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1. Georg Paulmichl Preis

  • Dachzeile: Prad am Stilfserjoch

In Prad am Stilfserjoch wurde am 28. Februar erstmals ein Preis vergeben, der nicht nur an einen bedeutenden Prader erinnert, sondern den Fokus auf einen Bereich lenkt, der selten Beachtung findet: Kunstschaffende mit Behinderungen. Elmar Rufinatscha ist der erste Träger des Preises, der von der Sozialbetreuerin Sophie Wastian initiiert und künftig alle zwei Jahre von Land und Gemeinde Prad am Stilfserjoch vergeben werden soll.

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Die erste Frau mit Doktortitel

  • Dachzeile: Vom Wind gefunden

Die erste Frau der Welt, die einen Doktortitel erhielt, war Elena Cornaro Piscopia aus Venedig. Sie wurde 1678 an der Universität Padua in Italien zur Doktorin der Philosophie promoviert. Geboren wurde sie 1646 als fünftes Kind einer venezianischen Adelsfamilie. Bereits in früher Kindheit erhielt Piscopia Unterricht in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch, später auch in Hebräisch, Arabisch, Französisch und Spanisch. Ihr weiteres Interesse galt der Mathematik, Philosophie und Theologie. Die Bemühungen, ihr den Doktorgrad in Theologie zu verschaffen, blieben erfolglos. Eine Frau habe in der Kirche zu schweigen und könne deshalb keine Lehrbefugnis erhalten. Schließlich wurde ein Kompromiss gefunden und sie konnte zu einem philosophischen Thema aus der aristotelischen Logik promovieren. Laura Bassi war 1732 die erste Frau, die in Naturwissenschaften an der Universität Bologna promovierte. Dorothea Christiane Erxleben war die erste promovierte Ärztin in Deutschland. Sie erhielt ihren Doktortitel 1754 an der Universität Halle unter Sonderbedingungen. Noch vor etwas mehr als hundert Jahren wurden Frauen in Deutschland nicht zum Studium zugelassen. Lange Zeit mussten sie um das Recht kämpfen, sich an einer Universität für ein Studium einzuschreiben. Richtig studieren durften Frauen zuerst im Großherzogtum Baden – dort wurden sie 1900 zum Studium zugelassen. Heute liegt der Frauenanteil unter den Studierenden bei circa 50 Prozent, in einigen Studienfächern sogar höher. (hzg)

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Mea Culpa - Fall für Rechnungshof

  • Dachzeile: Schlanders

Der Generalsekretär von Schlanders Georg Sagmeister hat im Laufe der letzten 4 Jahre auf eigene Faust Aufträge vergeben, ohne dass diese vom Gemeindeausschuss abgesegnet waren. Insgesamt 121.391 Euro, die in 30 Aufträgen an den Ingenieur Ulrich Rechenmacher gegangen sind. Diese außer-etatmäßigen Verbindlichkeiten sind am 27.02.2026 im Gemeinderat gelandet, um eine alles andere als übliche Praxis zu sanieren. „Mea culpa“, streute Sagmeister Asche auf sein Haupt und gelobte Besserung. Den Sanierungs-Beschluss des Gemeinderates, der erst die Geldmittel zur Ausbezahlung locker mache, werde er samt einer eigenen Stellungahme dem Rechnungshof schicken und dieser möge darüber befinden. Der Revisor Andreas Wenter nahm Sagmeister als „einen Praktiker“ in Schutz und rügte gleichzeitig die außeretatmäßigen Verbindlichkeiten als „Anomalie“, die zu vermeiden seien und die Amtswege seien einzuhalten. Aus den Reihen der Gemeinderäte kam der Aufruf, künftig „sauber und transparent“ zu arbeiten. Die Gelder wurden nicht veruntreut, konterte Sagmeister. Der Nutzen für die Verwaltung sei zwar gegeben, allerdings seien die über 30 formlos vergebenen Aufträge ethisch nicht vertretbar, kündigte Günther Bernhart seine Enthaltung an. Mit 10 Dafürstimmen wurde Sagmeisters Vorgehen saniert. (eb)

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Biogasanlagen

  • Dachzeile: Vinschgau/Bozen

In Südtirol sind derzeit rund 30 Biogasanlagen (10 % davon im Vinschgau) in Betrieb, die aus Gülle Gas produzieren und dieses zur Erzeugung von Strom und Wärme verwenden. Die meisten von ihnen sind über 20 Jahre alt. Damit sie weiterhin in der Lage sind, effizient Biogas zu produzieren, ist eine Modernisierung von Anlagenteilen oder eine Erweiterung in vielen Fällen notwendig. Um diese zu fördern, hat die Landesregierung auf Vorschlag von Energielandesrat Peter Brunner am 27. Februar neue Richtlinien für die Ausschüttung von Beiträgen zur Modernisierung und Erweiterung bestehender Biogasanlagen beschlossen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das produzierte Biogas in einer Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlage verwertet und die gesamte Wärme genutzt wird. Auch ist ein maximaler durchschnittlicher jährlicher Viehbesatz einzuhalten.
Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die in Südtirol Biogasanlagen betreiben. Die maximale Beitragshöhe beträgt 50 Prozent der zulässigen Kosten für die Produktion thermischer Energie. Nicht zulässig sind die Kosten für Grundankauf, bauliche Maßnahmen und der Ankauf von Transportfahrzeugen. „Die Modernisierung der bestehenden Anlagen steigert die Effizienz der Biogasproduktion und leistet somit einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen,“ erklärt Petra Seppi, Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz.

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