Schlanders/Bozen
Die Gemeinde Schlanders ist konsequent und die Landesregierung ist auch konsequent. Wer Recht hat oder nicht oder wer Recht kriegt oder nicht, wird das Verwaltungsgericht entscheiden. Recht haben oder Recht bekommen sind in der Juristerei bekanntlich zwei Paar Schuhe. In der Dezembersitzung hat der Schlanderser Gemeinderat beschlossen, auch die Straße von Göflan bis zum Trafratz-Hof als Gemeindestraße zu klassifizieren. Dieses Teilstück hat den Schlandersern noch gefehlt, um dann den Marmorabtransport ausschlielich auf einer Gemeindestraße organisieren zu können. Denn bereits im Mai 2012 haben die Schlanderser beschlossen, die Straße ab Einfahrt Tafratzhof bis zum Göflaner Wantl-Bruch als Gemeindestraße zu klassifizieren. Gegen die Beschlüsse im Mai hat die Landesregierung rekurriert. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes steht noch aus. Und Ende Jänner 2013 hat die Landesregierung beschlossen, auch gegen den Schlanderser Ratsbeschluss vom Dezember Rekurs einzulegen. Die Begründung der Landesregierung für ihren Rekurs: „...weil der Erlass desselben unter anderem eine klare Verletzung der Einschränkungen darstellt, welche vom Konsortium Nationalpark Stilfserjoch in Bezug auf den Abstransport von Marmor auf der Forststraße K.G. Nördersberg darstellt.“
SÜDTIROL AKTUELL
AKTUELLE AUSGABE
Vinschgau - Aus der Gründung des VEK, des Vinschgauer Energiekonsortiums, vor 25 Jahren im Kloster Marienberg ist ein starker Energiepartner im
… Read MoreVinschgau-Schlanders - Im Bezirksrat ging es am vergangenen Montag zu wie in einem Hühnerstall. Auslöser war ein Schreiben an die Gemeinden,
… Read MoreFußball kann Leben verändern – zu dieser Erkenntnis kam Profi-Fußballerin Melanie Kuenrath. Die 26-jährige Burgeiserin sammelt seit ihrem 15. Lebensjahr Fußball-Erfahrungen
… Read MoreWINDMAGAZINE
Winter Magazin - Winterwind 2024 - Bezirk Vinschgau Südtirol - Skigebiete Skifahren Rodeln Langlaufen Winterwandern Schneeschuhwandern Eislaufen Schöneben Haideralm Sulden Trafoi Watles Ferienregion
KULTURHAUS
THEATER
VERANSTALTUNGEN
BILDUNGSZUG