Mals - Formal gibt es die Gemeindebibliothek Mals „Johann Stephan Raffeiner“ und den Bildungsausschuss Mals seit zwanzig Jahren. Organisierte örtliche Bildungs- und Kulturarbeit über die Vereine hinaus hat schon viel früher stattgefunden. In Zukunft gehe es darum, diese beiden Bildungsträger noch effektiver zu vernetzen.
Von Ludwig Fabi
Das Bibliothekswesen und die Bildungsausschüsse sind mit dem Landesgesetz 41 vom 07.11.1983 geregelt. Ein Regelwerk, dessen Effektivität und Weitsichtigkeit immer mehr in den Vordergrund rückt.
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