Vinschgau/Südtirol - Auf allen Staats- und Landesstraßen in Südtirol ist vom 15. November bis einschließlich 15. April Winterausrüstungspflicht.
Auf Staats- und Landesstraßen:
Bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) dürfen ALLE Fahrzeuge nur mit Winterreifen oder mit montierten Schneeketten (bzw. mit einer gleichwertigen, homologierten Ausstattung) fahren.
Diese Verordnung hat ständige Gültigkeit und wird der Öffentlichkeit mittels Anbringung der entsprechenden Straßenbeschilderung zur Kenntnis gebracht und gilt als aufgehoben mit der Entfernung bzw. Verdeckung derselben.
A22 Brennerautobahn (Abschnitt Brenner - Affi):
Vom 15. November bis zum 15. April besteht Winterausrüstungspflicht (unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen).
Winterausrüstungspflicht in ÖSTERREICH
Vom 1. November bis zum 15. April dürfen PKW und LKW bis 3,5 t bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) nur mit Winterreifen oder an mindestens 2 Antriebsrädern mit Schneeketten fahren.
GEMEINDEPOLIZEI VINSCHGAU
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