Glurns - Die Landesregierung hat am 4. Juni 2019 die Obere-Au als Biotop ausgewiesen. Zum zweiten Mal. Der Heimatpflegeverband Südtirol hatte eine Biotopausweisung 2014 beantragt. 2017 hat die Landesregierung die Ausweisung beschlossen. Der Beschluss damals musste allerdings aufgrund eines Rekurses annuliert werden. Nun ist ein zweiter Anlauf unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht angemahnten formalrechtlichen Verfahrensschritte genommen worden. Zwei Stellungnahmen - eine von der Weideinteressentschaft Glurns und eine von einem Eigentümer von betroffenen Grundstücken sind eingegangen. Trotzdem hat die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung die Biotopausweisung empfohlen. Und dieser Empfehlung ist die Landesregierung gefolgt, auch mit der Begründung: „Die bisherige Nutzung der privaten Wiesen wird nach der Biotopausweisung respektiert, auch bei mehrschnittiger Mahd und dem Ausbringen von Düngern auf den bewirtschafteten Flächen. Somit ist nur der Umbruch der Wiesen untersagt, sowie deren Umwandlung in Ackerland oder andere Intensivkulturen. Für diese Einschränkung kann laut geltenden Bestimmungen um Ausgleichszahlung angesucht werden.“ (eb)
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