Rom/Vinschgau - Eine für den Vinschger-Weg in Sachen Strom wichtige Abänderung konnte Senator Hans Berger und die Autonomiegruppe im römischen Senat kürzlich durchbringen. Zugute kommen wird diese Änderung vor allem dem Vinschguer Energiekonsortium VEK. In einer Presseaussendung erläutern die Sentaoren diese Änderunge wie folgt: „Diese Abänderung bezieht sich auf die Anwendung der Normen zur Funktionstrennung (sogenanntes „unbundling“) für die Kleinverteiler der Stromversorgung mit weniger als 25.000 Kunden. Ein Gesetzesdekret von 2011 schreibt ab Juli 2017 die Funktionstrennung für die Stromversorgungsunternehmen unabhängig von ihrer Größe vor. Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, dürfen auch kleine Stromgesellschaften bei Verteilung und Verkauf nicht dieselbe Marke verwenden, sondern müssen diese Tätigkeiten strikt trennen. “Vor allem für kleine Betriebe, die im Alpenraum seit mehr als einem Jahrhundert für die Stromversorgung zuständig sind, hätte die vorgesehene Funktionstrennung große Probleme mit sich gebracht; zudem macht der damit verbundene große finanzielle und bürokratische Aufwand vor allem für die Stromversorger in dünn besiedelten Gebieten im Berggebiet wenig Sinn. Die von uns nun durchgesetzte Abänderung des Gesetzesdekrets garantiert nun, dass Betriebe, die weniger als 25.000 Kunden haben, die spezifischen Vorlagen zum „unbundling“ nicht erfüllen müssen und somit der damit verbundene bürokratische Aufwand vermindert wird“, freut sich Senator Hans Berger, der für die Autonomiegruppe die Stimmabgabeerklärung gehalten hat.
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