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Am 16. Mai 2025 lud die Familie Sachsalber zur Neueröffnung der „Pizzeria Restaurant Erika“ in Glurns. Der Gastbetrieb vor den Toren der mittelalterlichen Stadt war rundum erneuert worden. Im gemütlichen Ambiente des Speisesaals und auf der geräumigen Terrasse können die Gäste nun wieder schmackhafte Pizzavarianten und andere Gerichte genießen.

von Magdalena Dietl Sapelza

 

Die Pizzeria Erika in Glurns ist nach der Generalsanierung wieder offen. Die Familie Sachsalber konnte beim Willkommensfest mit Umtrunk unzählige Gäste aus nah und fern begrüßen. Diese drückten den Inhabern gratulierend die Hände und brachten ihre Freude zum Ausdruck, dass sie nach der Bauphase endlich wieder eine köstliche Pizza genießen können.
 Der Speisesaal„Die Pizza ist unser Kerngeschäft“, erklärt Juniorchef Andreas Sachsalber. „Wir bieten aber auch andere Gerichte aller Art aus der Tiroler und italienischen Küche an. Und wir freuen uns auf jeden Besuch auch in unserer Bar.“
Der Speisesaal im Restaurant und in der warmen Jahreszeit auch die überdachte und geräumige Terrasse bieten Platz für Familienfeiern, für Jahrgangstreffen, für ein gepflegtes Essen im Freundeskreis oder für ein romantisches Essen zu zweit.
Die Familie Sachsalber kann auf eine lange Erfahrung als Gastgeber zurückblicken. Erika und Peter Sachsalber sind seit über 30 Jahren in der Gastronomie tätig und deshalb vielen Menschen im Vinschgau sowie auch Feriengästen bestens bekannt. Sie führten beispielweise den „Gasthof Adler“ in Kortsch und die „Pizzeria zum Riesen“ in Latsch.
Seit 2007 führen sie den Gasthof „Pizzeria Restaurant Erika“ in Glurns. Mit viel Fleiß, durch Freundlichkeit und durch die hervorragende Qualität der unterschiedlichen Pizzasorten und auch anderer kulinarischer Gerichte, erarbeitete sich die Familie in Glurns schnell einen Namen. Dieser reicht heute weit über die mittelalterliche Stadt hinaus. Das Erfolgsrezept des Gastbetriebes liegt nicht zuletzt darin, dass die „Pizzeria Restaurant Erika“ als Familienbetrieb geführt wird. Denn auch die Söhne Andreas und Manuel Sachsalber sind im Betrieb eingebunden und helfen tatkräftig mit. Zusammen mit einem sechsköpfigen Team an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelingt es der Familie mittlerweile bestens, den Ansprüchen der Feinschmecker gerecht zu werden.
Das Gebäude der „Pizzeria Restaurant Erika“ mit Bar Speisesaal, Terrasse, Küchenbereich war in die Jahre gekommen, genauso wie die darüber liegenden Wohnungen beziehungsweise die Zimmer. Eine Rundumsanierung war in allen Bereichen höchst notwendig geworden, auch in energetischer Hinsicht. Außerdem musste die Einrichtung der Küche so eingeteilt werden, um den Ablauf zu optimieren, im Hinblick auf die Anlieferung der Waren, beim Einlagern in der Kühlzelle, bei der Vorbereitung der Speisen und einiges mehr. Die Familie Sachsalber beauftragte den Glurnser Architekten Günther Fritz mit der Planung und Bauleitung. Es fiel die Entscheidung, das Satteldach durch ein Flachdach zu ersetzen. In der Folge wurde an der Ost- und Nordseite auf den bestehenden Baukörper aufgestockt und so die zu verbauende Kubatur zur Gänze ausgenutzt. In den oberen zwei Geschossen entstanden Privatwohnungen. Im Erdgeschoss wurde westseitig ein s42 erikaGebäudeteil komplett abgebrochen, um dort eine Durchfahrt in den dahinter liegenden Hof beziehungsweise zum Garten zu ermöglichen. Dadurch wurden auch Parkplätze geschaffen. Die Hauptfassade überzeugt durch ein kompaktes, stimmiges Erscheinungsbild. Gezielt eingesetzt wurden Gestaltungselemente wie Holzverschalungen, Stäbe und Latten aus Lärchenholz. Die Fenster mit Isolierglas bestehen innen aus Holzrahmen in Lärche und außen aus Aluschalen. Das Gebäude besticht durch einen beigen, warmen Farbton.
An der Westseite befindet sich der Eingang zu den Wohnungen in den oberen zwei Geschossen. Es ist gleichzeitig auch der Hintereingang zum Küchen- und Restaurantbereich. Alle Stockwerke wurden mit einer Liftanlage behindertengerecht adaptiert, genauso wie die sanitären Anlagen im Restaurantbereich und in den Wohnungen. Alle Innenräume sind schwellenfrei benutzbar.
Der Haupteingang zur Bar und zum Restaurantbereich befindet sich auf der Ostseite über die geräumige und beschattete Terrasse. Dort können die Gäste in den warmen Jahreszeiten bequem im Freien speisen. Von der Terrasse aus erreicht man die Bar und den Restaurantbereich. In ihrer Grundform sind beide Bereiche gleichgeblieben aber vollkommen neu eingerichtet worden. Die Innenräume sind mit einem neuem Belüftungssystem ausgestattet worden. Bei der Einteilung des Speisesaales sind allerdings kleine Veränderungen vorgenommen worden, die für eine angenehme Atmosphäre sorgen. Gemütliche Nischen, leicht abgegrenzt durch harmonisch gesetzte Holzkonstruktionen, bieten an der rechten Seite die Möglichkeit für vertraute Treffen oder auch Familienessen. Die Fußbodenheizung ist an das Fernwärmenetzs der SEG in Schluderns angeschlossen. Der Umbau des Bauvorhabens im Klimahaus B Standard erfolgte im Zeitraum von September 2024 bis Mai 2025.
Bei der Eröffnung ging das große Dankeschön der Inhaberfamilie an die treuen Kundinnen und Kunden, an das Mitarbeiterteam, das eine große Stütze des Betriebes darstellt. Ein großes Dankeschön ging auch an den Architekten Günther Fritz und an die am Umbau beteiligten Unternehmen (siehe Anzeigen) und deren Handwerker, die alle fachgerecht Hand in Hand gearbeitet und mit den Bauherren an einem Strang gezogen haben.

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Prämierung der Fotografien am Sonntag, den 29. Juni 2025 ca. um13.30 Uhr im Freizeitzentrum Trattla im Rahmen des Erdbeerfestes

Liebe Hobbyfotografen und Fotografinnen - Einwohner und Einwohnerinnen und Gäste! Wir laden Sie herzlich ein, an der Prämierung teilzunehmen.

Die Siegerfotos sowie weitere gelungene Aufnahmen werden im culturamartell in einer kleinen Dauerausstellung den Sommer über präsentiert. Alle Fotos werden zudem digital gezeigt.

 

 

Bildungsausschuss Martell

Dienstag, 10 Juni 2025 07:59

Bildungszug: Im Gespräch

Einer von 112 Ehrenamtlichen im Bildungsausschuss

Wolfgang Thöni

Bildungsausschuss Graun i.V.

Wolfgang ist seit 12 Jahren ehrenamtlich im Bildungsausschuss Graun und seit 10 Jahren als Vorsitzender tätig.

 

 

 

BILDUNGSARBEIT

Wenn du Bildungsausschuss hörst, was fällt dir spontan ein?
Oberländer Aktionstage, Oberländer Advent. Und die interessanten und lustigen Treffen in den verschieden Bezirken im Lande

Was hat dich motiviert ehrenamtlich im Bildungsausschuss tätig zu sein?
2010 wurde ich in den Gemeinderat gewählt. Bis dahin habe ich den Bildungsausschuss kaum wahrgenommen. Als „Studierter“ habe ich bald einige Aufgaben übernehmen dürfen: Chronist, Vorsitzender des Bibliotheksrates und Mitglied im Bildungsausschuss. Und diese Ämter habe ich heute noch inne

Wie oft wurdest du gefragt: Was ist oder tut eigentlich ein Bildungsausschuss?
Wurde ich selten gefragt. Schon eher die Frage: Könnte der BA die Kosten dafür übernehmen? In unserer Gemeinde ist der BA ein Begriff. Wir arbeiten mit vielen Vereinen zusammen und über die Tätigkeiten wird auch im Gemeindeblatt berichtet

Welches Bildungsangebot kam gut an?
Die Oberländer Aktionstage im Oktober sind gut besucht. Wir versuchen dabei für alle – von Jung bis Alt – interessante Angebote zu organisieren. Wir organisieren zusammen mit den Vereinen den Oberländer Advent in allen vier Fraktionen mit Lichterwanderungen, Gesang, Adventklänge, Kreativ- Ausstellung, Lesungen für Kinder, Lobpreis…

 

GESELLSCHAFT

Was ist wichtiger im Leben: der Weg oder das Ziel?
Der Weg. Die Ziele ändern sich im Laufe des Lebens

Ist das Ehrenamt in Südtirol noch zu retten?
Ich denke schon. Es wird zwar immer schwieriger, Menschen zu motivieren. Und dazu kommt die Bürokratie. Aber dafür gibt es zum Glück kompetente Servicestellen

Macht dir die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz Angst?
KI wird unser Leben verändern, aber Angst macht es mir nicht. Und wenn sie mir Arbeit abnimmt oder die Texte schöner schreibt, ist sie von Nutzen. Diese Antworten habe ich bewusst nicht mit KI geschrieben

Welche Apps sind auf deinem Handy am Startbildschirm platziert?
WhatsApp, Telefon, Textnachrichten, Kalender, Kamera, Fotos, Wetter Südtirol, MeteoSwiss, Musik, Klassik, Outlook… und auf der vierten Seite Sudoku zum Entspannen

Wieviel Zeit am Tag ist handyfrei?
Am Tage eigentlich nie, aber in der Nacht ist das Handy nicht im Schlafzimmer

 

PRIVATES

Lieblingsort?
Davon gibt es viele, die meisten sind in der Natur, oberhalb der Waldgrenze

Lieblingsbuch?
Alles von Haruki Murakami

Was nimmst du auf eine einsame Insel mit?
Fotoapparat

Was regt dich auf?
Vieles. Ich versuche, mich nicht aufzuregen, was nicht immer gelingt

Letztes Mal herzhaft gelacht?
Gestern über den Spruch auf Facebook „Wer der Herde folgt, sieht nur Ärsche“

Wann hast du zum letzten Mal etwas zum ersten Mal gemacht?
Denke schon eine Stunde lang nach, mir fällt nichts ein. Muss schon eine Weile her sein, dass ich etwas zum ersten Mal gemacht habe

Schönste Erinnerung aus der Kindheit?
Mit 12 Jahren als Unterhirte nach zwei Monaten Heimweh auf der Kaproner Alm im September wieder nach Hause kommen

Titel deiner Autobiografie?
Den Titel gibt es erst wenn sie geschrieben ist

 

Bezirksservice Vinschgau

Samstag, 14. Juni 2025

6.00 – 12.00 Uhr

Treffpunkt: Sportplatz

 

Bildungsausschuss Schlanders

Samstag, 14. Juni 2025

19.30 Uhr

Maschlerhaus Tschars

 

Bildungsausschuss Kastelbell/Tschars

Donnerstag, 12. Juni 2025

19.00 Uhr

Kulturhaus Laas - Josefshaus

 

Bildungsausschuss Laas-Eyrs-Tschengls-Tanas-Allitz

Kernpunkte sind Sicherung des Wohnraums für Ansässige, Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus und Beschleunigung der Verfahren - Zentraler Punkt der Regierungsvereinbarung auf den Weg gebracht

BOZEN (LPA). Nach zwei Tagen intensiver Diskussion im Landtag ist die Wohnreform 2025 am 6. Juni genehmigt worden. Das Reformpaket, das von Wohnbaulandesrätin Ulli Mair, dem Landesrat für Umwelt-, Natur-, Klimaschutz Energie und Raumentwicklung, Peter Brunner, sowie dem Landesrat für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus, Luis Walcher, ausgearbeitet wurde, ist ein zentraler Punkt der Regierungsvereinbarung und stellt eine umfassende Neuregelung sämtlicher Bereiche des Wohnens dar. 

"Mit der Wohnreform verfolgen wir in erster Linie das Ziel, leistbaren Wohnraum für Einheimische zu schaffen", stellte Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Genehmigung des Gesetzes fest. "Sie ist eine gute Basis, damit es nun Schritt für Schritt in die richtige Richtung geht. Von der Wohnreform 2025 erwarten wir uns mittelfristig eine Entlastung am Wohnungsmarkt."

Mair: "Die Reform ist in allen Kernpunkten erhalten geblieben"

Wohnbaulandesrätin Ulli Mair zeigte sich zufrieden darüber, dass die Reform nun, nach intensiven Wochen der Vorbereitung, Diskussion in den Gesetzgebungsausschüssen und Debatte im Landtag in all ihren Kernpunkten erhalten geblieben sei. "Im Bereich Wohnbau gab es lediglich punktuelle Anpassungen. So wurden etwa die Zuschläge, sowohl für das mehrgeschossige Bauen als auch für das Bauen im Bestand, jeweils auf 25 Prozent erhöht. Damit schaffen wir einen noch stärkeren Anreiz für eine effiziente Nutzung des Baugrundes, den Abbau von Leerstand und für kosteneffizientes Bauen", stellte Mair fest.

"Die Wohnreform ist das erste große Gesetz dieser Landesregierung und setzt in allen Bereichen der Wohnfrage wichtige und längst überfällige Akzente. Wir haben sowohl bewährte Maßnahmen überarbeitet und optimiert, als auch völlig neue Ansätze verfolgt, um Wohnraum für die Südtiroler Bevölkerung zu schaffen und zu sichern", betont die Landesrätin. Zentral seien unter anderem das Modell des gemeinnützigen Wohnbaus, das erstmals in Südtirol eingeführt wird, die 100-prozentige Reservierung neuer Wohnkubatur für Ansässige sowie das neu aufgesetzte Bausparmodell und die Einführung des zinsbegünstigten Darlehens. 

Brunner: "Wohnen mit Preisbindung wird gestärkt"

"Mit der Wohnreform 2025 stärken wir unser Modell Wohnen mit Preisbindung als Instrument einer sozialen und zukunftsorientierten Wohnraumpolitik", erklärte Raumordnungslandesrat Peter Brunner. "Wir schaffen einen klaren rechtlichen Rahmen für Kauf- und Mietwohnungen, fördern gezielt auch den preisgebundenen Mietwohnraum und ermöglichen dem WOBI ein Vorkaufsrecht für bis zu 30 Prozent dieser Wohnungen für den Mittelstand. Wir geben den Gemeinden mehr Handlungsspielraum und stellen sicher, dass preisgebundener Wohnraum gezielt dort entsteht, wo er gebraucht wird; insbesondere für junge Menschen und Familien", fährt der Landesrat fort. 

Walcher: "Klares Zeichen gegen Spekulation und Ausverkauf der Heimat"

Zentrale Verbesserungen, die mit der verabschiedeten Wohnreform herbeigeführt werden können, beschreibt der Landesrat für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus, Luis Walcher, wie folgt: "Wir setzen ein klares Zeichen gegen Spekulation und den Ausverkauf unserer Heimat. Für mich steht vor allem der Schutz unserer geschlossenen Höfe im Mittelpunkt. Der Erwerb soll künftig nur jenen offenstehen, die eine entsprechende Ausbildung und eine aktive Tätigkeit in der Landwirtschaft vorweisen können – das stärkt unsere bäuerliche Struktur und sichert die Zukunft unseres ländlichen Raums." Durch eine strengere Regulierung der Kurzzeitvermietung wolle man einen starken Anreiz schaffen, dass Wohnungen dem Langzeitmietmarkt zugeführt werden und damit der einheimischen Bevölkerung zugutekommen. 

Auswirkungen des Gesetzes werden genau beobachtet

Auf kritische Stimmen, die es im Zuge des Genehmigungsprozesses gegeben hat, reagiert Landesrätin Mair mit der Feststellung, dass die Maßnahmen, angesichts der enormen Herausforderung, dem teuren Wohnraum in Südtirol zu begegnen, niemals umfassend genug sein könnten. "Entscheidend für die Zukunft ist aber, und dafür stehe ich als zuständige Landesrätin, Wohnen wird auf der Agenda der Landesregierung weiterhin ganz oben stehen", verspricht Mair. Die Landesregierung werde die Auswirkungen des Gesetzes und die Entwicklungen am Wohnungsmarkt genau im Blick haben und die Rahmenbedingungen laufend anpassen und optimieren.

Landeshauptmann Kompatscher dankt allen Beteiligten für ihren Einsatz und die Zusammenarbeit. "Es ist ein großes, wichtiges und schwieriges Thema, und deshalb möchte ich die Zusammenarbeit in der Landesregierung sowie der Beamtinnen und Beamten hervorheben. Auch konstruktive Beiträge der Oppositionhaben zu einer weiteren Verbesserung beigetragen. Nun ist es wichtig, die geschaffenen Möglichkeiten mit Tatkraft und Weitblick umzusetzen."

pir

Der Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, das – so viel lässt sich leider bereits jetzt sagen – die Wohnkrise in Südtirol leider nicht lösen wird. „Das Hauptproblem ist das unzureichende Angebot, insbesondere in Bozen. Es braucht ein groß angelegtes öffentliches Wohnbauprogramm. Gesetze haben wir viele – was fehlt, sind Wohnungen. Nur durch eine Ausweitung des Angebots können die Preise sinken“, erklärt Landtagsabgeordneter Paul Köllensperger.

Das Gesetz führt hingegen die Verpflichtung zur 100%igen Konventionierung neuer Wohnbauten ein – eine Maßnahme, die sich als Bumerang erweisen könnte: Wenn das Bauen weniger rentabel wird, entstehen weniger neue Wohnflächen, was die Wohnungsnot weiter verschärft. Zudem wird damit das gerade erst gestartete Modell der Wohnungen mit Preisdeckelung faktisch abgeschafft. „Ohne Gewinnmargen besteht das Risiko, dass noch weniger gebaut wird“, so Paul Köllensperger weiter.

Die größten Schwachstellen des neuen Gesetzes:

  • 100% Konventionierung: Die 100%ige Verpflichtung zur Konventionierung hat in den Gemeinden, in denen sie bereits gilt, keine positiven Effekte gezeigt und droht, den freien Immobilienmarkt lahmzulegen.
  • Abwanderung junger Menschen: Jährlich verlassen rund 2.000 junge Menschen die Provinz. Ohne leistbaren Wohnraum und wettbewerbsfähige Löhne ist Südtirol als Arbeitsstandort unattraktiv und verliert weiter an Humankapital.
  • Unflexible Regelungen: Das Gesetz berücksichtigt nicht ausreichend die Unterschiede zwischen Tourismusgemeinden, Randgebieten und Städten. Statt einheitlicher Regeln braucht es mehr Autonomie für die Gemeinden.
  • Vernachlässigung von Umwelt und Landschaft: Die Änderungen am Gesetz „Raum und Landschaft“ begünstigen neue Bauvolumen im landwirtschaftlichen Grün.
  • Kurzzeitvermietungen: Der neue Artikel gegen die missbräuchliche Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, dürfte aber wirkungslos und rechtlich anfechtbar sein – wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt.
  • Keine dauerhafte Sozialbindung bei Wohnungen mit Preisbindung auf gefördertem Bauland.

“Das neue Raumordnungsgesetz war mit der Idee der Siedlungsgrenzen und dem Prinzip “innen flexibel, aussen penibel” gestartet. Heute gilt: innen flexibel, aussen flexibel”, so Paul Köllensperger. 

„Langfristig enthält das Gesetz einige interessante Ansätze. Besonders interessant ist das Modell des ‚Gemeinnützigen Wohnbaus‘. Seine Wirkung hängt jedoch wesentlich von den nachfolgenden Entscheidungen und einer zügigen Umsetzung ab. Ebenso sind die Erhöhungen und Vereinfachungen der Wohnbauförderung begrüßenswert. Auch hier gilt es abzuwarten, ob die Bearbeitung der Gesuche und die Auszahlung der Förderung schneller erfolgen. Ob Wohnen für Normalverdiener mit diesem Gesetz günstiger wird, ist fraglich“, sagt Maria Elisabeth Rieder.

„Das Landesgesetz zur Wohnreform 2025 enthält sicher einige positive Ansätze, die zur Abfederung des angespannten Wohnungsmarktes beitragen werden. Rasche Effekte kann man nicht erwarten. Leider konnte die Regierungsmehrheit sich nicht zur dauerhaften Sozialbindung bei  gefördertem Bauland und Wohnungen durchringen. Wie sich der gemeinnützige Wohnbau auf den Wohnungsmarkt und den Preisdruck auswirkt, ist bei fehlender primärer Voranalyse und ausreichenden Finanzmitteln im Landeshaushalt kaum zu erwarten sein.“ sagt Franz Ploner dazu. 

Am vergangenen Donnerstag ist auf Initiative von Mario Staderini, der die digitale Unterschriftensammlung in Italien erstritten hat, von Stephan Lausch von der Initiative für mehr Demokratie und zehn weiteren Promotoren beim Kassationsgerichtshof in Rom ein Antrag auf Volksbegehren eingereicht worden. 
Mit diesem wird das Parlament aufgefordert, endlich das Beteiligungsquorum abzuschaffen. 

Dafür müssen innerhalb von sechs Monaten 50.000 Unterschriften gesammelt werden. 

Von heute an können alle italienischen Staatsbürger:innen auf der Plattform des Ministeriums https://firmereferendum.giustizia.it/referendum/open/dettaglio-open/3900018 mit Zugang per SPID, der Identitätskarte CIE oder der Bürgerkarte/ Gesundheitskarte das Volksbegehren unterstützen.

Kommt das Parlament diesem Begehren nicht nach, dann würde es eine schwerwiegende Beschneidung der demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sanktionieren.

Mitteilung des Promotorenkomitees „Basta Quorum!“

Die italienische Verfassung garantiert den Staatsbürger:innen nicht nur ein Wahlrecht, mit dem sie ihre Entscheidungsmacht an politische Vertreter:innen delegieren können, sondern auch direktdemokratische Rechte. 

Mit dem Referendum sollte sichergestellt werden, dass politische Entscheidungen tatsächlich von einer Mehrheit der Bevölkerung geteilt werden. Dieses Recht ist seit 14 Jahren nicht mehr zu gebrauchen, weil das Beteiligungsquorum mit der Bedingung, dass 50 % +1 der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen müssen, von der politischen Vertretung missbraucht wird. Das geschieht mit Informationsboykott und Aufrufen, nicht zur Abstimmung zu gehen. Die Nichtbeteiligung wird damit zu einem Vetorecht für die Regierenden: aus der Stimmenthaltung ist ein Instrument für Minderheiten gemacht worden, das zur Diskussionsverweigerung verführt und den Willen der Bürger:innen verzerrt. Wenige, die die Abstimmung bewusst boykottieren, nehmen auf diese Weise allen anderen, die ihr Entscheidungsrecht nutzen wollen, dieses Recht. Eine Delegierung ohne Kontrollmöglichkeit liefert die Bürger:innen gänzlich der politischen Vertretung aus. 
Das sind verfassungswidrige Zustände. So wird Demokratie ausgehöhlt. 
Bürger:innen nehmen diesen Demokratieabbau nicht mehr hin. 

Das Beteiligungsquorum ist zu einem gefährlichen Verhinderungsinstrument gemacht worden, mit dem die Regierung ihre Entscheidungen gegen den Einspruch der Bürger:innen schützt. Das Quorum hat absolut keine Berechtigung. Eine hohe Beteiligung kommt ohne Quorum viel eher zustande, weil allen klar ist, dass diejenigen entscheiden, die abstimmen. Im Grunde beteiligen sich auf diese Weise sogar 100 % der Stimmberechtigten, weil die Nichtbeteiligung ohne Quorumshürde eine bewusste Stimmenthaltung und Delegierung an die Mitbürger:innen ist. Die Schweiz lebt seit über 150 Jahren bestens ohne Quorum und bei einer durchschnittlichen Stimmbeteiligung von 47 % in den letzten 12 Jahren kommt niemandem in den Sinn, ein solches zu fordern. Dabei nutzen mehr als 80 % der Stimmberechtigten die direktdemokratischen Instrumente. Aber auch Italien hat keine Schwierigkeiten mit dem Verfassungsreferendum für das kein Quorum gilt. 
Und wenn schon, wäre ein Quorum bei Wahlen nicht viel wichtiger? Denn mit Wahlen entscheidet sich die gesamte Politik und damit unvergleichlich mehr als mit einem Referendum über ein einzelnes Gesetz. Sie darf erst recht nicht von wenigen bestimmt werden. Zur Erinnerung: Die italienische Regierung vertritt nicht einmal 30 % der Wahlberechtigten.Mit dem eingereichten Volksbegehren zur Abschaffung des Beteiligungsquorums erwarten sich die Bürger:innen einen Vertrauensbeweis des Parlaments für seine Bereitschaft, im Sinne der Verfassung und in neuem demokratischen Geist eine konstruktive Zusammenarbeit mit ihnen einzuleiten, um die immensen Aufgaben dieser Zeit gemeinsam anzugehen.

Die Freiheitlichen begrüßen ausdrücklich, dass es beim Staatsbürgerschaftsrecht zu keiner Erleichterung kommt und die bestehenden Regelungen beibehalten werden. Die geplante Reduzierung der Aufenthaltsdauer von 10 auf 5 Jahre für Nicht-EU-Bürger sowie die automatische Weitergabe der Staatsbürgerschaft an Kinder lehnen wir entschieden ab, so Obmann Roland Stauder.

Die Staatsbürgerschaft ist aus unserer Sicht kein bloßer Verwaltungsakt, sondern – mit Ausnahme für nationale Minderheiten – Ausdruck von Identität, Kultur und Zugehörigkeit. Das Abstammungsprinzip (ius sanguinis) muss weiterhin im Mittelpunkt stehen. Eine Lockerung der Regeln würde nicht nur die gesellschaftliche Stabilität gefährden, sondern auch zu einer erheblichen Zunahme von Zuwanderung führen.

Besonders in Südtirol wären die Folgen gravierend: Die politische Vertretung der deutsch- und ladinischsprachigen Minderheit könnte langfristig geschwächt werden. Der bestehende Schutzmechanismus – die 10-jährige Ansässigkeitspflicht – bleibt daher aus Sicht der Freiheitlichen ein unverzichtbares Instrument zum Erhalt der kulturellen Identität Südtirols.

Die Freiheitlichen werden sich daher auch in Zukunft dafür einsetzen, dass das Staatsbürgerschaftsrecht nicht dem politischen Zeitgeist geopfert wird, so die Freiheitlichen abschließend in einer Aussendung.


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