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Außergewöhnlich

  • Vorspann: Einsprüche gegen Gemeinderatsbeschlüsse sind höchst selten und deshalb außergewöhnlich. In der Gemeinde Kastelbell-Tschars hat der Revierleiter Manuel Oberhofer im Namen des Jagdreviers Kastelbell-Tschars einen geharnischten Einspruch bezüglich der ausgewiesenen Wildruhezonen eingelegt.
  • Dachzeile: Kastelbell-Tschars
  • Redakteur: Erwin Bernhart
  • Redakteur Bild:

Das Jagdrevier Kastelbell-Tschars geht mit seinem Einspruch vom 30. Juni 2026 in die Vollen: Die vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossenen Wildruhezonen im Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft würden wesentlich von den ursprünglich vereinbarten und öffentlich vorgestellten Flächen abweichen, schreibt der Revierleiter Manuel Oberhofer in Vertretung des Jagdreviers. Für eine nachträgliche Änderung fehle die Transparenz, denn es konnte bei einer Besprechung am 30. März 2026 „seitens der Gemeinde nicht geklärt werden, wann, durch wen und auf welcher Grundlage die Änderung der betroffenen Wildruhezone vorgenommen worden war.“ Damit würde auch der Zweck des Beteiligungsverfahren missachtet. Das Jagdrevier forderte in seinem Einspruch im Wesentlichen, dass der Gemeinderatsbeschluss „hinsichtlich der betroffenen Wildruhezone einer neuerlichen Behandlung“ zu unterziehen sei.
Es sind geharnischte Vorwürfe, die das Jagdrevier vor allem der Gemeindespitze um BM Gustav Tappeiner vorlegt. Hintergrund de gemeindeinternen Hick-Hacks ist das Ansinnen der Agrargemeinschaft Trumsberg um den Vorsitzenden Bertram Stecher, einen ehemaligen Steig zwischen dem Trumser Albl und der Stierbergalm wieder zu reaktivieren (sh. Artikel „Mitten durchs Wohnzimmer“ Vinschgerwind Nr. 5/2026).
Der Gemeindeausschuss von Kastelbell-Tschars lässt sich von dem Einspruch des Jagdreviers offensichtlich nicht beeindrucken und sieht überhaupt keinen Handlungsbedarf. Mit Ausschussbeschluss 455 vom 28 Juli 2026 zerpflückt der Ausschuss die Eingabe Punkt für Punkt und weist den „Einspruch als unbegründet“ pauschal ab. Die Begründungen dafür: die Anpassung der Lage der Wildruhezone in der Fraktion Trumsberg stelle keine wesentliche Änderung dar, das Beteiligungsverfahren sei ordnungsgemäß durchgeführt worden, dass die Verschiebung der Wildruhezone im Zuge der Begut-
achtung durch die zuständigen Landesämter nicht beanstandet wurde. Dort schreibt der Ausschuss den Zusatz: „...und im weiteren Genehmigungsverfahren nochmals überprüft werden wird (...).“ Nicht nachkommen will der Ausschuss der Forderung des Jagdreviers, „die Gründe, den Zeitpunkt und die Urheberschaft der nachträglichen Änderung vollständig zu dokumentieren...“ Eine Begründungspflicht sei da nicht gegeben, sagt der Ausschuss und Verfahrensmängel lägen nicht vor und deshalb sehe man keine Veranlassung zur Wiederholung des Verfahrens.
Zwischen der Schwere der Vorwürfe von Seiten des Jagdreviers und der lapidaren Ablehnung des Einspruchs des Gemeindeausschusses klafft, so stellt man es in Kastelbell hinter vorgehaltener Hand fest, eine riesige Lücke.

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Über den Planeiler Weber und den Fall „Alpenkohle“

  • Dachzeile: Aus dem Gerichtssaal
  • Redakteur: Peter Tappeiner, Rechtsanwalt a.D.

Mancher wird sich fragen, was der eine mit der anderen zu tun hat. Wir werden es erklären. Der Fall des Handwebers Josef Winkler aus Planeil dürfte den ältren Lesern noch in Erinnerung sein. Wir haben auch in dieser Rubrik unter dem Titel „Gedanken hinter Gittern“ über seinen „Casus“ geschreiben (Vinschgerwind August 2022). Winkler war der Intimfeind des Wachmeisters Cristelli und des Jagdaufsehers Ludwig Blaas. Besonders Cristelli konnte es schwer verwinden, dass Winkler in einem Strafverfahren, das er ihm „angehängt“ hatte, freigesprochen worden war. Deshalb schwor er ihm Rache: „Un giorno ti porteró li dove nemmeno Iddio ti aiuterá“, also ich werde dafür sorgen, dass du an einen Ort kommst, wo auch Gott, der Allmächtige, dir nicht helfen kann. Am Silvestertag des Jahres 1983 war es dann sowet: Cristelli „lud“ zu einer Hausdurchsuchung in Winklers Mühle in Planeil. Und was fand er dort ohne lange suchen zu müssen? Sprengstoff! Daraufhin verbrachte Winkler nicht nur die Silvesternacht, sondern auch die anschließenden sechs Monate hinter Gittern. In erster Instanz wurde er noch verurteilt, erst das Berufungsgericht in Trient erkannte, dass Winkler das Opfer von Machenschaften geworden war und sprach ihn voll frei. Es wurde zwar nicht geklärt, wie das Dynamit schweizer Herkunft in Winklers Mühle gelangt war und wer es dort deponiert hatte, aber für mich als Anwalt ist der Fall die Bestätigung, dass die Mühlen der Justiz sich zwar manchmal schwertun, aber letztendlich doch funktionieren.
Im Fall „Alpenkohle“ hingegen kommen mir ernsthafte Zweifel, ob die in unserer Verfassung festgeschriebenen Grundrechte wie Personenfreizügigkeit, Schutz vor willkürlicher Verhaftung und vor Eingriff in alle Formen der Kommunikation noch gewährleistet sind. Das Verfahren „dümpelte“ schon seit 2023 auf Betreiben der NOE-Umweltpolizei vor sich hin. Dem Haftbefehl gegen den Präsidenten des Fernheizwerkes LEEG, Andreas Tappeiner, entnehme ich nämlich, dass dessen Telefon und die seiner Mitarbeiter und Mitangeklagten über Jahre abgehört wurden. Und alles mit der scheinbaren Rechtfertigung, dass man einer international agierenden mafiösen Organisation auf der Spur sei, die giftigen Müll ins Ausland verkaufe. Was ist „des Pudels Kern“? Im Fernheizwerk der LEEG-Genossenschaft wird ein Teil des Holzes nicht verbrannt, sondern vergast. Endprodukt dabei ist Holzkohle. Und die wäre nach Meinung der NOE-Umwelpolizei und der Antimafia-Staatsanwaltschaft in Trient als Sondermüll zu entsorgen. Die LEEG hingegen ist in Übereinstimmung mit der Praxis in Österreich und anderen EU-Ländern der Meinung, dass die Holzkohle als natürliches Produkt wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgebracht werden könnte.
Eine wissenschaftliche Klärung der Beschaffenheit des Reststoffes Holzkohle unterblieb. Stattdessen schmiss die Staatsanwaltschaft Trient aus heiterem Himmel mit Haftbefehlen um sich und nahm die Landesbeamten Giulio Angelucci und Andreas Marri, den Berater Rupert Rosanelli sowie Hugo Trenkwalder und Andreas Tappeiner für 16 Tage in U-Haft. Nach einer rechtlich stichhaltigen Begründung für die Verhängung dieser einschneidenden Freiheitsberaubung sucht man vergebens. Unabdingbare Voraussetzung dafür ist nämlich die Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Beide fehlen! Das Freiheitsgericht hob jedenfalls alle Haftbefehle ohne Auflagen auf und sah keine Veranlassung für die Verhängung von Beschränkungen für die Beschuldigten.
Die Gesellschaft reagierte eher mit Gleichgültigkeit und Lethargie. Die Betroffenen verdienen jedoch unsere uneingeschränkte Wertschätzung und Solidarität. Im Falle des Planeiler Webers hat die Justiz wenigstens im zweiten Anlauf funktioniert. Im Falle „Alpenkohle“ ist sie jedoch, so scheint es mir, auf dem falschen Bein gestartet. Der Auftakt zum gerichtlichen Verfahren wurde zum Medienevent degradiert und als Theater mit hundert ausschwärmenden Carabinieri und einem über dem Fernheizwerk LEEG in Laas kreisenden Hubschrauber inszeniert. Das alles auf Kosten des Steuerzahlers und auf dem Rücken der Untersuchungshäftlinge! Eine Herkulesarbeit für die Verteidiger im kommenden Hauptverfahren. Mein Vertrauen in die Vernunft und in den Rechtsstaat ist jedenfalls im Keller.

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Leserbriefe 17-2026

  • Dachzeile: Leserbriefe

Schwimmbäder meiden?

Verschiedene Studien aus Europa berichten, dass viele Mädchen und junge Frauen aus Scham über ihren Körper oder aus Angst vor wertenden Kommentaren Schwimmbäder, Strände und all jene Orte meiden, an denen der Körper zur Sachau gestellt wird.
Laut Statistiken aus unserem Lande meiden 13 % der Mädchen zwischen 12 und 18 Jahren Schwimmbäder, mehr als 50 % geben jedoch an, bereits wertende Kommentare über ihr Aussehen erlebt zu haben.
Nach den Diskussionen der vergangenen Wochen rund um das Schwimmbad von Salurn, bin ich gestern gemeinsam mit etwa fünfzig anderen Frauen von 18:30 bis 19:30 Uhr dort schwimmen gewesen. Das Wetter war uns nicht wohlgesonnen, aber aus Neugier machte ich mich mit einigen Freundinnen auf den Weg in Richtung Süden.
Ich bin inzwischen eine reife Frau und habe mich in meinem Körper nie besonders unwohl gefühlt. An blöde Kommentare oder an durchdringende Blicke auf Busen und Hintern, habe ich mich – wie viele, vielleicht wie alle Frauen – gewöhnt. Wenn möglich, gehe ich lieber an Frauenabenden in die Sauna, aber dieselbe Erfahrung hatte ich im Schwimmbad noch nie gemacht.
Im Bikini über die Wiese zu laufen, ohne diese eindringlichen Blicke auf sich zu spüren, an die wir uns eben gewöhnt haben, war ausgesprochen angenehm. Ein tiefes Gefühl von Freiheit.
Es wäre sehr schön, wenn alle Schwimmbäder, auch in Bozen, Meran, Klobenstein oder Gargazon, Frauen die Möglichkeit geben würden, einige Stunden pro Woche unter sich zu sein.
Ohne Polemik, ohne jegliche Diskriminierung – einfach, weil man weder Muslimin noch unterdrückt sein muss, um es angenehm zu finden, ab und zu im Badeanzug zu sein, ohne dabei aufdringliche Blicke von Männern auf sich zu spüren.
Ich weiß, viele Männer fühlen sich von solchen Argumenten angegriffen und müssen immer wieder betonen: Nicht alle Männer sind so …
Aber glaubt mir: Ich habe 60 Jahre Erfahrung, und es müssen wirklich nicht alle so sein. Es reicht schon einer. Und an öffentlichen Orten, in Schwimmbädern, in Lokalen, auf der Straße begegnen wir immer wieder einem, der glaubt, er müsse kommentieren, urteilen oder so eindringlich schauen, dass es unangenehm wird. Lasst uns bitte ab und zu einfach darauf verzichten.

Raffaela Vanzetta
Koordinatorin Fachstelle Essstörungen
im Forum Prävention

 

Baustart

Baustart für das EU-geförderte Projekt PARTES – Energetische Sanierung der Mittelschule „Peter Mitterhofer“ in Partschins:
Am 17. Juni 2026 sind die Bauarbeiten des Projekts PARTES – Energetische Sanierung der Mittelschule „Peter Mitterhofer“ in Partschins gestartet. Das Vorhaben wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021–2027, Priorität 2 „GREEN“, kofinanziert und zielt darauf ab, die Energieeffizienz des Schulgebäudes deutlich zu verbessern.
Die Arbeiten umfassen die Dämmung der Außenhülle, der Decke und des Daches sowie den Austausch der Fenster und Eingangstüren. Dadurch soll die Energieeffi-zienzklasse des Gebäudes von KlimaHaus F auf KlimaHaus B verbessert werden.
„Mit dem Baustart investieren wir in eine energieeffiziente und zukunftsfähige Schule für Partschins“, betont Bürgermeister Alois Forcher.
Das Projekt verfügt über ein Gesamtbudget von 1.363.053,43 Euro, wovon 80 % durch den EFRE finanziert werden. Die Umsetzung ist bis Dezember 2026 vorgesehen. Mit diesem Projekt investiert die Gemeinde Partschins in die Modernisierung ihrer öffentlichen Infrastruktur und in mehr Nachhaltigkeit.
Die Gemeindeverwaltung von Partschins

 

Schlanders setzt wichtigen Impuls

Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit zur Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen einstimmig angenommen
Der Gemeinderat von Schlanders hat in seiner Sitzung vom 30. Juli 2026 einen Beschlussantrag der Süd-Tiroler Freiheit zur Einführung einer gezielten Wirtschaftsförderung für Klein- und Kleinstunternehmen einstimmig angenommen. In den letzten Jahren haben mehrere Gemeinden in Süd-Tirol vergleichbare Fördermodelle umgesetzt. Auch in Schlanders lag der Vorschlag seit 2015 auf dem Tisch, wurde jedoch aufgrund von Bedenken bezüglich der Gesetzmäßigkeit solcher Förderungen bislang nicht realisiert. Der Südtiroler Gemeindenverband hat gemeinsam mit dem Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol eine Musterverordnung samt Rechtsgutachten ausgearbeitet und den Gemeinden im April des Jahres übermittelt. Nun sind nach Ansicht der Süd-Tiroler Freiheit die Voraussetzungen für eine konkrete Umsetzung geschaffen.
„Es ist höchst an der Zeit, dass wir den vielen Ankündigungen jetzt auch konkrete Maßnahmen folgen lassen. Unsere Kaufleute, Dienstleister und Wirtschaftstreibenden leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag zur Nahversorgung, zur Lebensqualität und zur Attraktivität von Schlanders. Diese Leistung verdient nicht nur Anerkennung und Dank, sondern auch eine aktive Unterstützung durch die Gemeinde“, erklärt Karin Meister.
Die geplante Verordnung soll der Gemeinde ermöglichen, die Ansiedlung von Klein- und Kleinstunternehmen durch wirtschaftliche Beiträge beziehungsweise Kostenrückerstattungen gezielt zu fördern. Die konkreten Förderkriterien können an die Bedürfnisse von Schlanders angepasst werden. So kann festgelegt werden, welche Branchen besonders unterstützt werden, ob etwa Jungunternehmer, Neugründer oder Unternehmerinnen besondere Berücksichtigung finden und ob sich die Förderung auf leerstehende Geschäftslokale, den Hauptort oder auch die Fraktionen erstrecken soll.
Gerade nachdem Schlanders im Januar 2026 mit dem europäischen Einzelhandelspreis „European Capitals of Small Retail“ ausgezeichnet wurde, soll dieses Bekenntnis zum lokalen Handel nun mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Ziele der neuen Förderung sind die nachhaltige Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung, die Belebung der Ortszentren, der Abbau von Leerständen und die langfristige Stärkung des Wirtschaftsstandortes Schlanders.
Mit der einstimmigen Annahme des Beschlussantrages wird der Gemeindeausschuss aufgefordert, dem Gemeinderat innerhalb der kommenden sechs Monate eine an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Verordnung zur Genehmigung vorzulegen.
Karin Meister bedankt sich bei allen Gemeinderäten für die breite Unterstützung und die Anerkennung, dass gezielte wirtschaftliche Impulse notwendig sind, um bestehende Betriebe zu stärken, neue Unternehmen anzusiedeln und Schlanders als lebendigen und attraktiven Vinschger Hauptort weiterzuentwickeln.
Karin Meister, Fraktionssprecherin der Süd-Tiroler Freiheit Schlanders

 

HAIKU – Gedicht

Am Bergkamm ruht er
sich kurz aus, dann steigt er auf – der Erntevollmond.

© Helga Maria Gorfer

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