500 Euro beträgt der einmalige Zusatzbeitrag, der Beziehenden des Beitrages für Wohnungsnebenkosten zur Tilgung der gestiegenen Energiekosten zur Verfügung gestellt wird.
Die Landesregierung hat heute (8. März) auf Vorschlag von Soziallandesrätin Waltraud Deeg der Einführung eines außerordentlichen Zusatzbeitrages für die Wohnungsnebenkosten zugestimmt. Damit sollen die Bezieherinnen und Bezieher der Leistung "Beitrag für Wohnungsnebenkosten" im Frühjahr einen einmaligen Bonus von 500 Euro über die Sozialsprengel ausbezahlt bekommen. "Wir wollen damit die gestiegenen Energiekosten zumindest teilweise und für jene Familien und Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen, abschwächen", betonte die Landesrätin bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung.
Ansuchen und Auszahlung
Wer bereits den Beitrag für Wohnungsnebenkosten bezieht, muss keinen eigenen Antrag stellen, sondern erhält den außerordentlichen Zusatzbetrag innerhalb der nächsten Monate automatisch ausbezahlt. Wer hingegen den Beitrag für Wohnungsnebenkosten noch nicht bezieht, aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, kann jederzeit über den Sozialsprengel ihres bzw. seines Einzugsgebietes darum ansuchen. Auch die neuen Bezieherinnen und Bezieher werden dann im Laufe des Jahres den außerordentlichen Zusatzbeitragerhalten. Informationen dazu gibt es online oder direkt in den Sozialsprengeln. Insgesamt habe die Landesregierung dafür rund sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt, informierte Deeg. Derzeit erhalten über 11.000 Bezieherinnen und Bezieher den Wohnungskostenbeitrag.
ck
Nach neuen "nachhaltigen" Richtlinien will das Land Südtirol ab sofort und vorerst bis 2023 in erster Linie Kleinstskigebiete unterstützen.
Die Landesregierung hat heute (8. März) auf Vorschlag von Landesrat Philipp Achammer neue Richtlinien beschlossen, nach denen die Entwicklung von Skigebieten vorerst bis zum Jahr 2023 gefördert werden soll. Die Gültigkeit der ehemaligen Förderrichtlinien war mit Jahresende 2020 ausgelaufen.
"Mit dem heutigen Beschluss und der Genehmigung der neuen Richtlinien geben wir vor allem den Betreibenden von kleinen Skigebieten und Dorfliften die Möglichkeit, sich um Landesförderung für eine Reihe von Investitionen zu bewerben", betont Landesrat Achammer. Gerade Kleinstskigebiete könnten Investitionen häufig nicht stemmen, seien aber für einheimische Familien und auch für Urlaubsgäste wichtig. "Aus diesem Grund haben wir für die Dorflifte den Zuschuss zur Deckung von Betriebskosten vorgesehen", informiert der Landesrat. "Zudem haben wir eine Schutzklausel eingebaut, die bei Mittelknappheit Förderanträge für Dorflifte Vorrang einräumt."
Förderung für Speicherbecken und überdachte Parkplätze eingeschränkt
So wird in den Richtlinien weiterhin zwischen lokalen Skigebieten, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen, und Skigebieten im internationalen Wettbewerb unterschieden. Demnach ist in lokalen Skigebieten im internationalen Wettbewerb eine Finanzierung für Speicherbecken nicht mehr möglich. Überdachte Parkplätze im Bereich der Talstation können auch nicht mehr aus dem Rotationsfonds gefördert werden.
Generell sind Förderungen für Beschneiungsanlagen, Pistenpräpariergeräte, Beleuchtung, Sicherheitsnetze, Förderbänder und Speicherbecken in unterschiedlicher Höhe – abhängig von Volumen und Art der Investition – vorgesehen. Nicht gefördert werden Investitionen in großen Skigebieten mit mehr als 50.000 Personen pro Stunde Gesamtförderleistung. Von einer Förderung ausgeschlossen sind zudem die ordentliche Instandhaltung, Investitionen, die nicht im Register der abschreibungsfähigen Güter eingetragen sind, und Lease-Back-Geschäfte. Die förderfähige Mindestausgabe liegt bei 15.000 Euro.
Bis 30. Juni um Landesförderung ansuchen
Um Landesförderung für die Entwicklung von Skigebieten können Unternehmen ansuchen, die in der Handelskammer eingetragen und Konzessionsinhabende sind. Jeder Konzessionsinhabende kann im Jahr pro Skigebiet einen Förderantrag stellen, und zwar digital über den E-Governement-Dienst des Landes anhand der digitalen Identität (SPID). Um Beihilfen zur Deckung der Betriebskosten für Dorflifte kann auf eigenem Gesuchsformular über zertifizierte Mail (PEC) im Amt für Industrie und Gruben der Landesabteilung Wirtschaft angesucht werden. Die Ansuchen sind jeweils bis zum 30. Juni einzureichen. Eine Ausnahme bilden die Beihilfeanträge für Wasserspeicher, für welche der 30. April als Einreichtermin gilt.
jw
Der SVP- Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler hat sich vor kurzem mit dem Südtiroler Postdirektor Luca Passero sowie dem Personaldirektor der Post in Südtirol Wolfgang Stein getroffen, um über die aktuelle Situation bei der Post zu sprechen. „Ein regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen verschiedener Körperschaften wie der Post ist sehr wichtig, denn so können politische und verwaltungstechnische Abläufe und Entscheidungen angepasst und verbessert werden“, zeigt sich Renzler im Anschluss an das Treffen erfreut.
Damit der Zustellungsdienst pünktlich und täglich erfolgt, müssen die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Postbediensteten laufend angepasst und verbessert werden, indem ihnen unter anderem auch die Zweisprachigkeitszulage ausbezahlt wird und die Stunden- und Zustellpläne sowie die Zustellzonen laufend an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.
„Coronabedingt gab es in den vergangenen zwei Jahren immer wieder massive Personalausfälle. Die damit einhergehenden verspäteten Zustellungen führten in der Bevölkerung immer wieder zu Kritik. Nun zeichnet sich ein deutlich positiver Trend ab und die Verantwortlichen sind motiviert, alles zu unternehmen, damit die Postzustellung fortan wieder ohne Verzug klappt“, sagt Renzler.
Zentrale Themen sind Proporz und Neueinstellungen
Alle Beteiligten, egal ob Verantwortliche, Sozialpartner oder Politiker, stehen in der Pflicht, dazu beizutragen, damit der Postzustelldienst reibungslos funktioniert. Die Gewerkschaften müssen bei der Suche nach geeignetem Fachpersonal unterstützend zur Seite stehen und durch Zusatzabkommen dafür sorgen, dass die Arbeitszeiten und Zustellzonen bestmöglich organisiert werden. Wenn sich alle Verantwortungsträger für eine gut funktionierende Post einsetzen, so wird dieser für Südtirol so wichtige Dienst zukünftig dauerhaft effizient funktionieren.
Was den Proporz betrifft, so kann man der Post große Anstrengungen bescheinigen, diesen zu erreichen. Laut neuesten Zahlen gehörten am 31. Jänner 2022 40,9% der Bediensteten der italienischen Sprachgruppe, 54,7% der deutschen Sprachgruppe und 4,4% der ladinischen Sprachgruppe an. So weit auf dem Papier. Allerdings gibt es letzthin in der gesamten öffentlichen staatlichen und halbstaatlichen Verwaltung, welche den Proporzbestimmungen unterliegt, ein reales und nicht vorhersehbares Problem. Bewerber aus anderen Provinzen Italiens können sich ganz einfach ad hoc einer Sprachgruppe zugehörig erklären und einen entsprechenden Nachweis der Kenntnis beider Sprachen vorlegen, um dann eingestellt zu werden, während volljährige einheimische Bewerber dies nicht machen können und erst 18 Monate nach Abgabe der Erklärung an einem Wettbewerb teilnehmen können. Dies gilt für Südtiroler beider Landessprachen und schafft so ungewollt einen großen Nachteil für diese Bewerber.
„Da die Kenntnis der beiden Landessprachen nun auch über zertifizierte Sprachinstitute und Sprachschulen erworben werden kann, entsteht in der Südtiroler Bevölkerung immer öfter der Eindruck, dass der Proporz in den besagten Verwaltungen nicht eingehalten wird, was aber so nicht stimmt. Man kann der Post auch hier Anstrengungen bescheinigen, aber auch sie kann hier nur beschränkt Einfluss nehmen. Hier muss der Gesetzgeber andere Lösungen finden um das Recht auf Gebrauch der deutschen, italienischen und ladinischen Sprache der Südtiroler Bevölkerung zu garantieren. Einige neue Maßnahmen sind schon ausgearbeitet worden und warten nur mehr auf die Genehmigung des Ministerrates in Rom. Allerdings reichen diese allein noch nicht aus, um eine echte Vertretung aller drei Sprachgruppen in den staatlichen und halbstaatlichen Verwaltungen zu garantieren“, führt Helmuth Renzler aus.
Ein wichtiges Ziel muss sein, dass eine Arbeitskarriere bei der Post für möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber aller drei Landessprachen interessant wird. Neben einem leistungsgerechten Lohn müssen auch die Rahmenbedingungen wie Nähe zum Dienstsitz, Außendienstvergütungen, Familienfreundlichkeit und Arbeitszeiten passen.
„Dementsprechend sind alle Beteiligten aufgerufen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die besten Lösungen zu finden“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen und dankt bei dieser Gelegenheit allen Postangestellten für ihren Einsatz, denn ohne deren Einsatz wäre eine halbwegs pünktliche Postzustellung während der Pandemiezeit sicherlich nicht möglich gewesen.
Die Beiträge für Stromverteilungsunternehmen für die unterirdische Verlegung von Freileitungen in Schutzgebieten werden wiedereingeführt: Die Hälfte der Kosten wird übernommen.
Die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für Anschlüsse an das Stromnetz wurden im Juli 2019 per Landesregierungsbeschluss festgelegt. Am heutigen Dienstag (8. März) hat die Landesregierung die Änderung dieser Richtlinien genehmigt.
Neu ist, dass für das Jahr 2022 die Beiträge für die unterirdische Verlegung von Freileitungen für Mittel- und Niederspannung in den Naturparks, im Nationalpark Stilfserjoch und in den Natura-2000-Gebieten wieder eingeführt werden. Für diese Eingriffe wird der Beitragssatz von 25 auf 50 Prozent der zugelassenen Kosten erhöht.
"Ziel ist es, die noch bestehenden Freileitungen in diesen sensiblen Gebieten, die für die Erhaltung von Natur und Landschaft von hohem Wert sind, zu entfernen", unterstreicht Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Weiterhin ausgesetzt bleibt die Gewährung von Beiträgen an Stromverteilerunternehmen für neue Anschlüsse an das Stromnetz sowie für den Austausch oder den Ausbau der Stromnetze im ländlichen Raum.
tl/mpi
Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag (8. März) grünes Licht gegeben, die Einreichfrist für die Ansuchen um Beiträge zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme auf 30. Juni zu verschieben.
Auf Vorschlag von Energie- und Umweltlandesrat Giuliano Vettorato hat die Landesregierung heute (8. März) neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung bestehender Fernwärmesysteme genehmigt. Diese ersetzen die bisherigen, aus dem Jahr 2018 stammenden Richtlinien.
Der neue Text sieht vor, dass die Betreiber von Fernwärmesystemen im laufenden Jahr 2022 bis zum 30. Juni Zeit haben, um Ansuchen um Beitragsgewährung zu stellen. Bisher war der Endtermin mit 31. Mai festgelegt. "Auf diese Weise kann eine größere Anzahl von Anfragen für Neuanschlüsse an bestehende Fernwärmesysteme vonseiten der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden", unterstreicht Landesrat Vettorato. Weitere Änderungen betreffen die beitragsfähigen Investitionskosten, die an die Inflation angepasst werden.
"Ziel ist es weiterhin, den Fokus der Beitragsgewährung auf die Optimierungbestehender Erzeugungsanlagen sowie auf die Verdichtung bestehender Verteilinfrastrukturen zu legen", so Vettorato abschließend. "Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit und die Energieeffizienz der bestehenden Anlagen gesteigert werden."
tl/mpi
Gastgewerbliche Betriebe dürfen weiterhin erweitert werden, sofern sie dabei keine zusätzlichen Gästebetten schaffen. Das hat die Landesregierung am heutigen Dienstag (8. März) beschlossen.
Um den gastgewerblichen Betrieben bis zur Umsetzung der im Landestourismusentwicklungskonzept enthaltenen Zielsetzungen in qualitativer Hinsicht weiterhin Entwicklungsperspektiven zu bieten, hat die Landesregierung am heutigen Dienstag (8. März) die Verordnung über die Erweiterungen abgeändert.
Nachdem im letzten Jahr die Leitlinien des Landestourismuskonzeptes vorgestellt wurden, hatte die Landesregierung qualitative Erweiterungen von gastgewerblichen Betrieben bis zum Genehmigungszeitpunkt des endgültigen Konzeptes möglich gemacht.
Der Landesrat für Tourismus Arnold Schuler hat heute einen Beschluss eingereicht, der die Möglichkeit verlängert. Dazu stellt Landesrat Schuler klar: "Das Landestourismuskonzept wurde Ende 2021 genehmigt und dient als Grundlage für die künftige Entwicklung des Tourismus in Südtirol. Wir arbeiten nun intensiv an der normativen Umsetzung. Bis dahin soll die qualitative Erweiterungsmöglichkeit aber weiterhin möglich sein."
Voraussetzungen
Grundlage für die Erweiterung der Beherbergungsbetriebe ist die gemeldete Bettenzahl des jeweiligen Betriebs zum 1. Oktober 1997. Als Maßeinheit dient die Bruttofläche. Die angestrebte Einstufungsklasse darf bei einer Einstufung bis zu zwei Sternen höchstens drei Kategorien, bei einer Einstufung ab drei Sternen höchstens zwei Kategorien über der bestehenden liegen. Konkret dürfen Beherbergungsbetriebe sowie Speise- und Schankbetriebe bei einer Erweiterung der entsprechenden Gebäude die angegebenen Bruttoflächen erreichen.
"Wie durch ein Rechtsgutachten klargestellt wurde, ist die Möglichkeit der qualitativen Erweiterung aufgrund der geltenden Bestimmungen jedoch nur in Siedlungsgebieten möglich", erklärt Landesrat Schuler. Erweiterungen außerhalb der Siedlungsgebiete sind nur für jene Gemeinden möglich, die diese in ihren Landschaftsplänen vorgesehen haben. "In Zusammenarbeit mit dem Gemeindenverband und der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung arbeiten wird an einem Vorschlag, damit die Landschaftspläne der Gemeinden so schnell als möglich dahingehend angepasst werden können", sagt der Landesrat.
np
„Es hat aktuell oft den Anschein, dass die Frauenpolitik nicht weiterkommt“, erklärt SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard anlässlich des diesjährigen Weltfrauentages am 8. März, „doch wir müssen uns bewusst sein, dass es eine Politik der kleinen Schritte ist“. Sie erinnert an die vielen Frauen, die in den verschiedensten Bereichen oftmals im Hintergrund für die Frauenanliegen arbeiten.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gewalt an Frauen, Lohnungleichheit und Rentenschere: die großen Anliegen der Frauen scheinen vielfach festzustecken, die Coronakrise hat der Gleichberechtigung noch dazu einen zusätzlichen Dämpfer verpasst. „Nichtsdestotrotz können und sollen wir auch am diesjährigen Weltfrauentag zuversichtlich in die Zukunft blicken“, unterstreicht SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard. „Chancengleichheit ist ein weiter Weg und Frauenpolitik eine Politik der kleinen Schritte“,hält Gebhard fest und sagt weiter, „auch wenn es derzeit mühsam ist, im Hintergrund sind so viele Frauen in so vielen Bereichen aktiv.“
Rentenreform 2023: Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten
Mehr als zehn Jahre sind seit der Unterschriftenaktion „Danke Mami“ vergangen, „nun stehen die Zeichen gut, dass der Vorschlag zu einer Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten für die Rente auch in Rom eine politische Mehrheit findet“, blickt Gebhard auf die anstehende Rentenreform 2023. Es ist dies ein Anliegen, das auch der Südtiroler Landtag mittragen soll, wenn es nach einem Begehrensantrag der SVP-Abgeordneten Magdalena Amhof geht.
Rat der Gemeinden: Nicht ohne Frauen…
Eine verpflichtende Frauenquote wird auch beim Rat der Gemeinden, in dem derzeit nur zwei Bürgermeisterinnen vertreten sind und die Ämter von Präsidenten und Vizepräsidenten von Männern besetzt werden, eingeführt. „Dass es so nicht gehen kann, haben wir bereits vor einem Jahr klargestellt“, erinnert Renate Gebhard. „Durch Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit und eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Verantwortlichen ist es nun gelungen, eine bessere Vertretung der Frauen in diesem wichtigen Gremium für die Zukunft sicherzustellen“, so die SVP-Landesfrauenreferentin, die darauf hofft, „dass es irgendwann solche Gedenktage wie den Tag der Frau nicht mehr braucht, weil Gleichberechtigung und Chancengleichheit eine Selbstverständlichkeit sind.“
Tief erschüttert blicken wir alle auf die Ukraine und auf die humanitäre Katastrophe, die sich mit jedem Tag zuspitzt.
Die Südtiroler Ärzte für die Welt sind als Organisation zu klein, um eine eigene Hilfsinitiative zu starten.
Darum schließt sich der Verein dem Weißen Kreuz an und unterstützt dessen Hilfseinsatz in Osteuropa beim Aufbau eines Flüchtlingscamps. Das Weiße Kreuz startet in dieser Woche mit einem ersten Hilfskonvoi in das Krisengebiet, an dem auch ein Arzt und Mitglied der Südtiroler Ärzte für die Welt teilnimmt und wird dort helfen, ein Flüchtlingscamp mit einem Ambulatorium für die medizinische Grundversorgung aufzubauen.
Geführt wird das Flüchtlingscamp von Samaritan International, einem europäischen Netzwerk von Hilfsorganisationen, dem auch das Weiße Kreuz angehört. Dadurch kann die Hilfeleistung schnell, direkt und unbürokratisch erfolgen.
Die Südtiroler Ärzte für die Welt unterstützen diesen Hilfseinsatz finanziell und bitten um Spenden.
Spendenkonto Südtiroler Ärzte für die Welt
Spendenzweck Ukrainehilfe
Südtiroler Sparkasse IBAN IT35 E06045 11600 000005003779
Volksbank IBAN IT95 U05856 11601 050570000333
Raiffeisenkasse IBAN IT25 U08081 11610 000306005349
Ein Suboptimist aus Bern (Christoph Simon) macht den Anfang, dann folgt die ebenso charmante wie knallharte Sarah Bosetti, Mathias Tretter als „Sittenstrolch“ und (Musik-)Kabarett mit Andreas Rebers. „Ich helfe gern“ heißt das Programm gegen faule Ausreden und Vorurteile. Das 3. und letzte Wochenende beginnt mit einem Überlebenskünstler. Severin Groebner überlebt schon seit Jahren als Wiener in Frankfurt und schaut furchtlos in die Zukunft, obwohl das nicht ganz ungefährlich ist. Den Schlusspunkt setzen zwei „bayerische Cowboys“ mit Gitarre. Man wähnt sich nicht im Stadttheater, sondern bei ihnen zuhause am Küchentisch. Locker, lakonisch und lustig geht es zu.
Die Details zum Programm und alle anderen wichtigen Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.kallmuenz.it und Ticketreservierungen unter www.ticket.bz.it.
Wenn Sie diese Kulturinitiative unterstützen wollen, dann werden Sie Mitglied im Förderkreis Meraner Kabarett Tage. Auch hierzu finden Sie die nötigen Infos auf unserer Website.
Wir würden uns freuen, Sie bei einem oder auch mehreren unserer Kabarett-Abende im März 2022 begrüßen zu dürfen.
Am Freitag, 11. 3., ist das Publikum gebeten, bereits um 19.30 Uhr im Saal zu sein (live-Übertragung im Hörfunk Ö1 und RAI Südtirol). Die folgenden Aufführungen beginnen um 20 Uhr, die Aufführung am Sonntag, 27. 3., um 18 Uhr.
Das Team der Meraner Kabarett Tage
Kommentar von Chefredakteur Erwin Bernhart - Der Krieg in der Ukraine ist für die dortige Bevölkerung eine unglaubliche Tragödie und durch nichts zu rechtfertigen. Der Krieg legt aber auch anderes schmerzlich offen: Europa ist von Russland abhängig. Und das wird sich, bei aller Zustimmung für Sanktionen, die im Übrigen immer die Zivilbevölkerung treffen werden, nicht schnell ändern lassen. Wohl auch nicht unter dem Druck des Klimawandels. Es sind vor allem die Gaslieferungen aus Russland, die in einigen europäischen Staaten den Energiehunger der Industrie und der Heizungen für Haushalte decken. Deutschland und Italien (auch Österreich) sind besonders gas-vulnerabel. Europa, das Friedensprojekt EU, hat sich in einem aeternisierten Frieden gewähnt, tut dies noch immer und hat dabei unter dem Schutzmantel und der militärischen Schirmherrschaft der Amerikaner Rüstung und Krieg verlernt. Auch damit hat man sich blauäugig in eine mindestens doppelte Abhängigkeit begeben: Gas aus Russland, Militärschutz aus den Vereinigten Staaten. Eine dritte Abhängigkeit kommt noch dazu: Europa hat Arbeit und Arbeitsplätze ausgelagert, nach China, nach Indien, jedenfalls in Länder außerhalb der EU. Zudem konkurrieren europäische Staaten untereinander mit Steuerfreizügigkeit. Europa ist also ein sehr zerbrechliches Gebilde, nach innen und nach außen. Auch dies legt dieser unsägliche Angriffskrieg des russischen Bären gegen die Ukraine schonungslos offen. Europa hat aber auch unglaubliche Qualitäten: Humanitäre Hilfe für die Ukraine, für die Flüchtlinge auf allen Ebenen.
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