Das Projekt, vom Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und den drei Bildungsdirektionen organisiert, wurde dem Mobilitätslandesrat vorgestellt. Brigitte Hofer: „Es ist wichtig, bereits bei jungen Menschen das Bewusstsein für Hindernisse im Alltag zu schärfen“.
Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat gemeinsam mit den drei Bildungsdirektionen dem Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider ein neues didaktisches Projekt vorgestellt: den „Ideenwettbewerb Barrierefreie Mobilität“, der im Schuljahr 2025/2026 in Südtirols Mittelschulen umgesetzt wird.
An dem Treffen in Bozen nahmen neben der Gleichstellungsrätin und Vorsitzenden des Monitoringausschusses, Brigitte Hofer, auch Christian Rispoli, Schulinspektor für den Inklusionsdienst der italienischen Bildungsdirektion, und Heinrich Videsott, Schulamtsleiter der ladinischen Bildungsdirektion, teil. Im Mittelpunkt stand der Austausch über das geplante Projekt, das Schüler:innen zur aktiven Auseinandersetzung mit dem Thema Mobilitätsbarrieren und Inklusion motivieren soll.
„Mobilität bedeutet Teilhabe. Wenn junge Menschen dafür sensibilisiert werden, wie Mobilitätsbarrieren Menschen mit Behinderungen einschränken, ist das ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft“, betonte Landesrat Daniel Alfreider. „Ich begrüße den Ideenwettbewerb sehr und unterstütze das Projekt gerne.“
Auch Brigitte Hofer, Vorsitzende des Monitoringausschusses, zeigte sich erfreut über die gute Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen und der Landespolitik:
„Barrierefreiheit beginnt im Kopf. Deshalb ist es so wichtig, bereits bei jungen Menschen das Bewusstsein für Hindernisse im Alltag zu schärfen und sie zu ermutigen, kreative Lösungen zu entwickeln – im Sinne einer inklusiven Zukunft.“
Der Wettbewerb wird in Kooperation mit den drei Bildungsdirektionen organisiert. Teilnehmen können interessierte Mittelschulklassen aus ganz Südtirol. Eingereicht werden können Beiträge in Form von Zeichnungen, Modellen, Videos, Präsentationen oder anderen kreativen Formaten.
Heinrich Videsott, Schulamtsleiter der ladinischen Bildungsdirektion, hob hervor:
„Das Projekt fördert nicht nur das Verständnis für Inklusion, sondern auch Teamarbeit, Kreativität und Selbstwirksamkeit – wichtige Kompetenzen, die im Unterricht einen hohen Stellenwert haben.“
Christian Rispoli, Schulinspektor für Inklusion, betonte abschließend:
„Wir freuen uns sehr über dieses Projekt, das den inklusiven Bildungsauftrag der Schule auf innovative Weise aufgreift. Die Zusammenarbeit mit dem Monitoringausschuss ist dabei ein wertvoller Impulsgeber.“
Der Projektstart ist für Herbst 2025 vorgesehen:
Kontakt und weitere Informationen:
Gleichstellungsrätin und Vorsitzende des Monitoringausschusses
Brigitte Hofer
? info@gleichstellungsraetin-bz.org
? Tel. 0471 / 946003
MA
Comedy, Kabarett, Musik und Magie vom 05.08.25 - 22.08.2025
Freuen Sie sich auf Comedy, Kabarett, Musik und Magie bei Naturns lacht! im August. Zum wiederholten Male erwartet die Zuschauer*innen ein abwechslungsreiches Programm. Diesjähriges Highlight ist das 20-jährige Jubiläum des Kinderlachens. Beim Kinderfest am 03. August ab 17:00 Uhr werden Herbert & Mimi, das Kasperle und das Buchfink-Theater Kinderaugen zum Strahlen bringen. Eine Seifenblasen-Show und Airbrush-Tattoos ergänzen das Programm.
Zum Auftakt am Dienstag, den 5. August, bringt uns Maddin Schneider mit seinem humorvollen Programm „Schöne Sonndaach!“ zum Lachen. Am Freitag darauf verspricht das Comedy-Highlight „BEST OF - Death Comedy“ von Der Tod schwarzen Humor und unvergessliche Momente.
Mit einem Cockpit voller Instrumente steuert Markus Kapp seine Maschine durch die Wolken des witzigen Wortspiels mit „WELTKAPP – Mit einem Flügel um die Welt“ und eröffnet damit die zweite Woche am 12. August. Nur wenige Tage später sind Starbugs Comedy zurück. Mit „JUMP! Reloaded“ liefern sie eine Show voller Energie, Spaß und Überraschungen.
In der letzten Woche verblüfft Luke Dimon mit „Luke & Trug“. Der Künstler, der das „Schweizer Taschenmesser der Unterhaltung“ genannt wird, bringt eine einzigartige Mischung aus Comedy, Zauberkunst und Musik auf die Bühne. Als freches Highlight am 22. August, dem letzten Tag des Festivals, präsentiert Piero Masztalerz die Cartoon-Comedy „Halt die Fresse Rapunzel“.
Die Kleinsten dürfen sich auf ein buntes Programm am Mittwochnachmittag freuen: Das Buchfink-Theater entführt die Kinder am 06. August mit seinem Puppentheater in die magische Welt der Zwerge. Eine Woche später nehmen pohyb’s und konsorten das Publikum mit auf eine Reise voller Stolperer und Höhenflüge, wenn sie die Geschichte vom kleinen Erdvogel zum Besten geben. Am letzten Aufführungstag sind alte Bekannte zu Gast: Das beliebte Clown-Paar Herbert & Mimi möchte endlich in den wohlverdienten Urlaub und macht Ferien – natürlich mit vielen Überraschungen.
Wie immer finden die Aufführungen für Erwachsene auf der Freilichtbühne von Naturns statt, und zwar jeweils dienstags und freitags um 21:00 Uhr. Das Kinderprogramm wird mittwochs um 17:30 Uhr gezeigt. Bei Regen werden die Aufführungen ins Bürger- und Rathaus verlegt.
Informationen und Kartenreservierung unter www.naturnslacht.com oder www.naturnslacht.com/de/ticket-reservierung/
Telefonische Reservierung unter 334 7027027, Mo – Fr 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 15.00 Uhr –19.00 Uhr
Einrichtung eines digital geführten Landesverzeichnisses der Körperschaften vorgesehen, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben - Ziel ist Förderung des Freiwilligenwesens im Land
BOZEN (LPA). Am 3. Juli hat der Südtiroler Landtag das Landesgesetz zur "Einrichtung des Landesverzeichnisses der Körperschaften, die Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben, und Bestimmungen zum Dritten Sektor" verabschiedet. "Damit erhält das Ehrenamt einen neuen, lokalen gesetzlichen Rahmen, durch den es gestärkt wird. Zugleich wird die Wichtigkeit des ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger im Land gesetzlich verankert", betont Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt.
Wichtige Neuerungen sind, dass Vereine und Stiftungen, die im Landesverzeichnis eingetragen sind, Erleichterungen beim Zugang zu öffentlichen Beiträgen erhalten, sowie die Möglichkeit für Land und Gemeinden, Steuererleichterungen im eigenen Zuständigkeitsbereich zu gewähren. Weiters vorgesehen sind Vorteile auf lokaler Ebene, etwa die unentgeltliche oder vergünstigte Nutzung von Vereinslokalen und anderen Räumlichkeiten.
Für die Eintragung ins Landesverzeichnis müssen gemeinnützige Organisationen vorwiegend Tätigkeiten von allgemeinem Interesse durchführen und dürfen keine Gewinnabsichten haben.
"Wesentlich ist auch, dass das Landesverzeichnis digital geführt werden wird – dies im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Handhabung für die Vereine", unterstreicht Landesrätin Pamer und ergänzt: "Transparenz, Effizienz, Entbürokratisierung und Vereinfachung sind allgemeine Grundsätze, die der neuen Regelung zugrunde liegen."
Durch das neue Landesgesetz wird auch die Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den Körperschaften gefördert, so ist es beispielsweise möglich, die Instrumente der Mitplanung und Mitgestaltung (Co-Programmazione und Co-Progettazione) zu nutzen. Geregelt wird zudem die Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt DZE.
Nach der Verabschiedung im Plenum tritt das Landesgesetz mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft.
red
... wegen Irrelevanz für unzulässig, und legt in seiner Begründung die Basis für die Feststellung in den anhängigen Gerichtsverfahren des absoluten Fehlens der Zuständigkeit und Befugnis der Autonomen Provinz Bozen für die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht im Freien
Mit Urteil Nr. 97/2025 hat der Verfassungsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung (vgl. Urteil Nr. 50/2024) geändert, und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes 4/2024 zur Maskenpflicht im Freien wegen Irrelevanz für unzulässig erklärt, da im Bescheid mit dem die im Ausgangsverfahren angefochtene Geldstrafe von der Autonomen Provinz Bozen verhängt wurde, auch auf die staatlichen Vorschriften Bezug genommen wurde und die angefochtene Sanktion nach Ansicht des Verfassungsgerichts „ausschließlich in Anwendung des staatlichen Gesetzes verhängt wurde”.
Gemäß Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 19 vom 25. März 2020 (Sanktionen und Kontrollen) „1. ... Wird die Nichteinhaltung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Eindämmungsmaßnahmen, die mit den gemäß Artikel 2 Absätze 1 und 2 oder Artikel 3 erlassenen Maßnahmen festgelegt und angewendet wurden, mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 400 bis 1.000 Euro geahndet ....
2. Die Sanktionen für Verstöße gegen die in Artikel 2 Absätze 1 und 2 genannten Maßnahmen werden vom Präfekten verhängt.
Aufgrund der staatlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung des Maskentragens im Freien (die verfassungswidrig sind, siehe nachfolgend) liegt die Kompetenz und Befugnis zur Verhängung der Geldstrafe ausschließlich beim Präfekten und nicht beim Generalsekretariat der Autonomen Provinz Bozen.
Daher sind die vom Sekretariat der Autonomen Provinz Bozen erlassenen Verwaltungsstrafen aufgrund des absoluten Mangels von Kompetenz und Befugnis rechtswidrig.
Wir werden nun die diversen in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzten Gerichtsverfahren wieder aufnehmen. Auf der Grundlage der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, der die Anwendung der Verwaltungsstrafe als ausschließlich auf der Grundlage der staatlichen Rechtsvorschriften erfolgt betrachtet – und daher die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Landesgesetzes wegen Irrelevanz für unzulässig hält – werden wir das jeweilige Gericht ersuchen, das Fehlen der Zuständigkeit der Autonomen Provinz Bozen für die Anwendung der Geldstrafe auf der Basis des laut Verfassungsgerichtshof allein zu berücksichtigenden Staatsgesetztes festzustellen, das die Befugnis für die Strafgeldauferlegung allein dem Präfekten zugeordnet hat!
Außerdem werden wir weiterhin darauf bestehen, dass endlich auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit der staatlichen Regelung der Maskenpflicht im Freien aufgeworfen wird, da die Verpflichtung zum Tragen einer Maske offensichtlich nicht angemessen und verhältnismäßig war, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass die chirurgische Maske die Ausbreitung des Virus verhindert, insbesondere im Freien.
Wenn der staatliche Gesetzgeber ausdrücklich eine bestimmte Behörde für die Verhängung der von ihm vorgesehenen Geldstrafe vorsieht, darf keine andere Behörde sich die Befugnis zur Verhängung der Sanktion anmaßen.
Das Urteil des Verfassungsgerichts schafft somit die Grundlage für die Aufhebung aller von der Autonomen Provinz Bozen verhängten Sanktionen, da die Autonome Provinz Bozen ultra vires, srich in völliger Ermangelns der dazu notwendigen Befugnis gehandelt hat.
RA/Avv. DDr. Renate Holzeisen
Abgeordnete zum Südtiroler Landtag – Membro del Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano
Fraktion VITA – Gruppo Consiliare VITA
Auf Vorschlag von Landesrat Walcher bringt Landesregierung gesetzliche Änderungen auf den Weg, die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" umsetzen
BOZEN (LPA). Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher hat in der Landesregierungssitzung vom 1. Juli gesetzliche Änderungen im Hinblick auf den Schutzstatus des Wolfs vorgeschlagen. Konkret handelt es sich um zwei Änderungsanträge betreffend das Landesgesetz über Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild Nummer 11/2018 und das Landesjagdgesetz Nummer 14/1987.
Die Europäische Union hatte den Schutzstatus des Wolfs von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft, die entsprechende Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie tritt am 14. Juli in Kraft. Die Mitgliedstaaten der EU erhalten damit mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen. Damit die Änderungen zum Tragen kommen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Rechtsordnungen entsprechend anpassen.
"Für Südtirols Landwirtschaft und Almwirtschaft ist eine zügige Umsetzung von strategischer Bedeutung", unterstreicht Landesrat Walcher. "Aufgrund des bisherigen Schutzstatus ist der Wolf in Südtirol zunehmend zur Bedrohung für die traditionelle Almwirtschaft und teilweise auch für die öffentliche Sicherheit geworden." Das Land werde daher nicht auf eine Anpassung der staatlichen Gesetzgebung warten, sondern zügig die EU-Richtlinie umsetzen. "Mit der Senkung des Schutzstatus des Wolfs kommen wir unserem Ziel näher, durch die Entnahme von Schadwölfen die Südtiroler Alm- und Weidewirtschaft zu erhalten und zu schützen."
Die gesetzlichen Änderungen werden bereits Ende Juli im Zuge der Behandlung des Nachtragshaushaltes im Landtag zur Abstimmung gebracht und könnten nach deren Genehmigung voraussichtlich Mitte August in Kraft treten.
An den Vorbereitungen und Beratungen im Vorfeld waren neben der Landesabteilung Forstdienst, der Anwaltschaft und dem Gesetzgebungsamt des Landes auch der Südtiroler Bauernbund und der Südtiroler Jagdverband beteiligt. Der Ausarbeitung der Änderungsanträge vorausgegangen waren intensive politische Bemühungen auf europäischer und römischer Ebene durch den EU-Abgeordneten Herbert Dorfmann und Senator Meinhard Durnwalder.
Der Wolf bleibt aber weiterhin eine geschützte Tierart. Die Mitgliedstaaten der EU bleiben somit verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. "Herdenschutzmaßnahmen werden auch zukünftig notwendig sein, müssen nun aber für eine Entnahme nicht mehr nachgewiesen werden, nun kommt es auf den Erhaltungszustand der Wolfspopulation an", unterstreicht Landesforstdirektor Günther Unterthiner: "Da wir den Erhaltungszustand nachweisen und beurteilen müssen, ist das Monitoring von grundlegender Bedeutung, und es wird noch wichtiger, dass uns alle Sichtungen von Wölfen oder Risse durch Wölfe gemeldet werden."
Das Landesamt für Wildtiermanagement nimmt alle Meldungen von Sichtungen von Wölfen und Rissen durch Wölfe entgegen.
mac
Die Landesregierung beschließt Trinkwasserversorgungsanlagen in erschwerten Situationen weiter zu bezuschussen - Anträge sind vom 1. bis 31. August möglich
BOZEN (LPA). Auch 2025 unterstützt das Land die Gemeinden und die Betreiber öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen in erschwerten Situationen in Südtirol. Die Landesregierung hat am 10. Juni 2025 auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner beschlossen, die Fristen für die Einreichung entsprechender Anträge einmalig wieder zu öffnen.
Damit können vom 1. bis 31. August 2025 erneut Gesuche für die Planung, den Bau oder die Sanierung von Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung in Bozen eingereicht werden.
"Mit der erneuten Öffnung der Antragsfrist ermöglichen wir es den Gemeinden und Betreibern öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen, nochmals, gezielte Investitionen in eine sichere und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung zu tätigen – insbesondere dort, wo die Versorgung mit Trinkwasser mit besonderen Herausforderungen verbunden ist", sagt der Landesrat für Umwelt, Natur und Klimaschutz.
Gefördert werden weiterhin Maßnahmen in Gebieten mit wenigen Verbrauchern und hohen Investitionskosten. Die Arbeiten können Quellfassungen, Tiefbrunnen, Speicherbecken, Zu- und Verteilungsleitungen, Wasseraufbereitungsanlagenoder Verbindungsleitungen betreffen.
Die Voraussetzungen für die Förderung bleiben gleich: Der Trinkwassertarif des Betreibers oder der Gemeinde muss über dem Mindesttarif von 65 Eurocent pro Kubikmeter liegen. Auch muss die geplante Investition über der Erschwernisschwelle liegen, das bedeutet, dass die Kosten pro Kubikmeter höher sind als der landesweite Durchschnitt von 26 Euro. Die Mindestausgabe für einen Antrag beträgt 100.000 Euro, der maximale Beitrag liegt bei zwei Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise vier Millionen Euro innerhalb von drei Jahren. Die Zuschüsse decken zwischen 50 und 70 Prozent der förderfähigen Kosten ab und können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
Die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung eingereicht werden. Voraussetzungen für die Antragstellung sind unter anderem eine gültige Wasserkonzession, eine Baukonzession sowie eine Zustimmung des Grundeigentümers oder ein gleichwertiges Dokument.
Finanziert werden die Beiträge über einen eigenen Fonds, den die Betreiber öffentlicher Trinkwasserleitungen speisen und der derzeit mit rund 4,5 Millionen Euro ausgestattet ist.
Weitere Informationen und das Gesuchsformular gibt es unter: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1003341
san
Konventionierte Einrichtungen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen und Essstörungen begleiten, erhalten ab Juli 2025 höhere Tagessätze - Die neuen Tarife gelten ab sofort
BOZEN (LPA). Die Tagessätze für private akkreditierte Einrichtungen, die Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Menschen mit Essstörungen stationär oder teilstationär begleiten, werden deutlich erhöht. Dies hat die Landesregierung am 1. Juli auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner beschlossen. Betroffen sind Strukturen des Dritten Sektors, wie etwa die therapeutische Wohngemeinschaft für psychische Erkrankungen "Il Girasole" oder die auf Essstörungen spezialisierte Einrichtung "Villa Eea" in Bozen.
"Psychische Gesundheit ist ein zentrales Thema unserer Gesellschaft. Gerade besonders verletzliche Menschen brauchen wohnortnahe, spezialisierte Unterstützung, die diese Strukturen liefern", betont Gesundheitslandesrat Messner. "Essstörungen sind ernsthafte Erkrankungen. Wer betroffen ist, braucht fachkundige Hilfe und Betreuung im nahen Umfeld", so Messner weiter. Dies sei wichtig für die Heilungschancen.
Die neuen Tarife sind ein Schritt zur Umsetzung des gesamtstaatlichen Aktionsplans für psychische Gesundheit. Im Plan ist unter anderem vorgesehen, dass die wohnortnahen und therapeutisch wirksamen Angebote ausgebaut werden. Für das Land bedeutet dies zusätzliche Investitionen im Bereich der psychischen Betreuung von 64.000 Euro im zweiten Halbjahr 2025 und je 128.000 Euro für die Jahre 2026 und 2027 bzw. von rund 132.500 Euro für 2025 sowie 265.000 Euro jährlich ab 2026 für die Betreuung von Menschen mit Essstörungen. Die neuen Tarife gelten ab 1. Juli 2025.
"Insgesamt ist dies Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Anpassung der Tarife für die Erbringung von gesundheitlichen Pflege- und Betreuungsleistungen seitens der Körperschaften des Dritten Sektors. Wir stellen damit jährlich insgesamt rund fünf Millionen Euro für die Betreuung in diesen Einrichtungen bereit“, sagt Landesrat Messner. Die Tarifanpassungen seien nicht nur erforderlich, um regelmäßigen Aktualisierungen gerecht zu werden, sondern vor allem, um die Gehälter des Fachpersonals in den Einrichtungen zu finanzieren.
san
Landesregierung genehmigt Richtlinien zur Gewährung der Beiträge - Mietpreis muss mindestens 5 Prozent unter Landesmietzins liegen - Mair: "Das Modell ist Schlüssel zu mehr Mietwohnraum in Südtirol"
BOZEN (LPA). Mit dem Inkrafttreten der Wohnreform 2025 am 20. Juni ist es gemeinnützigen Trägern und Gemeinden nun möglich, nicht nur Wiedergewinnungsprojekte, sondern auch Neubauprojekte zu verwirklichen. Die genauen Richtlinien für die Beitragsgewährung hat die Landesregierung am 1. Juli genehmigt.
Bereits im März wurde das erste gemeinnützige Wohnbauprojekt, das die Arche im KVW in Brixen verwirklichen möchte, vorgestellt (das Landespresseamt berichtete). Nun kann dieses erste Vorhaben in die Umsetzungsphase gehen, denn die Landesregierung hat am 1. Juli die neuen Richtlinien für die Gewährung der Beiträge genehmigt. Die bisherigen Richtlinien galten lediglich für Wiedergewinnungsprojekte und wurden mit dem aktuellen Landesregierungsbeschluss aufgehoben.
Erfreut über diesen weiteren wichtigen Schritt zeigt sich Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair: "Das Interesse vonseiten der gemeinnützigen Bauträger und auch von etlichen Gemeinden ist groß. Wir erwarten uns, dass diese neue Möglichkeit in ganz Südtirol genutzt wird und flächendeckend neue preisgünstige Mietwohnungen entstehen."
"Wichtige Änderungen, die jetzt gelten, betreffen nicht nur die Art der Projekte, sowohl Wiedergewinnung als auch Neubau, sondern weiters die zugelassenen Träger und die Zielgruppen, die durch das Landesgesetz deutlich ausgeweitet wurden", erklärt Luca Critelli, der Direktor des Ressorts Wohnbau und Sicherheit.
Was die Förderungssätze anbelangt, ist für Neubauprojekte und Wiedergewinnungsprojekte ein Beitrag des Landes von bis zu 55 Prozent der Planungs- und Baukosten vorgesehen. Sollte die wiedergewonnene Immobilie seit mindestens 10 Jahren nicht genutzt sein, ist als Anreiz zur Leerstandsbekämpfung eine Aufstockung des Beitragssatzes von bis zu 10 Prozent vorgesehen.
An der Förderung gebunden ist die Auflage, dass die Wohnungen 30 Jahre lang zu einem gedeckelten Mietpreis vergeben werden oder an die anderen für das Projekt vorgesehenen Zielsetzungen (z. B. Arbeiterheim oder Studentenheim) gebunden sind. Auch die Eintragung der Bindung für Ansässige, gemäß Art. 39 des Landesgesetzes für Raum und Landschaft, wurde in die Bestimmungen eingefügt. Vorhaben des gemeinnützigen Wohnbaus können auf Flächen verwirklicht werden, die sich im Eigentum des öffentlichen oder gemeinnützigen Bauträgers befinden oder ihm mit Oberflächenrecht zur Verfügung gestellt werden. Auch geförderte Wohnbauflächen, welche sich im Eigentum der Gemeinden befinden, können für die Projekte genutzt werden.
Was den Mietzins der Wohnungen anbelangt, muss dieser mindestens 5 Prozent niedriger sein als der Landesmietzins.
Anträge auf Beitrag können jährlich bis Ende August gestellt werden. Damit heuer bereits erste Gesuche für gemeinnützige Wohnbauprojekte eingereicht werden können, gibt es laut Beschluss für 2025 eine verlängerte Frist bis Ende Oktober.
Besser geregelt wurde auch das Vorkaufrecht von Land und Gemeinde, die mögliche Nachfolge im Projekt sowie die Folgen bei Verstoß gegen die vorgesehenen Bindungen und Auflagen.
pir/san
Landesregierung genehmigt Vertragsabschluss für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Oberschulen - Öffentlich Bedienstete und Landeslehrpersonen folgen in Kürze
BOZEN (LPA). Der Vertrag zur zweiten Una-Tantum-Zahlung für die Jahre 2022 bis 2024 für die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen, Mittelschulen und Oberschulen rückt einen Schritt näher hin zur zweiten und damit definitiven Unterzeichnung: Die Landesregierung hat am 1. Juli den Vertrag für die definitive Unterzeichnung freigegeben und die Zweckbindung der Geldmittel genehmigt. Der Beschluss wurde von Personallandesrätin Magdalena Amhof vorbereitet und von Bildungslandesrat Philipp Achammer vorgebracht. Vorgesehen ist eine Einmalzahlung in Höhe von 1745 Euro zur Berücksichtigung der Inflation, ebenso wie die kostenlose Bereitstellung des neuen Jahresabonnements Fix 365 für den öffentlichen Personennahverkehr ab November und die Erhöhung des ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro um eine Million Euro pro Jahr.
Als nächster Schritt wird nun eine strukturelle Inflationsanpassung in Höhe von 380 Euro im Monat folgen. Diese wird rückwirkend ab 1. Jänner 2025 greifen.
Bildungslandesrat Philipp Achammer verweist auf die Notwendigkeit einer Gehaltsanpassung für das unterrichtende Personal und auf weitere geplante Schritte: "Die Landesregierung steht geschlossen hinter der Absicht, weitere Maßnahmen für das Lehrpersonal noch heuer umzusetzen und im Haushalt 2026 die notwendigen Geldmittel für eine spürbare, strukturelle Lohnerhöhung für das Lehrpersonal vorzusehen."
Laut Personallandesrätin Magdalena Amhof wird die Landesregierung auch die Einmalzahlung für die öffentlich Bediensteten und die Lehrpersonen das Landes in den nächsten Wochen genehmigen: „Ziel ist eine Auszahlung des Una-Tantum-Betrags innerhalb September dieses Jahres an alle Lehrpersonen und öffentlich Bediensteten“.
Vor der definitiven Unterschrift muss der Vertragsentwurf für das Lehrpersonal noch dem Bildungsministerium in Rom übermittelt und vom Rechnungshof genehmigt werden, bevor er definitiv unterzeichnet und in Kraft treten kann.
red/m
Agrar- und Forstbericht mit den Daten des Jahres 2024 vorgestellt - Zu den positiven Ergebnissen 2024 zählen der höhere Milchauszahlungspreis, die positive Lage am Viehmarkt und die hohe Apfelernte
BOZEN (LPA). Der Agrar- und Forstbericht wird jährlich von den Landesabteilungen für Landwirtschaft, für Forstdienst, für Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung sowie für land- und forstwirtschaftliches Versuchswesen erarbeitet und umfasst die wichtigsten Zahlen, Fakten und Entwicklungen zu Südtirols Landwirtschaft und Forstwirtschaft. Der Landesrat für Landwirtschaft und Forstwirtschaft Luis Walcher hat die Neuauflage dieser über 200 Seiten umfassenden Dokumentation zum Anlass genommen, Einblick in diese Bereiche zu geben und den Agrar- und Forstbericht mit den Zahlen zum Jahr 2024 vorzustellen. Die aktuellste Ausgabe des Agrar- und Forstberichts zeige einmal mehr, wie vielfältig, aber auch herausfordernd die Entwicklungen in Südtirols Land- und Forstwirtschaft sind: "Es gibt erfreuliche Ergebnisse, wie etwa den gestiegenen Milchauszahlungspreis, die positive Lage auf dem Viehmarkt und die hohe Apfelernte", unterstrich Landesrat Walcher: "Gleichzeitig haben im vergangenen Jahr Witterungsextreme die Futterqualität beeinträchtigt und im Weinbau zu deutlichen Ertragsrückgängen geführt. Der Bericht macht deutlich: Südtirols Landwirtschaft steht auf einem soliden Fundament, und es bleibt unser Anliegen, die Rahmenbedingungen für die bäuerlichen Familien zu schaffen, damit sie dieses Niveau langfristig halten und weiterentwickeln können, denn letztlich profitieren wir alle von ihrer wichtigen Arbeit. Dabei spielen eine fundierte Ausbildung und Forschung eine zentrale Rolle, um unsere Land- und Forstwirtschaft zukunftsfähig aufzustellen."
Landesforstdirektor Günther Unterthiner sprach bei der Vorstellung unter anderem über den Waldfonds (LPA hat berichtet) und den Borkenkäfer. Raffaella Gelain vom Landesamt für EU-Strukturfonds in der Landwirtschaft stellte einige Leader-Projekte vor: Leader ist das Akronym für "Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale", ein Förderprogramm der Europäischen Union, das die ländlichen Räume durch innovative Projekte stärken und weiterentwickeln will. Martin Unterer von der Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Salern berichtete über den Bereich der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung. Bereichsleiterin Gabriele Pircher von den Gärten von Schloss Trauttmansdorff in der Agentur Landesdomäne legte unter anderem das breite didaktische Angebot dar, das Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen sowie Lehrpersonen Führungen, selbstständige Recherchen und Erleben mit allen Sinnen ermöglicht; zudem ging sie auf Pflanzenstärkung als Schwerpunkt in der Gartenpflege ein. Der Direktor des Versuchszentrums Laimburg Michael Oberhuber und die auf Bodenkunde und Pflanzenernährung spezialisierte Professorin für Agrarchemie Tanja Mimmo von der Fakultät für Agrar-, Umwelt und Lebensmittelwissenschaften an der Freien Universität Bozen gingen auf Forschungsschwerpunkte ein. Ein Thema der Laimburg sind etwa Pflanzenkrankheiten, die durch bakterielle Erreger verursacht werden, und die Strategien zur Bekämpfung. Kooperationen mit internationalen Forschungseinrichtungen und interdisziplinären Forschungsteams ermöglichen es, Wissen auszutauschen, innovative Ansätze zu testen und nachhaltige Lösungen zu finden.
Details und Daten können der PowerPoint-Präsentation im Anhang entnommen werden.
Der Agrar- & Forstbericht mit den Daten des Jahres 2024 kann hier heruntergeladen werden: forstdienst.provinz.bz.it/de/publikationen und landwirtschaft.provinz.bz.it/de/agrar-forstberichte.
Gedruckte Exemplare gibt es im Landhaus 6 in den Büros der Landesabteilungen Landwirtschaft und Forstdienst in der Brennerstraße 6 und im Landhaus 1 am Silvius-Magnago-Platz 1 in Bozen.
mac