Mals - Mit dem Entscheid vom 4. Mai kauft die Gemeinde Mals Schutzkleidung für die Ortspolizei. Weil die Malser Verordnung zu den Pflanzenschutzmitteln in Kraft ist, soll diese von der Ortspolizei kontrolliert werden. Im Entscheid zum Ankauf von Schutzkleidung wird auch Bezug auf den Beschluss der Landesregierung vom 1. Juli 2014 genommen, in dem die „Vorschriften im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln“ geregelt worden sind und über den nationalen Aktionsplan hinausgehende Vorschriften beschlossen worden sind. Im Abschnitt 3 steht dort unter dem Punkt „Kontrollen“: „Die Überwachung der gegenständlichen Vorschriften obliegt den zuständigen Behörden auf Staats-, Landes- und Gemeindeebene. Diese stellen die Übertretungen fest. Die entsprechenden Verwaltungsstrafen werden vom zuständigen Bürgermeister verhängt und stehen der Gemeindeverwaltung zu.“
In Mals werden Kontrollen konkret - die Ortspolizei wird sich warm anziehen müssen - mit Schutzkleidung. (eb)
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