Südtirol/Europa - Finnland hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Ausnahmeregelung zur Wolfsjagd beantragt. Im Verfahren geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen man von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen. Nun hat der Generalanwalt des EuGHs in einer Stellungnahme bestätigt, dass eine Ausnahmeregelung für geschützte Arten möglich ist, wenn damit das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands nicht verhindert wird. Nun muss der Europäische Gerichtshof über die Ausnahmegenehmigungen entscheiden, das finale Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
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