Latsch - Georg Schuster ist ein korrekter Beamter. Auf die Frage, ob es gegen einen mittlerweile ehemaligen Beamten der Gemeinde Latsch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gebe, zitiert der Latscher Gemeindesekretär Schuster kurzerhand den Artikel 331 der Strafprozessordnung. Darin steht sinngemäß, dass jeder öffentliche Beamte Anzeige zu erstatten habe, sollte er eine Straftat beobachten, auch dann, wenn diese Straftat nicht unmittelbar einer Person zuzuordnen sei.
Mehr will Schuster zur Causa nicht sagen, zum Schutz der betroffenen Person und nach dem Prinzip der Unschuldsvermutung, bevor nicht ein Urteil das Gegenteil ausspricht. Schuster hat tatsächlich eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Ob die Ermittlungen bereits angelaufen sind, darüber gibt Schuster keine Auskunft.
Der Vox populi nach soll es in einem Amt in Latsch seit längerer Zeit zu Unregelmäßigkeiten bei der Verrechnung von Stempelmarken oder Ähnlichem gekommen sein. Man sagt, jemand habe seinen Finger ins Marmeladeglas der Gemeinde gesteckt und daraus Geld abgezweigt. Ob das tatsächlich stimmt, dem soll nun die Staatsanwaltschaft nachgehen. Ein Beamter hat - offiziell aus persönlichen Gründen - gekündigt. (eb)
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