DAS QUORUM ABSCHAFFEN! Mit ihm wird den Bürger:innen ihr Kontrollrecht gestohlen

Am vergangenen Donnerstag ist auf Initiative von Mario Staderini, der die digitale Unterschriftensammlung in Italien erstritten hat, von Stephan Lausch von der Initiative für mehr Demokratie und zehn weiteren Promotoren beim Kassationsgerichtshof in Rom ein Antrag auf Volksbegehren eingereicht worden. 
Mit diesem wird das Parlament aufgefordert, endlich das Beteiligungsquorum abzuschaffen. 

Dafür müssen innerhalb von sechs Monaten 50.000 Unterschriften gesammelt werden. 

Von heute an können alle italienischen Staatsbürger:innen auf der Plattform des Ministeriums https://firmereferendum.giustizia.it/referendum/open/dettaglio-open/3900018 mit Zugang per SPID, der Identitätskarte CIE oder der Bürgerkarte/ Gesundheitskarte das Volksbegehren unterstützen.

Kommt das Parlament diesem Begehren nicht nach, dann würde es eine schwerwiegende Beschneidung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sanktionieren.

Mitteilung des Promotorenkomitees „Basta Quorum!“

Die italienische Verfassung garantiert den Staatsbürger:innen nicht nur ein Wahlrecht, mit dem sie ihre Entscheidungsmacht an politische Vertreter:innen delegieren können, sondern auch direktdemokratische Rechte. 

Mit dem Referendum sollte sichergestellt werden, dass politische Entscheidungen tatsächlich von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden. Dieses Recht ist seit 14 Jahren nicht mehr zu gebrauchen, weil das Beteiligungsquorum mit der Bedingung, dass 50 % +1 der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen müssen, von der politischen Vertretung missbraucht wird. Das geschieht mit Informationsboykott und Aufrufen, nicht zur Abstimmung zu gehen. Die Nichtbeteiligung wird damit zu einem Vetorecht für die Regierenden: aus der Stimmenthaltung ist ein Instrument für Minderheiten gemacht worden, das zur Diskussionsverweigerung verführt und den Willen der Bürger:innen verzerrt. Wenige, die die Abstimmung bewusst boykottieren, nehmen auf diese Weise allen anderen, die ihr Entscheidungsrecht nutzen wollen, dieses Recht. Eine Delegierung ohne Kontrollmöglichkeit liefert die Bürger:innen gänzlich der politischen Vertretung aus. 
Das sind verfassungswidrige Zustände. So wird Demokratie ausgehöhlt. 
Bürger:innen nehmen diesen Demokratieabbau nicht mehr hin. 

Das Beteiligungsquorum ist zu einem gefährlichen Verhinderungsinstrument gemacht worden, mit dem die Regierung ihre Entscheidungen gegen den Einspruch der Bürger:innen schützt. Das Quorum hat absolut keine Berechtigung. Eine hohe Beteiligung kommt ohne Quorum viel eher zustande, weil allen klar ist, dass diejenigen entscheiden, die abstimmen. Im Grunde beteiligen sich auf diese Weise sogar 100 % der Stimmberechtigten, weil die Nichtbeteiligung ohne Quorumshürde eine bewusste Stimmenthaltung und Delegierung an die Mitbürger:innen ist. Die Schweiz lebt seit über 150 Jahren bestens ohne Quorum und bei einer durchschnittlichen Stimmbeteiligung von 47 % in den letzten 12 Jahren kommt niemandem in den Sinn, ein solches zu fordern. Dabei nutzen mehr als 80 % der Stimmberechtigten die direktdemokratischen Instrumente. Aber auch Italien hat keine Schwierigkeiten mit dem Verfassungsreferendum für das kein Quorum gilt. 
Und wenn schon, wäre ein Quorum bei Wahlen nicht viel wichtiger? Denn mit Wahlen entscheidet sich die gesamte Politik und damit unvergleichlich mehr als mit einem Referendum über ein einzelnes Gesetz. Sie darf erst recht nicht von wenigen bestimmt werden. Zur Erinnerung: Die italienische Regierung vertritt nicht einmal 30 % der Wahlberechtigten.Mit dem eingereichten Volksbegehren zur Abschaffung des Beteiligungsquorums erwarten sich die Bürger:innen einen Vertrauensbeweis des Parlaments für seine Bereitschaft, im Sinne der Verfassung und in neuem demokratischen Geist eine konstruktive Zusammenarbeit mit ihnen einzuleiten, um die immensen Aufgaben dieser Zeit gemeinsam anzugehen.

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