Konventionierte Einrichtungen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen und Essstörungen begleiten, erhalten ab Juli 2025 höhere Tagessätze - Die neuen Tarife gelten ab sofort
BOZEN (LPA). Die Tagessätze für private akkreditierte Einrichtungen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Essstörungen stationär oder teilstationär begleiten, werden deutlich erhöht. Dies hat die Landesregierung am 1. Juli auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner beschlossen. Betroffen sind Strukturen des Dritten Sektors, wie etwa die therapeutische Wohngemeinschaft für psychische Erkrankungen "Il Girasole" oder die auf Essstörungen spezialisierte Einrichtung "Villa Eea" in Bozen.
"Psychische Gesundheit ist ein zentrales Thema unserer Gesellschaft. Gerade besonders verletzliche Menschen brauchen wohnortnahe, spezialisierte Unterstützung, die diese Strukturen liefern", betont Gesundheitslandesrat Messner. "Essstörungen sind ernsthafte Erkrankungen. Wer betroffen ist, braucht fachkundige Hilfe und Betreuung im nahen Umfeld", so Messner weiter. Dies sei wichtig für die Heilungschancen.
Die neuen Tarife sind ein Schritt zur Umsetzung des gesamtstaatlichen Aktionsplans für psychische Gesundheit. Im Plan ist unter anderem vorgesehen, dass die wohnortnahen und therapeutisch wirksamen Angebote ausgebaut werden. Für das Land bedeutet dies zusätzliche Investitionen im Bereich der psychischen Betreuung von 64.000 Euro im zweiten Halbjahr 2025 und je 128.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 bzw. von rund 132.500 Euro für 2025 sowie 265.000 Euro jährlich ab 2026 für die Betreuung von Menschen mit Essstörungen. Die neuen Tarife gelten ab 1. Juli 2025.
"Insgesamt ist dies Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Anpassung der Tarife für die Erbringung von gesundheitlichen Pflege- und Betreuungsleistungen seitens der Körperschaften des Dritten Sektors. Wir stellen damit jährlich insgesamt rund fünf Millionen Euro für die Betreuung in diesen Einrichtungen bereit“, sagt Landesrat Messner. Die Tarifanpassungen seien nicht nur erforderlich, um regelmäßigen Aktualisierungen gerecht zu werden, sondern vor allem, um die Gehälter des Fachpersonals in den Einrichtungen zu finanzieren.
san
Landesregierung genehmigt Richtlinien zur Gewährung der Beiträge - Mietpreis muss mindestens 5 Prozent unter Landesmietzins liegen - Mair: "Das Modell ist Schlüssel zu mehr Mietwohnraum in Südtirol"
BOZEN (LPA). Mit dem Inkrafttreten der Wohnreform 2025 am 20. Juni ist es gemeinnützigen Trägern und Gemeinden nun möglich, nicht nur Wiedergewinnungsprojekte, sondern auch Neubauprojekte zu verwirklichen. Die genauen Richtlinien für die Beitragsgewährung hat die Landesregierung am 1. Juli genehmigt.
Bereits im März wurde das erste gemeinnützige Wohnbauprojekt, das die Arche im KVW in Brixen verwirklichen möchte, vorgestellt (das Landespresseamt berichtete). Nun kann dieses erste Vorhaben in die Umsetzungsphase gehen, denn die Landesregierung hat am 1. Juli die neuen Richtlinien für die Gewährung der Beiträge genehmigt. Die bisherigen Richtlinien galten lediglich für Wiedergewinnungsprojekte und wurden mit dem aktuellen Landesregierungsbeschluss aufgehoben.
Erfreut über diesen weiteren wichtigen Schritt zeigt sich Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair: "Das Interesse vonseiten der gemeinnützigen Bauträger und auch von etlichen Gemeinden ist groß. Wir erwarten uns, dass diese neue Möglichkeit in ganz Südtirol genutzt wird und flächendeckend neue preisgünstige Mietwohnungen entstehen."
"Wichtige Änderungen, die jetzt gelten, betreffen nicht nur die Art der Projekte, sowohl Wiedergewinnung als auch Neubau, sondern weiters die zugelassenen Träger und die Zielgruppen, die durch das Landesgesetz deutlich ausgeweitet wurden", erklärt Luca Critelli, der Direktor des Ressorts Wohnbau und Sicherheit.
Was die Förderungssätze anbelangt, ist für Neubauprojekte und Wiedergewinnungsprojekte ein Beitrag des Landes von bis zu 55 Prozent der Planungs- und Baukosten vorgesehen. Sollte die wiedergewonnene Immobilie seit mindestens 10 Jahren nicht genutzt sein, ist als Anreiz zur Leerstandsbekämpfung eine Aufstockung des Beitragssatzes von bis zu 10 Prozent vorgesehen.
An der Förderung gebunden ist die Auflage, dass die Wohnungen 30 Jahre lang zu einem gedeckelten Mietpreis vergeben werden oder an die anderen für das Projekt vorgesehenen Zielsetzungen (z. B. Arbeiterheim oder Studentenheim) gebunden sind. Auch die Eintragung der Bindung für Ansässige, gemäß Art. 39 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft, wurde in die Bestimmungen eingefügt. Vorhaben des gemeinnützigen Wohnbaus können auf Flächen verwirklicht werden, die sich im Eigentum des öffentlichen oder gemeinnützigen Bauträgers befinden oder ihm mit Oberflächenrecht zur Verfügung gestellt werden. Auch geförderte Wohnbauflächen, welche sich im Eigentum der Gemeinden befinden, können für die Projekte genutzt werden.
Was den Mietzins der Wohnungen anbelangt, muss dieser mindestens 5 Prozent niedriger sein als der Landesmietzins.
Anträge auf Beitrag können jährlich bis Ende August gestellt werden. Damit heuer bereits erste Gesuche für gemeinnützige Wohnbauprojekte eingereicht werden können, gibt es laut Beschluss für 2025 eine verlängerte Frist bis Ende Oktober.
Besser geregelt wurde auch das Vorkaufrecht von Land und Gemeinde, die mögliche Nachfolge im Projekt sowie die Folgen bei Verstoß gegen die vorgesehenen Bindungen und Auflagen.
pir/san
Landesregierung genehmigt Vertragsabschluss für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Oberschulen - Öffentlich Bedienstete und Landeslehrpersonen folgen in Kürze
BOZEN (LPA). Der Vertrag zur zweiten Una-Tantum-Zahlung für die Jahre 2022 bis 2024 für die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen, Mittelschulen und Oberschulen rückt einen Schritt näher hin zur zweiten und damit definitiven Unterzeichnung: Die Landesregierung hat am 1. Juli den Vertrag für die definitive Unterzeichnung freigegeben und die Zweckbindung der Geldmittel genehmigt. Der Beschluss wurde von Personallandesrätin Magdalena Amhof vorbereitet und von Bildungslandesrat Philipp Achammer vorgebracht. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung in Höhe von 1745 Euro zur Berücksichtigung der Inflation, ebenso wie die kostenlose Bereitstellung des neuen Jahresabonnements Fix 365 für den öffentlichen Personennahverkehr ab November und die Erhöhung des ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro um eine Million Euro pro Jahr.
Als nächster Schritt wird nun eine strukturelle Inflationsanpassung in Höhe von 380 Euro im Monat folgen. Diese wird rückwirkend ab 1. Jänner 2025 greifen.
Bildungslandesrat Philipp Achammer verweist auf die Notwendigkeit einer Gehaltsanpassung für das unterrichtende Personal und auf weitere geplante Schritte: "Die Landesregierung steht geschlossen hinter der Absicht, weitere Maßnahmen für das Lehrpersonal noch heuer umzusetzen und im Haushalt 2026 die notwendigen Geldmittel für eine spürbare, strukturelle Lohnerhöhung für das Lehrpersonal vorzusehen."
Laut Personallandesrätin Magdalena Amhof wird die Landesregierung auch die Einmalzahlung für die öffentlich Bediensteten und die Lehrpersonen das Landes in den nächsten Wochen genehmigen: „Ziel ist eine Auszahlung des Una-Tantum-Betrags innerhalb September dieses Jahres an alle Lehrpersonen und öffentlich Bediensteten“.
Vor der definitiven Unterschrift muss der Vertragsentwurf für das Lehrpersonal noch dem Bildungsministerium in Rom übermittelt und vom Rechnungshof genehmigt werden, bevor er definitiv unterzeichnet und in Kraft treten kann.
red/m
Agrar- und Forstbericht mit den Daten des Jahres 2024 vorgestellt - Zu den positiven Ergebnissen 2024 zählen der höhere Milchauszahlungspreis, die positive Lage am Viehmarkt und die hohe Apfelernte
BOZEN (LPA). Der Agrar- und Forstbericht wird jährlich von den Landesabteilungen für Landwirtschaft, für Forstdienst, für Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung sowie für land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen erarbeitet und umfasst die wichtigsten Zahlen, Fakten und Entwicklungen zu Südtirols Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Der Landesrat für Landwirtschaft und Forstwirtschaft Luis Walcher hat die Neuauflage dieser über 200 Seiten umfassenden Dokumentation zum Anlass genommen, Einblick in diese Bereiche zu geben und den Agrar- und Forstbericht mit den Zahlen zum Jahr 2024 vorzustellen. Die aktuellste Ausgabe des Agrar- und Forstberichts zeige einmal mehr, wie vielfältig, aber auch herausfordernd die Entwicklungen in Südtirols Land- und Forstwirtschaft sind: "Es gibt erfreuliche Ergebnisse, wie etwa den gestiegenen Milchauszahlungspreis, die positive Lage auf dem Viehmarkt und die hohe Apfelernte", unterstrich Landesrat Walcher: "Gleichzeitig haben im vergangenen Jahr Witterungsextreme die Futterqualität beeinträchtigt und im Weinbau zu deutlichen Ertragsrückgängen geführt. Der Bericht macht deutlich: Südtirols Landwirtschaft steht auf einem soliden Fundament, und es bleibt unser Anliegen, die Rahmenbedingungen für die bäuerlichen Familien zu schaffen, damit sie dieses Niveau langfristig halten und weiterentwickeln können, denn letztlich profitieren wir alle von ihrer wichtigen Arbeit. Dabei spielen eine fundierte Ausbildung und Forschung eine zentrale Rolle, um unsere Land- und Forstwirtschaft zukunftsfähig aufzustellen."
Landesforstdirektor Günther Unterthiner sprach bei der Vorstellung unter anderem über den Waldfonds (LPA hat berichtet) und den Borkenkäfer. Raffaella Gelain vom Landesamt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft stellte einige Leader-Projekte vor: Leader ist das Akronym für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale", ein Förderprogramm der Europäischen Union, das die ländlichen Räume durch innovative Projekte stärken und weiterentwickeln will. Martin Unterer von der Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Salern berichtete über den Bereich der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung. Bereichsleiterin Gabriele Pircher von den Gärten von Schloss Trauttmansdorff in der Agentur Landesdomäne legte unter anderem das breite didaktische Angebot dar, das Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen sowie Lehrpersonen Führungen, selbstständige Recherchen und Erleben mit allen Sinnen ermöglicht; zudem ging sie auf Pflanzenstärkung als Schwerpunkt in der Gartenpflege ein. Der Direktor des Versuchszentrums Laimburg Michael Oberhuber und die auf Bodenkunde und Pflanzenernährung spezialisierte Professorin für Agrarchemie Tanja Mimmo von der Fakultät für Agrar-, Umwelt und Lebensmittelwissenschaften an der Freien Universität Bozen gingen auf Forschungsschwerpunkte ein. Ein Thema der Laimburg sind etwa Pflanzenkrankheiten, die durch bakterielle Erreger verursacht werden, und die Strategien zur Bekämpfung. Kooperationen mit internationalen Forschungseinrichtungen und interdisziplinären Forschungsteams ermöglichen es, Wissen auszutauschen, innovative Ansätze zu testen und nachhaltige Lösungen zu finden.
Details und Daten können der PowerPoint-Präsentation im Anhang entnommen werden.
Der Agrar- & Forstbericht mit den Daten des Jahres 2024 kann hier heruntergeladen werden: forstdienst.provinz.bz.it/de/publikationen und landwirtschaft.provinz.bz.it/de/agrar-forstberichte.
Gedruckte Exemplare gibt es im Landhaus 6 in den Büros der Landesabteilungen Landwirtschaft und Forstdienst in der Brennerstraße 6 und im Landhaus 1 am Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen.
mac
Die Landesregierung fördert den Holzbau bei öffentlichen Gebäuden und Bauwerken - Für dieses Jahr sind dafür im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar - Einreichfrist verlängert
BOZEN (LPA). Nach dem ersten Gesuchsaufruf erhalten heuer drei Gemeinden rund 451.000 Euro an Beiträgen aus dem Holzbaufonds für öffentliche Bauvorhaben, die in Holzbauweise umgesetzt werden: Prad am Stilfserjoch für die Erweiterung der Grundschule, Algund für das Kulturzentrum und die Bezirksgemeinschaft Vinschgau für das 0km Holzhaus Martell. Diese drei neuen öffentlichen Gebäude ergeben nach Bauabschluss zusammen einen Klimaschutzbeitrag von insgesamt 901 Tonnen an langfristig gebundenem Kohlenstoff.
Der Holzbaufonds wurde 2023 von der Landesregierung eingerichtet und wird bis 2030 jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet. Zugang zu diesem Fonds haben öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaftenoder Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern, da die öffentlichen Körperschaften Vorreiter in einer klimapositiven Baukultur sein sollten. Da für dieses Jahr im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar sind, wurde die Einreichfrist verlängert.
"Die Nutzung und Verwendung von Holz erhöht den Klimaschutzeffekt unserer Wälder, Häuser aus Holz wirken als Kohlenstoffspeicher wie ein zweiter Wald", unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher, "Bäume sollen geerntet werden, bevor sie verrotten und wieder Kohlenstoffdioxid freigeben. Dabei wird Platz geschaffen, damit junge Bäume nachwachsen und das geerntete Holz, das als Werk- und Baustoff genutzt wird, bindet das Kohlenstoffdioxid langfristig weiter und vermeidet gleichzeitig die CO2-Belastungen durch andere Materialien.“
Gefördert werden über den Holzbaufonds der Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschoßfläche von mindestens 300 Quadratmetern sowie Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschoßfläche von mindestens 100 Quadratmetern sowie andere Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung in Holz- oder Holzmischbauweise.
Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff im Bauwerk in den Holzbauelementen und Dämmstoffen der oberirdischen Gebäudeteile. Anträge mit einem Betrag unter 25.000 Euro werden nicht gefördert. Die maximale Gesamtförderung beträgt 200.000 Euro je Baumaßnahme.
Der Nachweis für den geplanten Einsatz der nachwachsenden, kohlenstoffspeichernden Bau- und Dämmstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung erfolgt über das Berechnungstool "CO2-Tool_Wood": Damit wird die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen im Projekt und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt.
Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bei der Landesabteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden, und zwar innerhalb 15. September 2025.
Alle Informationen und Gesuchsunterlagen gibt's hier: Dienst | CIVIS, Südtiroler Bürgernetz: Holzbaufonds
red/mac
Der Freie Abgeordnete Andreas Leiter Reber will bislang oft vernachlässigte Flächen in den Fokus rücken: Straßenränder, Böschungen und Flussufer, die für Südtirols Biodiversität eine wichtige Rolle spielen. Mit einem Beschlussantrag fordert er die Landesregierung auf, bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns mehr Bewusstsein zu zeigen und im Sinne der Artenvielfalt achtsamer und weniger zu Mähen. Zudem soll der Landtag einen Leitfaden herausgeben, der eine Liste ökologisch wertvoller heimischer Pflanzenarten enthält und Anregungen für mehr urbanes Grün als Hitzeschutz enthält.
Bei einer Pressekonferenz im Südtiroler Landtag hat der Freie Abgeordnete heute die Initiative vorgestellt: „Böschungen und das sogenannte Straßenbegleitgrün wird von vielen als unnütze Fläche betrachtet, dabei sind sie oft letzte Rückzugsräume und wichtige Verbindungswege für Tiere und Pflanzen“.
„Südtirols Straßendienst pflegt rund 2.000 Hektar an Straßenbegleitgrün, das sind knapp 3.000 Fußballfelder - mit wenig Geld und etwas mehr Bewusstsein können diese Flächen ökologisch wertvoll bewirtschaftet und aufgewertet werden. Gleichzeitig sollen Bürger und Gemeinden für die Verwendung heimischer Pflanzen und Gehölze sensibilisiert werden und Anregungen für die Anlage von Bäumen und urbanem Grün erhalten, um die zunehmende sommerliche Hitzebelastung auf den Plätzen und Straßen zu minimieren“, so Leiter Reber.
Der Antrag sieht unter anderem vor:
Habitat sottovalutati lungo le strade
Freie Fraktion chiede più biodiversità e più verde rinfrescante
Il consigliere della Freien Fraktion Andreas Leiter Reber intende riportare l’attenzione su aree spesso trascurate: banchine stradali, scarpate e rive dei fiumi che svolgono un ruolo importante per la biodiversità in Alto Adige. Con una mozione, chiede alla Giunta provinciale di gestire con maggiore consapevolezza il verde stradale e di ridurre la frequenza degli sfalci a favore della biodiversità. Inoltre, il Consiglio provinciale dovrebbe promuovere un vademecum con una lista di specie autoctone ecologicamente preziose e suggerimenti per incrementare il verde urbano come protezione contro le ondate di calore.
Durante una conferenza stampa tenutasi oggi al Consiglio provinciale, Leiter Reber ha presentato l’iniziativa:
«Le scarpate e le cosiddette aree verdi stradali vengono spesso considerate spazi inutili, ma in realtà sono gli ultimi rifugi e importanti corridoi ecologici per molte specie animali e vegetali.»
«Il Servizio strade dell’Alto Adige gestisce circa 2.000 ettari di verde stradale – l’equivalente di quasi 3.000 campi da calcio. Con pochi fondi e un po’ più di attenzione, queste superfici possono essere gestite in modo ecologicamente sostenibile. Allo stesso tempo, cittadini e Comuni dovrebbero essere sensibilizzati all’utilizzo di specie autoctone e ricevere spunti per piantumazioni urbane utili a contrastare il crescente stress da calore nelle piazze e nelle vie», conclude Leiter Reber.
La mozione prevede in particolare:
Vom Südtiroler Landtag wurde die Wohnreform 2025 am 6. Juni genehmigt. Das Reformpaket, das von Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair, dem Landesrat für Raumentwicklung, Peter Brunner, sowie dem Landesrat für Landwirtschaft, Luis Walcher, ausgearbeitet wurde, stellt eine umfassende Neuregelung sämtlicher Bereiche des Wohnens dar. Wir haben mit Georg Lechner, langjähriger Gemeindesekretär von Prad und Laas und seit 2023 Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW-Bezirk Vinschgau, gesprochen.
Vinschgerwind: Ist das Recht auf Wohnen ein Grundrecht, so wie das Recht auf Bildung und Gesundheit?
Georg Lechner: „Jeder Mensch hat ein Anrecht auf angemessenen Wohnraum“ steht im Art. 25 der Menschenrechtserklärung zu lesen. Das Recht auf Wohnen ist in der italienischen Verfassung nicht ausdrücklich als persönliches Recht verankert, wird aber als Teil der sozialen Rechte anerkannt, etwa im Zusammenhang mit Menschenwürde und Gesundheit. (Art 2 und 32 der Verfassung). Das Recht auf Wohnen ist somit in Italien ein grundlegend anerkanntes soziales Recht, das sich vom verfassungsmäßig gesicherten Sozialstaatsprinzip ableitet und welches auf verschiedenen Ebenen gesetzlich geregelt ist. Neben diesen verfassungsrechtlichen Grundlagen sind die nationalen Gesetze zum sozialen Wohnungsbau, die nationalen mietrechtlichen Regelungen und, bezogen auf Südtirol, die geltende Gesetzgebung des Landes zur Wohnbauförderung, konkret das Landesgesetz vom 17.12.1998, Nr. 13 mit den betreffenden Durchführungsbestimmungen, zu nennen.
Vinschgerwind: Die Mietpreise und die Baukosten sind in den letzten Jahrzehnten gewaltig gestiegen. Was sind die Gründe?
Georg Lechner: „Was ist denn in den letzten Jahrzehnten schon günstiger geworden? Die Gründe für die sehr hohen Miet- und Baukosten sind vielschichtig, möglichst alle zu nennen wäre Auftrag für eine wissenschaftliche Studie. In Südtirol sind die wesentlichen Gründe das knappe Bauland, die intensive Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, welche den Baugrundpreis mit beeinflussen, der übertrieben hohe Baustandard, einerseits mit gesetzlichen Vorgaben verordnet, deren Sinnhaftigkeit zu hinterfragen wäre, andererseits auch die Wunschvorstellungen und Anforderungen sehr vieler Bauherrn an ihr Traumhaus. Aber auch Baustoffe sind knapp und deren Preise werden direkt und indirekt von der nationalen und internationalen Wirtschaftslage gesteuert. Oft sind es aber die unvollständigen Baupläne, die in der Bauphase dann beachtliche Mehrkosten verursachen. Vor allem private Bauträger sparen bei der Planung zu viel und treten zu voreilig in die Bauphase. Das, was eine gut durchdachte Planung mehr kostet, wird in der Bauphase mehrfach eingespart. Dann ist auch das (zu) viele Geld, in Händen von (zu) Wenigen mit Grund für die überhitzte Situation am Immobilienmarkt. Angebot und Nachfrage vor allem auf dem Miet-, aber auch auf dem Wohnungsmarkt sind in den letzten Jahrzehnten immer stärker in Schieflage geraten. Mit verantwortlich ist sicherlich auch die Wohnbaupolitik der letzten Jahre, denn sie hat es verabsäumt rechtzeitig überlegt fruchtende Maßnahmen für eine Marktkorrektur zu setzen. Nehmen wir beispielsweise die Mietbeiträge des Landes her. Wo sind denn diese Gelder letztendlich angekommen? Wohl kaum beim Mieter! Hätte das Land mit den zig Millionen an ausgegebenen Mietbeiträgen eigenständig Wohnraum geschaffen und zu einem vernünftigen Mietpreis auf den Markt gesetzt, so wäre in Richtung bezahlbare Miete Konkretes erfolgt.
Der Wohnungsmarkt in Südtirol wird seit Jahren vorrangig von Immobilienunternehmen bedient, die verständlicherweise rein marktorientiert operieren, was Letzteren nicht zu verübeln ist. Es wäre also schon lange Aufgabe der öffentlichen Hand gewesen, marktkorrigierend einzugreifen. Die öffentliche Hand hat grundsätzlich kein Recht, auf dem Wirtschaftsmarkt als Unternehmerin aufzutreten, sie hat aber die Pflicht, dort wo Grundrechte ihrer Bürger am Markt monopolistisch bedient werden, korrigierend einzuschreiten und für die Befriedigung der Grundrechte ihrer Bürger durch gezielte Maßnahmen zu sorgen.
Vinschgerwind: Müssen wir umdenken, vom Haus- oder Wohnungseigentum zur Mietwohnung?
Georg Lechner: Nicht vollends, aber ja, für unsere jungen Leute auf alle Fälle. Die Gesellschaft hat sich stark geändert. Der Grundsatz, den wir noch von unseren Eltern für unsere Zukunftsplanung mitgekommen haben: „Sorge für ein eigenes Dach über deinem Kopf und du bist versorgt“, hat für junge Menschen einen untergeordneten Stellenwert. Wohnungseigentum sehen sie eher als Hemmschuh in ihrer Lebensplanung. Einmal schrecken die sehr hohen Baukosten ab, zudem bindet und verpflichtet Eigentum aus ihrer Sicht. Junge Menschen stehen heute in der Regel länger in Ausbildung, sie wollen und müssen flexibel sein, brauchen Berufs- und Lebensorientierung. Dies verlangt auch der Arbeitsmarkt heute von jungen Mitarbeiter:innen.
Vinschgerwind: Wurden in der beschlossenen Wohnreform 2025 die Vorschläge und Anregungen der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW Bezirk Vinschgau berücksichtigt?
Georg Lechner: Die Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ wurde mit dem Ziel eingesetzt, das Anliegen „leistbares Wohnen“ zu thematisieren, die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Vinschgau zu untersuchen, Vorschläge für eine Verbesserung zu erarbeiten, pressemäßig kund zu tun und bei den zuständigen Verantwortungsträgern auf politischer und Verwaltungsebene vorzubringen. Die Arbeitsgruppe hat sich wiederholt mit dem Themenbereich beschäftigt, ist in Kontakt und Austausch mit der Arche im KVW getreten, hat an Fachvorträgen an der UNI Bozen teilgenommen, sowie an einer Exkursion nach Vorarlberg, um das dort gut laufende Konzept zum „leistbaren Wohnen in Holzmodulbauweise“ kennen zu lernen. Die Erkenntnisse und Sichtweisen der Arbeitsgruppe wurden über verschiedene Printmedien publik gemacht.
Im Sommer 2024 traf sich die Arbeitsgruppe auch mit der Frau Landesrätin Ulli Mair. In der sehr sachlichen Aussprache wurden die Erkenntnisse und Vorschläge der Arbeitsgruppe u.a. zu den Themenbereichen: Schaffung von preiswertem Mietwohnraum und Neuausrichtung der Wohnbauförderung, ausführlich erörtert. Die Landesrätin hat unser Positionspapier mit Interesse angenommen und wir können sagen, dass die im Landtag genehmigte „Wohnreform 2025“ in allen Kernpunkten den Vorschlägen der Arbeitsgruppe „Recht auf Wohnen“ im KVW – Bezirk Vinschgau Rechnung trägt.
Vinschgerwind: Es war in den letzten Tagen in der Presse mehrfach zu lesen, mit der Wohnreform 2025 wird die Sicherung des Wohnraumes für Ansässige bezweckt. Wie sieht dies der Vorsitzende der Arbeitsgruppe?
Georg Lechner: Der Südtiroler Landtag hat mit der Wohnreform 2025 ein bedeutendes Gesetz verabschiedet. Die geltende Wohnbauförderung wird, soweit sie sich in Vergangenheit bewährt hat, mit Verbesserungen und Ergänzungen fortgeschrieben, aber es werden mehr oder weniger in allen Bereichen des Wohnens neue und überfällige Akzente gesetzt, um Wohnraum für unsere Bürger:innen zu schaffen und zu sichern. Zu nennen sind die 100-prozentige Reservierung neuer Wohnkubatur für Ansässige auf neu ausgewiesenem Bauland, das neu aufgesetzte Bausparmodell und die Einführung des zinsbegünstigten Darlehens in Kombination mit dem Verlustbeitrag, wie bisher. Das Modell „Gemeinnütziger Wohnbau“ in dieser Form ist in Südtirol neu. Der Art. 74 regelt die Förderung für die Wiedergewinnung von Gebäuden durch öffentliche Körperschaften, zivilrechtlich anerkannte kirchliche Körperschaften, Stiftungen und Organisationen ohne Gewinnabsicht, die sich verpflichten, Mietwohnungen zu errichten, und zu einem im Voraus vereinbarten Mietzins, der den Landesmietzins von ca. € 7,50/m² jedenfalls nicht überschreiten darf, für mindestens 30 Jahre an Einheimische zu vermieten. In Art. 74 ter werden im Wesentlichen dieselben Regelungen und Verpflichtungen bei Neubau von Gebäuden für Wohnzwecke durch vorgenannte Bauträger definiert. Schließlich muss noch auf den neuen Art. 74 – quater mit der Überschrift „Kommunaler geförderter Wohnbau – Finanzierung des Neubaus und der Wiedergewinnung von Gebäuden“ verwiesen werden. Die Gemeinden können Wohnraum für Einheimische eigenständig schaffen. Sie verpflichten sich diesen zu einem mit dem Land vereinbarten günstigen Mietzins an berechtigte Personen für 30 Jahre zu vermieten und erhalten dafür vom Land die Finanzierung von bis zu 50% der anerkannten Baukosten. Unter Beachtung bestimmter Auflagen können die Gemeinden diese Wohnungen auch an Personen mit den Voraussetzungen für den geförderten Wohnbau als Eigentumswohnung abtreten. Damit hat das Land den Gemeinden alle Werkzeuge in die Hand gelegt, aktiv und konkret ihren Bürgern „bezahlbaren Wohnraum“ bereit zu stellen.
Interview: Heinrich Zoderer
Grafiken und nähere Informationen: Wohnreform 2025 Wohnraum für Südtirol
https://wohnen.provinz.bz.it/de/home
https://arche.kvw.org/de/kvw-arche-75.html
Schlinig - Die 45 Jahre alte Sesvennahütte auf 2262 Metern Meereshöhe im Schlinigtal ist derzeit geschlossen. Sie wird im Laufe des Sommers von Grund auf saniert. Mit den Planungsarbeiten war der Glurnser Architekt Jürgen Wallnöfer betraut worden. 2026 soll die Hütte wieder eröffnet werden.
von Magdalena Dietl Sapelza
Die Sanierung der Sesvennahütte ist vom Bauausschuss der AVS Sektionen Obervinschgau, Untervinschgau und Lana in die Wege geleitet worden. Die Sanierung der Hütte, die Bergsteigern und Wanderern über vier Jahrzehnte Unterkunft und Verpflegung geboten hatte, war höchst notwendig geworden. Wasserrohre, Elektro- und Heizanlagen, der Brandschutz und einiges mehr entsprachen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, Es fehlten auch die Personalräume, die wichtig sind, damit Hüttenwirte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden. „Es wird kein Hotel am Berg“, schreibt Elmar Knoll, der Vizepräsident des Alpenvereins AVS und Projektsteuerer in einer Presseaussendung. „Wir gehen sogar in die umgekehrte Richtung“. Die Zimmer werden weniger, dafür etwas geräumiger. Mit der Planung der Neugestaltung war der Architekt Jürgen Wallnöfer beauftragt worden. Die Hütte wird aufgehöht. Das Dachgeschoss wird als Matrazenlager nutzbar. Die Dachkonstruktion entsteht in Holzbauweise. Die Ummantelung zur Wärmedämmumg erfolgt mit Lärchenschindeln. Im Erdgeschoss wird die Küche erweitert, Sanitäranlagen erneuert und die Terrasse vergrößert. Im Untergeschoss werden ein Trockenraum, ein Skiraum und Lagerräume, sowie Räume für die Pächter und Personalräume errichtet. Im Obergeschoss entstehen Zimmer mit vier bis sechs Betten, zentral gelegene Gemeinschaftsduschen und Sanitäranlagen. Energetisch wird die Sesvennahütte von einem Kleinwasserkraftwerk versorgt. Ein Stromagregator steht für Notfälle bereit. Geheizt wird mit einem Holzkessel. Dieser wird auch mit jenen Holzstücken befeuert, die nach dem Bau übrig bleiben. Bei der Planung wurde darauf geachtet, dass die Baumaterialien mit Sonderfahrzeugen über den Weg transportiert werden konnten und so wenig wie möglich ein Hubschrauber benötigt wird. Im November 2025 sollen die Arbeiten abgeschlossen und ein neuer Pächter gefunden sein.
Die Sesvennahütte war Ende der 1970er Jahre im Auftrag der AVS Sektionen Obervinschgau (Sektion Mals), Vinschgau, Untervinschgau, Martell und Lana 200 Meter neben der Ruine der Pforzheimer Hütte errichtet und im Jahre 1981 eröffnet worden. Die Pforzheimer Hütte ist mittlerweile durch den Föderverein Cunfin restauriert worden und wird seit 2015 als Museum genutzt.
Partschins - Bei der ersten „echten“ Ratssitzung am 17. Juni ging’s in Partschins ans Arbeiten. Nach den Ernennungen der Wahlkommission (Stefan Ganterer, Karl Moser und Jasmin Ramoser) und der Ernennung der Gemeindeleitstelle für Zivilschutz (BM Alois Forcher und die Feuerwehrkommandanten Hans Steck (Partschins), Lukas Schnitzer (Rabland) und Thomas Schönweger (Töll) und nach dem Beschluss über die Nichterstellung eines konsolidierten Jahresabschlussess 2024 mussten BM Luis Forcher und Gemeindesekretär Hubert Auer für die 4. Änderung des Haushaltsvoranschlages kurzzeitig den Saal verlassen. Denn mit dem Einbauen von 250.000 Euro in den Vertragsverlängerungsfonds und mit dem Einbauen von 21.000 Euro als Mandatsabfindung betraf es mit 125.000 Euro den Gemeindesekretär und bei der Mandatsabfindung den BM. Bei der Abänderung der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten gab es dann doch einige Diskussionen, mit dem Ergebnis, dass nur der Abgabezeitpunkt für die Ansuchen neu geregelt wurde. Damit wurde das Ziel einer Verschnaufpause für das Lizenzamt erreicht. Über mögliche Abänderungen der Zuweisungskriterien solle die neu zu bildende Tourismuskommission befinden.
Bei den Fragen der Gemeinderatsmitglieder ging die Referentin Jasmin Ramoser (SVP) in die Offensive und kündigte für September die Eröffnung einer Kindertagesstätte in Partschins mit 10 bis 12 Kindern an und die Eröffnung einer Spielegruppe mit 12 Kindern pro Gruppe in der alten Feuerwehrkaserne von Rabland. Mit der Offensive ist Ramoser Gerüchten entgegengetreten, in denen die Rede davon war, dass es keine solche Einrichtungen geben werde. Ziel müsse es allerdings sein, auch in Rabland 2026/2027 eine echte Kita einzurichten. Mit „Du musst einen Zahn zulegen“ warnte Jutta Pedri (Bürgerliste) die Referentin vor neuerlichen Aufständen. Was mit der Gestaltung des Kreisverkehrs los sei, fragte Benjamin Schupfer und wirbelte mit den Hinweisen auf die Stellungnahme des Heimatpflegevereines Partschins (sh. Vinschgerwind 9/2025) einigen Staub auf. „Das war eine Fehlinformation des Heimatpflegevereines“, sagte BM Luis Forcher und Tourismusreferent Ulrich Schweitzer: „Inhaltlich war diese Stellungahme vom ersten bis zum letzten Satz nicht richtig und an den Haaren herbeigezogen.“ Richtig sei, dass der Tourismusverein Ideen angeboten habe, die man an den Straßendienst weitergeleitet habe. Und die vom Heimat-
pflegeverein eingebrachten zwei Vorschläge seien umgesetzt worden. In den Kreisverkehr hinein werde nur eine minimale Bepflanzung kommen und die Restflächen seien erst noch zu definieren. „Der Heimatpflegeverein hätte besser Zeit für Vorschläge investieren sollen, als unwahre Pressemitteilungen zu schreiben“, sagte Schweitzer wörtlich. (eb)
Im Nationalpark Stilfserjoch im Martelltal ist ein junger Bartgeier geschlüpft. Was ihm noch fehlt, ist ein Name. Dieser wird nun gesucht. Zur Auswahl stehen Firn (in Anlehnung an die schneebedeckten Gipfel), Ortix (abgeleitet vom höchsten Berg Südtirols, dem Ortler), William (hat seinen Ursprung in den Wörtern „willio“ - Wille, Entschlossenheit - und „Helm“ - Helm, Schutz) sowie Tilly (leitet sich von Mathilde ab und bedeutet „mächtige Kämpferin“). Der Name kann bis spätestens 4. Juli 2025 an eine dieser E-Mail-Adressen geschickt werden: info@avimundus.com oder info@vogelschutz-suedtirol.it.