Die Landesregierung hat den Kriterien für die Aufteilung und Verwendung des Steuerausgleiches der Schweizer Grenzkantone für die Jahre 2022 und 2023 zugestimmt.
Die Landesregierung hat heute (20. März) auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher ihre Zustimmung gegeben, dass die vom Staat zu Jahresende 2021 festgelegten Kriterien für die Aufteilung und Verwendung des Steuerausgleiches von Seiten der Schweizer Grenzkantone auch für die Jahre 2022 und 2023 gültig bleiben. Die betroffenen Grenzgemeinden im Vinschgau hatten keine Einwände gegen die Regelung vorgebracht. In den vergangenen Jahren haben die Wohnsitzgemeinden der steuerlich anerkannten Grenzpendler in Richtung Graubünden rund 1,2 Million Euro als Grenzpendler-Steuerausgleich erhalten.
Über 86.000 Beschäftigte aus den italienischen Regionen Lombardei, Piemont, Aosta und auch aus Südtirol pendeln zu einem Arbeitsplatz in die Schweiz. Der Südtiroler beziehungsweise Vinschgauer Anteil liegt bei rund tausend Personen. Die meisten Südtiroler Grenzpendler stammen aus den Gemeinden Mals, Graun, Glurns, Laas, Schlanders, Schluderns, Prad am Stilfserjoch, Stilfs und Taufers. Im Obervinschgau hat es für viele Familien eine lange Tradition, zum Arbeiten in die Schweiz zu gehen. Seit 1974 regelt ein Abkommen zwischen Italien und der Schweiz die steuerliche Behandlung der Grenzpendler. Dieses sieht vor, dass Grenzgänger nur einmal, und zwar in der Schweiz, besteuert werden. Einen Teil dieser Einnahmen aus der Quellensteuer leiten die Kantone, in denen die Grenzpendler tätig sind, als finanziellen Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden dieser Grenzgänger weiter. Dieses Abkommen ist zwar verfallen und eine Neuregelung ist ausgearbeitet. Diese soll 2023 in Kraft treten.
Der Ministerrat in Rom hat im vergangenen Dezember den Entwurf des Ratifizierungsgesetzes dem Parlament vorgelegt, mit dem das neue Abkommen für die Grenzpendler umgesetzt wird. Das neue Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifizierungsurkunden in Kraft. Die entsprechenden Bestimmungen gelten dann ab dem 1. Jänner des Folgejahres nach Urkundenaustausch. Wenn das Parlament das Ratifizierungsgesetz im laufenden Jahr 2023 erlassen würde, könnten die Urkunden 2023 ausgetauscht werden und die Neuerungen würden ab 1. Jänner 2024 gelten.
mdg/jw
Das Amt für Kataster und Grundbuch wird künftig Zugang zu den Daten der Schweizer Stationen haben. Das entsprechende Abkommen hat die Landesregierung heute (20. März) gutgeheißen.
Die Landesabteilung Grundbuch, Grund- und Gebäudekataster verwaltet auf Südtiroler Landesgebiet einen Positionierungsdienst namens STPOS, der aus einer Reihe von ständigen Referenzstationen für die Satellitenvermessungbesteht. Insgesamt werden derzeit zehn permanente Stationen betrieben. In der Schweiz gibt es ein ähnliches Netz von permanenten GPS-Stationen, das vom Bundesamt für Landestopografie (SWISSTOPO) betrieben wird. Heute (20. März) hat der zuständige Landesrat Massimo Bessone der Landesregierung den Vorschlag unterbreitet, das Abkommen zwischen dem Land und der Schweiz über die gegenseitige Bereitstellung von Katasterdaten zwischen den Referenzstationen zu erneuern. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit besteht bereits seit Jahren und hat zu einem nützlichen Erfahrungsaustausch über die besonderen Probleme der Vermessung im Alpenraum geführt. Das entsprechende Abkommen ist kürzlich ausgelaufen.
"Mit der Erneuerung des Abkommens werden wir den Service für die Bürger verbessern“, ist Bessone überzeugt. "Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Schweizer Vermessungsbehörde entlang der Grenze ermöglicht uns, auch dank der STPOS-Satellitenmessungen, sehr genaue Referenzen und verbessert die Beziehungen zwischen den öffentlichen Verwaltungen. Außerdem werden wir mit der Erneuerung des Abkommens die Zuverlässigkeit des Netzes entlang der Grenze verbessern und die Kosten senken."
Für Südtirol wird Landesrat Bessone die Vereinbarung unterzeichnet, die dann bis zum 15. Mai 2026 gültig sein wird.
ic/uli
Die Landesregierung hat heute die strukturschwachen Gebiete neu definiert, in denen Unternehmen bei ihren Projekten zur nachhaltigen Entwicklung finanziell unterstützt werden können.
Um Nachhaltigkeit zu fördern und den ländlichen Raum zu stärken, können in strukturschwachen Gebieten Unternehmen für Projekte der nachhaltige Entwicklung Beiträge von der jeweiligen Gemeinde erhalten. Voraussetzung dafür ist neben der Festlegung der strukturschwachen Gebiete durch das Land die Verabschiedung eines Beitragsreglements der jeweiligen Gemeinde, in der die Kriterien für die Beitragsvergabe festgeschrieben sind. Dabei sind die EU-Bestimmungen über staatliche Beihilfen zu berücksichtigen. Dies sieht das Landesgesetz Nr. 6 aus dem Jahr 1992 vor, das Bestimmungen zu Finanzen der Gebietskörperschaften beinhaltet.
Heute (20. März) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher diese "Strukturschwäche" definiert. Dabei hat sie sich auf eigene Beschlüsse und Studien des Landestatistikinstituts ASTAT gestützt.
Demnach werden für die Wirtschaftssektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungen die vor einem Jahr von der Landesregierung genehmigten Richtlinien zur Förderung von Betriebsinvestitionen von Kleinunternehmen zu Grunde gelegt. Darin werden subkomunale strukturschwache Gebiete in 77 Südtiroler Gemeinden definiert.
Was den Tourismus angeht, so legt die Landesregierung den eigenen Beschluss zugrunde, mit dem sie 2021 die Verordnung über die Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe genehmigt hat, in dem in 56 Gemeinden touristische Strukturschwächen festgehalten sind.
Die heutige Entscheidung der Landesregierung, die vorab mit dem Rat der Gemeinden abgestimmt wurde, tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
jw
Über 4 Millionen Euro hat das Land in die frühzeitige Stärkung von Familien im Jahr 2022 investiert. Gefördert wird damit unter anderem das ELKI-Netzwerk.
Neben der finanziellen Unterstützung von Familien und der Förderung der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben ist die frühzeitige Stärkung der Familien eine der drei Säulen der Südtiroler Familienpolitik. In diesem Rahmen unterstützt das Land die Organisationen, die sich im Bereich der Eltern- und Familienbildung betätigen, mit Beiträgen für die ordentliche Tätigkeit, für Projekte und für Investitionen. Insgesamt wurden dafür im Vorjahr 4,3 Millionen Euro bereitgestellt. Ein wichtiger Partner im Bereich der Stärkung der Familien sind die 24 Eltern-Kind-Zentren (Elki) und deren Dachverband, das ELKI-Netzwerk.
Die Landesregierung hat in ihrer jüngsten Sitzung (am 14. März) dem Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg zugestimmt, wodurch die ordentliche Tätigkeit des Elki-Dachverbandes künftig mit 90 Prozent gefördert werden kann. Damit wird eine Angleichung an ähnliche Dachverbände aus sachverwandten Bereichen (z.B. Jugendarbeit) geschaffen. "Elkis sind Orte der Begegnung, des Austausches, des Spielens. Mit dem Elki-Netzwerk verstärkt sich die Zusammenarbeit der einzelnen Zentren und damit auch der Mehrwert für die Familien", hebt Landesrätin Deeg in diesem Zusammenhang hervor.
ck
Müstair verbinden viele von uns mit einem Ort, wo man zur Arbeit geht. Oder man denkt an das bekannte Weltkulturerbe der UNESCO, an die Pfarr- und Klosterkirche St. Johann. Neben der Pfarrkirche gibt es noch zwei weitere Kirchen in Müstair. Eine davon ist die von aussen völlig unscheinbare Hospizkirche, welche der Madonna von Caravaggio geweiht ist. Und genau diese Kirche erhielt im Jahre 2006 als Abschluss der Umbau- und Erweiterungsarbeiten als Krönung eine aussergewöhnliche Orgel. Das Konzept erstellte der damalige Pfarrer, Don Mario Pinggera. Während die Technik von Orgelbau Vier aus dem Schwarzwald gefertigt wurde, konnten sämtliche Holz- und Metallarbeiten von einheimischen Betrieben ausgeführt werden. Schon die Ansicht ist eine Augenweide: Das Gehäuse aus massivem Ahorn, der Spielschrank aus Vogelaugenahorn, wie auch Ambo und Altar. Der Altarraum mit seiner Ausstattung an durchweg runden liturgischen Einrichtungen setzt sich auch bei der Orgel fort. Sie ist rund und damit aussergewöhnlich. Ein derartiges Projekt war seinerzeit nur dank vieler Spenden möglich: Die Orgel ist zu 100% durch Spenden finanziert worden. Ein kleines Detail, auf welches zur Bauzeit aus Kostengründen verzichtet wurde, soll jetzt nachträglich installiert werden. Aus diesem Grund findet am Sonntag, den 19. März um 17:00 Uhr ein Benefizkonzert mit Don Mario Pinggera statt.
Sehr geehrter Herr Landesrat Schuler,
im Zuge der zahlreichen öffentlich geführten Diskussionen zur Reform der Ortstaxe möchten nun auch wir, der Verwaltungsrat der Belvita Leading Wellnesshotels Südtirol, zur geplanten Reform Stellung nehmen.
Zunächst schicken wir voraus, dass wir die Erhöhung der Ortstaxe und die Verwendung dieser Mehreinnahmen, aber auch die aktuelle tourismuspolitische Entwicklung in Südtirol mit Sorge betrachten. Zwar hat sich der Tourismus seit dem pandemiebedingten Einschnitt wieder gut erholt, und es herrscht nun eine allgemeine Konjunktur im Alpenraum – wir führen das jedoch in erster Linie auf das enorme Engagement der vielen Unternehmerfamilien zurück, die ihre Betriebe mit Leidenschaft und Einsatz durch diese Zeit geführt haben und weiterführen. Was diesen Aspekt angeht, steht Südtirol sicherlich ziemlich einzigartig in Europa da.
Nach dem umstrittenen Bettenstopp ist nun die Reform der Ortstaxe in aller Munde. Wir sind überzeugt, dass die stärkste Innovationskraft und das größte Potential, um die künftigen Herausforderungen und Umwälzungen der Branche gut bewältigen zu können, in genau den oben genannten familiengeführten Unternehmen liegt. Es ist für uns deshalb unvorstellbar, dass die geplante Reform ohne Einvernehmen mit all diesen Unternehmen umgesetzt werden soll. Schließlich sind sie es, die gegenüber dem Gast für die Ortstaxe argumentieren und sie in der Folge erheben müssen!
Beheben von struktureller Schwäche vor weiterer Finanzierung an die IDM
Die Finanzierung zugunsten der IDM aus Einnahmen durch die Ortstaxe soll nun von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht werden. Hinzu kommen weitere 10 Prozent für abgestimmte territoriale Initiativen, die von den Tourismusorganisationen direkt an die IDM entrichtet werden müssen. Während ausgehend von einem Basistarif von 1,60 Euro/Nächtigung laut geltender Regelung 40 Cent aus der Ortstaxe an die IDM abgeführt werden, soll nach der geplanten Reform bei einem Basistarif von 2,50 Euro in Summe 1 Euro/Nächtigung an die IDM gezahlt werden. Das würde eine Steigerung von 150 Prozent bedeuten!
Wir bedauern, festzustellen, dass sich damit das Land und die Gemeinden schrittweise zurückziehen und die Finanzierung weitestgehend über die Branche selbst erfolgen soll.
Diese Entwicklung besorgt uns! Wir sind der Auffassung, dass gerade nach der vom Landtag beschlossenen Neuausrichtung der IDM zunächst deren umzusetzende interne Reformen sowie ihre möglichen Auswirkungen auf den ganzen Sektor geklärt werden sollten, bevor der strukturell geschwächten IDM neue Gelder aus der Ortstaxe zugeteilt werden.
Lokale Tourismusorganisationen brauchen Klarheit
Wir möchten an dieser Stelle zusätzlich zu bedenken geben, dass nach der Neuverteilung der Ortstaxe im Jahr 2018 die Organisation und Übernahme der Kosten zahlreicher herausfordernder Aufgaben – etwa jene der Mobilität – bei den Tourismusorganisationen geblieben sind.
Wir stimmen der Aussage des Tourismus Kollegium Südtirol zu, dass der Großteil der Arbeit vor Ort, trotz IDM, auf den Schultern der lokalen Tourismusorganisationen laste. Umso mehr braucht es eine klar definierte Aufgabenverteilung zwischen diesen beiden Akteuren und das klare Mitspracherecht vonseiten der Tourismusorganisationen bei den Einnahmen, die vor Ort erzielt und an den Rezeptionen erhoben werden.
Als Verwaltungsrat der Belvita Leading Wellnesshotels Südtirol sprechen wir uns unter diesen Voraussetzungen entschieden gegen die geplante Reform der Ortstaxe und die Erhöhung der Finanzierung an die IDM aus.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat der Belvita Leading Wellnesshotels Südtirol
Paul Zimmerhofer, Obmann (Alpine Luxury Spa Resort Schwarzenstein, Luttach)
Patrick Nestl, Vizeobmann (Spa & Relax Hotel Erika, Dorf Tirol)
Rainhard Crazzolara (Dolomiti Wellness Hotel Fanes, St. Kassian)
Marion De Carli (Das Gerstl Alpine Retreat, Mals)
Heinrich Dorfer (Hotel Quellenhof, St. Martin)
Marlene Dorfer Waldner (La Maiena Meran Resort, Marling)
Klaus Ladurner (Preidlhof Luxury DolceVita Resort, Naturns)
Johannes Margesin (Alpiana – green luxury Dolce Vita Hotel, Völlan)
Herbert Steger (Amonti & Lunaris Wellnessresort, Steinhaus)
Online-Voting noch bis Sonntag, 19. März möglich
Martell – Der ASV Martell hat an der CLIMATE CLUB TROPHY von Viessmann und der internationalen Biathlonunion (IBU) teilgenommen und sind nun als einziger Amateursportverein Italiens im Finale. Beim Wettbewerb geht es um Ideen und Projekte, die Nachhaltigkeit im Biathlon fördern und den Sport möglichst energieeffizient und grün machen.
Das Kernthema des ASV Martell beim Wettbewerb ist die Verwendung von grünem Strom aus dem Wasserwerk für die Schneeproduktion und den Betrieb des Verwaltungsgebäudes im Marteller Biathlonzentrum „Grogg“. Zudem spielte auch das gesamte Konzept vom nachhaltigen und umweltschonenden Sport im Nationalpark Stilfserjoch sowie die Jugendförderung des Sportvereins eine zentrale Rolle beim Auswahlverfahren. Bereits die Nominierung für das Finale ist für den Marteller Sportverein, seine Funktionäre und Mitglieder eine große Ehre und freut sie sehr. „Wir freuen uns rießig unter den drei Finalisten zu sein und hoffen auf zahlreiche Unterstützung bei Online-Voting, um möglicherweise die Climate Club Trophy zu uns nach Südtirol zu holen“, so der ASV Martell in der Presseaussendung.
Die Finalisten
Das Craftsbury Outdoor Center (Vermont, USA) und der Deutsche Alpenverein, Sektion Ulm (Ulm, Deutschland) gehören ebenfalls zum Trio der Anwärter auf den Sieg. Der Verein, der die meisten Stimmen erhält, wird mit einem Gutschein für eine Viessmann-Klimalösung belohnt.
Das Online-Voting
Am Montag hat das letzte Auswahlverfahren begonnen und nun kann noch bis Sonntag, 19. März Online abgestimmt werden. Jener Verein mit den meisten Stimmen wird dann der glückliche Gewinner sein. Der ASV Martell freut sich über jede Abstimmung und hofft auch auf tatkräftige Unterstützung, den Sieg nach Südtirol, ins Martelltal zu holen.
Unter diesem Link geht’s zur Abstimmung:
https://www.biathlonworld.com/de/news/climate-club-trophy-voting/2yRODXBVjKLMDKWnkxEBsP
Noch heuer wird es einen länderverbindenden Busdienst auf der Strecke Mals-Landeck geben. "Sieben Tage die Woche und 28 Mal täglich wird der Bus über die Grenze fahren", sagt Landesrat Alfreider.
Nach intensiven Planungen und Verhandlungen der beiden Länder Südtirol und Tirol ist die Einführung einer direkten schnellen Busverbindung zwischen Malsund Landeck (Bundesland Tirol) nun beschlossen. Damit wird sich Ende des Jahres für zahlreiche Pendler und Pendlerinnen ein lang gehegter Wunsch erfüllen.
Bisher war die Fahrt zwischen den beiden Gemeinden nur über einen zeitintensiven Umweg über Martina (Graubünden) mit Umstieg möglich. Die insgesamt rund 75 Kilometer lange Strecke zwischen Mals und Landeck wird ab Dezember 2023 an sieben Tagen pro Woche zwischen 6.40 Uhr und 21.17 Uhr mit je 14 Hin- und Rückfahrten pro Tag von Bussen bedient. Um diesen Meilenstein im länderverbindenden Verkehr zu ermöglichen, fallen Kosten von rund zwei Millionen Euro pro Jahr an. Die Länder Tirol und Land Südtirol decken die Kosten jeweils zur Hälfte.
"Die grenzüberschreitende und umstiegsfreie Anbindung nach Landeck ist seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen der Vinschger Pendlerinnen und Studierenden. Mit diesem Direktbus wird insbesondere die Verbindung nach Innsbruck deutlich kürzer", unterstreicht Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider. Zufrieden zeigt sich auch Landtagsvizepräsident Sepp Noggler: "Der Vinschgau und das Tiroler Oberland pflegen seit jeher einen intensiven Austausch, wofür auch gute Mobilitätsverbindungen entscheidend sind. Mit der neuen Direktbusverbindung von Mals nach Landeck konnte dieses Angebot qualitativ weiter verbessert werden."
"Wir haben mit dem Euregio2Plus-Ticket und dem Euregio-Ticket Students, das im Jahr 2022 mehr als 2600 Mal gekauft wurde, bereits tolle Öffi-Tickets in der Europaregion geschaffen. Wir brauchen noch mehr unkomplizierte grenzüberschreitende Angebote wie den neuen Direktbus zwischen Landeck und Mals für den öffentlichen Personennahverkehr. Neben dem Ausbau der grenzüberschreitenden Buslinien müssen auch die rechtlichen und technischen Hürden im Zugverkehr abgebaut werden", sagt der Tiroler Mobilitätslandesrat Rene Zumtobel.
Die beiden Verkehrsverbünde VVT und südtirolmobil arbeiten gerade daran, dass die jeweiligen Netzkarten auf der Strecke zwischen Landeck und Mals gegenseitig anerkannt werden.
red/san
Fünf Jahre währt das Verkaufsverbot nach der Sanierung für die Begünstigten: So hat es die Landesregierung heute beschlossen. Seit Anfang des Jahres wurden etwa 600 Anträge beim Land eingereicht.
Nach den im vergangenen Dezember auf Initiative von Umwelt- und Energielandesrat Giuliano Vettorato eingeführten Änderungen haben sich die Anträge auf Zuschüsse im Energiebereich seit Jahresbeginn im Vergleich zum Vorjahr mehr als versechsfacht. Heute (14. März) hat die Landesregierung grünes Licht für die neuen Kriterien für die Gewährung von Förderungen an Unternehmen gegeben. Die neuen Leitlinien sehen vor, dass Gebäude oder Grundstücke im Eigentum von Unternehmen, die Investitionen zur Senkung des Energiebedarfs oder zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien für den Eigenkonsum getätigt haben, für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht verkauft werden dürfen. Andernfalls wird der Beitrag für den Rest des Fünfjahreszeitraums gestrichen.
Landesrat Vettorato verweist auf die Zweckmäßigkeit der Initiative. "In fast zwei Monaten wurden etwa 600 Anträge eingereicht – es ging um Gesamtinvestitionen in Höhe von 33 Millionen Euro. Im Vergleich dazu waren es im Vorjahr 100 Anträge", erklärt Vettorato. "Diese Initiative dient dem Klima- und Umweltschutzund soll auch den Familien eine Kostenersparnis garantieren. Besonders beliebt sind die Anreize für Photovoltaikanlagen für kleine Unternehmen. "Es ist erfreulich, dass auch kleine Unternehmen beginnen, in ihre eigene Versorgung durch erneuerbare Energien zu investieren und damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das stärkt die Unternehmen und sichert Arbeitsplätze."
Die größten Änderungen in diesem Jahr betreffen die Anhebung des Fördersatzes für die energetische Sanierung auf 80 Prozent für Mehrfamilienhäuser. Für andere Gebäude liegt der maximale Prozentsatz bei 60 Prozent - abhängig von der erreichten Energieklasse. Darüber hinaus wurden neue Förderungen für die Installation von Photovoltaikanlagen in Kleinbetrieben sowie für Batteriespeicher und Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik eingeführt. Außerdem gibt es Anreize für Photovoltaikanlagen von Gemeinden und sozialen Einrichtungen. Hinzu kommen weitere Anreize, unter anderem für thermische Solaranlagen, öffentliche Beleuchtung und Fernwärme.
Die Kriterien für Anreize und Antragsverfahren finden Sie unter: Beiträge | Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
tl/gm/uli
Um die Anwendung des Landesgesetzes Raum und Landschaft zu verbessern, hat die Landesregierung heute dem Gesetzesentwurf mit den nötigen Änderungen zugestimmt.
Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen Sitzung (14. März) mit dem Landesgesetzentwurf "Änderungen des Landesgesetzes Raum und Landschaft" befasst und diesen auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer genehmigt.
"Im Zuge der Anwendung des Landesgesetzes Raum und Landschaft hat sich gezeigt, dass Verbesserungen für eine einfachere Umsetzung des Gesetzes erforderlich sind", erklärt dazu Landesrätin Hochgruber Kuenzer. "Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Technikern und Technikerinnen klare Formulierungen im Baurecht geben. Diese wurden immer wieder gefordert. Neu ist auch, dass mehrere Anpassungen im Bereich Wohnbau vorgenommen wurden, um Wohnraum für Einheimische zu sichern."
Mit den heute genehmigten Änderungen werden die urbanistischen Voraussetzungen geschaffen, um "Wohnungen mit Preisbindung" zu ermöglichen. "Diese sind als Alternative und gleichwertig zum geförderten Wohnbau zu sehen", so Hochgruber Kuenzer. Für Flächen bis zu 1000 Quadratmeter gibt es eine Sonderregelung, die einen finanziellen Abgleich in Höhe von 30 Prozent des Mehrwertes vorsieht.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die "Bindung für Ansässige", wo klare Kriterien in der Zuweisung eingeführt werden. Bei Besitz von mehreren Wohnungen gibt es die Möglichkeit der Wahl der Wohnung.
Zudem erfolgt eine Vielzahl technischer Anpassungen, beispielsweise um materielle Fehler in der Zuständigkeit der Gemeinden beheben zu können.
mpi