Vom Wind gefunden
Natur als Rechtssubjekt
In Deutschland wurde die Staatszielbestimmung „Umweltschutz“ 1994 in das Grundgesetz (GG) aufgenommen und 2002 um den Tierschutz ergänzt. Die Regelung schützt neben den Tieren auch Boden und Wasser, Landschaften und Ökosysteme, Luft und Klima. Die Natur ist aber Objekt des Umweltschutzes. In Ecuador wird die Natur mit „Pachamama“ „Erdmutter“ gleichgesetzt. Die Natur wird als Rechtssubjekt gesehen. Auch in anderen Ländern werden die Rechte von Tieren und von Flüssen vor Gericht berücksichtigt. Die Natur als Rechtssubjekt ist nicht nur eine rechtliche, sondern eine soziale, ökonomische und ökologische Revolution. Angesichts der ökologischen Herausforderungen ist es unfair, wenn wirtschaftlichem Kapital Rechte zustehen, der Natur aber nicht. Durch den dreidimensionalen Nachhaltigkeitsbegriff soll ein angemessener Ausgleich zwischen sozialen, ökonomischen und ökologischen Interessen hergestellt werden. Soziale und ökonomische Interessen werden von Rechtssubjekten verfolgt, ökologische Interessen aber nur objektiv-rechtlich geschützt. Andererseits: die Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt bedeutet nicht, dass die Rechte der Natur im Konflikt mit sozialen oder wirtschaftlichen Interessen stets überwiegen. Für die Natur gelten die gleichen Grundsätze: Wenn zwei oder mehrere Rechte miteinander kollidieren, muss eine Abwägung stattfinden. Rechte sind der Schlüssel in einer modernen Gesellschaft. Deshalb kann eine Antwort auf die ökologischen Herausforderungen in einer verfassungsmäßig verankerten Anerkennung der Rechte der Natur als Rechtssubjekt liegen. (hzg)