Wählen, wen ich will: Gesetzentwurf des Team K zu parteiübergreifenden Vorzugsstimmen bei Gemeindewahlen wird von Mehrheit abgelehnt

Eine verstärkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Wahlen bedeutet eine Verbesserung unserer Demokratie. „Der Vorschlag, das sogenannte „Panaschieren“in unser Gemeindewahlsystem aufzunehmen, zielte genau in diese Richtung. Hierbei können die Vorzugsstimmen an Kandidatinnen Kandidaten verschiedener Parteien gegeben werden. Aber auch hier blockt die Mehrheit sofort ab,  wenn es darum geht, die demokratischen Möglichkeiten auszudehnen“, so die Abgeordneten des Team K sichtlich enttäuscht. 

Die Herausforderung bestand darin, eine Antwort auf die Frage zu geben: wie kann dem Trend zur sinkenden Wahlbeteiligung entgegengewirkt werden und wie können die besten Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeinderatswahlen, unabhängig von ihrer politischen Herkunft, gefördert werden? In nahezu allen deutschen Bundesländern wurde das sogenannte Panaschieren bereits bei Kommunalwahlen eingeführt, ebenso in der Schweiz bei Wahlen zum Parlament. Im Wesentlichen bezeichnet der Begriff das Recht der Wählerinnen und Wähler, ihre Vorzugsstimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Parteien oder Wählerlisten zu verteilen. Selbstverständlich steht es den Wählerinnen und Wählern jederzeit frei, ihre Vorzugsstimmen ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten einer Liste zuzuordnen oder aber auch keinerlei Vorzugsstimmen zu vergeben. 

"In einer Demokratie sollten die Förderung der Wahlbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie die Qualität des Wahlsystems zu den Prioritäten zählen…Offensichtlich gilt dies jedoch nicht für die Mehrheit", so der Kommentar der Team K Abgeordneten zum Ausgang der Abstimmung.

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