sich nach dem, was sie braucht, um den Alltag in Eigenständigkeit meistern zu können. Das Gesetz zur Inklusion und Teilhabe aus dem Jahre 2015 sieht eine Rückvergütung für „Persönliche Assistenz“ vor. Doch die Inanspruchnahme dieser Hilfe ist mit großen Hürden verbunden. „Das Land gibt dir das Geld, aber du musst dir alles selbst organisieren“, erklärt Anna. Das heißt, sie ist Arbeitgeberin mit allen damit verbundenen teils bürokratisch aufwändigen Auflagen. (Pflegeinstufung, Nachweis der Familiensituation und der finanziellen Kapazität mit EEVE, Antrag beim Sprengel und regelmäßige Hinterlegung von Berichten, Personalführung, Vorauszahlung, Steuerberatung usw).
Anna bewegt sich mittlerweile gut in dieser bürokratisch aufwendigen Struktur, um ihre Assistenz zu ermöglichen. Doch viele Menschen mit Behinderung, die ein Recht auf „Persönliche Assistenz“ hätten, sind mit den vielen Auflagen überfordert. Das belegen die Zahlen. In Südtirol hätten 1.000 Menschen Anrecht auf eine „Persönliche Assistenz“: Nur 18 Personen nutzen diese Unterstützung. Aus politischen Kreisen sind zwar immer wieder Verbesserungen angekündigt, doch bislang waren es meist gut gemeinte Lippenbekenntnisse. Anna kämpft seit zwei Jahren dafür, dass sich das ändert und, dass Maßnahmen getroffen werden, die den Zugang zur „Persönlichen Assistenz“ für alle Menschen mit Behinderung einfacher machen. Diese vom Gesetz vorgesehene Unterstützungsform soll besser bekannt und als Beruf institutionalisiert werden. Mit Anton van Gerven, Max Silbernagl und Silvia Rabanser hat Anna Verbündete gefunden.

Was ist die „Persönliche Assistenz“?

„Persönliche Assistenz“ bedeutet, dass Menschen mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die sie bei der Bewältigung des Alltags brauchen, und gleichzeitig selbst entscheiden können, wie ihr Leben gestaltet wird. Der wichtigste Unterschied zur klassischen Pflege liegt in der Selbstbestimmung. „Persönliche Assistenz“ orientiert sich am Leben der assistenznehmenden Person. Diese gibt Anweisungen, legt Abläufe fest und bestimmt mit, wer sie begleitet. Im Mittelpunkt stehen Gewohnheiten, Bedürfnisse und Ziele, zu Hause, im Beruf, im Studium, bei Arztterminen oder in der Freizeit. Diese Unterstützung schafft Freiheit. Gleichzeitig schließen sich Pflege und Assistenz nicht aus - beides kann sinnvoll kombiniert werden, je nach Bedarf. Die unterstützende Person muss keine spezielle Ausbildung absolviert haben. Es braucht nur Empathie und Hausverstand. Doch auch eine Ausbildung ist immer willkommen. Für Menschen bedeutet „Persönliche Assistenz“ die Chance, in der eigenen Wohnung zu leben, soziale Kontakte zu pflegen, Alltagswege zu bewältigen und mehr Sicherheit zu haben. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, hängt von der persönlichen Situation ab. „Persönliche Assistenz“ ist damit weniger ein starres Hilfesystem, sondern ein Instrument, das Menschen unterstützt, ihr Leben so zu führen, wie es ihnen gefällt - mit Respekt, Verlässlichkeit und so viel Selbstbestimmung wie möglich.

Lücke zwischen Anspruch und Realität

Trotz vorhandener gesetzlicher Rahmenbedingungen, einzelner Angebote und eines grundsätzlich anerkannten Inklusionsgedankens bestehen nach wie vor große Lücken zwischen Anspruch und Realität. Das erklärt Anton van Gerven. „Persönliche Assistenz“ ist vielfach nicht verfügbar, unzureichend strukturiert oder mit hohem organisatorischem und emotionalem Aufwand für die betroffenen Personen und ihre Familien verbunden. In vielen Fällen bleibt die Verantwortung für Unterstützung, Organisation und langfristige Absicherung fast ausschließlich bei den Familien selbst. Diese Situation führt dazu, dass Selbstbestimmung, gesellschaftliche Teilhabe und gleichberechtigtes Leben oft nicht an den Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Menschen ausgerichtet sind, sondern an bestehende Systeme, Zuständigkeiten und Ressourcen. Vieles ist, um es auf den Punkt zu bringen, viel zu kompliziert, nicht zuletzt, weil jede Behinderung an sich für Betroffene und deren Angehörige Kraft kostet. Die finanzielle und organisatorische Kapazität, wie im Landesgesetz beschrieben, verlangt, dass die Menschen mit Behinderungen ihre eigene Wohnsituation finanziell und organisatorisch selbst gestalten müssen - eine Vorgabe die die wenigsten schaffen.
Anfang Dezember fand in Bozen die Tagung „Selbstbestimmt Leben“ für Menschen mit Behinderung statt, veranstaltet von Kolping Südtirol. Die Teilnehmenden waren Menschen mit Behinderung, Angehörige, Fachkräfte, Vertreter aus Verwaltung und Politik. In diesem Rahmen wurde das Assistenzprojekt SelAvi vorgestellt. Die Gründung des Projekts ist also aus einer klaren Notwendigkeit heraus entstanden. Im Austausch mit Menschen mit Behinderungen als auch mit deren Familien, zeigt sich seit Jahren, dass selbstbestimmte Assistenzmodelle, echte Inklusion und ein inhaltlich selbstbestimmtes Leben für viele Menschen mit Behinderungen nur schwer zugänglich sind. Genau an diesem Punkt setzt SelAvi an.

Pilotprojekt SelAvi startet

Das neue Projekt SelAvi startet im März 2026 unter der Trägerschaft von Kolping Südtirol. Kolping verfolgt die Vision, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige zu unterstützen. Es geht auch darum junge Menschen bei der Umsetzung ihrer Ideen zu begleiten und sich aktiv für eine inklusive und solidarische Gesellschaft einzusetzen. Zunächst soll eine Anlauf- und Beratungsstelle geschaffen werden, die dann Dienstleistungsangebote rund um die Anstellung von persönlichen Assistenten/innen erweitert werden soll. Diese Haltung bildet auch die inhaltliche Grundlage des Projekts. SelAvi ist als Pilotprojekt konzipiert und wird über den Europäischen Sozialfonds (ESF+) finanziert. Die Projektlaufzeit beträgt zwei Jahre. Ziel des Projekts ist es, einen Probebetrieb aufzubauen, der mehrere Ebenen miteinander verbindet. Zusätzlich hat im Dezember ein Austausch mit dem Dachverband für Soziales und Gesundheit stattgefunden. In den ersten Monaten liegt der Fokus von SelAvi auf Strukturaufbau, Netzwerkarbeit, Informationsarbeit und der Vorbereitung konkreter Angebote. Im Verlauf der zwei Projektjahre soll schrittweise ein funktionierender Probebetrieb entstehen, der sowohl für betroffene Menschen als auch für politische Entscheidungsträgerinnen und -träger wichtige Erkenntnisse liefert. Ziel ist es, auf Basis realer Erfahrungen aufzuzeigen, was notwendig ist, damit „Persönliche Assistenz“ und selbstbestimmtes Leben langfristig tragfähig umgesetzt werden können.

Forderungen an die Politik

In Richtung Politik hat sich SelAvi klar positioniert. Die zentrale Forderung ist, dass Themen wie Inklusion und Zusammenarbeit nicht nur benannt und über die Köpfe der Menschen mit Behinderung behandelt werden, sondern konsequent weiterentwickelt und finanziell unterstützt werden müssen. „Wenn wir als Gesellschaft ernsthaft wollen, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt leben können und, dass Familien nicht allein gelassen werden, dann müssen wir bereit sein, in entsprechende Initiativen zu investieren“, erklärt der Jugendreferent bei Kolping Südtirol Anton van Gerven.
Das bedeutet, dass die Arbeit von und mit Menschen mit Behinderung nicht ausschließlich im privaten Umfeld bleiben darf. Menschen, Initiativen und Projekte in diesem Bereich müssen unterstützt werden, damit das Inklusionsgesetz nicht nur eine leere Hülse bleibt. Wichtige Tipps könne sich Südtirol beispielsweise von Österreich holen, meint Anna Faccin, dort werde die „Persönliche Assistenz“ seit Jahren genutzt. Es braucht konkrete Investitionen, verbindliche Zeitpläne und eine Verwaltung, die nicht nur verwaltet, sondern gestaltet. Denn Inklusion ist kein Gnadenakt. Sie ist ein Menschenrecht. Für Menschen mit Behinderung bedeutet Inklusion nicht nur ein politisches Schlagwort, sondern eine konkrete Haltung. Es geht darum, Menschen ernst zu nehmen, ihre Lebensentwürfe zu respektieren und entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

 

 Projekt SelAvi Zielsetzung:

1. Aufklärung und Sensibilisierung rund um das Thema „Persönliche Assistenz“ und selbstbestimmtes Leben
2. Aktivierung und Stärkung der Menschen mit Behinderung, damit sie ihre Lebensentwürfe umzusetzen können
3. Gewinnung von Menschen, die als persönliche Assistenten/innen arbeiten möchten
4. Vernetzung bestehender sozialer Akteure/innen sowie sozialer Einrichtungen
5. Aufbau einer Beratungs- und Dienstleistungszentrale als Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und Interessierte.
Dabei geht es nicht darum, ein fertiges Modell vorzugeben, sondern gemeinsam mit den beteiligten Menschen zu lernen und das Projekt weiterzuentwickeln.

Die Initiative SelAvi soll im Frühjahr 2026 vorgestellt werden.

 

 „Persönliche Assistenz“ Voraussetzungen laut Landegesetz vom 14. Juli 2015:

1. Die Person muss eine bleibende Behinderung haben, die im Gesetz festgelegt ist
2. Sie muss eine Pflegeeinstufung haben
3. Sie muss in der Lage sein, ihre eigene Wohnsituation finanziell und organisatorisch zu gestalten
4. Sie muss bereit sein, die „Persönliche Assistenz“ selbst zu organisieren und zu nutzen.
5. Sie darf nicht im Familienbogen der
Herkunftsfamilie aufscheinen.
6. Die Person darf nicht in außerordentlichen Aufnahmeeinrichtungen leben.

 

Infos:
Anton Van Gerven, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Tel.: 0471 30 85 19