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Vinschgau

Steuerfalle: Grenzgänger aufgepasst!

Der automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerämtern der Schweiz und Italiens funktioniert. Deshalb sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger aufgefordert, ihre Steuersituation zu prüfen, damit es kein böses Erwachen gibt.

Vinschgerwind: Wer holt sich Informationen in der Beratungsstelle für Grenzpendler?
Gerlinde Warger: In meine Sprechstunden kommen fast ausschließlich Pendler, die in der Schweiz arbeiten, weil ich mich in dieser Materie gut auskenne. Jene, die nach Österreich pendeln, betreut meine Kollegin Rosemarie Meyer. Ich bin erstaunt, wie viele Menschen unser Angebot nutzen. Und ich bin deshalb überzeugt, dass die Beratungsstelle unbedingt notwendig ist.

Vinschgerwind: Was sind die dringendsten Probleme, mit denen Pendler zu Ihnen kommen?
Warger: Erstaunlicherweise kommen in erster Linie Personen zu mir, die sich darüber informieren wollen, inwieweit es sich mit dem neuen Grenzpendlerabkommen noch lohnt, überhaupt in der Schweiz zu abeiten. Und sehr oft sind es Steuerfragen.

Vinschgerwind: Die Unsicherheit ist groß?
Warger: Ja, das stellen wir vermehrt fest. Große Unsicherheit herrscht vor allem, was die Steuerpflicht in Italien betrifft. In diesem Zusammenhang sage ich: Grenzgänger aufgepasst: Achtung vor Steuerfallen! Informiert euch!

Vinschgerwind: Grenzpendler können von der Steuerpflicht in Italien befreit sein. Was sind die Voraussetzungen dafür?
Warger: Die Voraussetzungen, um in Italien befreit zu sein, sind folgende: 1.Besitz einer G-Bewilligung mit täglicher Rückkehr an den Wohnsitz; 2. Wohnsitz und Arbeitsort im Radius von 20 km ab der Staatsgrenze; 3. Arbeitsverhältnis eingegangen vor dem 17.07.2023, oder „Rückkehrer“ mit früherem Arbeitsverhältnis (2019 bis 2023); 4.Keine Bankverbindung oder sonstiger Besitz in der Schweiz

Vinschgerwind: Was sollen die Grenzpendler nun unternehmen?
Warger: Alle, die auch nur eines der Kriterien nicht erfüllen, sind dringend aufgefordert, ihre Situation von Fachleuten (Patronat, Steuerberater in Italien) genauestens prüfen zu lassen und falls notwendig noch innerhalb 30.09.2025 eine Steuererklärung abzufassen, um Strafen zu vermeiden! Denn der automatische Informationsaustausch zwischen den Steuerämtern in der Schweiz und Italien ist nicht zu unterschätzen. Grundfalsch ist nur eines: nichts zu unternehmen.

 

Das Grenzpendlerbüro in Mals, im Obergeschoss des Sozialsprengels ist von Montag bis Freitag zu Geschäftszeiten unter der Telefonnummer 0471 309176 und per Mail unter
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar. Beratungen nur mit Mitgliedschaft, und auf Termin!

Ausgabe 19/2025