Die Landesregierung hat am 5. Juni dem von LR Arnold Schuler eingebrachten Gesetzentwurf bezüglich Großer Beutegreifer zum Schutz der Bergwirtschaft zugestimmt. Eine Entnahme, den Fang oder Abschuss einzelner Bären oder Wölfe in bestimmten Ausnahmesituationen kann demnach autonom das Land verfügen - stets im Sinne der staatlichen und europäischen Vorgaben und nach Einholen eines Gutachtens des staatlichen Instituts ISPRA.
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