Latsch - Nicht schlecht staunte ein Bergbauer vom Latscher Sonnenberg, als er vor Kurzem einen Strafzettel per Post zugestellt bekam: „Sie parkten einen Anhänger ohne Zugfahrzeug in einer geschlossenen Ortschaft“, so das Delikt, welches mit einer Geldbuße von 57,53 Euro abgegolten werden soll. „Tatort“ war der Parkplatz neben der Talstation der Seilbahn St. Martin in Latsch. Genau dieser Parkplatz dient den Bergbauern als Umladeplatz für Lebendvieh, gerade weil er außerorts und direkt an der Seilbahn liegt und somit von allen Seiten gut erreichbar ist. Der Bauer sagt, dass er den für Lebendviehtransport kollaudierten Anhänger nicht aus Jux und Tollerei vom Berg ins Tal mitnehme, sondern damit Tiere auch zur Schlachtung transportiere. Schließlich lebe er von der Landwirtschaft und die Transporte seien Teil seiner Arbeit. Der Bauer ärgert sich maßlos und wird gegen diese Strafverfügung Rekurs einlegen. Schließlich gehe es dabei um mehr als um ein Prinzip, sondern um die Frage, ob Bergbauern im Tal „unerwünscht“ seien.
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