Trotz Vollbeschäftigung Arbeitslose und "stille Reserve" für den Arbeitsmarkt in Südtirol – Landesrätin Amhof: "Beschäftigungshemmnisse weiter abbauen, um Potenzial zu nutzen"
BOZEN (LPA). Südtirol gilt – zu Recht – vor allem im innerstaatlichen Vergleich als Hochbeschäftigungsregion. Doch wie ist es möglich, dass angesichts einer amtlichen Arbeitslosenquote von 0,8 Prozent im dritten Quartal des Jahres 2024 knapp 10.000 Arbeitslose bei den Arbeitsvermittlungszentren des Landes registriert waren? Die aktuelle Arbeitsmarkt-News 1/2025 der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle beleuchtet die unterschiedlichen Definitionen und Methoden des ASTAT und des Arbeitsmarktservice und wirft einen Blick auf die "stille Reserve" an Menschen in Südtirol, die dem Arbeitsmarkt aus verschiedenen Gründen fernbleiben.
Das Landesstatistikinstitut ASTAT berechnet seine Zahlen anhand der Befragung einer Stichprobe der Südtiroler Wohnbevölkerung. Dem Arbeitsmarktservice hingegen werden die Arbeitsverhältnisse der abhängig Beschäftigten gemeldet, ebenso sind Arbeitslose dort registriert, die das Arbeitslosengeld beanspruchen wollen. "Beide Vorgehensweisen sind korrekt und wichtig: Die Ergebnisse des ASTAT erlauben einen Überblick über die generelle Lage auf dem Arbeitsmarkt Südtirols im Vergleich zu anderen Regionen bzw. Staaten. Die Zahlen des AMS liefern detaillierte und tagesaktuelle Informationen, auch als Grundlage für arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitische Maßnahmen", erklärt Stefan Luther, Direktor des Arbeitsmarktservice.
Neben den Arbeit suchenden und den registrierten Arbeitslosen gibt es auch in Südtirol eine sogenannte "stille Reserve". Das sind Personen, die nicht arbeitslos als arbeitslos gelten, aber gerne arbeiten würden. "Diese stille Reserve ist ein ungenutztes Potenzial und eine wertvolle Ressource. Unser Ziel ist es, Beschäftigungshemmnisse gezielt abzubauen, um diese Menschen ebenso wie die registrierten Arbeitslosen wieder für den Arbeitsmarkt zu gewinnen", sagt Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof. Laut Daten der Arbeitskräfteerhebung des ASTAT handelt es sich im Jahresschnitt 2023 um circa 5100 Personen, die mangels einer adäquaten Beschäftigung, Betreuungspflichten, aufgrund ihres Gesundheitszustandes und weiterer Gründe dem Arbeitsmarkt fernbleiben. Auch unfreiwillig in Teilzeit Arbeitende können zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial gezählt werden.
Für zusätzliche und vertiefende Informationen: Arbeitsmarkt-News Nr. 1/2025 - Arbeitnehmer:innen und Arbeitslose zählen
red/
Der europaweite akute Fachkräftemangel stellt die Gesundheitssysteme vor immense Herausforderungen. Der Gesundheitsminister Orazio Schillaci hat ein Dekret, das seit Anfang Dezember 2024 in Kraft ist, erlassen, das die zeitweilige Beauftragung von Gesundheitspersonal mit Werkverträgen regelt. Es geht dabei um die Möglichkeit der Beauftragung von externen Sanitätspersonal, besser unter dem Begriff “Gettonisti” bekannt. Der Landtagsabgeordnete des Team K, Franz Ploner, hat im Südtiroler Landtag bezüglich Umsetzung dieses Dekretes bei Gesundheitslandesrat Hubert Messner nach dem Stand der Dinge im Südtiroler Sanitätsbetrieb gefragt. Landesrat Messner sagt, dieses Dekret sei unklar formuliert, beziehe sich lediglich auf das Personal von Leihfirmen und habe daher unmittelbar keinerlei Relevanz für den Südtiroler Sanitätsbetrieb.
“Ob das Ministerialdekret für den Südtiroler Sanitätsbetrieb in jeder Hinsicht unbedeutend ist, wie Landesrat Messner meint, muss sich erst weisen”, bezweifelt der Landtagsabgeordnete Franz Ploner. “Immerhin besteht durch dieses Dekret die Gefahr, dass sich der Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten und an Pflegekräften in Südtirols öffentlichen Gesundheitssystem verstärken könnte. Andere Formen der Personalakquirierung müssen gerade bedingt durch dieses Dekret überlegt werden, um den bestehenden Engpass an Sanitätspersonal nicht weiter zu verstärken. Außerdem verfügt der Südtiroler Sanitätsbetrieb noch über keine Expertise darüber, wie sich der Personalsaldo in Bezug auf die im Entstehen begriffenen Gesundheitshäuser auswirken wird. Die Sanitätsspitze täte daher nicht schlecht daran, sich wenigstens präventiv mit dieser Gesetzesverordnung auseinanderzusetzen. Schließlich hat Südtirol im Gesundheitswesen keine primäre Kompetenz, und immerhin handelt es sich beim diesbezüglichen jüngsten Dekret zur Personalrekrutierung um eine staatliche und daher staatsweite Gesetzesmaßnahme”, gibt Franz Ploner zu bedenken.
Was konkret steht nun in diesem Dekret (GU Serie Generale n.251 del 25-10-2024)? Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme externer Fachkräfte, Ärztinnen und Ärzte sowie von Pflegepersonal, sind mit dem staatlichen Dekret folgendermaßen geregelt: Der Sanitätsbetrieb darf externe Arbeitskräfte nur im Fall extremer Notwendigkeit und Dringlichkeit, einmalig, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung und unter der Bedingung, dass der Mangel an Gesundheitspersonal nicht auf andere Weise behoben werden kann, anstellen. Auch muss die Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche und unter Einhaltung der Ruhezeit von elf Stunden zwischen den Schichten sichergestellt werden. Im Dekret sind auch die Stundentarife, welche den Ärzten und Pflegekräften bezahlt werden können, angeführt. Demnach beträgt der Höchsttarif für die Ärzteschaft in der Notaufnahme und der Intensivstation 85 Euro pro Stunde, auf allen anderen Abteilungen 75 Euro pro Stunde. Die entsprechenden Stundentarife für Pflegekräfte betragen 28 beziehungsweise 25 Euro. Zudem müssen Angestellte, die der Sanitätsbetrieb rekrutiert, dieselben fachlichen Qualifikationen und Zulassungskriterien erfüllen wie das Personal, das mittels Wettbewerb aufgenommen wird, unter anderem Eintragung in das Berufsalbum und die geforderte Bescheinigung über die Sprachkompetenz.
Mit 15. Jänner beginnt Aufnahmeverfahren für Zulassung zum englischsprachigen Medizinstudium Medicine and Surgery an der Claudiana in Bozen für kommendes Studienjahr mit Vorlesungsbeginn im September
BOZEN (LPA). Der Studiengang Medicine and Surgery ist im vergangenen Herbst mit den ersten 60 Studentinnen und Studenten in Bozen gestartet. Mit 15. Jänner beginnt das Aufnahmeverfahren für die Zulassung zum englischsprachigenMedizinstudium für das kommende Studienjahr mit Vorlesungsbeginn im September 2025.
Der sechsjährige Studiengang wird von der Università Cattolica del Sacro Cuorein Zusammenarbeit mit dem Land Südtirol und dem Südtiroler Sanitätsbetriebdurchgeführt und erfolgt am Universitären Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe Claudiana in Bozen. Dort werden die theoretischen Vorlesungen und der praktische Unterricht abgehalten, während die klinische Ausbildung im Südtiroler Sanitätsbetrieb und in den Einrichtungen des Landeskrankenhausnetzwerks absolviert wird. Ziel des Studiengangs ist es, dem Ärztemangel entgegenzuwirken, die Attraktivität Südtirols im Gesundheitssektor zu steigern und neue Karrieremöglichkeiten zu schaffen.
Für das Studienjahr stehen insgesamt 60 Plätze zur Verfügung: 50 Plätze für EU-Bürger und 10 für Nicht-EU-Bürger. Die 60 Plätze werden über eine Aufnahmeprüfung am 14. Mai 2025 vergeben. Die Prüfung erfolgt in englischer Sprache (65 Multiple-Choice-Fragen) und über eine spezielle Plattform, wobei die Beaufsichtigung sowohl live (in Echtzeit mit Proctor-Fernüberwachung) als auch mit Audio- und Video-Aufzeichnung (zwecks nachträglicher Überprüfung) erfolgen kann.
Nach Zahlung der Prüfungsgebühr von 200 Euro stellt die Universität Cattolica zur Vorbereitung für den Test einen Online-Simulationskurs mit rund 3000 Übungsfragen zur Verfügung.
Für die definitive Immatrikulation ist nach bestandener Aufnahmeprüfung auch ein Englisch-Zertifikat auf B2-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erforderlich. Die Liste der zugelassenen Zertifikate ist in der Wettbewerbsausschreibung angeführt.
Nach Bestehen der Aufnahmeprüfung und der Erstellung der Rangliste können sich Anwärterinnen und Anwärter bis zum 10. Juni 2025 durch die Zahlung der Einschreibegebühr von 4000 Euro voreinschreiben.
Die definitive Immatrikulation ist dann vom 1. Juli bis zum 5. September 2025 möglich.
Als Unterstützung für die Bezahlung der Studiengebühren von 18.000 Euro pro Jahr stellt die Università Cattolica Stipendien aufgrund von Einkommen und Leistung zur Verfügung.
Zudem können Studientinnen und Studenten im Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises Deutsch-Italienisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens eine Landesförderung beantragen, wenn sie sich im Gegenzug verpflichten, vier Jahre lang innerhalb von zehn Jahren nach Abschluss der Facharztausbildung im Südtiroler Sanitätsbetrieb zu arbeiten.
Die Wettbewerbsausschreibung und alle Informationen sind auf der Website www.unicatt.it/corsi/triennale/medicine-and-surgery-bolzano.html veröffentlicht.
Für allgemeine Informationen zum Studiengang “Medicine and Surgery” steht der Dienst für Studienorientierung der Claudiana zur Verfügung sowie die Website Medicine and Surgery | Claudiana.
Die Wettbewerbsausschreibung für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ist auf dieser Website zugänglich: Medicine and Surgery - Bolzano | Università Cattolica
Informationen zur Landesförderung mit Dienstverplichtung erteilt das Landesamt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen: pbb.ges@provinz.bz.it
red/mac
Beitragssätze für Holzzäune und Schindeldächer werden erhöht – 2024 wurden rund 1,8 Millionen Euro in traditionelle Landschaftselemente investiert
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat sich in der Sitzung vom 14. Jänner mit den Richtlinien für die Beitragsgewährung im Bereich Landschaftspflege befasst und die Beitragssätze für Holzzäune und Schindeldächer neu festgelegt. "Wir haben beschlossen, die Beiträge für Holzzäune und Schindeldächer um circa 15 Prozent zu erhöhen, um den Preissteigerungen in diesem Bereich Rechnung zu tragen", unterstreicht der zuständige Landesrat Peter Brunner.
2024 wurden im Rahmen des Landschaftspflegeprogramms rund 1,8 Millionen Euro ausbezahlt. Insgesamt 477 Gesuche um Bezuschussung für die Instandhaltung und Errichtung von traditionellen Holzzäunen, Schindeldächern, Trockenmauern sowie Waalen und Wanderwegen in den Südtiroler Schutzgebieten und außerhalb konnte die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung im vergangenen Jahr positiv abschließen. "Die Erhaltung und Aufwertung der traditionellen Kulturlandschaft Südtirols bildet innerhalb der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung auch weiterhin ein zentrales Anliegen", betont Landesrat Brunner.
Auch der eingeleitete Prozess der Digitalisierung im Bereich der Beitragsvergabe in der Landschaftspflege werde weitergeführt. "Damit kann eine rationelle Abwicklung der Anträge gewährleistet werden", unterstreicht der Direktor des Verwaltungsamtes für Raum und Landschaft Horand Ingo Maier.
"Der größte Anteil der ausbezahlten Landschaftspflegebeiträge betraf im Jahr 2024 die Bezuschussung traditioneller Schindeldächer", berichtet Maier. Hierfür wurden für 121 Anträge rund 657.925 Euro zur Verfügung gestellt, wovon rund 80.000 Euro auf die Schutzgebiete entfielen. 534.000 Euro wurden hingegen für ökologisch wertvolle und auch landschaftlich förderungswürdige Trockenmauern zur Verfügung gestellt, wofür mehr als 100 Gesuche eingereicht worden sind. Die Förderung von mehr als 200 traditionellen Holzzäunen schlug mit knapp 426.250 Euro zu Buche, wovon 62.000 auf die Schutzgebiete entfielen. Für die Förderung der Instandhaltung von Wanderwegen in den Schutzgebieten wurden 72.855 Euro und für Instandhaltungsarbeiten an Waalen 100.000 Euro bereitgestellt.
"Das abgewickelte Programm ergibt insgesamt ein rundes Paket an landschaftspflegerischen Maßnahmen, die zur landschaftsästhetischen, aber auch ökologischen Bereicherung des Landes beitragen", zieht Landesrat Brunner eine positive Bilanz.
mpi
Lawinenverschüttetensuche und Erste Hilfe: Mitarbeitende des Lawinenwarndienstes unterweisen 100 Kursteilnehmende des Landesforstdienstes
JOCHTAL/VALS/RATSCHINGS/SCHNALS (LPA). Wie setze ich ein Lawinenverschüttetensuchgerät sachgerecht ein? Wie lege ich eine Notfallbandage an? Wie weise ich einen Helikopter ein? An drei Orten in Südtirol haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lawinenwarndienstes im Landesamt für Meteorologie und Lawinenwarnung in der Agentur für Bevölkerungsschutz jeweils einen Tag lang wichtige Grundlagen in Sicherheitskursen für Försterinnen und Förster vermittelt. Die 100 Teilnehmenden wurden in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit der Bergrettung im Alpenverein Südtirols AVS und dem Verband der Südtiroler Berg- und Skiführer in Theorie und Praxis unterwiesen. Der Kurs schloss jeweils mit einer Großübung bei einem simulierten Lawinennotfall.
"Wir haben diese Kurse für den Landesforstdienst angeboten, die für uns Schneeprofile und Schneedeckenuntersuchungen erstellen. Anhand dieser Ergebnisse erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lawinenwarndienstes den Lawinenlagebericht", berichtet die Direktorin des Landesamts für Meteorologie und Lawinenwarnung Michela Munari.
"In diesen Sicherheitskursen werden die Försterinnen und Förster befähigt, möglichst sichere Tourenplanungen vorzunehmen und sichere Profilstandorte anzupeilen", unterstreicht Landesforstdirektor Günther Unterthiner, "zudem werden sie darin ausgebildet, bei einem Lawinenabgang Erste Hilfe leisten zu können, Schaufeln und Sonden effizient einzusetzen und so zu mehr Sicherheit beizutragen".
In Kleingruppen wurde in den Skigebieten Jochtal/Vals, Ratschings und Schnals im Gelände gearbeitet, an einer Reanimationspuppe wurden lebensnotwendige Handgriffe geübt, mit Rettungsdecken die Bedeutung des Wärmeerhalts vermittelt, ein Abbindesystem zur Blutstillung korrekt angewandt. Damit ist in Zukunft für eines gesorgt: mehr Sicherheit im Schnee.
mac
Schulführungskräfte in Südtirol verbringen 80 Prozent ihrer Zeit mit administrativen Arbeiten und 20 Prozent mit Personalführung, pädagogischer Arbeit oder Schulentwicklung. So einige Aussagen von Führungskräften bei den Anhörungen zur Schule im Südtiroler Landtag. Die Einführung von sogenannten Direktionen für allgemeine und administrative Dienste und damit eine Trennung von der pädagogischen Direktion sollte hier Abhilfe schaffen. Das Team K will mit dieser Forderung im Landtag die Schulverwaltung in Südtirol modernisieren. Andere italienische Regionen machen es bereits erfolgreich vor.
“Die Mehrzahl der Schulführungskräfte in Südtirol haben z.B. einen Studientitel in Geisteswissenschaften, einige in Naturwissenschaften, vereinzelt in Wirtschaftswissenschaften. Deren Curricula unterscheiden sich daher deutlich von dem, was für verwaltungstechnische Aufgaben in der Führung einer Schule erforderlich ist. Kompetenzen müssen deshalb mühsam erarbeitet oder delegiert werden, sofern überhaupt entsprechend ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. Die Hauptverantwortung bleibt allerdings immer bei den Direktorinnen und Direktoren. Die Schulführungskräfte haben aber eine Doppelrolle inne. Sie müssen sowohl pädagogische als auch administrative Aufgaben bewältigen. Der Großteil der Arbeitszeit geht für die administrativen Arbeiten drauf, wie aus vielen Schulen berichtet wird. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung und der zunehmend bürokratischen Komplexität bleiben Projekte und Initiativen auch häufig auf der Strecke”, weiß Alex Ploner vom Team K.
Im Gegensatz zum restlichen Italien gibt es in Südtirol keine spezifischen Berufsbilder für die administrative Leitung von Schulen. Es gibt die Figur der Schulsekretärinnen und -sekretäre. Das Aufgabenfeld in den Schulsekretariaten ist allerdings zeitaufwändig, hochkomplex und in vielen Fällen sind spezifische Kompetenzen in den Bereichen Buchhaltung, öffentliche Ausschreibungen und Projektmanagement Voraussetzung. Fehlende Ausbildung in diesen Bereichen, zu wenig gezielte Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten und nicht zuletzt eine geringe Entlohnung haben das Berufsbild der Schulsekretärin und des Schulsekretärs in Südtirol unattraktiv gemacht.
“Das Trentino ist uns einmal mehr in dieser Thematik einen Schritt voraus. Dort gibt es so genannte RAS (responsabili amministrativi scolastici), sprich: zentrale Verwaltungsbüros, die die administrativen Aufgaben mehrerer Schulen eines Bezirkes übernehmen und abwickeln. In Italien gibt es zudem eigene Direktoren und Direktorinnen (Direttore dei servizi generali e amministrativi - kurz: DSGA), die einen geeigneten Hochschulabschluss, z.B. in Rechts-, Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften haben und administrative Aufgaben der Schule übernehmen, die Schulführungskräfte unterstützen und entlasten und damit für eine effizientere Verwaltung sorgen. Eine Trennung der administrativen und pädagogischen Leitung an Südtirols Schulen wird schon seit einigen Jahren diskutiert und von den Schulführungskräften eingefordert. Jetzt ist die Zeit zum Handeln gekommen”, fordert Alex Ploner vom Team K.
“Wir fordern zudem diese Woche im Landtag, jährlich einen Bildungsgipfel auszurichten, an dem alle schulrelevanten Stakeholder teilnehmen und die besten Ideen zu guter, zukunftsweisender Bildung in Südtirol eingebracht und diskutiert werden sollen. Die Vernetzung und Zusammenarbeit von Schule, Gesellschaft (Eltern), Wirtschaft und Vereinswesen wird in Zukunft unumgänglich sein. Neben dem im Koalitionsprogramm der politischen Mehrheit verankerten jährlichen Sicherheitsgipfel sollte es in jedem Fall auch einen Bildungsgipfel geben”, ist das Team K überzeugt.
Nachbeben skandalöser Verstrickungen und unseliger Allianzen zwischen Politik, Unternehmertum und Lobbyisten kommen in regelmäßigen Abständen ans Tageslicht, aber für die politische Mehrheit in Südtirol scheint alles in bester Ordnung zu sein. Nicht so jedoch für das Team K, das im Landtag einen Antrag zur Entzerrung unrechtmäßiger Beziehungen und Absprachen zwischen bestimmten Wirtschaftsbereichen und bestimmten Politikerkreisen einbringen wird. „In Südtirol hatten Lobbys und mächtige Familien schon immer einen direkten Draht zu politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern. Es gab und gibt genügend Beispiele für Ad-hoc- oder, was noch noch schlimmer ist, Ad-Personam-Gesetze, die im Laufe der Zeit verabschiedet wurden. Das berühmteste jüngste Beispiel ist die so genannte Lex Benko. Aber ganz allgemein: Es ist besorgniserregend, dass es sich bei den großen Financiers der Regierungsparteien um dieselben Unternehmer:innen handelt, die dann oft fernab des Rampenlichts PPP-Projekte im Wert von mehreren Millionen Euro ausschnapsen?“, sagt Team-K-Chef Paul Köllensperger.
Vorab: Lobbying ist nicht nur rechtmäßig, sondern die Beteiligung von Stakeholdern bei wirtschaftlichen und strukturellen Entscheidungsprozessen stellt einen kostbaren Mehrwert dar. Um jedoch die Legitimität politischer Entscheidungen gegenüber der öffentlichen Meinung zu kommunizieren und zu rechtfertigen, muss ein Höchstmaß an Transparenz gewährleistet werden Primäres Instrumentarium dafür ist die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Kontakten und Treffen zwischen der politischen Führungsebene und Interessengruppen. Die Einrichtung eines Lobbyregisters zielt genau darauf ab. „Die Pflicht zur Offenlegung der Nachverfolgbarkeit wird auch dazu beitragen, Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Interessenvertretungen an die zuständigen institutionellen Orte zu verlegen”, erklärt der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger. “Es ist nämlich untragbar, dass solche Zusammenkünfte im privaten Rahmen im stillen Kämmerlein stattfinden.”.
Die Führung eines Registers zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Lobbyaktivitäten ist in vielen institutionellen Kontexten seit Jahren selbstverständlich: von der Europäischen Union bis hin zu verschiedenen Regionen und Ministerien. Warum also in Südtirol nicht? „Der Vorschlag ist nicht das Allheilmittel für alle Übel, sondern ein Schritt in Richtung mehr Transparenz, ja, in einem Kontext wie dem unsere aktuell besonders, in dem Personen, gegen die derzeit wegen schwerer Verbrechen seit Jahren ermittelt wird, anscheinend stillschweigend die Hallen der Macht betreten und verlassen.“ Ein solches Register wäre auch eine Garantie für die politischen Mandatarinnen und Mandatare selbst, die sich auch angesichts der jüngsten Entwicklungen wieder bemüßigt fühlen, allzu enge Beziehungen zu dementieren.“, so Köllensperger.
Neben der Gewährleistung der Transparenz ist auch die Korruptionsprävention ein wichtiges Thema. Dazu sollten in Südtirol schleunigst bereits bestehende Regulierungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Konkret gibt es ein bereits ein staatliches Gesetzesdekret aus dem Jahre 2001, das Straftaten wie Korruption, Betrug, Geldwäsche und andere Wirtschafts- und Finanzdelikte ahndet. Mit dem Gesetz wurde die sogenannte Verwaltungshaftung für juristische Personen, Unternehmen und Vereine eingeführt, die diese unmittelbar für bestimmte Straftaten verantwortlich macht, die in ihrem Interesse von Personen begangen werden, die ihrer Aufsicht unterstehen. Diese Verantwortung zwingt Unternehmen – auch jene privater Natur – dazu, Organisationsmodelle zur Verhinderung der oben genannten Straftaten einzuführen und so die Bereitstellung wirksamer Kontrollinstrumente wie Personalrotation und Schutz vor Whistleblowern einzusetzen.
„Unser Beschlussantrag zielt darauf ab, jenen Bewerber:innen von öffentlichen Ausschreibungen den Vorzug zu geben, die sich verpflichtet haben, die Ethikkodizes zu respektieren und die entsprechend angemessene interne Kontrollmaßnahmen präventiv zur Korruptionsvorbeugung ein- und umsetzen. Das Endziel muss darin bestehen, das Risiko illegaler Praktiken in der öffentlichen Verwaltung so gering wie möglich und so kontrollierbar wie erforderlich zu halten“, betont Paul Köllensperger.
Ein Abkommen zwischen dem Land Südtirol und Poste Italiane soll sicherstellen, dass Postzustellungen, einschließlich Zeitungen, an sechs Tagen pro Woche bis spätestens 13:00 Uhr erfolgen. Dafür zahlt das Land Südtirol jährlich elf Millionen Euro. Im Herbst wurde eine Erhebung über die Postdienste unter den Bürgermeistern Südtirols gemacht und diese erbrachte ernüchternde Ergebnisse: In vielen Gemeinden Südtirols werden die vereinbarten Standards nicht eingehalten. Bürger:innen beklagen verspätete oder ausgefallene Zustellungen, was zu wachsender Unzufriedenheit führt. Die Team-K-Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder fordert, die vorgesehenen Strafzahlungen von Poste italiane einzufordern.
Maria Elisabeth Rieder, Abgeordnete des Teams K, ist diese Problematik bekannt: „Auf Nachfrage berichten Postangestellte, dass ihre Arbeitszeiten abgeändert wurden, ihre Arbeitszeit beginnt jetzt erst um 8.45 Uhr, damit können erste Tageszeitungen erst ab ca. halb 11 zugestellt werden und dementsprechend spät werden dann die letzten Zeitungen zugestellt. Aus Gesprächen weiß ich, dass es auch in anderen Gemeinden Südtirols ähnliche Probleme gibt. Bürger:innen berichten, dass beispielsweise die Tageszeitungen oft erst am Nachmittag oder sogar erst am nächsten Tag eintreffen. Das ist frustrierend und macht die Zeitungen praktisch wertlos. Dies alles scheint im Gegensatz zu dem Anfang 2024 erneuerten Abkommen mit der Post zu stehen. Das Abkommen zwischen dem Land Südtirol und der Poste italiane sieht unter anderem die Beibehaltung der Qualitätsstandards, die regelmäßige Zustellung der Post inklusive Zeitungszustellung an sechs Tagen pro Woche bis spätestens 13.00 Uhr vor. Die Qualitätsstandards werden nicht eingehalten, die 11 Mio € jährlich werden aber weiterhin an die italienische Post bezahlt.“
Insgesamt zeigt die Erhebung, dass eine genaue Überprüfung der Einhaltung der Qualitätsstandards, die in der Vereinbarung definiert wurden, notwendig ist. 65% der Südtiroler Gemeinden geben an, dass Tageszeitungen oder lokale Zeitungen häufig erst weit nach 13 Uhr zugestellt werden und dass Freitag oder Samstagsausgaben erst am folgenden Montag zugestellt werden. 50% melden Probleme über fehlende Zustellungen, verspätete Zustellungen oder unregelmäßige Zustellungen ( die Post wird statt täglich nur jeden zweiten Tag zugestellt). Über die Einhaltung und Umsetzung des Abkommens zwischen Land und Post wacht eine sechsköpfige Steuerungs-, Überwachungs- und Kontrollkommission. Der Landesregierung ist die Problematik bekannt und in einem ersten Treffen mit den Verantwortlichen der Italienischen Post wurden die Ergebnisse der Erhebung präsentiert und das Unternehmen wurde aufgefordert, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistung zu setzen. Ob es tatsächlich zu Verbesserungen kommt, soll eine erneute Erhebung im September 2025 zeigen.
"Das Abkommen zwischen Land und Post sieht bei Nichteinhaltung der Qualitätsstandards Strafzahlungen vor. Die Überwachungs- und Kontrollkommission überwacht diese Umsetzung des Abkommens und muss bei Verstößen gegen die Vereinbarung die finanziellen Konsequenzen einleiten. Während im sozialen Bereich bei finanziellen Unterstützungen für die einfachen Bürger:innen genauestens hingeschaut wird, fließen hier jährlich 11 Millionen Euro an Poste Italiane, ohne dass vereinbarte Dienstleistungen erbracht werden. Das ist inakzeptabel. Wir erwarten, dass die Post ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Dienstleistung in die Wege leitet. Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie mit mehr Nachdruck agiert und die finanziellen Sanktionen durchführt. ie Bürger:innen erwarten sich eine zeitnahe Verbesserungen und eine zuverlässige Postzustellung“, so die Team K Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder.
Landesrätin Pamer unterstreicht gesellschaftliche Relevanz des Themas – Klein- und Kleinstunternehmen erhalten für Abfallvermeidung Punkte bei Investitionsbeiträgen
BOZEN (LPA). In der EU werden zehn Prozent der Lebensmittel laut Daten des EU-Parlaments verschwendet. Andererseits können sich fast 8 Prozent der Bevölkerung jeden zweiten Tag keine hochwertige Mahlzeit leisten. "Das Thema ist für die Gesellschaft ein sehr wichtiges. Wir alle sollten uns bemühen, achtsam mit Lebensmitteln und anderen Produkten umzugehen", unterstrich Soziallandesrätin Rosmarie Pamer bei der Sitzung des Fachbeirats und des Koordinierungstisches gegen die Lebensmittelverschwendung. "Wir müssen weiterhin an der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung arbeiten und dazu ist es notwendig, dass unterschiedliche Bereiche zusammenarbeiten.“
Bei der Sitzung des Beirates und des Koordinierungstisches gegen die Lebensmittelverschwendung gab Astrid Wiest, Direktorin des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion, einen Überblick über das Landesgesetz zur Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten. "Wir unterstützen den vorliegenden Vorschlag, das bestehende Landesgesetz mit der Gemeinschaftsverpflegung zu ergänzen", berichtete Wiest.
Sigrid Mahlknecht, Vertreterin der Abteilung Wirtschaftsentwicklung im Beirat, informierte über die Kriterien für Gewährung der Beiträge an Klein- und Kleinstunternehmen für betriebliche Investitionen. Dabei würden für Maßnahmen zur Abfallvermeidung 10 Punkte vergeben (die maximale Punktezahl bei der Beitragsgewährung liegt bei 120 Punkten). "Diese erhalten Unternehmen, die vor der Antragstellung mindestens sechs Monate lang kostenlos Lebensmittel und Non-Food-Produkte in einer Menge von mindestens 20 Kilogramm pro Jahr an Wohltätigkeitsorganisationen und gemeinnützige Einrichtungen abgegeben haben. Außerdem betrifft dies Unternehmen, die neben Obst und Gemüse auch andere Lebensmittel und Produkte für den täglichen Gebrauch unverpackt – also lose – zum Verkauf anbieten, wobei die Ware vor Ort in Behältnissen abgepackt wird", betonte Mahlknecht. Diese Möglichkeit wurde auf Anregung des Koordinierungstisches eingeführt, die aktuelle Ausschreibung läuft noch bis Ende Februar.
Einen Einblick in das Interreg-Europe-Projekt CORE in Hinblick auf die Sammlung von Daten gaben Elisa Poznanski und Georg Pircher vom Amt für Abfallwirtschaft. "Ziel des Projektes ist es unter anderem, die Lebensmittelverschwendung in Südtirol zu quantifizieren", sagte Poznanski. Allerdings sei dies nicht einfach, ergänzte Pircher, die Unterscheidung von Abfällen und verschwendeten Lebensmitteln sei dabei nur eine von mehreren Herausforderungen. Um diese Datenerhebung zur Lebensmittelverschwendung in Südtirol zu unterstützen, regte Landesrätin Pamer die Bildung einer Kleingruppe innerhalb von Fachbeirat und Koordinierungstisch an. Deren Zusammensetzung sowie die Schwerpunktsetzung der beiden Gremien werden bei deren nächsten Treffen definiert. Vorgesehen sind mindestens zwei Sitzungen pro Jahr.
Der Koordinierungstisch und der Fachbeirat gegen die Lebensmittelverschwendung sind im Landesgesetz vom 13. März 2018, Nr. 2 "Förderung von Initiativen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln und anderen Produkten" vorgesehen.
Dem Koordinierungstisch gehören neben Soziallandesrätin Pamer Vertreterinnen und Vertreter der Landesverwaltung (Soziales, Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt, Gesundheit), der Verbände im Bereich Vertrieb und Handel, im Dienstleistungsbereich, im Gastgewerbe, im Handwerk, des Gemeindenverbandes und der im Bereich der lebensmittelumverteilenden, schenkenden Organisationen auf Landesebene an. Das Gremium erarbeitet Vorschläge für Maßnahmen, überwacht die Tätigkeiten zur Reduzierung der Verschwendung, unterbreitet Vorschläge für die Schaffung eines einheitlichen, landesweiten Datenerhebungssystems und erstellt einen periodischen Bericht zur Umsetzung des Landesgesetzes.
Die Mitglieder des Fachbeirates wurden auf Vorschlag des Koordinierungstisches ernannt, es handelt sich dabei um Expertinnen und Experten unterschiedlicher Bereiche.
red/ck
Wohnlandesrätin Ulli Mair kündigt gezielte Anpassungen am Bausparmodell an – Mehr Flexibilität und Unterstützung für junge Menschen und Familien
Das 2015 eingeführte Bausparmodell des Landes kombiniert die Vorteile eines Zusatzrentenfonds mit einem zinsgünstigen Darlehen und unterstützt Begünstigte beim Bau, Kauf sowie bei der Wiedergewinnung ihres Eigenheims. Das Land stellt über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE den konventionierten Banken die Finanzmittel für die Gewährung von begünstigten Darlehen mit einem Prozent Verzinsung bereit. Die Banken zahlen dem Land den Nominalwert zurück und übernehmen die Verwaltung und das Darlehensrisiko. Eine Voraussetzung für die Begünstigten ist ein mindestens achtjähriger Beitritt zu einem Zusatzrentenfonds. Dadurch soll neben der Wohnförderung auch eine bessere rentenmäßige Absicherung gefördert werden.
2024 wurden 516 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von 54,5 Millionen Euro ausbezahlt. Seit Einführung des Modells hat das Land insgesamt 264 Millionen Euro bereitgestellt.
Um das bestehende Modell an die sich wandelnden Rahmenbedingungen und Lebensrealitäten anzupassen sowie für künftige Interessenten abzusichern, plant Wohnlandesrätin Ulli Mair die Umsetzung bedarfsgerechter Ergänzungen. Mair hat am 8. Jänner mit den Vertretungen der drei größten Bankengruppen Südtirols, des Vorsorgeinstituts Pensplan, des Südtiroler Jugendrings, der ASWE sowie der Abteilung Wohnbau bei einem Treffen in Bozen die geplanten Anpassungen besprochen.
Zu den geplanten Neuerungen gehört die Möglichkeit für Paare, künftig die Zusatzrentenfonds beider Partner zu nutzen, selbst wenn nur eine Person die Mindestbeitragszahlung von acht Jahren erfüllt. Auch sollen junge Familien, die durch Familienzuwachs vor der Herausforderung eines größeren Wohnbedarfs stehen, verstärkt berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind weitere grundsätzliche Anpassungen vorgesehen, um das Bausparmodell insgesamt flexibler und attraktiver zu gestalten.
Beim Treffen wurde vereinbart, bis Ende März dem Expertentisch einen Entwurf für die Neuregelung zu unterbreiten.
"Unser Anspruch ist es, dieses bewährte Erfolgsmodell kontinuierlich weiterzuentwickeln und zu verbessern. Mit diesen geplanten Änderungen sowie mit den weiteren Neuerungen, die im Rahmen des neuen Landesgesetzes zum bezahlbaren Wohnen vorgesehen sind, wird es gelingen, junge Menschen und Familien noch besser zu unterstützen, ihre Wohnträume zu verwirklichen", betonte Mair. Das Land unterstreiche damit sein Engagement für eine soziale und nachhaltige Wohnbaupolitik, die Menschen in allen Lebensphasen neue Perspektiven eröffnet.
red/san