Schlanders/Göflan/Rom - In der Causa Marmor aus dem Göflaner Wantlbruch gibt es eine Verschnaufpause. Die 6. Sektion beim Staatsrat in Rom hat mit einer Verordnung (03297/2018) das Fahrverbot, verhängt mit Urteil des Verwaltungsgerichtes 127/2018, aufgehoben. Für zwei Saisonen haben die Göflaner bzw. die Schlanderser Ruhe und Gelegenheit, den Marmor mit LKW möglicherweise über „Hinterberg“ ins Tal zu bringen. Denn der Staatsrat hat die inhaltliche Verhandlung in Richtung II. Trimester 2019 festgelegt. Und der Staatsrat hat den bürgermeisterlichen Erlass vom 2. Juli 2018 zum Abtransport über „Hinterberg“ - im Übrigen ohne Landesgenehmigung - als angemessen bezeichnet. Außerdem hat der Staatsrat einen Teil des Verwaltungsgerichtsurteil explizit gerügt. Denn das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil die Verwaltungen darauf hingewiesen, nach so vielen Jahren endlich eine einheitliche und für alle Bruchbetreiber definitive Lösung im Nationalpark Stilfserjoch zu finden. Die Rüge: Es habe den Anschein, dass damit ein Abtransport über eine Forststraße von vornherein ausgeschlossen werde. Erwirkt hat diese Verordnung die Göflaner Mamor GmbH mit einem Rekurs gegen das Urteil des Bozner Verwaltungsgericht. (eb)
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